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Was muss der Arzt der Krankenkasse mitteilen?

Gefragt von: Herr Prof. Hans-Jürgen Strobel  |  Letzte Aktualisierung: 27. August 2022
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Die ärztliche Schweigepflicht ist grundsätzlich bindend. Verletzt ein Arzt sie, drohen ihm nicht nur berufsrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Nur wenn er vom Patienten gegenüber der Krankenkasse von der Schweigepflicht entbunden wird, darf er bestimmte Auskünfte übermitteln.

Was muss man der Krankenkasse mitteilen?

Es reicht aus, wenn Betroffene ihrer Krankenkasse schriftlich Auskunft geben. “ Eine Auskunft über den genauen Behandlungsverlauf und geplante Reha-Maßnahmen muss man lediglich dem medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mitteilen.

Hat die Krankenkasse alle Befunde?

Die Patientenakte enthält alle wesentlichen ärztlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse. Ab 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. Als Patientin oder Patient haben Sie das Recht, Ihre Akte einzusehen und eine Kopie zu verlangen.

Hat der Arzt gegenüber der Krankenkasse Schweigepflicht?

Denn was viele nicht wissen: Ärzte unterliegen auch gegenüber den gesetzlichen Kassen grundsätzlich der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass Ärzte Anfragen der Kassen nicht beantworten dürfen, da sie sich sonst eine Verletzung der Schweigepflicht vorwerfen lassen müssen, oder gegen das Datenschutzgesetz verstoßen.

Was darf die Krankenkasse wissen?

Wer krankgeschrieben ist, erhält von seiner Krankenkasse oft einen „Selbstauskunftsbogen“ mit medizinischen und persönlichen Fragen. Zulässig ist das meistens nicht. Deswegen sollten Betroffene ihre Daten keinesfalls gutgläubig der Kasse zur Verfügung stellen.

Kompetent als Patient - Was muss mein Arzt wissen?

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Kann die Krankenkasse sehen wann ich beim Arzt war?

Die Kassenärzte rechnen ihre erbrachten Leistungen nicht direkt mit den Krankenkassen ab, sondern über ihre Kassenärztlichen Vereinigungen. Durch das Vergütungssystem (Einheitlicher Bewertungsmaßstab, EBM) erfahren sie erst Monate nach der Behandlung, was sie tatsächlich für die jeweilige Leistung bekommen.

Wann prüft Krankenkasse Arbeitsunfähigkeit?

Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen, wenn es darum geht, den Behandlungserfolg zu sichern und die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, oder. wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen.

Was dürfen Krankenkassen vom Arzt über den Patient erfahren?

Im Datenschutzrecht hat der Patient nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO sogar das Recht auf eine kostenfreie Kopie (kostenfreie Erstkopie) der über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten. Es siehe allgemein die Ausführungen der Landesdatenschutzaufsicht Rheinland-Pfalz zum Auskunftsanspruch bei Heilbehandlung und hier .

Was sagen wenn Krankenkasse anruft?

Rein rechtlich sind Versicherte nicht verpflichtet, am Telefon persönliche Informationen an ihre Krankenkasse herauszugeben. Es gibt zwar eine Mitwirkungspflicht, diese lässt sich aber auch schriftlich erfüllen. Ohnehin dürfen die Kassen viele Fragen nicht stellen. Dies ist die Aufgabe des MDK .

Hat die Krankenkasse eine Schweigepflicht?

Versicherte haben eine Mitwirkungspflicht

Die Krankenkasse kann unter Umständen einen berechtigten Anspruch auf eine Schweigepflichtsentbindung haben: Wenn sie nämlich zum Beispiel Krankengeld zahlt und überprüfen will, ob die Voraussetzungen dafür tatsächlich gegeben sind.

Was speichert die Krankenkasse über mich?

Derzeit sind administrative Daten der Versicherten, zum Beispiel Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung, wie die Krankenversichertennummer und der Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner), gespeichert. Die eGK enthält ein Lichtbild.

Welche Daten sind bei der Krankenkasse gespeichert?

Da Kliniken oder Apotheken direkt mit der Krankenkasse abrechnen, erfahren sie den genauen Umfang der Behandlung und dadurch auch die Diagnosen. Aufgrund des Sozialgeheimnisses ist die Krankenkasse allerdings verpflichtet, sehr sorgsam mit den Daten umzugehen und sie nur für statistische Auswertungen zu verwenden.

Kann Arzt Diagnose löschen?

Zwecklos dürfte es sein, den Arzt aufzufordern, die ursprüngliche Diagnose zu löschen. Das darf der Arzt gar nicht. Was er allerdings tun kann und was meist sinnvoll sein dürfte: Er kann in der Akte festhalten, dass sich die ursprüngliche Verdachtsdiagnose nicht erhärtet hat.

Wann schaltet sich der Medizinische Dienst ein?

Wer über einen längeren Zeitraum Krankengeld bezieht, muss damit rechnen, dass seine Krankenkasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einschaltet, um das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen.

Was tun wenn die Krankenkasse Druck macht?

„In diesem Fall sollten Sie Ihren Arzt hinzuziehen, der die Angelegenheit mit dem MDK klärt. Schließlich widerspricht das Urteil dem des Arztes“, rät Ahlers. In der Regel reicht die Begründung des MDK, die oft nur aus wenigen Zeilen besteht, nicht aus, um den Krankengeldanspruch zu erschüttern.

Kann meine Kasse mich zwingen wieder arbeiten zu gehen?

Die Kasse kann niemanden zwingen wieder arbeiten zu gehen. Allerdings müssen selbst Patienten, die mit einer Krankschreibung ihres Arztes zu Hause bleiben, müssen damit rechnen, dass die Krankenkasse das Krankengeld einstellt. Dann hilft nur ein schriftlicher Widerspruch.

Ist man verpflichtet mit der Krankenkasse zu telefonieren?

Darf mich die Kasse anrufen? Ihre Krankenkasse darf die Informationen ausschließlich schriftlich – digital oder per Brief – von Ihnen einholen. Nur wenn Sie einer telefonischen Erhebung schriftlich oder elektronisch zugestimmt haben, kommt auch ein Telefonat in Frage.

Warum ruft mich meine Krankenkasse an?

Meist geht es bei solchen Anrufen um das Krankengeld: Wird ein Angestellter in Deutschland krank, erhält er in der Regel zunächst die sogenannte Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt ganz normal weiter, obwohl die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter offiziell arbeitsunfähig ist.

Kann mir die Krankenkasse das Krankengeld streichen?

Bei Bezug anderer Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld kann der Anspruch auf Krankengeld ruhen, bei Bezug von unterschiedlichen Renten kann gekürzt werden. Kein Anspruch auf Krankengeld besteht z.B. nach dem Ablauf von 78 Wochen, es kommt zur sog. Aussteuerung des Versicherten.

Was prüft die Krankenkasse?

Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet (§ 275 des Sozialgesetzbuches V), in bestimmten Fällen die Arbeitsunfähigkeit (kurz: AU) von Versicherten zu prüfen. Sie beauftragen dann den MD mit der Klärung von medizinischen Sachfragen. Dies ist zum einen bei medizinischen Unklarheiten der Fall.

Wann darf ein Arzt Informationen weitergeben?

Patientendaten dürfen nur dann preisgegeben werden, wenn gesetzliche Vorschriften dem Arzt eine Pflicht bzw. ein Recht zur Offenbarung einräumen oder der Patient seine Einwilligung ausdrücklich oder stillschweigend erteilt hat.

Welche Informationen fallen unter die Schweigepflicht?

Die Schweigepflicht gilt grundsätzlich gegenüber allen Personen und Institutionen mit Ausnahme des Patienten selbst. Der Schweigepflicht nach Art. 321 StGB unterstellt sind im Gesundheitswesen Ärzte, Zahnärz- te, Chiropraktoren, Apotheker, Hebammen, Psychologen sowie ihre Hilfspersonen.

Was fragt der Medizinische Dienst der Krankenkasse?

Sie befragen Sie mittels eines festgelegten Fragenkatalogs über Ihre Einschränkungen, Probleme und Unterstützungsbedarf in Ihrem Alltag. In der Begutachtung werden die Selbständigkeit und Fähigkeiten in 6 Lebensbereichen, sogenannten Modulen, geprüft und erfasst: Mobilität. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen.

Was passiert wenn der Medizinische Dienst gesund schreibt?

Schreibt er weiterhin krank, geht der Patient also nicht zur Arbeit, weil dies aufgrund der Erkrankung auch nicht verantwortbar ist, so ist der Patient zwar vor einem Arbeitsplatzverlust geschützt, allerdings ist er aufgrund der Einstellung der Krankengeldzahlung ohne Einnahmen.

Kann die Krankenkasse mich gesund schreiben?

Eine „Gesundschreibung“ gibt es nicht. Daher besteht auch keine Notwendigkeit, ein ärztliches Attest vorzulegen, dass man wieder einsatzfähig ist. Im Einzelfall kann eine erneute Untersuchung vor Arbeitsantritt aber natürlich sinnvoll sein, um den Gesundheitszustand richtig beurteilen zu lassen.

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