Was kostet eine 520 € Kraft den Arbeitgeber 2022?
Gefragt von: Arnold Unger | Letzte Aktualisierung: 8. Februar 2026sternezahl: 4.9/5 (19 sternebewertungen)
Für einen 520-€-Minijob (Stand 2022) zahlte der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn pauschal ca. 30-31 % Abgaben, also rund 150–160 € pro Monat (Pauschsteuer 2 %, Krankenversicherung 13 %, Rentenversicherung 15 % & Umlagen), wobei die genauen Prozentsätze leicht variieren konnten; ein Minijob ist für Arbeitgeber oft teurer als gedacht.
Was kostet ein geringfügig Beschäftigter dem Arbeitgeber 2025?
Ist der Minijob die einzige Beschäftigung, dann gilt Steuerklasse 1 bis 5, je nach Gegebenheiten des Mitarbeiters. Für Sie als Arbeitgeber fallen 2025 Pauschalabgaben in Höhe von rund 31 % an: 13 % für die Krankenversicherung. 15 % für die Rentenversicherung.
Welche Kosten hat ein Arbeitgeber bei einem Minijob?
Für Arbeitgeber kosten Minijobs neben dem Nettolohn ca. 30-33 % an Pauschalabgaben: Hauptbestandteile sind 13 % für die Krankenversicherung, 15 % für die Rentenversicherung (Pauschale), 2 % Pauschalsteuer und Umlagen (U1, U2), wobei die Abgaben in Privathaushalten (5 % Kranken- und Rentenversicherung) niedriger sind als im Gewerbe (13 % / 15 %). Die Gesamtkosten liegen damit deutlich über dem Minijob-Lohn, da Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern teilweise übernehmen.
Ist ein Minijob für den Arbeitgeber teurer?
Für den gewerblichen Arbeitgeber sind Minijobs teurer als voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Anstatt eines Arbeitgeberanteils von rund 20 Prozent des Bruttolohns für gesetzliche Sozialabgaben, muss er bei Minijobs rund 30 Prozent aufwenden.
Welche Nachteile hat der Arbeitgeber bei einem Minijob?
Der Minijob wird oft als so einfach und günstig angepriesen. Für den Arbeitgeber ist er meist teuer, wenig flexibel, mit erhöhtem Dokumentationsaufwand verbunden und bringt oft Ärger, wenn die Minijober mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausüben.
Part-time job: These are the costs employers incur
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Was kostet eine geringfügige Beschäftigung dem Arbeitgeber?
Die Dienstgeberabgabe ist ein Pauschalbetrag zur Kranken- und Pensionsversicherung in der Höhe von insgesamt 19,4 % der Beitragsgrundlage. 20,5 %. Beitragsgrundlage ist die Summe der den betroffenen geringfügigen Beschäftigten bezahlten monatlichen Entgelte einschließlich der Sonderzahlungen.
Welche Kosten hat ein Arbeitgeber für einen Minijobber?
Für Arbeitgeber kosten Minijobs neben dem Nettolohn ca. 30-33 % an Pauschalabgaben: Hauptbestandteile sind 13 % für die Krankenversicherung, 15 % für die Rentenversicherung (Pauschale), 2 % Pauschalsteuer und Umlagen (U1, U2), wobei die Abgaben in Privathaushalten (5 % Kranken- und Rentenversicherung) niedriger sind als im Gewerbe (13 % / 15 %). Die Gesamtkosten liegen damit deutlich über dem Minijob-Lohn, da Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern teilweise übernehmen.
Wie hoch sind die Kosten für den Arbeitgeber beim Minijob?
Daraus ergibt sich ein Mindestbeitrag von 32,55 Euro im Monat. Der Beitrag des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin beträgt auch in einem solchen Fall 15 Prozent des tatsächlichen Verdienstes. Die Minijobberin oder der Minijobber übernimmt die Differenz zum vollen Pflichtbeitrag, also bis 32,55 Euro.
Wie viel kostet ein geringfügig Beschäftigter für den Arbeitgeber?
Ein Minijobber kostet den Arbeitgeber neben dem Lohn ca. 20–30 % zusätzliche Pauschalabgaben (15 % Renten-, 13 % Krankenversicherung, 2 % Pauschalsteuer + Umlagen U1/U2), was insgesamt oft rund 30 % der Lohnsumme ausmacht, plus einen kleinen Eigenanteil des Arbeitnehmers (3,6 % RV), der vom Arbeitgeber abgeführt wird. Für Minijobs im Privathaushalt sind die Abgaben günstiger (ca. 14,92 % für den Arbeitgeber).
Was passiert, wenn ein Minijobber länger als 6 Wochen krank ist?
Wenn ein Minijobber länger als sechs Wochen krank ist, endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nach diesen sechs Wochen, und der Minijobber erhält in der Regel kein Krankengeld von der Krankenkasse, da sie im Minijob nicht vollwertig krankenversichert sind und auch keine Beiträge für Krankengeld gezahlt werden; stattdessen muss der Minijobber seine Einkommenslücke aus eigenen Mitteln (Ersparnisse) decken, bis er wieder arbeiten kann, und der Arbeitgeber meldet die Unterbrechung bei der Minijob-Zentrale.
Muss ich meinen Arbeitgeber informieren, wenn ich einen Nebenjob anmelde?
Sie müssen Ihren Arbeitgeber über einen Nebenjob informieren (und ggf. genehmigen lassen), wenn es eine Klausel im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt, die eine Meldepflicht vorsieht, oder wenn der Nebenjob die Interessen des Hauptarbeitgebers berührt (z. B. Konkurrenz, Arbeitszeitüberschreitung). Prüfen Sie zuerst Ihren Vertrag und melden Sie die Nebentätigkeit schriftlich unter Angabe von Tätigkeit, Stundenzahl und Arbeitgeber, um Konflikte zu vermeiden. Eine gesetzliche generelle Meldepflicht gibt es nicht, aber vertragliche Regelungen sind entscheidend.
Wer zahlt die Pauschalsteuer von 2 % bei einem Minijob?
Berechnung: Der Arbeitgeber führt pauschal 2 % des Bruttoarbeitsentgelts an die Minijob-Zentrale ab. Der Minijobber zahlt keine weiteren Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge (mit Ausnahme der Krankenversicherung, wenn diese nicht vom Arbeitgeber übernommen wird).
Was kostet ein Minijob den Arbeitgeber 2025?
Für 2025 liegen die Arbeitgeberkosten beim Minijob (Verdienstgrenze 556 €/Monat) bei ca. 31,47 % des Verdienstes, inklusive pauschaler Beiträge zur Kranken- (13 %) und Rentenversicherung (15 %), Pauschalsteuer (2 %) und Umlagen (U1: 1,1 %, U2: 0,22 %), zuzüglich der Unfallversicherung. Bei Minijobs in Privathaushalten sind die Beiträge geringer (ca. 14,92 %).
Sind Minijobber teurer als Festangestellte?
Für gewerbliche Arbeitgeber ist ein Minijobber deutlich teurer als ein festangestellter Mitarbeiter, die Abgabenlast kann bis zu 29,4% betragen. Für Arbeitgeber im Privathaushalt fallen die pauschalen Abgaben deutlich geringer aus, die maximale Belastung beträgt hier nur 12,94%.
Was zahlt der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber zahlt neben dem Bruttogehalt die sogenannten Lohnnebenkosten, die etwa 21-23 % des Bruttogehalts ausmachen und sich aus Beiträgen zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung) zusammensetzen, sowie die gesetzliche Unfallversicherung, Umlagen (z.B. für Krankheit) und ggf. weitere Leistungen wie Sachbezüge, die er direkt trägt. Er übernimmt die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge, wobei die Arbeitnehmerseite die Lohnsteuer und den Arbeitnehmeranteil der SV einbehält.
Was kostet mich als Arbeitgeber eine 520 € Kraft?
Arbeitgeber-Abgaben
Wenn ein 556-EUR-Minijobber in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von 13 % des Verdienstes zur Krankenversicherung. Zur Rentenversicherung entrichtet der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag von 15 %.
Wie hoch sind die Kosten für einen Minijob bei einem privaten Arbeitgeber?
Für einen Minijob im Privathaushalt zahlt der Arbeitgeber niedrige Pauschalbeiträge von insgesamt ca. 14,62 % (Stand 2026) des Verdienstes an die Minijob-Zentrale, bestehend aus Pauschalen für Kranken- (5 %) und Rentenversicherung (5 %), Pauschalsteuer (2 %), Umlagen (U1/U2: ca. 1,3 %) sowie Unfallversicherung (ca. 1,6 %), was die Gesamtkosten deutlich unter gewerblichen Minijobs hält und eine einfache Anmeldung über den Haushaltsscheck ermöglicht.
Was ist teurer für Arbeitgeber, Minijob oder Midijob?
Die Beitragsbelastung für Arbeitgeber bei Midijobs beläuft sich im unteren Bereich knapp oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze auf ca. 28 Prozent und entspricht damit in der Höhe der Belastung von Arbeitgebern für einen Minijob.
Wer zahlt die Krankenversicherung bei einem 520 € Job?
Bei einem 520-€-Minijob zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag (ca. 13 %) zur Krankenversicherung, während der Arbeitnehmer selbst keine Beiträge abführen muss, aber nur dann, wenn er bereits krankenversichert ist (z. B. familienversichert oder über einen Hauptjob). Ist der Minijobber nicht anderweitig versichert, muss er sich selbst gesetzlich oder privat versichern, wobei dann die regulären Beiträge anfallen, wobei der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag zahlt, wenn der Minijobber GKV-versichert ist.
Wie hoch ist der Eigenanteil zur Rentenversicherung bei einem Minijob?
Bei einem Minijob (aktuell bis 556 €/Monat) sind Sie in der Rentenversicherung automatisch pflichtversichert und zahlen einen Eigenanteil von 3,6 % Ihres Verdienstes (im Privathaushalt 13,6 %), der Arbeitgeber zahlt den Rest, damit erwerben Sie volle Rentenansprüche, können sich aber auch befreien lassen (dann geringere Rentenwirkung). Der Eigenanteil stockt die spätere Rente auf und sichert volle Leistungen wie Erwerbsminderungsrente, was bei Befreiung entfällt.
Muss ich als Minijobber Beiträge zur Krankenversicherung zahlen?
Bei einem Minijob zahlen Arbeitnehmer in der Regel keine eigenen Beiträge zur Krankenversicherung, der Arbeitgeber zahlt pauschal 13 % des Bruttoverdienstes an die Minijob-Zentrale, was aber keinen eigenen Krankenversicherungsschutz begründet. Minijobber bleiben entweder familienversichert, versichert über einen Hauptberuf, oder müssen sich selbst versichern (privat oder freiwillig gesetzlich), was Kosten verursacht, aber Anspruch auf Leistungen schafft.
Was kostet den Arbeitgeber eine geringfügige Beschäftigung?
Ein Minijobber kostet den Arbeitgeber neben dem Lohn ca. 20–30 % zusätzliche Pauschalabgaben (15 % Renten-, 13 % Krankenversicherung, 2 % Pauschalsteuer + Umlagen U1/U2), was insgesamt oft rund 30 % der Lohnsumme ausmacht, plus einen kleinen Eigenanteil des Arbeitnehmers (3,6 % RV), der vom Arbeitgeber abgeführt wird. Für Minijobs im Privathaushalt sind die Abgaben günstiger (ca. 14,92 % für den Arbeitgeber).
Was zahle ich als Arbeitgeber für einen Minijobber?
Für Arbeitgeber kosten Minijobs neben dem Nettolohn ca. 30-33 % an Pauschalabgaben: Hauptbestandteile sind 13 % für die Krankenversicherung, 15 % für die Rentenversicherung (Pauschale), 2 % Pauschalsteuer und Umlagen (U1, U2), wobei die Abgaben in Privathaushalten (5 % Kranken- und Rentenversicherung) niedriger sind als im Gewerbe (13 % / 15 %). Die Gesamtkosten liegen damit deutlich über dem Minijob-Lohn, da Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern teilweise übernehmen.
Was kostet Arbeitnehmer den Arbeitgeber Rechner Minijob?
Für Minijobs zahlen Arbeitgeber pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale, die sich auf ca. 31 % (gewerblich) bzw. 14,62 % (privater Haushalt) des Bruttoverdienstes belaufen, plus 2 % Pauschalsteuer (oft), Beiträge zur Kranken-, Renten-, Insolvenz- und Unfallversicherung sowie Umlagen U1/U2. Die Berechnung erfolgt über einen Rechner der Minijob-Zentrale oder manuell mit den Pauschalsätzen (ca. 13 % KV, 15 % RV, 2 % Steuer, Umlagen, Unfallversicherung) auf das Bruttoentgelt.
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