Was Erbe ich als Neffe?
Gefragt von: Resi Kröger | Letzte Aktualisierung: 14. Januar 2026sternezahl: 4.3/5 (62 sternebewertungen)
Als Neffe erben Sie gesetzlich nur, wenn es keine engeren Verwandten (Kinder, Eltern, Geschwister) gibt, dann treten Sie in die 2. Ordnung ein und erben einen Anteil, der sich nach der Verteilung unter den Geschwistern des Erblassers richtet; oft ein Viertel, wenn z.B. noch ein Ehepartner da ist. Ein Pflichtteil steht Ihnen nicht zu, aber Sie können durch ein Testament oder Erbvertrag bedacht werden, auch mit einem Vermächtnis, und unterliegen der Steuerklasse II mit einem Freibetrag von 20.000 Euro.
Was erbt ein Neffe?
Jeder Neffe bekommt von der Hälfte die Hälfte also ein Viertel. Der Mann der Schwester (der Schwager) erbt nicht. Hat der Erblasser keine Kinder, keine Eltern und auch keine Geschwister, bzw. Neffen oder Nichten, kommen die Erben der sogenannten ferneren Ordnungen zum Zuge.
Was dürfen Neffen Erben?
Nichten und Neffen gehören steuerlich zur Steuerklasse II. Sie gelten nicht als enge Angehörige und profitieren deshalb nur von einem Freibetrag von 20.000 Euro. Die Erbschaftsteuer wird fällig, sobald der Wert des geerbten Vermögens diesen Freibetrag übersteigt.
Wer erbt, wenn eine kinderlose Tante stirbt?
Wenn eine kinderlose Tante stirbt, erben zuerst ihre Eltern (wenn sie leben), danach ihre Geschwister und deren Kinder (Nichten/Neffen); wenn niemand mehr da ist, rücken weitere Verwandte wie Onkel/Tanten, Großeltern, Cousins/Cousinen nach, wobei die gesetzliche Erbfolge greift, solange kein Testament vorliegt, das andere Personen (z.B. Freunde, Vereine) als Erben einsetzt.
Welche Erbfolge haben Neffen oder Nichten?
Nichten erben nach dem deutschen Erbrecht nur, wenn es keine direkten Nachkommen (Kinder, Enkel) und auch keine Eltern des Erblassers mehr gibt; sie gehören zur zweiten Ordnung der gesetzlichen Erben und rücken nach, wenn ihre Eltern (Geschwister des Erblassers) bereits verstorben sind, wobei sie den Erbteil ihres Elternteils erhalten. Nichten haben keinen Pflichtteilsanspruch und können nur durch ein Testament bedacht werden, um zu erben.
Wann beerben Nichten oder Neffen ihren Onkel oder ihre Tante?
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Haben Nichten und Neffen einen Pflichtteilsanspruch?
Nein, Nichten und Neffen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf den Pflichtteil im deutschen Erbrecht, da dieser nur den engsten Verwandten (Abkömmlinge, Eltern, Ehepartner) zusteht. Sie erben nur dann, wenn sie im Testament bedacht werden, oder wenn keine näheren Erben (wie Kinder, Eltern, Geschwister) vorhanden sind und sie nach der gesetzlichen Erbfolge an die Reihe kommen.
Wie ist die Rangfolge beim Erben?
Nach der gesetzlichen Erbfolge erben zuerst die Kinder oder anderen Abkömmlinge, danach Eltern oder deren Abkömmlinge, dann Großeltern und deren Nachkommen. Ehepartnerinnen und Ehepartner erben gegebenenfalls immer mit – wie viel, hängt vom Güterstand und den noch lebenden Verwandten ab.
Wer erbt bei Alleinstehenden ohne Kinder und ohne Eltern?
Bei alleinstehenden Personen ohne Kinder und Eltern erben nach der gesetzlichen Erbfolge zuerst die Großeltern. Sind auch diese verstorben, erben deren Abkömmlinge, also Onkel, Tanten sowie Cousins und Cousinen (Erben 3. Ordnung). Fehlen auch diese, erbt der Staat als letzter gesetzlicher Erbe, der dann für den gesamten Nachlass haftet, solange keine Erben der 4. Ordnung oder höher existieren.
Bin ich als Tante erbberechtigt?
Nachdem alle Großelternteile noch leben, sind deren Abkömmlinge (Onkel und Tanten) von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Der geschiedene A hinterlässt ein Großelternpaar (E und F), deren Tochter (also eine Tante G) und einen Onkel (K) vom Stamm des verstorbenen Großelternpaars (C und D).
Wer regelt das Erbe, wenn kein Testament vorhanden ist?
Wenn kein Testament existiert, regelt die gesetzliche Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB) das Erbe, wobei zuerst die nächsten Verwandten (Kinder, Ehepartner) erben, gefolgt von Eltern, Geschwistern und weiteren Angehörigen nach einem Stufenprinzip. Das zuständige Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen ist die entscheidende Stelle, die die Erben ermittelt, Testamente eröffnet (falls vorhanden) und einen Erbschein ausstellt, wenn die Erbfolge unklar ist.
Wie viel Steuern muss ich bezahlen, wenn ich 100.000 € Erbe?
Ehe- und eingetragene Lebenspartner müssen für die 100.000 Euro oberhalb ihres Freibetrags 11.000 Euro Erbschaftssteuer bezahlen. Bei Kindern und Enkeln, deren Eltern schon verstorben sind, beträgt der zu versteuernde Anteil der Erbschaft 200.000 Euro; dafür werden 22.000 Euro Erbschaftssteuer fällig.
Kann ein Neffe ein Testament anfechten?
Berechtigt zur Anfechtung ist jeder, dem die Anfechtung zu Gute kommt, also zum Beispiel ein Verwandter, der von der gesetzlichen Erbfolge profitieren würde, oder der Begünstigte eines früheren Testament des Erblassers. Die Anfechtung eines Testaments ist binnen eines Jahres zu erklären.
Wie erbt man, wenn man keine Kinder hat?
Ohne Kinder erbt der Ehepartner bei gesetzlicher Erbfolge neben den Eltern oder Geschwistern (Erben 2. Ordnung). Der Ehepartner erhält in der Regel die Hälfte und einen pauschalen Zugewinnausgleich (oft ein Viertel), während Eltern oder Geschwister den Rest erben. Fehlen diese Erben, geht der Anspruch an weitere Verwandte über, bis hin zum Staat. Ein Testament ist wichtig, um eigene Wünsche festzulegen, da die gesetzliche Erbfolge zu unerwünschten Erbengemeinschaften führen kann.
Wie viel darf ein Neffe Erben?
Geschwister, Neffen/Nichten. Geschwister und deren Abkömmlinge, also Neffen und Nichten haben bei Schenkungen einen Freibetrag von 20.000 Euro. Sie gehören zur Schenkungsteuerklasse II und es gelten Steuersätze zwischen 15 und 43 Prozent.
Woher weiß ich, was ich Erbe?
Um herauszufinden, was Sie erben, müssen Sie Auskunft beim Nachlassgericht einholen, einen Erbschein beantragen, die Testamente/Erbverträge prüfen (im Zentralen Testamentsregister), bei Banken Depotauszüge anfordern und Banken sowie das Finanzamt kontaktieren – wichtig ist, zunächst keine voreiligen Entscheidungen zu treffen, da Schulden auch Teil des Erbes sind und ein Fachanwalt für Erbrecht hierbei helfen kann, um die volle Übersicht über den Nachlass zu erhalten.
Hat Tante Anspruch auf Pflichtteile?
Tanten und Onkel erben nur dann etwas, wenn weder Kinder, Enkel, Urenkel, noch Eltern oder Geschwister des Erblassers vorhanden sind. Sie sind also schon in der zweiten Reihe der möglichen Erben. Da der Pflichtteil nur die engsten Verwandten schützen soll, sind Tanten und Onkel nicht pflichtteilsberechtigt.
Sind Neffen gesetzliche Erben?
Ja, Neffen und Nichten sind grundsätzlich erbberechtigt, aber erst nachrangig und nur, wenn es keine direkten Erben (Kinder, Enkel) gibt und ihre Eltern (Geschwister des Erblassers) entweder vorverstorben sind oder das Erbe ausschlagen. Sie gehören zur zweiten Ordnung der gesetzlichen Erben. Wichtig ist: Sie haben keinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch und können durch ein Testament komplett enterbt werden, ohne dass ihnen ein Mindestanteil zusteht.
Wer erbt, wenn eine Tante ohne Kinder stirbt?
Wenn eine kinderlose Tante stirbt, erben nach der gesetzlichen Erbfolge zuerst ihre Eltern (falls lebend), dann ihre Geschwister und deren Kinder (Nichten/Neffen). Sind Geschwister und Eltern verstorben, treten Großeltern und dann Onkel/Tanten in die Erbfolge ein, gefolgt von Cousins/Cousinen; falls alle Verwandten fehlen, erbt der Staat.
Wie hoch ist der Pflichtteil für Nichten und Neffen?
Wie hoch ist der Pflichtteil bei Zugewinngemeinschaft? Die Pflichtteilsquote für Ehe- & Lebenspartner in Zugewinngemeinschaft beträgt: wenn Kinder vorhanden sind: 12,5 % wenn keine Kinder vorhanden sind, dafür aber Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen oder Großnichten/-neffen des Erblassers: 25 %
Wer erbt in welcher Reihenfolge?
Nach der deutschen gesetzlichen Erbfolge erben Verwandte in Ordnungen: Zuerst die Erben 1. Ordnung (Kinder, Enkel), dann die 2. Ordnung (Eltern, Geschwister), dann die 3. Ordnung (Großeltern) usw., wobei jede Ordnung die nächste ausschließt. Der Ehepartner erbt immer mit einem gesetzlichen Anteil (oft ein Viertel oder ein Viertel plus pauschaler Zugewinnausgleich), der sich nach den miterbenden Verwandten richtet. Sind keine Verwandten vorhanden, erbt der Staat.
Was passiert, wenn ein Alleinstehender stirbt?
Wenn ein alleinlebender Mensch verstirbt, sind die Erben für seinen Haushalt zuständig: Sie können die Wohnung übernehmen oder müssen den Haushalt auflösen. Die Angehörigen können die Wohnungsauflösung selbst übernehmen oder eine Entrümpelungsfirma damit beauftragen.
Wem gehört das Auto nach dem Tod ohne Testament?
Nach dem Tod ohne Testament geht das Auto zusammen mit dem restlichen Vermögen automatisch auf die gesetzlichen Erben über, gemäß der gesetzlichen Erbfolge (z. B. Kinder, Ehepartner, Eltern, Geschwister), wobei die nächste Ordnung zuerst erbt und das Fahrzeug Teil der gesamten Erbmasse wird. Das Auto gehört rechtlich demjenigen, der es erbt, was in der Regel über die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nachgewiesen wird, und muss dann bei der Zulassungsstelle umgeschrieben werden, wobei auch die Versicherung informiert werden muss.
Wer erbt als erstes, wenn kein Testament vorhanden ist?
Für Ihre Entscheidung müssten Sie also erst einmal wissen, wer Sie beerbt, wenn kein Testament vorhanden ist. Nach dem deutschen Erbrecht erben grundsätzlich nur Verwandte, also Per- sonen, die gemeinsame Eltern, Groß- eltern, Urgroßeltern, aber auch noch entferntere gemeinsame Vorfahren ha- ben.
Wer erbt die Tabelle?
Die Erbreihenfolge nach deutschem Recht regelt, wer erbt, wenn kein Testament existiert: Zuerst erben die Erben erster Ordnung (Kinder, Enkel), dann zweiter Ordnung (Eltern, Geschwister), dann dritter Ordnung (Großeltern, Onkel/Tanten), und der Ehepartner erbt immer einen Teil neben den Verwandten, abhängig von der Anzahl der Kinder und dem Güterstand (meist 1/4 oder 1/2 zusätzlich). Kinder teilen sich den Rest unter sich, wobei vorverstorbene Kinder durch ihre Nachkommen (Enkel) vertreten werden.
Kann ich Erben, wenn ich nicht verwandt bin?
Wenn alleinstehende Personen keine Verwandten und kein Testament hinterlassen, fällt die Erbschaft an den Staat (§ 1936 BGB). Der Staat wird in solchen Fällen gesetzlicher Erbe, haftet aber nicht für Nachlassverbindlichkeiten wie Schulden.
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