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Was bekommt man bei Pflegestufe 1 an Geld?

Gefragt von: Hans-Jörg Lange  |  Letzte Aktualisierung: 31. März 2026
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Bei Pflegegrad 1 gibt es kein direkt ausgezahltes Pflegegeld, sondern Sie erhalten stattdessen den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich für Unterstützungsleistungen sowie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel (bis 40 €/Monat), Wohnraumanpassung (bis 4.180 € einmalig), einen Hausnotruf (bis 25,50 €/Monat) und bei Bedarf einen Wohngruppenzuschuss.

Was steht mir bei Pflegegrad 1 alles zu?

Bei Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich bis zu 131 € Entlastungsbetrag, bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sowie Zuschüsse für Wohnraumanpassungen und den Hausnotruf zu; zudem gibt es Pflegeberatung, kostenlose Pflegekurse für Angehörige und Unterstützung bei digitalen Pflegeanwendungen (DiPA). Sie erhalten kein direktes Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, aber der Entlastungsbetrag kann flexibler für hauswirtschaftliche Hilfen und Selbstversorgung eingesetzt werden. 

Wer bekommt die 125 € bei Pflegegrad 1?

Alle Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad, die ambulante Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro. Entscheidend ist, dass sie im häuslichen Umfeld gepflegt werden.

Wird bei Pflegegrad 1 das Geld ausgezahlt?

Nein, bei Pflegegrad 1 wird kein Pflegegeld direkt ausgezahlt, da dieser Pflegegrad primär der frühen Hilfestellung und Prävention dient, aber es gibt andere finanzielle Leistungen wie den Entlastungsbetrag von 131 Euro (nicht als Barzahlung, sondern zur Erstattung) und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung und Hausnotruf. Diese Beträge werden nicht bar ausgezahlt, sondern die Kosten werden nach Vorlage von Rechnungen von der Pflegekasse erstattet, oft durch direkte Abrechnung mit Anbietern. 

Hat man bei Pflegegrad 1 Anspruch auf Haushaltshilfe?

Ja, bei Pflegegrad 1 bekommen Sie eine Haushaltshilfe, die Sie über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro (Stand 2025) finanzieren können. Dieser Betrag ist zweckgebunden für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Einkaufen oder Kochen, wenn Sie einen zertifizierten Anbieter wählen, mit dem die Pflegekasse abrechnen kann oder Sie die Rechnung einreichen.
 

Pflegegrad 1 2025: Geld, Leistungen -Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Widerspruch-Pflegestufe 1

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Welche Zuschüsse gibt es bei Pflegegrad 1?

Mit Pflegegrad 1 gibt es zwar kein direkt auszahlbares Pflegegeld, aber wichtige Zuschüsse und Leistungen: Den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (für haushaltsnahe Dienste oder Betreuung), bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, einen Zuschuss von bis zu 4.180 € für Wohnraumanpassungen sowie einen monatlichen Zuschuss für die Gründung einer Pflege-Wohngruppe (224 €) und monatlich bis zu 53 € für digitale Pflegeanwendungen (DiPA). 

Wer darf bei Pflegegrad 1 putzen?

Bei Pflegegrad 1 dürfen Sie eine Haushaltshilfe oder Putzkraft engagieren, die Sie bei Reinigungsarbeiten unterstützt, wobei die Kosten bis zu 125 € monatlich (ab 2025: 131 €) über den Entlastungsbetrag von der Pflegekasse erstattet werden. Diese Hilfe kann durch einen anerkannten Pflegedienst, eine Betreuungskraft oder auch durch eine selbst gewählte Privatperson (z. B. Nachbarn) erfolgen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt und Sie können die Kosten über den Entlastungsbetrag abrechnen. 

Welche Leistungen können Angehörige mit Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen?

Mit Pflegegrad 1 erhalten Angehörige indirekt Unterstützung, da der Pflegebedürftige Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat für Alltagsentlastungen (z.B. Haushaltshilfe) hat, was pflegende Angehörige entlastet, sowie auf Pflegehilfsmittel (42 €/Monat), Wohnumfeldverbesserung, Pflegeberatung und kostenlose Pflegekurse für sich selbst, um die Pflege besser zu bewältigen, aber kein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. 

Was darf man beim MDK nicht sagen?

Beim MDK darf man nicht lügen oder die Situation beschönigen, aber auch nicht so tun, als wäre man gesünder als man ist; man sollte ehrliche Einblicke in den Pflegealltag geben, aber unzulässige Fragen zu Religion, Politik oder Finanzen ignorieren und den Gutachter nicht einschüchtern oder unter Druck setzen, um einen realistischen Pflegegrad zu ermitteln. 

Was kann ich bei der Pflegekasse alles beantragen?

Die Leistungen der Pflegekassen

  • Pflegegeld. ...
  • Pflegesachleistungen. ...
  • Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. ...
  • Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. ...
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Wie bekomme ich bei Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag?

Wenn Sie mindestens den Pflegegrad 1 haben und zuhause gepflegt werden, haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Sie müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen. Sie können die Leistungen einfach nutzen. Die Erstattung der Rechnung prüfen wir.

Können auch Angehörige als Haushaltshilfe tätig sein?

Kann eine Angehörige oder ein Nachbar als Haushaltshilfe tätig sein? Ja, Angehörige oder Nachbarn können als Haushaltshilfe für Pflegebedürftige tätig sein. In solchen Fällen ist es möglich, dass die Pflegekasse über den sogenannten Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich die Kosten erstattet.

Wie komme ich an den 125 Euro Entlastungsbetrag?

Den Entlastungsbetrag müssen Sie nicht gesondert beantragen. Prinzipiell steht er allen Menschen zu, die einen anerkannten Pflegegrad haben. Er wird ebenso wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen durch die Pflegekasse organisiert und wird rückwirkend für bereits erbrachte Leistungen gezahlt.

Was muss man bei Pflegestufe 1 nicht können?

Bei Pflegegrad 1 darf man zwar vieles noch selbst, aber man hat keinen Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege; dafür aber auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro und Pflegehilfsmittel, die man flexibel für niedrigschwellige Unterstützung einsetzen kann, etwa für Hilfe bei der Körperpflege oder im Haushalt. 

Wer bekommt die 125 € bei Pflegestufe 1?

Entlastungsbetrag: Definition

Alle pflegebedürftigen Menschen, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, können nach § 45b Sozialgesetzbuch (SGB XI) den Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 131 Euro beanspruchen. Bis zum 31.12.2024 waren es noch 125 Euro.

Welche Fangfragen stellt der MDK?

Fragen bei der MDK Begutachtung

  • Müssen sie in die Praxis fahren oder macht der Arzt Hausbesuche?
  • Nehmen Sie die Medikamente selbstständig ein, oder benötigen Sie Hilfe?
  • Welche Hilfsmittel benutzen Sie? ( ...
  • Werden Sie von Angehörige oder von einem Pflegedienst gepflegt?
  • Wie viel Zeit benötigen sie pro Woche für die Pflege?

Welche Beeinträchtigungen gelten als pflegebedürftig?

Als pflegebedürftig gelten Personen, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen haben oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können.

Auf was achtet MDK?

Der MDK verfolgt vor allem das Ziel zu klären, inwieweit der oder die Betroffene pflege- und hilfsbedürftig ist, um den Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung zu ermöglichen.

Welche Tipps und Tricks gibt es für die Pflegestufe Begutachtung?

Um einen Pflegegrad zu beantragen, wenden Sie sich formlos an Ihre Pflegekasse, dokumentieren Sie Ihre Einschränkungen akribisch (Pflegetagebuch, Arztberichte) und seien Sie beim Begutachtungstermin ehrlich, aber realistisch: Zeigen Sie Ihren Alltag mit Hilfebedarf (z.B. beim Anziehen, Waschen, Kochen), aber auch kleine Erfolge. Nutzen Sie kostenfreie Beratung bei Pflegestützpunkten oder dem VdK und machen Sie sich Notizen für den Termin, damit Sie nichts vergessen. 

Was kann ich bei Pflegegrad 1 alles beantragen?

Bei Pflegegrad 1 können Sie vor allem den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € beantragen, der für haushaltsnahe Dienste, Betreuung oder Tages-/Nachtpflege genutzt wird, sowie Hilfsmittel (bis 42 €/Monat), einen Zuschuss für den Hausnotruf (max. 25,50 €/Monat) und bis zu 4.180 € für die Wohnraumanpassung. Zudem stehen kostenlose Pflegeberatung und Kurse für Angehörige zur Verfügung. 

Welche finanzielle Unterstützung gibt es bei Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie keine direkten Geldleistungen wie Pflegegeld, aber wichtige Unterstützung durch den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €, der für Betreuungsleistungen genutzt wird, sowie Hilfsmittel bis 40 € und einen Zuschuss von bis zu 4.000 € für Wohnraumanpassungen. Diese Leistungen fördern die Selbstständigkeit und entlasten pflegende Angehörige, indem sie z.B. Tagespflege, ambulante Dienste oder haushaltsnahe Hilfen finanzieren. 

Was kostet eine Putzhilfe bei Pflegestufe 1?

Mit Pflegegrad 1 können Sie den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € nutzen, um eine Haushaltshilfe zu bezahlen, die als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt ist. Die Kosten pro Stunde variieren stark (z.B. 15 € für Nachbarschaftshilfe bis 35-45 € für professionelle Anbieter), sodass der Betrag je nach Stundensatz zwischen 3 und 9 Stunden monatlich abdeckt. Wichtig ist, dass der Dienstleister mit Ihrer Pflegekasse abrechnen kann und die Kosten dafür erstattet werden.
 

Welche Beispiele gibt es für Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 gilt für Menschen mit leichten Einschränkungen, z. B. bei beginnender Arthrose, leichten kognitiven Problemen oder Wirbelsäulenerkrankungen, die Hilfe beim Anziehen, Waschen oder Einkaufen benötigen, aber noch weitgehend selbstständig sind. Beispiele sind das unsichere Treppensteigen, Schwierigkeiten beim Haarewaschen, aber auch das Putzen der Wohnung. Leistungen umfassen den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 € (oft 131 €), bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel und einen Zuschuss von bis zu 4.000 € für Wohnraumanpassungen wie einen barrierefreien Badumbau. 

Welche Einkaufshilfen gibt es für Menschen mit Pflegegrad 1?

Einkaufshilfe mit Pflegegrad

Bereits Personen mit „geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ (Pflegegrad 1) haben Anspruch auf Unterstützung im Haushalt und Alltag. Die Pflegekasse stellt in solchen Fällen bis zu 131 EUR monatlich als Entlastungsbetrag zur Verfügung.