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Wann müssen u Werte des GEG für Altbauten eingehalten werden?

Gefragt von: Egon Konrad  |  Letzte Aktualisierung: 30. August 2022
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Nach einer Sanierung bestätigt der Handwerker mit einer Fachunternehmererklärung, dass er bei seiner Arbeit die Anforderungen des GEG erfüllt hat. Dieser Beleg muss vom Hausbesitzer mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden und gilt als Nachweis gegenüber kontrollierenden Behörden, dass die Vorgaben eingehalten wurden.

Wann muss das GEG eingehalten werden?

Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden.

Wann muss nach GEG saniert werden?

Bei einem unsanierten Haus haben Neueigentümer zwei Jahre Zeit, um notwendige energetische Sanierungen an der Immobilie vorzunehmen und den Anforderungen des GEG gerecht zu werden. Gemäß § 73 Abs. 2 GEG beträgt die Frist zur Pflichterfüllung zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002.

Bis wann müssen alte Häuser gedämmt werden?

Grundsätzlich hat der Käufer zur Dämmung von Dach oder Dachboden zwei Jahre Zeit. Bei Einzug im Jahr 2021 ist also auch diese Nachrüstpflicht spätestens 2023 zu erfüllen.

Welcher U-Wert Altbau?

Zum Vergleich: In vielen unsanierten Altbauten liegt der mittlere U-Wert der Außenwände bei 1,5 bis 2 W/(m² K). Mit einer guten Wärmedämmung erreichen Sie problemlos Werte unter 0,2 W/(m² K) – mehr sollten Sie bei Ihren Wänden nicht mehr „durchgehen“ lassen!

Einführung Gebäudeenergiegesetz GEG - Teil1 - Aufzeichnung vom 15.3.2021

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Welcher U-Wert muss erreicht werden?

Bei einem Flachdach (Warmdach, Kaltdach oder Umkehrdach) ist ein U-Wert von 0,20 W/(m²K) erlaubt. Oberste Geschossdecke: Für begehbare und nicht begehbare Dämmung gilt ein U-Wert von 0,24 W/(m²K). Außentüren: Hier muss der U-Wert unter U-Wert 1,8 W/(m²K) liegen.

Wann muss ein Haus nicht gedämmt werden?

Ausgenommen von der Dämmpflicht sind auch Häuser mit zwei oder mehr Wohnungen, von denen der Eigentümer eine mindestens seit 2002 selbst bewohnt. Wird das Haus jedoch verkauft, ist der neue Besitzer zur Dämmung verpflichtet.

Welche sanierungspflicht gibt es?

Betroffen von der Sanierungspflicht aus dem § 72 des GEG sind sogenannte Standard- und Konstanttemperaturkessel. Niedertemperatur- und Brennwertheizungen dürfen hingegen weiterlaufen. Ungedämmte Heizungs- und Warmwasserrohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.

Wer kontrolliert die Einhaltung des GEG?

WER KONTROLLIERT DIE EINHALTUNG UND UMSETZUNG DES DES GEG? Die zuständige Behörde (Kontrollstelle) unterzieht Inspektionsberichte über Klimaanlagen oder über kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen und Energieausweise einer Stichprobenkontrolle.

Welche Gebäude unterliegen nicht der GEG?

Zudem nennt das Gesetz verschiedene Ausnahmen (§ 2, Nr. 2), die nicht in den Anwendungsbereich des GEG fallen, wie Gewächshäuser, Stallanlagen, unterirdische Bauten, langanhaltend offen gehaltene Gebäude, Traglufthallen, Zelte oder Gebäude, die religiösen Zwecken gewidmet sind.

Welche energetische Sanierung ist Pflicht?

So dürfen viele Öl- und Gasheizungen nach 30 Jahren Laufzeit nicht mehr betrieben werden. Die Sanierungspflicht betrifft sogenannte Standard- und Konstanttemperaturkessel – nicht aber Niedertemperatur- und Brennwerttechnik. In kalten Kellern ist die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen Pflicht.

Welche drei Werte müssen nach dem GEG eingehalten werden?

Das GEG regelt die energetischen Anforderungen für beheizte und klimatisierte Gebäude. Es geht also um Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik, zur Wärmedämmung, Hitzeschutz von Gebäuden und der Nutzung erneuerbarer Energien.

Welche Gebäude sind nicht vom Gebäudeenergiegesetz betroffen?

Ausnahmen von den Vorgaben im Gebäudeenergiegesetz sind nur für Gebäude unter Denkmalschutz sowie mit erhaltenswerter Bausubstanz vorgesehen. Sie dürfen bei allen Maßnahmen, die das äußere Erscheinungsbild verändern, von den gesetzlichen Mindestanforderungen abweichen.

Welche Gebäude sind von dem Gebäudeenergiegesetz betroffen?

Das Gebäudeenergiegesetz gilt mit wenigen Ausnahmen für fast alle Neubauten. Insbesondere Eigenheime und öffentliche Gebäude sind von den Vorgaben des GEG betroffen. Doch auch für Bestandsbauten gibt es wichtige Anforderungen an das Heizsystem, die Dämmung und Modernisierungen.

Was muss bei einem Altbau saniert werden?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält einige Regelungen zur Sanierungspflicht von Altbauten.
...
Dazu gehören:
  • Dämmung der obersten Geschossdecke (wahlweise des Daches)
  • Austausch von mehr als 30 Jahre alten Heizungen.
  • Erstellung eines Energieausweises.

Ist man verpflichtet sein Haus zu dämmen?

Wann ist Dämmen Pflicht? Obwohl es in Deutschland keine allgemeine Pflicht zum Dämmen gibt, schreibt das Gebäudeenergiegesetz in einigen Bereichen eine Dämmung vor. Das gilt für Hausbesitzer*innen ebenso wie für Wohnungseigentümergemeinschaften.

Wer kontrolliert die Dämmpflicht?

Oder wer kontrolliert die Einhaltung der Dämmpflicht? Die Einhaltung der EnEV wird in der Regel (die Details regelt jedes Land selbstständig) von der zuständigen Baubehörde kontrolliert.

Wann muss ein Haus kernsaniert werden?

Ein Haus gilt erst dann als kernsaniert, wenn folgende Erneuerungen umgesetzt worden sind: das komplette Rohrleitungssystem. die Dachkonstruktion. die elektrischen Leitungen.

Warum Altbau nicht dämmen?

Eine schlecht gedämmte Gebäudehülle, alte Fenster oder ein ungedämmtes Dach treiben die Heizkosten in die Höhe. Allein über ein schlecht gedämmtes Steildach geht bis zu 40% der Heizenergie verloren. Mit einem gut gedämmten Eigenheim können Sie Ihre Heizkosten deutlich senken.

Wann ist es ein Altbau?

Für Bauwerke könnte dies heißen, dass die Nutzungsdauer der tragenden und raumabschließenden Bauteile im letzten Lebensabschnitt liegt. Bekanntlich liegt die durchschnittliche Nutzungsdauer dieser Bauteile bei 80 Jahren, demnach wäre ein Gebäude ab 60 Jahren ein Altbau.

Was ist ein guter U-Wert Außenwand?

Zum Vergleich einige Werte aus der Anlage 1 der Energieeinsparverordnung, entsprechend den Mindestanforderungen für ein Referenzgebäude: Außenwand, Geschossdecke gegen Außenluft: U = 0,28 W/(m²·K) Außenwand gegen Erdreich, Bodenplatte: U = 0,28 W/(m²·K) Dach: U = 0,20 W/(m²·K)

Welchen U-Wert braucht ein Haus?

Die entsprechenden Mindestanforderungen für Referenzgebäude sind sehr klar und einfach definiert: Außenwand, Geschossdecke gegen Außenluft: U = 0,28 W/(m²K) Außenwand gegen Erdreich, Bodenplatte: U = 0,28 W/(m²K) Dach: U = 0,20 W/(m²K)

Welche Steine wurden 1960 verbaut?

Die 60er Jahre sind geprägt von einer soliden Bausubstanz. Der bauliche Wärmeschutz wurde nur mäßig berücksichtigt. die Außenwände bestehen meist aus Hohlblocksteinen, die außen verputzt sind.

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