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Wann Klage und wann Widerspruch?

Gefragt von: Albin Mertens  |  Letzte Aktualisierung: 4. September 2022
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Wird der Widerspruch ganz oder teilweise abgelehnt, so erlässt die Behörde einen sog. Widerspruchsbescheid. Gegen den Widerspruchsbescheid ist eine Klage möglich. Vor einer Klage muss grundsätzlich erst Widerspruch eingelegt werden (Vorverfahren), weil erst nach einem erfolglosen Widerspruch eine Klage zulässig ist.

Wann ist ein Widerspruchsverfahren erforderlich?

Grundsätzlich sieht die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in § 68 vor, dass vor jeder Klage, die sich gegen einen Verwaltungsakt richtet, ein Widerspruchsverfahren durchzuführen ist.

Wann Anfechtungsklage und Widerspruch?

Die Anfechtungsklage ist begründet, soweit der angefochtene Verwaltungsakt rechtswidrig ist und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes ist die letzte Behördenentscheidung, also regelmäßig der Widerspruchsbescheid.

Wann Widerspruch Wann Klage NRW?

Der Betroffene muss gegen einen Verwaltungsakt, den er nicht hinnehmen will, zuerst Widerspruch einlegen. Gem. § 70 VwGO beträgt die Frist zur Einlegung des Widerspruchs einen Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes an den Betroffenen.

Wann Widerspruch Wann Klage Bayern?

Frist: Grundsätzlich ist der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes an Sie zu erheben. Fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie unrichtig, so haben Sie nach der Bekanntgabe des Verwaltungsakts ein Jahr Zeit zur Einlegung des Widerspruchs.

Der Sozialrechtsweg - Antrag, Widerspruch und Klage

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Hat der Widerspruch Aussicht auf Erfolg?

Obersatz: Der Widerspruch hat Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist. Hier: Keine entsprechende Regelung für den Widerspruch; nicht absichtlich ungeregelt; Vergleichbarkeit (Widerspruch als Vorschalterechtsbehelf). a) Verwaltungsakt nach § 35 VwVfG oder Art.

Wann ist ein Widerspruch nicht zulässig?

Ein Widerspruch ist nicht nur unzulässig, wenn er verfristet ist, sondern auch, wenn das Widerspruchsrecht wegen Verwirkung oder ansonsten wegen des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) nicht mehr besteht.

Welche Arten von Widerspruch gibt es?

Hier werden drei unterschiedliche Arten unterschieden.
  • Der Anfechtungswiderspruch.
  • Der Verpflichtungswiederspruch.
  • Der Fortsetzungsfeststellungswiderspruch.

Was bewirkt ein Widerspruch?

Ziel des Widerspruchs ist es in der Regel, dass ein Problem gütlich gelöst wird und somit ein gerichtliches Klagverfahren vermieden wird. In den meisten Fällen hat ein eingelegter Widerspruch aufschiebende Wirkung; das heißt, dass die Sache erst einmal nicht rechtskräftig wird bis über den Widerspruch entschieden wird.

Was genau ist ein Widerspruch?

Der Rechtsbegriff Widerspruch (als rechtliche Gegenrede) bezeichnet einen Rechtsbehelf gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen, ein spezielles Rechtsinstitut des Grundbuchrechts sowie die Möglichkeiten des Wohnraummieters, bei Kündigung des Vermieters gegen diese vorzugehen, oder des Arbeitnehmers, den ...

Wann ist eine Klage statthaft?

Eine Anfechtungsklage gemäß § 42 VwGO ist die statthafte Klageart, wenn der Klagende die Aufhebung eines Verwaltungsaktes begehrt. Nach § 124 Abs. 1 VwGO ist die Berufung gegen erstinstanzliche verwaltungsgerichtliche Urteile nur statthaft, wenn sie von dem zuständigen Oberverwaltungsgericht zugelassen wird.

Wann liegt eine Anfechtungsklage vor?

Die Anfechtungsklage ist begründet, wenn der angegriffene Verwaltungsakt rechtswidrig ist und der Kläger hierdurch in seinen ihm zustehenden Rechten verletzt wird, § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO. Letzteres Kriterium soll sicherstellen, dass nur durch den jeweiligen Verwaltungsakt Betroffene und nicht jeder Dritte klagen kann.

Wann welche Klageart Verwaltungsrecht?

Klagearten und ihre Klageziele

Klageziel der Anfechtungsklage ist die Aufhebung eines belastenden, unerledigten Verwaltungsaktes. Klageziel der Verpflichtungsklage ist die Erlangung eines begünstigenden Verwaltungsaktes, den die Behörde entweder verweigert oder unterlassen (vgl. dann § 75 VwGO) hat.

Was kostet ein Widerspruch beim Anwalt?

Ein Einspruch bzw. Widerspruch kostet Sie erstmal nichts – die Verfahren dienen dazu, behördliche, gerichtliche und andere Bescheide kostenlos anzufechten. Gebühren können erst dann entstehen, wenn die Anfechtung keinen Erfolg hat. Für Verfahren im Sozialrecht fallen jedoch keine Gebühren an.

Wann ist ein Widerspruch entbehrlich?

Das Widerspruchsverfahren ist dann entbehrlich, wenn der Verwaltungsakt in einem förmlichen Verfahren (vgl. Art. 63 ff. BayVwVfG) oder in einem Planfeststellungsverfahren (vgl.

Wie begründe ich Widerspruch?

“ Wenn Sie eine Begründung für den Widerspruch schreiben wollen, aber noch mehr Zeit dafür brauchen: Dann müssen Sie im Widerspruch schreiben, dass Sie die Begründung nachreichen werden. Das kann sinnvoll sein, um die Frist einzuhalten. Denn den Grund für den Widerspruch sollten Sie sehr gut vorbereiten.

Wie läuft das Widerspruchsverfahren ab?

Der Widerspruch muss schriftlich eingelegt werden und erfordert die eigenhändige Unterschrift des Antragstellers. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung und legt den Verwaltungsakt vorübergehend "auf Eis". Die Kosten des Widerspruchsverfahren werden von der Partei getragen, die im Verfahren unterliegt.

Wer trägt die Kosten des Widerspruchsverfahrens?

Die Kosten eines Widerspruchsverfahrens müssen jeweils von der Partei getragen werden, zu dessen Ungunsten der Widerspruch entschieden wird. Stellt also die Widerspruchsbehörde fest, dass der ursprüngliche Verwaltungsakt korrekt gewesen ist, trägt die Kosten der Empfänger dieses Verwaltungsaktes.

Wer muss den Widerspruch einlegen?

Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt einlegen kann nur, wer selbst in seinen Rechten verletzt ist. Dies ist bei demjenigen, der Adressat eines Verwaltungsaktes ist, unproblematisch der Fall, da er als Adressat nämlich immer zumindest in seiner durch Art.

Was kommt nach dem Widerspruch?

Klageverfahren nach Widerspruch

Einfach ausgedrückt: Der Antragsgegner bekommt wenige Wochen nach seinem Widerspruch gegen den Mahnbescheid eine Klageschrift zugestellt. Dagegen muss sich der (dann) Beklagte dann wehren, wenn er nicht Gefahr laufen will, den Rechtsstreit durch ein Versäumnisurteil zu verlieren.

Welches Ziel verfolgt das Widerspruchsverfahren?

Dieses Verfahren, welches durch Erhebung eines Widerspruchs eingeleitet wird, stellt das sog. Widerspruchsverfahren dar. Dieses Widerspruchsverfahren dient, allg. Auffassung nach, im Wesentlichen drei Zielen: Der lbstkontrolle der Verwaltung, dem Rechtsschutz des Bürgers und der Entlastung der Verwaltungsgerichte.

Wird die Klage Erfolg haben?

Die Klage hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. Da keine aufdrängende oder abdrängende Sonderzuweisung ersichtlich ist, ist der Verwaltungsrechtsweg gem. § 40 Abs. 1 VwGO eröffnet, wenn eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art vorliegt.

Wie ist über den Widerspruch zu entscheiden?

Die Entscheidung der Widerspruchsbehörde ergeht mit einem Widerspruchsbescheid bzw. mit einem Abhilfebescheid, mit dem über den Widerspruch entschieden wird. JuraForum.de-Tipp: Das Widerspruchsverfahren ist in den VwGO als zwingende Voraussetzung für eine Klageerhebung vorgesehen.

Welche drei Klagearten gibt es?

Das deutsche Zivilprozessrecht kennt die Leistungsklage, die Gestaltungsklage und die Feststellungsklage.

Wann Anfechtungsklage und Feststellungsklage?

Anfechtungsklage - dem Kläger geht es nur isoliert um die Vernichtung der Ablehnung. Anfechtungsklage - Klagebegehren ist auf Vernichtung eines belastenden VA gerichtet. Allerdings Feststellungsklage, wenn die Begünstigung etwa auf einem öffentlich-rechtlichen Vertrag beruht.

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