Wann kann ich in Rente gehen wenn ich 1961 geboren bin?
Gefragt von: Sergej Weigel B.A. | Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2026sternezahl: 4.6/5 (9 sternebewertungen)
Für 1961 Geborene liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 6 Monaten, Sie können also regulär Ende 2027 / Anfang 2028 abschlagsfrei in Rente gehen; mit 45 Versicherungsjahren ist die abschlagsfreie Frührente schon mit 64 Jahren und 6 Monaten möglich, frühestens ab Mitte 2025 (je nach Geburtsmonat). Eine Rente mit 63 ist mit hohen Abschlägen bei 35 Versicherungsjahren möglich, aber ohne Abschlag nicht mehr.
Bin 1961 geboren, wann kann ich ohne Abzüge in Rente gehen?
Für den Jahrgang 1961 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 6 Monaten, die Sie je nach Geburtsmonat 2027 oder 2028 erreichen; eine abschlagsfreie Rente ist aber schon früher möglich, insbesondere mit 45 Versicherungsjahren (als "besonders langjährig versichert") mit 64 Jahren und 6 Monaten (zwischen Mitte 2025 und Mitte 2026) oder bei Schwerbehinderung (mit 35 Jahren) mit 64 Jahren und 6 Monaten.
Wann kann Jahrgang 1961 nach 45 Beitragsjahren?
Für den Jahrgang 1961 liegt das abschlagsfreie Renteneintrittsalter mit 45 Beitragsjahren bei 64 Jahren und 6 Monaten, was je nach Geburtsmonat einen Rentenbeginn zwischen August 2025 und Juli 2026 ermöglicht, da dies die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte ist, frühestens jedoch ab Januar 2026 für bestimmte Geburtsmonate, wie z.B. Juni oder Juli 1961.
Wann kann ich frühestens in Rente gehen Tabelle?
Frühestens mit 63 Jahren geht man abschlagsfrei in Rente, wenn man 45 Versicherungsjahre (besonders langjährig Versicherte) hat, wobei die Altersgrenze für spätere Jahrgänge bis 65 Jahre ansteigt; ab Jahrgang 1964 sind es 65 Jahre, bei früherem Rentenbeginn fallen Abschläge an, die sich je nach Geburtsjahr und Rentenbeginnstaffel (z.B. Rente mit 63, 64) berechnen, meist zwischen 62 und 67 Jahren.
Welche Schlupflöcher gibt es, um mit 63 Jahren in Rente zu gehen?
Schlupflöcher für die Rente mit 63 drehen sich hauptsächlich um das Sammeln fehlender Beitragsjahre, etwa durch versicherungs-pflichtige Minijobs direkt vor Rentenbeginn, oder das Nutzen von Anrechnungszeiten (Krankheit, Arbeitslosigkeit), die unter bestimmten Bedingungen zählen, sowie die Möglichkeit, Abschläge durch Sonderzahlungen (Kauf von Rentenpunkten) auszugleichen, wobei die abschlagsfreie Rente mit 63 meist nur für ältere Jahrgänge (geboren vor 1953) gilt, während jüngere Jahrgänge ab 1964 die Rente mit 65 abschlagsfrei anstreben können, oft mit 45 Beitragsjahren.
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Kann ich 2025 noch mit 63 in Rente gehen?
Für den Jahrgang 1962 war 2025 die erste Möglichkeit, mit 63 Jahren die Altersrente für langjährig Versicherte zu beziehen, allerdings nur mit lebenslangen Abschlägen von 13,2 Prozent (0,3 % pro Monat vor der Regelaltersgrenze), da die reguläre Altersgrenze höher liegt. Abschlagsfrei ging es erst später oder mit mehr Beitragsjahren (45 Jahre). Die Abschläge können durch Weiterarbeit mit höheren Rentenansprüchen reduziert werden, aber ein Einstieg mit 63 Jahren führt immer zu einer Kürzung der Bruttorente.
Wie kann ich 3 Jahre bis zur Rente überbrücken?
Um die 3 Jahre bis zur Rente zu überbrücken, können Sie Altersteilzeit (Blockmodell), Zeitwertkonten, private Vorsorge, Minijobs/Teilzeit, Arbeitslosengeld (ALG I) oder Kombinationen aus Krankengeld und ALG I nutzen, wobei die beste Methode von Ihrer individuellen Situation abhängt und Beratung bei der Rentenversicherung ratsam ist, um Abschläge oder Lücken zu vermeiden.
Kann ich nach 35 Beitragsjahren mit 63 Jahren in Rente gehen?
Ja, mit 35 Arbeitsjahren können Sie mit 63 in Rente gehen, aber nur mit dauerhaften Abschlägen (0,3 % pro Monat vor der Regelaltersgrenze, maximal 14,4 %), da dies die "Altersrente für langjährig Versicherte" ist, nicht die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre). Ob sich das lohnt, hängt von Ihrem Geburtsjahrgang (Regelaltersgrenze steigt) und der individuellen Rentenhöhe ab, eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung ist ratsam.
Welche Übergangsregelungen gelten für Frauen mit Jahrgang 1961 bis 1969, die ihre Altersrente vorbeziehen können?
Die Rente kann im Alter zwischen 63 und 70 Jahren ab jedem beliebigen Monat bezogen werden, bei Frauen der Übergangsgene- ration bereits ab 62 Jahren. Es ist auch möglich, nur einen Teil der Rente zu beziehen. Die Mindest- grösse für den Vorbezug eines Teils der Rente liegt bei 20 %, der maximale Anteil bei 80 %.
Ist es möglich, mit 63 Jahren ohne Abschlag in Rente zu gehen?
Ein neues Gesetz für die „Rente mit 63 ohne Abzug“ gibt es aktuell nicht; die Bedingungen für abschlagsfreie Frührenten steigen schrittweise an, sodass für später Geborene die Altersgrenze für die Rente nach 45 Versicherungsjahren (besonders langjährig Versicherte) auf 65 Jahre angehoben wird. Wer ab 1964 geboren ist, kann mit 45 Jahren Beitragszeit abschlagsfrei mit 65 Jahren in Rente gehen, während eine frühere Rente mit 63 nur noch mit Abschlägen (14,4 % maximal) möglich ist. Es gibt jedoch Diskussionen über eine mögliche Kopplung an die Regelaltersgrenze, was die Regeln weiter ändern könnte.
Wie lange muss ich mit Jahrgang 1961 arbeiten?
Für den Geburtsjahrgang 1961 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 6 Monaten, die Sie also in der Regel erst im Jahr 2027 erreichen. Mit 45 Versicherungsjahren (besonders langjährig Versicherte) können Sie aber bereits mit 64 Jahren und 6 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen, je nach Geburtsmonat frühestens zwischen August 2025 und Juli 2026. Eine frühere Rente ist mit Abschlägen möglich, beispielsweise mit 35 Versicherungsjahren.
Wann kann ich in Rente gehen, wenn ich 45 Arbeitsjahre voll habe?
Nach 45 Arbeitsjahren können Sie als "besonders langjährig Versicherter" abschlagsfrei in Rente gehen, aber das genaue Alter hängt von Ihrem Geburtsjahrgang ab: Für Geburtsjahrgänge bis 1963 steigt das Eintrittsalter stufenweise an, für 1964 und später Geborene liegt es bei 65 Jahren; früher ist die Rente nur mit Abschlägen möglich, die strenge Altersgrenze liegt aber für diese Gruppe bei 67.
Kann ich nach 45 Dienstjahren abschlagsfrei in Pension gehen?
Bei Vorliegen von 45 ruhegehaltfähigen Dienstjahren kann mit dem 65. Lebensjahr abschlagsfrei in den Ruhestand getreten werden. Bei einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gelten folgende Besonderheiten: Der maximale Versorgungsabschlag beträgt 10,8 % (3 Jahre x 3,6 %).
Was muss ich einzahlen, um 2 Jahre früher in Rente zu gehen?
Um zwei Jahre früher in Rente zu gehen, müssen Sie entweder 45 Versicherungsjahre für die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte haben, oder Sie zahlen hohe Sonderbeiträge ein, um die lebenslangen Abschläge von 0,3 % pro Monat (7,2 % für zwei Jahre) auszugleichen, was je nach Rentenhöhe zehntausende Euro kosten kann (z. B. ca. 18.500 € für 1.000 € Rente). Eine weitere Möglichkeit ist ein Lebensarbeitszeitkonto in Absprache mit dem Arbeitgeber.
Wann in Rente Jahrgang 1961 schwerbehindert?
Für 1961 Geborene gilt: Mit Schwerbehinderung können Sie frühestens mit 64 Jahren und 6 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen, wenn die 35 Jahre Wartezeit erfüllt sind; mit Abschlägen (ca. 10,8 %) ist der Eintritt bereits mit 61 Jahren und 6 Monaten möglich, informiert Anwalt.org und Sozialverband VdK Deutschland e.V.. Der reguläre Rentenbeginn für Ihren Jahrgang ist 66 Jahre und 6 Monate.
Wer kann 2026 abschlagsfrei in Rente gehen?
Ab Januar 2026 können schwerbehinderte Versicherte abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie:
- dem Geburtsjahrgang 2. Juni 1961 bis 1. Juli 1961 angehören,
- das 64. Lebensjahr und 6 Monate vollendet haben,
- mindestens 35 Jahre Wartezeit erfüllen und.
- einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweisen.
Wann ist man abschlagsfrei in Rente Jahrgang 1961?
Für den Jahrgang 1961 ist der abschlagsfreie Renteneintritt nach 45 Versicherungsjahren mit 64 Jahren und 6 Monaten möglich, was je nach Geburtsmonat zwischen Mitte 2025 und Mitte 2026 liegt, beispielsweise konnten im Juni 1961 Geborene bereits zum 1. Januar 2026 abschlagsfrei gehen. Die Regelaltersgrenze (ohne Abschläge) für 1961er liegt bei 66 Jahren und 6 Monaten, aber die Rente für besonders Langjährig Versicherte (45 Jahre) erlaubt einen früheren, abschlagsfreien Start.
Kann ich abschlagsfrei in Rente gehen, wenn ich 2 Jahre vor Rentenbeginn arbeitslos war?
Wenn Sie 2 Jahre vor der Rente arbeitslos werden, erhalten Sie in der Regel weiter Arbeitslosengeld 1 (ALG I) und die Zeit zählt meist auch zur Renten-Wartezeit für eine vorgezogene Rente. Wichtig: Bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Wartezeit) zählen ALG-I-Zeiten in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn nicht mit, es sei denn, die Arbeitslosigkeit entstand durch eine Insolvenz oder Betriebsschließung. Alternativen sind eine frühere Rente mit Abschlägen oder das Schließen der Lücke durch Minijobs.
Welche Tricks gibt es, um früher in Rente zu gehen?
Um früher in Rente zu gehen, gibt es legale Wege wie Sonderzahlungen in die Rentenkasse (ab 50), um Abschläge zu vermeiden, die Nutzung von Altersteilzeit (Blockmodell) oder Arbeitszeitkonten zur Überbrückung, die Rente für langjährig Versicherte (45 Jahre) oder Schwerbehinderte, sowie die Option, Abschläge in Kauf zu nehmen, falls finanzielle Einbußen akzeptabel sind, wobei private Vorsorge die beste Ergänzung darstellt.
Welche Jahrgänge dürfen noch mit 63 in Rente gehen?
Mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können nur noch die Jahrgänge bis einschließlich 1952, wenn sie 45 Versicherungsjahre (besonders langjährige Versichertenrente) nachweisen können. Für spätere Jahrgänge steigt die Altersgrenze schrittweise an, z.B. für 1963 Geborene erst mit 64 Jahren und 10 Monaten abschlagsfrei. Vorzeitiger Rentenbeginn mit 63 ist für jüngere Jahrgänge möglich, aber nur mit deutlichen Abschlägen von 0,3 % pro Monat.
Was bringen mir 35 Versicherungsjahre?
Altersrente nach 35 Versicherungsjahren
Wenn Sie 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung haben, profitieren Sie von der Altersrente für langjährig Versicherte. Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen.
Wie viele Rentenpunkte verliere ich, wenn ich mit 63 in Rente gehe?
Bei einem Renteneintritt mit 63 statt mit 67 fehlen Ihnen 4 Versicherungsjahre, als Durchschnittsverdiener macht das ein Minus von 4 Rentenpunkten. Zurück zum Beispiel: Mit 63 kommen Sie dann nur auf 43 Rentenpunkte statt auf 47, die Sie mit 67 erreichen würden.
Wie lange kann man krank machen vor der Rente?
Sie können wegen Krankheit bis zu 72 Wochen Krankengeld beziehen (nach 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber) und danach nahtlos in ein Arbeitslosengeld (ALG I) übergehen, was Ihnen kombiniert rund drei Jahre vor der Regelaltersgrenze einen Ausstieg ermöglicht, oft sogar ohne Abschläge, besonders mit einem Schwerbehindertenausweis für einen früheren Renteneintritt mit 35 Versicherungsjahren, aber die genaue Dauer hängt von Ihrem Krankheitsverlauf und den spezifischen Regelungen ab, wesindlich ist eine gute Dokumentation und Beratung, z.B. durch den SoVD.
Wird man mit 63 noch vom Arbeitsamt vermittelt?
Ja, auch mit 63 wird man vom Arbeitsamt vermittelt, denn die Pflicht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen und sich zu bewerben, gilt grundsätzlich unabhängig vom Alter, solange man Arbeitslosengeld (ALG I) bezieht und das Rentenalter noch nicht erreicht ist. Obwohl die Vermittlungschancen für Ältere als geringer eingeschätzt werden und es in der Praxis oft weniger Vermittlungsvorschläge gibt, muss man sich bewerben, um Sanktionen zu vermeiden. Das Amt zahlt in dieser Zeit auch Rentenbeiträge, was die spätere Rente erhöht.
Was kostet es, 3 Jahre früher in Rente zu gehen?
3 Jahre früher in Rente kostet 10,8 Prozent der Rente
Ein Beispiel: Ein Mann erwartet eine reguläre Rente von 1.500 Euro pro Monat (vor Steuern). Bezieht er die Rente drei Jahre vorher, wird sie um 10,8 Prozent gekürzt, das ergibt 182 Euro. Statt 1.500 Euro erhält er lebenslang nur 1.318 Euro pro Monat.
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