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Soll man eine Abmahnung unterschreiben?

Gefragt von: Annemarie Roth-Brunner  |  Letzte Aktualisierung: 28. August 2022
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Muss ein Angestellter eine Abmahnung unterschreiben? Nein, ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, eine Abmahnung zu unterschreiben – und sollte dies auch nicht tun. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht.

Was passiert wenn man eine Abmahnung nicht unterschreibt?

Nicht erforderlich ist dabei die Unterschrift des Arbeitnehmers – die Abmahnung ist auch rechtswirksam, wenn er sie nicht eigenhändig unterschreibt. Eine unwirksame Abmahnung hat rechtlich keinen Bestand und muss aus der Personalakte entfernt werden.

Kann man eine Abmahnung ablehnen?

Ein Betroffener sollte sich stets darüber im Klaren sein, dass eine Kopie des Abmahnschreibens in der Personalakte landet. Möchte er dies verhindern und ist grundlegend nicht damit einverstanden, abgemahnt zu werden, kann er die Abmahnung nicht akzeptieren und stattdessen eine Gegendarstellung vorlegen.

Soll man auf eine Abmahnung reagieren?

Auf eine Abmahnung müssen Sie nicht schnell reagieren. Wenn Sie gegen ihre Abmahnung vorgehen wollen, brauchen Sie nämlich keine Fristen einhalten. Überlegen Sie deshalb lieber in Ruhe zu Hause oder mit Ihrem Anwalt, was Sie tun können und wollen. Oft wird eine Abmahnung persönlich übergeben.

Wie verhalte ich mich richtig wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

  1. Vermeiden Sie eine spontane Rechtfertigung im Gespräch. ...
  2. Geben Sie keine übereilte schriftliche Stellungnahme ab. ...
  3. Bestätigen Sie nicht auf der Abmahnung, dass die Vorwürfe berechtigt sind. ...
  4. Finden Sie heraus, was an den Vorwürfen dran ist. ...
  5. Überlegen Sie sich, ob Sie sich „gesichtswahrend“ entschuldigen sollten.

Unterschreiben oder nicht? 1 Grundregel im Arbeitsrecht!

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Wann ist eine Abmahnung nicht gültig?

Wenn die Abmahnung von einer Person unterschrieben oder ausgesprochen wird, die nicht unmittelbar weisungsbefugt ist, gilt die Abmahnung als unwirksam. Außerdem muss eine Abmahnung das exakte Fehlverhalten mit einer detaillierten Beschreibung der Situation beinhalten.

Wann verliert eine Abmahnung ihre Wirkung?

Grundsätzlich gibt es für eine solche Abmahnung keine Verjährung: Das heißt, sie bleibt bestehen und verliert nicht - wie manchmal zu Unrecht angenommen - nach zwei Jahren ihre Gültigkeit. Somit existiert auch kein "Ablauf-oder Verfallsdatum", nach dem eine Abmahnung entfernt werden müsste.

Was darf nicht in einer Abmahnung stehen?

Ein Abmahnschreiben darf nicht pauschal formuliert sein. Es muss das Fehlverhalten eines Mitarbeiters konkret benennen. Der Arbeitgeber muss außerdem genau darlegen, gegen welche Vorschrift der Betroffene verstoßen hat. Allgemeine Hinweise, etwa auf Verschwiegenheitspflichten, reichen nicht.

Wie kann man sich gegen eine Abmahnung wehren?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen Ihnen verschiedenen Möglichkeiten zur Verfügung, sich dagegen zu wehren:
  1. Gegendarstellung bzw. Widerspruch.
  2. Einschaltung des Betriebsrats.
  3. Anspruch/Klage auf Rücknahme der Abmahnung bzw. Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.
  4. Nichts tun.

Wie viele Abmahnungen braucht es für eine Kündigung?

Fazit. Dass der Arbeitgeber vor einer Kündigung stets drei Mal abmahnen muss, ist ein Irrglaube. Bei schweren Verstößen kann schon eine Abmahnung ausreichen, um dem Arbeitnehmer zu kündigen. Der Arbeitnehmer wird durch die Abmahnung zunächst nur vor einer drohenden Kündigung gewarnt.

Wie schlimm ist eine Abmahnung?

Die Abmahnung bzw. das abgemahnte Verhalten muss vom Arbeitgeber als unmissverständlicher Vertragsverstoß gerügt werden. Der Arbeitgeber muss deutlich machen, dass ein Wiederholungsfall zur Kündigung führen kann.

Wie viel Zeit muss zwischen Abmahnung und Kündigung liegen?

Denn § 626 Abs. 2 S. 1 BGB gesteht selbst bei einer außerordentlichen Kündigung dem Arbeitgeber nur diese Überlegungsfrist zu. Im Anschluss an die Abmahnung muss dem Abgemahnten dann hinreichend Zeit zur Bewährung - wenigstens vier Wochen - gelassen werden, bevor eine Kündigung erfolgen sollte.

Bin ich verpflichtet etwas zu unterschreiben?

Der Gesetzgeber schreibt keine bestimmte Form für die Verpflichtungserklärung vor. Sie kann auch mündlich erfolgen. Es ist auch nicht erforderlich, dass Mitarbeiter dieser Erklärung „zustimmen“. Es handelt sich nicht um einen zweiseitigen Vertrag, den ein Mitarbeiter ablehnen kann.

Was ist ein Grund für eine Abmahnung?

Zu den häufigsten Gründen für eine Abmahnung zählen unter anderem Arbeitsverweigerung, Unpünktlichkeit, Alkohol am Arbeitsplatz und Diebstahl. Nur weil diese Vergehen in der Regel „abmahnfähig“ sind, bedeutet das aber noch nicht, dass sie Ihren Arbeitgeber in jedem Fall dazu berechtigen, Sie abzumahnen.

Was ist kein Abmahnungsgrund?

Wenn Sie etwas nicht beeinflussen können oder es einfach nicht Ihre Schuld ist, kann darin kein Abmahnungsgrund stecken. Ein unglückliches Missgeschick darf nicht abgemahnt werden. Hinzu kommt, dass Abmahnungsgründe sich auf ein konkretes Verhalten beziehen müssen.

Kann man nach 2 Abmahnungen fristlos kündigen?

Eine Abmahnung ist also grundsätzlich nötig, um dem Arbeitnehmer wegen seines Verhaltens zu kündigen. Aber Achtung: Es ist ein weit verbreiteter Mythos, dass der Arbeitnehmer erst nach drei Abmahnungen gekündigt werden kann! Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, eine feste Anzahl an Abmahnungen auszusprechen.

Wer muss die Abmahnung unterschreiben?

Kurz gesagt: Eine Abmahnung kann eine verhaltensbedingte Kündigung nach sich ziehen. Durch die Unterschrift des Mitarbeiters möchte der Arbeitgeber die Übergabe der Abmahnung dokumentieren. Angestellte sind allerdings nicht verpflichtet, die Abmahnung zu unterschreiben.

Wie unterschreibe ich als Angestellte?

Die Unterschrift muss durch den Zusatz „i. A. “ (im Auftrag) gekennzeichnet werden. Diese Unterschrifts-Vollmacht sollte, muss aber nicht schriftlich erteilt werden.

Was muss ich als Arbeitnehmer unterschreiben?

Damit Ihr Arbeitsverhältnis auch eine rechtliche Gültigkeit besitzt, benötigt es einen Vertragsschluss. Auch, wenn eine Schriftform nicht zwangsläufig von Nöten ist, müssen Sie als Arbeitnehmer in der Regel einen Arbeitsvertrag unterschreiben, damit der Vertrag zustande kommt.

Was wenn man die Kündigung nicht unterschreibt?

Vergisst der Arbeitgeber die Unterschrift unter der Kündigung, ist die Schriftform nicht eingehalten. Die Kündigung ist dann unwirksam. Theoretisch ist in diesen Fällen nicht einmal nötig, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Arbeitnehmer würden ohne Klage allerdings oft ein großes Risiko eingehen.

Was kommt nach Abmahnung?

In den meisten Fällen folgt auf die Abmahnung eine Kündigung, wenn das abgemahnte Verhalten wiederholt wird. In der Regel folgt eine Kündigung meist nach einem wiederholten Pflichtverstoß und somit in der Regel bereits nach einer einmaligen Abmahnung.

Kann man nach einer Abmahnung gekündigt werden?

Wann folgt nach der Abmahnung die Kündigung? Mit der Rüge des Arbeitgebers gilt das Fehlverhalten als verbraucht, wie Juristen sagen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber wegen derselben Sache nicht mehr kündigen kann. Erst wenn der Arbeitnehmer das Fehlverhalten wiederholt, kann sein Chef ihm verhaltensbedingt kündigen.

Was kommt vor der Abmahnung?

Die Ermahnung ist gegenüber einer Abmahnung ein milderes Mittel. Sie soll dem Arbeitnehmer deutlich machen, dass er sich bei einer bestimmten Gelegenheit nicht korrekt verhalten hat, und der Arbeitgeber möchte auch, dass sich das ändert. Aber geht der Arbeitgeber nicht so weit, eine Kündigung anzudrohen.

Kann ich mich krankschreiben lassen wenn ich gekündigt wurde?

Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie sich nach einer Kündigung krankschreiben lassen, wenn Sie einen Arzt finden, der Ihnen die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Da die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen hohen Stellenwert hat, kann der Arbeitgeber hier zunächst auch nichts ausrichten.

Welche Rechte habe ich wenn ich gekündigt werde?

Grundsätzlich gilt: Wird eine Kündigung vom Arbeitnehmer mit einer zu kurzen Frist ausgesprochen oder trifft sie zu spät beim Arbeitgeber ein, bleibt der Arbeitnehmer weiterhin verpflichtet, seine im Arbeitsvertrag zugesicherte Leistung zu erbringen. Entsprechend wird er dann auch weiter vergütet.