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Soll der Minijob abgeschafft werden?

Gefragt von: Herr Prof. Burghard Kuhn  |  Letzte Aktualisierung: 20. Mai 2026
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Die Frage nach der Abschaffung des Minijobs wird kontrovers diskutiert: Befürworter (z.B. Gewerkschaften, Teile der Union) sehen eine Gefahr für Altersarmut und verdrängte reguläre Jobs, während Kritiker (z.B. Arbeitgeberverbände, IW Köln) die Flexibilität für Betriebe und Arbeitnehmer sowie den geringen Verwaltungsaufwand betonen und eine Abschaffung als schädlich erachten, da sie Löhne senken und die Bürokratie erhöhen würde, ohne wirklich zu helfen. Ab 2026 gibt es zwar gesetzliche Änderungen, wie eine eingeschränkte geringfügige Beschäftigung bei Arbeitslosigkeit und eine Möglichkeit zur Aufhebung der Rentenbefreiung, aber keine vollständige Abschaffung, wobei die Minijob-Grenze ebenfalls angehoben wird.

Wie lange gibt es noch den Minijob?

Die Verdienstgrenze für Minijobber steigt zum 1. Januar auf 603 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Das geht aus einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger hervor. Derzeit liegt die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze noch bei 556 Euro.

Warum werden Minijobs abgeschafft?

Aus der CDU kommen derzeit Forderungen, die Minijob-Regelungen abzuschaffen. Für die Beschäftigten hieße das: weniger Geld auf dem Konto. Die Sozialversicherungen würden kaum profitieren, denn die zusätzlichen Beiträge würden minimal ausfallen. Gleichzeitig würde der bürokratische Aufwand steigen.

Wird es 2026 noch Minijobs geben?

Die Grenze zwischen Minijobs und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung steigt zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro. Sie steigt immer zusammen mit dem gesetzlichen Mindestlohn und orientiert sich am Entgelt, das mit 10 Wochenstunden zum Mindestlohn erzielt wird.

Was ändert sich 2025 mit dem Minijob?

Im Jahr 2023 betrug der Mindestlohn 12 Euro, 2024 stieg er auf 12,41 Euro und 2025 liegt er bei 12,82 Euro. Entsprechend hat sich die Grenze für den Minijob von 520 Euro über 538 Euro und im Jahr 2025 auf 556 Euro erhöht. So etwas wie einen Maximallohn gibt es bei Minijobs im Umkehrschluss nicht.

Citizen’s income will be abolished – starting in 2026!

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Was ändert sich 2026 für geringfügig Beschäftigte?

Ab 2026 gelten neue Minijob-Regeln: Die Verdienstgrenze steigt auf 603 € monatlich (wegen des gestiegenen Mindestlohns von 13,90 €/Std.), wodurch sich auch die maximale Arbeitszeit (ca. 43 Stunden) anpasst und der Status von "Minijob" zu "Midijob" bei 603,01 € wechselt, aber Rentner und Hinterbliebene weiterhin profitieren können. 

Wie hoch ist die Minijob-Grenze ab 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 € pro Stunde, und die Minijob-Verdienstgrenze wird dynamisch auf 603 € monatlich (Jahresgrenze 7.236 €) angepasst, da sie an den Mindestlohn gekoppelt ist. Diese Erhöhung ermöglicht es Minijobbern, bei gleichem Stundenlohn (13,90 €) mehr Stunden zu arbeiten, bevor der Minijob-Status endet, etwa 43,38 Stunden pro Monat. 

Wird geringfügige Beschäftigung abgeschafft?

Nein, der Minijob wird nicht vollständig abgeschafft, aber es gibt aktuelle politische Debatten und eine wichtige gesetzliche Änderung für Österreich: Ab 2026 wird der Zuverdienst zu Arbeitslosengeld in Österreich stark eingeschränkt, was oft fälschlicherweise als komplette Abschaffung des Minijobs missverstanden wird. In Deutschland wird die Minijob-Grenze 2026 auf 603 € angehoben, aber eine Abschaffung wird von Arbeitgeberverbänden abgelehnt, obwohl Unionspolitiker eine Überprüfung fordern, da Minijobs soziale Absicherung verhindern können. 

Wie hoch ist die Minijobpauschale 2025?

Für 2025 gelten im Minijob eine Verdienstgrenze von 556 € (bei 12,82 € Mindestlohn pro Stunde) und Arbeitgeber-Pauschalen von rund 31,47 %, die sich aus Renten-, Kranken-, Pauschalsteuer und Umlagen zusammensetzen, wobei die Insolvenzgeldumlage (U3) wieder auf 0,15 % ansteigt. Die Pauschalabgaben sind unverändert zum Vorjahr, abgesehen von der U3-Umlage.
 

Was bringt ein Jahr Minijob für die Rente?

Die Beschäftigungszeit aus einem versicherungspflichtigen Minijob wird sowohl bei der Wartezeit für Altersrenten, wie auch bei den Erwerbsminderungsrenten mit angerechnet. Bei einem Monatsverdienst von 603 Euro steigt die monatliche Rente nach einem Jahr im Minijob derzeit um etwa 5 Euro.

Wann kommen 14 € Mindestlohn?

Mindestlohn steigt in zwei Schritten auf 14,60 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde. (2025 waren es 12,82 Euro.) Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro je Arbeitsstunde in Deutschland.

Ist ein 100 Euro Job ein Minijob?

Definition: Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit höchstens 556 Euro monatlichem Arbeitsentgelt oder einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr. Durch fehlende Beiträge zu den Sozialversicherungen sichern Minijobs sozial nicht ab. Der Mindestlohn gilt auch für Minijobs.

Welche Nachteile hat ein Minijob?

Nachteile eines Minijobs sind vor allem fehlender Anspruch auf Arbeitslosengeld, geringe Rentenansprüche, eingeschränkter Sozialversicherungsschutz (keine eigene Krankenversicherung) und oft begrenzte Aufstiegschancen, was ihn zur „Niedriglohnfalle“ machen kann, insbesondere für Frauen. Zudem sind die Verdiensmöglichkeiten stark gedeckelt, und es gibt selten Perspektiven für berufliche Weiterentwicklung.
 

Wie viele Stunden bei Minijob 165 €?

Bei einem 165-Euro-Job als Aufstockung zum Arbeitslosengeld (ALG I) dürfen Sie weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, um den Freibetrag von 165 € zu nutzen, sonst wird das ALG gekürzt. Bei dem aktuellen Mindestlohn von 12,82 € pro Stunde entspricht das etwa 12 bis 13 Stunden im Monat. Es kommt also auf den Stundenlohn an, aber die Stundenbegrenzung unter 15 pro Woche ist entscheidend für ALG I. 

Wer zahlt, wenn ein Minijobber krank wird?

Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber eines Minijobbers den Lohn für bis zu sechs Wochen weiter, wie bei regulären Angestellten auch; nach vier Wochen Beschäftigung besteht der Anspruch. Arbeitgeber können sich die Kosten für diese Lohnfortzahlung (Umlageverfahren U1) zu 80 % von der Knappschaft-Bahn-See erstatten lassen, was die Finanzierung absichert und die Zahlung für den Arbeitgeber planbar macht. Nach den sechs Wochen gibt es kein Krankengeld von der Krankenkasse, da Minijobber keine Beiträge dafür zahlen.
 

Wann kein Minijob mehr?

Ein Minijob endet, wenn Ihr monatlicher Verdienst regelmäßig die Grenze von 603 Euro überschreitet (Stand 2026), wodurch er zu einem sozialversicherungspflichtigen Job wird; auch bei kurzfristigen, aber berufsmäßigen Tätigkeiten oder wenn Sie durch extreme Verdienstschwankungen die jährliche Grenze von 7.236 € durchschnittlich überschreiten. Es kommt auf den Durchschnitt an, aber wenn die 603 € monatlich dauerhaft überschritten werden, ist es kein Minijob mehr, unabhängig von der Dauer. 

Was ist besser, Minijob oder Midijob?

Weder Minijob noch Midijob sind pauschal besser; die Wahl hängt von Ihren Zielen ab: Ein Minijob (bis ca. 538 €/Monat) ist ideal für flexible Nebentätigkeiten ohne Sozialabgaben, während ein Midijob (ca. 538 € bis 2.000 €/Monat) sich lohnt, wenn Sie mehr verdienen wollen, da Sie durch reduzierte Sozialabgaben bei vollem Rentenanspruch deutlich mehr Netto haben, aber Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. 

Was kostet ein Arbeitgeber für einen Minijobber?

Arbeitgeber zahlen beim Minijob pauschale Abgaben (ca. 31 % im Gewerbe, ca. 20 % im Privathaushalt) zuzüglich der Minijob-Verdienstgrenze, wobei die Hauptkosten die Pauschale Krankenversicherung (13 % gewerblich/5 % privat), Pauschale Rentenversicherung (15 % gewerblich/5 % privat) und Pauschalsteuer (2 %) sind, plus Umlagen (U1, U2) und Unfallversicherung, was die Gesamtkosten auf etwa 31-32 % des Bruttolohns (im Betrieb) summiert, zusätzlich zum Gehalt.
 

Was passiert, wenn ein Minijobber länger als 6 Wochen krank ist?

Wenn ein Minijobber länger als sechs Wochen krank ist, endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nach diesen sechs Wochen, und der Minijobber erhält in der Regel kein Krankengeld von der Krankenkasse, da sie im Minijob nicht vollwertig krankenversichert sind und auch keine Beiträge für Krankengeld gezahlt werden; stattdessen muss der Minijobber seine Einkommenslücke aus eigenen Mitteln (Ersparnisse) decken, bis er wieder arbeiten kann, und der Arbeitgeber meldet die Unterbrechung bei der Minijob-Zentrale. 

Welche Änderungen gibt es im Minijob ab 2026?

In 2026 steigt die Minijob-Verdienstgrenze auf 603 Euro monatlich (von 556 Euro), da sie dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, der auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben wird; dies ermöglicht Minijobbern mehr Verdienst bei gleichbleibender Arbeitszeit, während sich auch die Midijob-Grenze verschiebt und neue Regeln für Beitragsnachweise gelten. 

Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich bei 2000 € netto?

Bei 2.000 € Netto-Einkommen erhalten Sie als Arbeitslosengeld (ALG I) ca. 1.200 € (ohne Kinder) oder ca. 1.340 € (mit Kindern), da es sich um 60 % bzw. 67 % Ihres (fiktiven) Nettogehalts handelt, wobei die Bundesagentur für Arbeit die genaue Berechnung anhand Ihres Brutto-Gehalts vornimmt, um ein sogenanntes „Leistungsentgelt“ zu ermitteln. Die Berechnung ist jedoch komplexer und hängt von Ihrem tatsächlichen Brutto-Gehalt der letzten Monate ab.
 

Warum sollen die Minijobs abgeschafft werden?

Sie begünstigen Ungleichheit, Unterbeschäftigung und Altersarmut, gleichzeitig schaden sie den Sozialversicherungen und untergraben den Soli daritätsgedanken. In einem Gastbeitrag erklärt der Vorsitzende der CDU/CSU-Arbeitnehmer gruppe im Bundestag, Stefan Nacke, warum er Minijobs gerne abschaffen will.

Was ändert sich 2025 beim Minijob?

Für 2025 wurde die Minijob-Verdienstgrenze auf 556 Euro pro Monat (6.672 Euro jährlich) angehoben, basierend auf dem gestiegenen Mindestlohn von 12,82 €/Stunde. Arbeitnehmer dürfen bei 556 €/Monat rechnerisch rund 43 Stunden arbeiten (bei Mindestlohn), wobei der Verdienst auch schwanken darf, solange die Jahresgrenze eingehalten wird. Ab 2026 gelten dann neue, höhere Grenzen (603 €/Monat).
 

Was ändert sich ab Januar 2026?

Die Energiekosten sinken, die Pendlerpauschale sowie der Mindestlohn werden erhöht. Der Bundeshaushalt 2026 ermöglicht Rekordinvestitionen. Der Wehrdienst wird modernisiert. Das Rentenniveau bleibt stabil und die Aktivrente erlaubt einen steuerfreien Hinzuverdienst.

Ist es erlaubt, zwei Minijobs auszuüben?

Ja, man darf zwei Minijobs haben, aber die Gesamteinnahmen dürfen die monatliche Verdienstgrenze (ab 2025: 603 €) nicht überschreiten, da sonst Sozialversicherungspflicht entsteht, es sei denn, es gibt einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob, dann zählt der erste Minijob steuerfrei, weitere werden hinzugerechnet. Bei einem einzigen Arbeitgeber werden mehrere Tätigkeiten als ein Job zusammengefasst.