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Sind Krankenunterlagen Eigentum des Krankenhauses?

Gefragt von: Frau Prof. Hiltrud Münch MBA.  |  Letzte Aktualisierung: 29. August 2022
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Eigentum des Arztes oder Krankenhausträgers
Angesichts dieser Interessentenflut ist es notwendig, sich zunächst einmal die grundsätzliche Rechtslage in Erinnerung zu rufen: Krankenunterlagen stehen im Eigentum des niedergelassenen Arztes oder des Krankenhausträgers.

Wem gehört die Krankenakte im Krankenhaus?

Die Originalakte ist Eigentum des Arztes. Einen Anspruch auf Herausgabe der Originalakte haben Patienten also nicht – auch nicht bei einem Arztwechsel oder Schließung der Praxis. Eine Ausnahme bilden Röntgenbilder, die zur Weiterbehandlung notwendig sind (siehe § 28 Absatz 8 Röntgenverordnung).

Wer ist Eigentümer der Patientenakte?

Die Unterlagen sind im Eigentum des Krankenhausträgers. Als Eigentümer kann dieser grundsätzlich frei über die Dokumentation verfügen. Auch dem Arzt, der die Unterlagen erstellt hat, steht als sogenannten Miturheber ein Nutzungsrecht an den Unterlagen zu.

Wem gehören die patientenunterlagen?

Nach § 10 Abs. 2 BOÄK hat der Arzt dem Patienten auf dessen Verlangen grundsätzlich in die ihn betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren bzw. Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.

Kann ich meine Krankenakte vom Krankenhaus anfordern?

Wenn Sie Akten aus dem Krankenhaus möchten, wenden Sie sich an die behandelnde Abteilung oder an die Klinikverwaltung. Geben Sie Namen und Geburtsdatum an sowie wann und in welcher Abteilung Sie behandelt wurden. Begründen nicht notwendig.

Krankenhausfinanzierung

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Was kostet eine Kopie der Patientenakte?

Muss ich die Kopien bezahlen? Nach der Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) müssen Sie die Kopien bezahlen. Die Kosten pro Seite dürfen bei maximal 50 Cent für die ersten 50 Seiten und 15 Cent für jede weitere Seite liegen.

Kann ich eine Kopie meiner Patientenakte verlangen?

Einsicht in die Patientenakte

§ 630g BGB gewährt einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Patientenakte. Zudem kann der Patient elektronische Abschriften verlangen. Soweit sich die Entscheidung auf § 630g BGB stützt, erfolgt die Auskunft entgeltlich. § 630g BGB gewährt keinen Anspruch auf ein bestimmtes Format.

Wie lange hebt Krankenhaus Unterlagen auf?

Für Patientenakten im Krankenhaus lautet die Empfehlung der Ärztekammer zum Beispiel, die Krankenunterlagen 30 Jahre aufzubewahren, Letzteres wohl auch im Hinblick auf den Ablauf der längsten Verjährungsfrist im Schadensersatzrecht nach 30 Jahren (§ 852 Abs. 1, 2.

Hat man ein Recht auf seine Patientenakte?

Seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im Jahre 2013 haben Patienten* ein ausdrücklich eingeräumtes Recht auf Einsicht in ihre Patientenakte. Der Patient hat sogar einen Anspruch darauf, eine Kopie der Patientenakte zu erhalten. Allerdings darf ihm der behandelnde Arzt die Kosten dafür in Rechnung stellen.

Wer darf Patientenakten anfordern?

Dürfen Dritte meine Patientenakte einsehen? Egal, ob Ehepartner, Mutter, Sohn, Schwester, Freund oder gar Rechtsanwalt: Andere Personen haben kein Recht, Ihre Patientenakte einzusehen. Der Arzt darf ihnen den Einblick in die Akte nur gewähren, wenn Sie als Patient Ihre Einwilligung dazu geben.

Was passiert mit meiner Krankenakte wenn der Arzt in Rente geht?

Generell gilt: Die Akten müssen nach Paragraf 10 der Berufsordnung für Ärzte zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Je nach Art der Unterlagen, der Krankheit und der Therapie gelten aber längere oder kürzere Fristen. Aufzeichnungen und -berechnungen zu Röntgenbehandlungen dürfen 30 Jahre lang nicht vernichtet werden.

Habe ich Anspruch auf meine Befunde?

Habe ich ein Recht, meine Krankenakte mitzunehmen? Sie haben das Recht, die Dokumentation Ihrer Behandlung einzusehen, zum Beispiel Befunde oder Röntgenbilder. Das Einsichtsrecht kann in Ausnahmefällen jedoch eingeschränkt sein.

Wem gehört der Arztbrief?

Rechtliche Stellung. Eigentümer der auf seine Person bezogenen Information des Arztbriefes ist der Patient.

Wie lange speichert ein Arzt Daten?

Ärztliche Aufzeichnungen sind für die Dauer von zehn (10) Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungspflicht besteht (vgl. § 10 Abs. 3 BO, § 630f Abs. 3 BGB sowie für den vertragsärztlichen Bereich § 57 Abs.

Was passiert mit den Unterlagen bei arztwechsel?

Wichtig bei einem Arztwechsel ist, dass der neue Arzt alle notwendigen Informationen des Patienten bekommt. Deswegen sollte sich der Patient von seinem alten Arzt eine Kopie seiner vollständigen Patientenakte geben lassen. „Dazu ist der Arzt gesetzlich verpflichtet“, sagt UPD-Beraterin Lehmann.

Wann wird die Krankenakte gelöscht?

Für die hinterlegten Patientendaten in der Patientenakte ist eine Aufbewahrungsfrist zu beachten, die sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und einzelnen Verwaltungsgesetzen ergibt. Diese liegt bei fünf bis zehn Jahren, für einzelne Belege bei sechs Jahren.

Wie lange müssen patientenunterlagen aufgehoben werden?

Laut Gesetz müssen Patientenunterlagen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Die rechtliche Grundlage sind die Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ärzte) § 10 Absatz 3 und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) § 630f Absatz 3. Es gibt aber eine Reihe von Ausnahmen mit kürzeren und längeren Fristen.

Wie lange werden Arztunterlagen aufgehoben?

Nach § 57 Absatz 2 Bundesmantelvertrag-Ärzte, nach der Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen sowie nach § 630f Absatz 3 BGB ist der Arzt verpflichtet, seine Unterlagen grundsätzlich 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht eine andere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

Was passiert mit den Akten wenn der Arzt stirbt?

Verstirbt ein Patient, können dessen Erben und nächste Angehörige Einsicht in die Patientenakte verlangen (§ 630 g Abs. 3 BGB). Dieses Einsichtsrecht kann aber mit der ärztlichen Schweigepflicht kollidieren, die über den Tod des Patienten hinaus Wirkung entfaltet (§ 203 Abs. 5 StGB).

Wer bekommt Entlassungsbericht Krankenhaus?

Der Entlassungsbericht ist für den Arzt gedacht, der die Behandlung weiterführt. In der Regel erhalten Sie zunächst einen Kurzbericht mit den wichtigsten Informationen. Den längeren, ausführlichen Bericht bekommen entweder Sie oder der behandelnde Arzt per Post.

Hat die Krankenkasse alle Befunde?

Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkassen erhalten, in der medizinische Befunde und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg umfassend gespeichert werden können – dafür hat ...

Was steht alles in der Krankenakte?

Eine solche Akte enthält die gesammelten Unterlagen und Aufzeichnungen eines Arztes über einen Patienten. Dazu gehören die Anamnese, Diagnosen, Notizen über Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Therapiemaßnahmen, Operationen, Befunde, Aufklärungen und Einwilligungen und schließlich nicht zuletzt Arztbriefe.

Kann die Krankenkasse sehen wann ich beim Arzt war?

Die Kassenärzte rechnen ihre erbrachten Leistungen nicht direkt mit den Krankenkassen ab, sondern über ihre Kassenärztlichen Vereinigungen. Durch das Vergütungssystem (Einheitlicher Bewertungsmaßstab, EBM) erfahren sie erst Monate nach der Behandlung, was sie tatsächlich für die jeweilige Leistung bekommen.

Was speichert die Krankenkasse über mich?

Die gesetzlichen Krankenkassen erheben und speichern eine große Anzahl an Sozialdaten ihrer Versicherten. Dazu gehören nicht nur Angaben wie der Name und die Anschrift, sondern auch Krankheitsdiagnosen und Abrechnungsbelege aus Heilbehandlungen.

Was dürfen Krankenkassen vom Arzt über den Patient erfahren?

Im Datenschutzrecht hat der Patient nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO sogar das Recht auf eine kostenfreie Kopie (kostenfreie Erstkopie) der über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten. Es siehe allgemein die Ausführungen der Landesdatenschutzaufsicht Rheinland-Pfalz zum Auskunftsanspruch bei Heilbehandlung und hier .