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Sind Fliesen auf dem Balkon Sondereigentum?

Gefragt von: Jochen Hummel  |  Letzte Aktualisierung: 29. August 2022
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Der Anspruch eines Eigentümers gegen die Gemeinschaft auf Erneuerung des Fliesenbelags auf seinem Balkon ist abzulehnen, weil dieser Fliesenbelag dem Sondereigentum zuzuordnen ist. Solche Bodenbeläge sind grundsätzlich sondereigentumsfähig.

Sind Balkonfliesen Sondereigentum?

Muss für die Schadensbeseitigung der Bodenbelag (Balkonfliesen = Sondereigentum) vom Balkon entfernt werden, hat der betroffene Eigentümer diese Maßnahme zu dulden, doch ist ihm der daraus entstehende Schaden zu ersetzen.

Was gehört zum Sondereigentum Balkon?

Zum Sondereigentum an einem Balkon zählt nur der Luftraum, der Innenanstrich und der Bodenbelag; die übrigen Teile, die ohne Veränderung der äußeren Gestalt des Gebäudes nicht verändert werden können, wie Brüstungen und Geländer, Bodenplatte einschließlich der Isolierschicht, Decken, Abdichtungsanschlüsse zwischen ...

Ist Balkonbelag Gemeinschaftseigentum?

Abgesehen vom Bodenbelag ist der Balkon einer Eigentumswohnung Gemeinschaftseigentum. Damit ist gemeint, dass er der Wohnungseigentümerschaft gehört und nicht nur dem Wohnungseigentümer. In der Gemeinschaftsordnung ist dies verankert.

Wer trägt die Kosten für die balkonsanierung einer Eigentumswohnung?

Normalerweise werden alle Eigentümer*innen an den Kosten für Balkonsanierung(en) nach dem gesetzlichen Verteilungsschlüssel, also nach Miteigentumsanteilen, beteiligt. Allerdings kann Ihre WEG diese Kosten nun auch durch einen Mehrheitsbeschluss anders verteilen.

DAS solltest du als EIGENTÜMER wissen! // Sondereigentum // Gemeinschaftseigentum

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Wem gehört die Balkonunterseite?

Deshalb stehen zum Beispiel die Balkonbrüstung, die Balkontür, die Decke eines Balkons, die Isolierschicht des Balkons und auch die Abdichtungsanschlüsse stets im gemeinschaftlichen Eigentum. Alle Reparaturen im Zusammenhang mit diesen Balkonteilen müssen die Wohnungseigentümer gemeinsam bezahlen.

Wer muss den Balkon renovieren?

Balkone werden zwar mit den Wohnungen vermietet, sind aber gleichzeitig Teil des äußeren Erscheinungsbildes des Gebäudes. Deshalb ist der Vermieter für den Anstrich verantwortlich. Das bedeutet: Mieter, die eigenmächtig ihren Balkon streichen, müssen gegebenenfalls Schadenersatz leisten.

Wer haftet für Schäden am Balkon?

Wenn also Feuchtigkeitsschäden in Wohnungen unter oder neben dem Balkon ihre Ursache in schadhaften Isolierungsschichten haben, dann sind alle Wohnungseigentümer zu ihrer Reparatur verpflichtet; und die Kosten tragen sie gemeinsam, anteilig.

Was sind konstruktive Teile eines Balkons?

Es ist etwas komplizierter. Da es sich bei vielen Teilen des Balkons um konstruktive Elemente der Immobilie handelt, gehören diese zum Gemeinschaftseigentum, beispielsweise das Balkongeländer. Zum Sondereigentum gehören unter Anderem der Innenanstrich der Balkontür und der Bodenbelag.

Was gehört zu einer balkonsanierung?

Instandsetzungsmaßnahmen bei der Balkonsanierung

Als Vermieter bist Du für eine vertragsgemäße, mängelfreie Nutzung des Balkons verantwortlich. Zu dieser Instandhaltungspflicht gehört es ebenso, den Balkon neu zu streichen, Risse und Löcher zu beseitigen oder die veralteten Fliesen zu erneuern.

Wann muss ein Balkon saniert werden?

Eine Sanierung des Balkons wird also notwendig, wenn der Beton bereits Schäden wie Löcher und Risse zeigt, sich Fliesen vom Untergrund lösen sowie Ausblühungen, Stockflecken oder Moosbewuchs zu sehen sind.

Was zählt zu Bodenbelägen?

Die häufigsten Fallen. Der Bodenbelag selbst steht im Sondereigentum eines jeden Wohnungseigentümers. Estrich sowie Trittschalldämmung sowie Bodenplatte und Unterbodenkonstruktionen stehen zwingend im gemeinschaftlichen Eigentum.

Was kostet ein Balkon zu Fliesen?

Balkonfliesen kosten ab 20 Euro pro qm und für die Abdichtung des Balkons sind noch einmal ca. 50 – 90 Euro zu kalkulieren. Verallgemeinert kann man bei einer kompletten Balkonsanierung mit Kosten von ca. 100 – 150 Euro pro m2 rechnen.

Sind Terrassen Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?

Zum Sondereigentum gehört die Terrassenoberfläche (Plattenbelag, Fliesenbelag). Bauliche Teile hingegen, die für das Gebäude konstruktiven und statischen Charakter haben (z.B. Terrasse ist zugleich Decke der darunterliegenden Wohnung), stellen immer Gemeinschaftseigentum dar.

Was ist eine balkonsanierung?

Das bedeutet, dass das Obermaterial bis auf die Trägerschicht (Rohbeton) abgetragen wird. Rostschäden auf dem Bewehrungseisen können so erkannt und nachhaltig ausgebessert werden. Danach erfolgt der Aufbau mit dem neuen Getifix-System. Angebrachte Geländer werden ebenfalls neu mit dem Balkon verbunden.

Was gehört alles zum Sondereigentum?

Zum Sondereigentum gehören in jedem Fall die Räume der Wohnung (einschließlich Bodenbeläge, Einbaumöbel, nicht tragende Wände in der Wohnung sowie Sanitärinstallationen). Das Sondereigentum kann sich auch auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks erstrecken (§3, WEG Abs. 2).

Was ist beim Balkon Gemeinschaftseigentum?

Zwingend Gemeinschaftseigentum sind demnach: Balkongitter, Balkongeländer, Balkonbrüstungen, Balkondecke, Bodenplatte, Balkontüren, Isolierschicht, der aufgebrachte Estrich, soweit er temperatur- und schalldämmenden Zwecken dient, die Trennwand zum Nachbarbalkon sowie eine an der Trennwand angebrachte Mauer.

Wem gehört das Balkongeländer?

Ebenfalls zum Gemeinschaftseigentum gehören die Balkonbrüstung und deren Belag, das Balkongitter sowie die Balkongeländer.

Was kostet es einen Balkon zu sanieren?

Im Schnitt liegen die Balkon sanieren Kosten bei etwa 150 – 400 Euro pro Quadratmeter. Je nachdem, was gemacht werden muss und in welchem Zustand sich der Balkon befindet, können diese Kosten aber stark variieren. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Balkon thermisch saniert (entkoppelt) werden muss.

Wer zahlt Reparaturen am Sondereigentum?

Die Reparatur beziehungsweise Instandsetzung hingegen ist nicht dem Sondereigentümer zugewiesen und obliegt somit allen Wohnungseigentümern. Das ergibt sich aus einer Auslegung der Teilungserklärung. Ausdrücklich regelt § 4 Nr.

Wer haftet für Schaden im Sondereigentum?

Es erfolgt grundsätzlich nur eine verschuldensabhängige Haftung. Die Gemeinschaft bzw. Eigentümer haften also nur, wenn schuldhaft eine Beseitigung eines bekannten oder erkennbaren Schadens im Gemeinschaftseigentum unterlassen wurde und dies ursächlich für den Eintritt des Schadens im Sondereigentum war.

Wer zahlt Reparaturen am Gemeinschaftseigentum?

Trotzdem hat die Eigentümergemeinschaft auch bei Gemeinschaftseigentum einen gewissen Gestaltungsspielraum bei der Kostenverteilung. Laut Gesetz muss eigentlich jeder Wohnungseigentümer bei Arbeiten am Gemeinschaftseigentum einen Kostenanteil gemäß seiner Miteigentumsanteile übernehmen.

Was ist auf dem Balkon erlaubt und was nicht?

Ob Party, Rudelgucken, Grillen, handwerkliche Basteleien, das Sonnen, das Rauchen, das Weinchen genießen, um spätestens 22 Uhr ist auf dem Balkon Schluss. Hier gilt: Um die Nachbarn nicht zu stören, ist auch auf dem Balkon die allgemein übliche Nachtruhezeit einzuhalten.

Wer zahlt balkonsanierung Mieter oder Vermieter?

Die Kosten für Instandsetzung/Instandhaltung muss Ihr Vermieter selbst tragen. Er kann diese nicht auf Sie umlegen. Eine typische Instandhaltungsmaßnahme ist, wenn die Bodenbeläge des Balkons altersbedingt kaputt sind und der Vermieter diese durch gleichwertiges Material ersetzt.

Ist ein Balkon eine Modernisierung?

Mit Urteil vom 12. August 2016 (Az. 65 S 108/16, Das Grundeigentum 2016/1574 f.) kommt das Landgericht Berlin zum Ergebnis, dass der Balkon in der Regel eine Modernisierungsmaßnahme darstellt, weil dadurch die Nutzungsmöglichkeiten der Wohnung erweitert werden.