Zum Inhalt springen

Kann man eine Kündigung auch persönlich abgeben?

Gefragt von: Josefine Schumacher-Baumgartner  |  Letzte Aktualisierung: 22. September 2022
sternezahl: 5/5 (58 sternebewertungen)

Wird eine Kündigung persönlich überreicht, genügt die Aushändigung und Übergabe des Schriftstücks. Unter Abwesenden ist die Kündigung zugegangen, wenn sie so „in den Machtbereich des Empfängers“ gelangt, dass dieser unter gewöhnlichen Umständen vom Inhalt der Kündigung Kenntnis nehmen kann.

Kann man eine schriftliche Kündigung persönlich abgeben?

Am einfachsten ist es, die Kündigung persönlich zu übergeben. Empfänger kann der Vorgesetzte, die Personalabteilung, der Pförtner oder die Empfangsdame sein - wer immer zur Annahme von Post beauftragt ist. Aus Beweisgründen ist es vorteilhaft, den Empfang der Kündigungsschrift bestätigen zu lassen.

Kann ich die Kündigung in den Briefkasten werfen?

Eine Kündigung wird wirksam, wenn sie dem Adressaten "zugeht" (vgl. § 130 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB). Wird die Kündigung per Brief oder Boten überbracht, genügt es für den Zugang nicht, das Schreiben in den Briefkasten des Empfängers zu werfen.

Wer bekommt die Kündigung Chef oder Personalabteilung?

Allgemein gelte, der Empfänger der Kündigung sei immer der Arbeitgeber, so wie er im Arbeitsvertrag angegeben wird. »Sicherheitshalber kann er das Schreiben aber sowohl an den Chef als auch an die oder den Leiter der Personalabteilung adressieren«, sagt sie.

Ist eine Kündigung auch ohne Bestätigung gültig?

Eine Bestätigung oder gar Einverständniserklärung ist nicht nötig, damit die Kündigung wirksam wird. Die Kündigung muss dafür lediglich zugegangen sein – und zwar gemäß § 623 BGB in Schriftform und handschriftlich unterschrieben.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Muss man die persönlich abgeben?

19 verwandte Fragen gefunden

Was mach ich wenn mein Chef die Kündigung nicht bestätigt?

Gibt es keinen Nachweis, dass der Arbeitnehmer die Kündigungsfrist eingehalten hat, können im Zweifel sogar Schadenersatzpflichten auf ihn zukommen. Der Arbeitgeber könne dann etwa behauptet, dass der Arbeitnehmer die Kündigungsfrist nicht eingehalten und deswegen ein wichtiges Projekt nicht mehr fertiggestellt habe.

Kann der Chef die Kündigung ablehnen?

Weil Ihr Arbeitsverhältnis nach Ihrer Kündigung automatisch endet, kann Ihr Arbeitgeber sie nicht einfach zurücknehmen. Er kann dann allenfalls mit Ihnen vereinbaren, dass die Kündigung keine Wirkung haben soll. Ihr Arbeitgeber kann seine Kündigung also nur mit Ihrem Einverständnis zurücknehmen.

Sollte man eine Kündigung ankündigen?

Experten sind sich einig, dass man persönlich kündigen sollte, bevor man das offizielle Schreiben abgibt. Deshalb bereiten Sie es entweder vor dem Gespräch mit ihrem Chef vor oder schreiben Sie es direkt im Anschluss.

Wie gebe ich meine Kündigung ab?

Am besten gibst du das Schreiben persönlich, per Einschreiben oder in der Personalabteilung ab. So kannst du sichergehen, dass die Kündigung auch wirklich angekommen ist. Unsere Empfehlung: Zögere es nicht zu lange hinaus und gib deine Kündigung nicht erst am letzten Tag der Frist ab.

Wie sage ich das ich kündige?

Grundsätzlich gilt: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und muss unterschrieben sein. Eine Angabe von Gründen ist nicht verpflichtend. In jedem Fall sollte im Kündigungsschreiben stehen, dass Sie ordentlich und fristgerecht kündigen.

Wann gilt eine schriftliche Kündigung als zugestellt?

Gegenüber einer anwesenden Person gilt die Kündigung durch die persönliche Übergabe als zugestellt bzw. zugegangen. Allerdings muss im Zweifel auch bewiesen werden, dass die Übergabe stattgefunden hat. Bei einer abwesenden Person erfolgt der Zugang, sobald die Kündigung in den Machtbereich des Empfängers gelangt.

Wann muss Kündigung im Briefkasten sein?

Maßgeblich für Zugang der Kündigung ist die Verkehrsanschauung. Bei einem Einwurf in einen Briefkasten ist der Zugang dann bewirkt, sobald nach der Verkehrsanschauung mit der nächsten Entnahme des Schreibens zu rechnen ist.

Wann ist die Kündigung gültig?

§ 130 BGB) wird die Kündigung grundsätzlich wirksam, wenn der Empfänger von ihr Kenntnis nimmt, also etwa seine Post öffnet und das Kündigungsschreiben liest. und unter gewöhnlichen Umständen damit zu rechnen ist, dass der Empfänger sie zur Kenntnis nehmen konnte.

Wie teile ich meinem Arbeitgeber die Kündigung mit?

Wir haben ein paar Tipps für Sie.
  1. Ihr Chef sollte als erstes von der Kündigung erfahren. Die Kündigung des Arbeitsvertrags muss zwar immer schriftlich erfolgen, dennoch sollten Sie Ihrem direkten Vorgesetzten den Jobwechsel nicht über den Postweg mitteilen. ...
  2. Bleiben Sie respektvoll und ehrlich. ...
  3. Verraten Sie nicht zu viel.

Wie schickt man eine Kündigung zum Arbeitgeber?

Das Schreiben sollte per Post verschickt oder persönlich überreicht werden. Bei Ersterem empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein, bei Letzterem lassen Sie sich am besten eine schriftliche Bestätigung geben. Dann können Sie ganz sicher sein, dass die Kündigung angekommen ist.

Soll ich kündigen ohne neuen Job?

Natürlich ist es besser, erst zu kündigen, wenn du einen neuen Job in Aussicht hast. Sollte dies aber nicht der Fall sein und du bist an deinem Arbeitsplatz eine lange Zeit unglücklich oder dir schlägt die Arbeit auf die Gesundheit, dann ist selbst kündigen ohne einen neuen Job zu haben kein Problem.

Habe Angst zu kündigen?

Tipp 1: Gute Gründe zum Kündigen - so besiegen Sie die Angst

Zunächst sollten Sie sich einen Moment Zeit nehmen, um nachzudenken. Kündigen Sie nie einfach mitten im Streitgespräch, also im Affekt. Wägen Sie stattdessen ab, was Ihnen an Ihrem Job nicht gefällt und ob dies für Sie gute Gründe für einen Jobwechsel sind.

Wem darf ich von meiner Kündigung erzählen?

Ob Mitarbeiter jedem Kollegen einzeln von der Kündigung erzählen oder es in einer Konferenz mitteilen, hängt vom Team ab, sagt Lüdemann. "Ich würde es in jedem Fall immer mündlich machen." Wer sich mit einigen Kollegen besonders gut versteht, kann es etwa beim gemeinsamen Essen in einem persönlichen Gespräch mitteilen.

Wie sag ich's meinem Chef?

Halten Sie den Blickkontakt und achten Sie auf eine aufrechte, unverkrampfte Sitzhaltung. Zeigen Sie Ihrem Chef einen offenen und freundlichen Gesichtsausdruck und legen Sie gelegentlich eine Atempause zwischen Ihren Argumenten ein. Schuldzuweisungen sollten Sie grundsätzlich vermeiden.

Wie sage ich meinem Chef Dass er mich kündigen soll?

Suchen Sie das offene Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten, schildern Sie Ihre Situation und den Wunsch, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Wie dieser darauf reagiert, hängt allerdings von seiner Persönlichkeit und Ihrem Verhältnis ab. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Kündigung durch den Arbeitgeber zu provozieren.

Wer kündigt zuerst?

Grundsätzlich gilt die Kündigung, die zuerst eingegangen ist, in diesem Falle also die des Arbeitnehmers, da diese persönlich entgegengenommen wurde. Willenserklärungen gegenüber Anwesenden gehen sofort zu, wenn sie schriftlich verkörpert sind.

Wann ist der letzte Arbeitstag bei einer Kündigung?

Die gesetzliche Kündigungsfrist besagt, dass Arbeitnehmer ihr Arbeitsverhältnis fristgerecht vier Wochen zum fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen können. Damit ist in Ihrem nächsten Kündigungsschreiben als letzter Arbeitstag entweder der 15. eines Monats oder der letzte Tag des Monats (28. / 30.

Wie verhalte ich mich wenn ich gekündigt habe?

Verhalten nach einer Kündigung
  1. • ...
  2. Vorsicht, wenn Sie eine ein paar Tage alte Kündigung bekommen.
  3. Unterschreiben Sie nichts ohne genaue Prüfung.
  4. Werden Sie nicht gleich krank.
  5. Beginnen Sie mit der Stellensuche.
  6. Überlegen Sie möglichst vor dem Gütetermin, ob Sie Ihre Arbeit behalten oder lieber eine Abfindung wollen.

Wer muss den Zugang der Kündigung beweisen?

8. Zusammenfassung: der Zugang der Kündigung. Arbeitgeber können den (rechtzeitigen) Zugang von Kündigungen nur durch die vom Arbeitnehmer unterschriebene Empfangsbestätigung oder im Falle der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher durch die Zustellungsurkunde sicher nachweisen.

Was ist ein Formfehler bei einer Kündigung?

Ebenfalls notwendig ist die Einhaltung der Schriftform. Somit ist eine Kündigung per WhatsApp, SMS, Fax oder E-Mail unzulässig. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer nicht mündlich oder in elektronischer Form kündigen – sollte er diese Form der Kündigung wählen, ist die Kündigungserklärung nicht rechtsgültig.