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Kann ein Vermieter eine Wohnung ohne Bodenbelag vermieten?

Gefragt von: Lothar Roth  |  Letzte Aktualisierung: 29. August 2022
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Es ist zulässig, eine Wohnung ohne Fußbodenbeläge zu vermieten. Man muss als Mieter nur die Möglichkeit haben, einen Belag zu verlegen. Das Schleifen und Versiegeln eines Holzfußbodens ist nicht Mietersache und fällt nicht unter die üblichen Schönheitsreparaturen.

Ist der Vermieter zuständig für den Bodenbelag?

Soweit Teppichboden oder Laminat wegen normaler Abnutzung erneuert werden müssen, trägt der Vermieter alle Kosten (Bundesgerichtshof, BGH, 10. 2. 2010, VIII ZR 343/08). Der BGH nimmt eine derartige Pflicht auch dann an, wenn sich der Bodenbelag bereits beim Einzug des Mieters in einem schlechten Zustand befunden hat.

Welcher Bodenbelag muss in einer Mietwohnung sein?

Bodenbelag in Mietwohnungen soll pflegeleicht, robust und günstig sein. Deswegen werden oft Fliesen, Laminat oder Vinylböden in Mietwohnungen verlegt. Ab und zu finden Sie Teppichböden. In höherwertig ausgestatteten Wohnungen liegen auch Parkettböden.

Kann ein Vermieter mir den Boden vorschreiben?

Auch wenn ein Laminatboden leichter und schneller zu reinigen, hygienischer sowie langlebiger ist als ein Teppichboden, darf der Vermieter also nicht eigenmächtig handeln.

Was darf ein Vermieter nicht verlangen?

Auch ob der Mietinteressent raucht oder häufig Besuch empfängt, sind Tabuthemen, ebenso wie eine mögliche Partei- oder Religionszugehörigkeit oder etwa die Mitgliedschaft in einem Mietverein. Hingegen dürften sich Makler und Vermieter nach Plänen für Hausmusik erkundigen – ein generelles Verbot ist hingegen unzulässig.

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Wann macht sich der Vermieter strafbar?

Da nämlich mit Abschluss des Mietvertrags der Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG nicht mehr dem Vermieter, sondern dem Mieter zusteht, begeht der Vermieter, der ohne Zustimmung des Mieters die Wohnung betritt, einen Hausfriedensbruch und macht sich nach § 123 StGB strafbar.

Welche Fragen müssen dem Vermieter wahrheitsgetreu beantwortet werden?

Interessiert sich der Vermieter für Hobbies, Musikgeschmack oder ob der Mieter kocht oder raucht, kann der Mieter die Auskunft verweigern. Musikgeschmack und Hobbys sind allein Sache des Mieters. Fragen zu Behinderungen sind ebenfalls verboten und müssen nicht wahrheitsgetreu beantwortet werden.

Kann Mieter neuen Boden verlangen?

Mieter können den Austausch eines alten abgenutzten (und mitvermieteten) Teppichbodens (auch eines Laminatbodens, PVC oder eines anderen Bodenbelags) gegenüber dem Vermieter beanspruchen. Voraussetzung für eine Erneuerung ist, dass der Bodenbelag sich durch eine normale Abnutzung im Lauf der Zeit verbraucht hat.

Kann Vermieter Laminat verbieten?

Brauche ich die Genehmigung meines Vermieters, wenn ich Laminat verlegen möchte? Ja, die Genehmigung ist notwendig. Da die gemietete Wohnung Eigentum des Vermieters ist, darf die Bausubstanz nicht ohne seine Zustimmung verändert werden. Dies schließt auch den Fußboden der Mietwohnung ein.

Was hat der Vermieter für Pflichten?

Vermieter sind verpflichtet, eine Immobilie instand zu halten oder instand zu setzen. Das bedeutet, dass der Vermieter die Kosten für notwendige Reparaturen an Wasser-, Strom- und Gasleitungen tragen muss. Lediglich für Kleinreparaturen an Gegenständen in der Wohnung darf der Vermieter den Mieter zur Kasse bitten.

Wann ist der Vermieter verpflichtet einen neuen Boden verlegen?

Das heißt, Schäden die nicht durch normalen Verschleiß oder übliche Abnutzung entstehen, sind Mietersache. Die Nutzungsdauer für einen Teppichboden liegt bei 10 Jahren. Hingegen sind bei Laminat und Parkett, Erneuerungen bzw. Abschleif- und Versiegelungsmaßnahmen nach 15 – 20 Jahren zu erbringen.

Wie lange muss ein Bodenbelag in einer Mietwohnung halten?

Wann ein Boden „abgewohnt“ ist, entscheidet sich in erster Linie nach seiner allgemeinen Lebens- bzw. Nutzungsdauer: Bei einem Laminat oder Teppichboden von durchschnittlicher Qualität nimmt man eine ungefähre Lebensdauer von 10 Jahren an (Amtsgericht Steinfurt, Urteil vom 30. November 2006, Az.: 4 C 168/05).

Wie oft muss Vermieter Laminat wechseln?

Wann muss der Vermieter neues Laminat verlegen? Für Vermieter und Mieter ist die Lage deutlich geregelt. Laut Gericht ist die Haltbarkeit von Laminat auf 10 Jahre festgelegt. Ist der Bodenbelag älter, kann der Vermieter beim Auszug des Mieters keine Ansprüche für einen abgenutzten Boden geltend machen.

Was muss der Vermieter nach 20 Jahren renovieren?

Dinge, die beim normalen Gebrauch einer Mietsache nach 20 Jahren abgewohnt sind, muss der Mieter nicht ersetzen. Dazu gehört beispielsweise abgelaufene Auslegeware. Bereits nach zehn Jahren gilt Teppich als abgewohnt. Das gilt auch für Laminat.

Wie oft muss der Vermieter PVC Boden erneuern?

Stattet ein Vermieter seine Mietwohnung mit einem PVC Boden aus, ist er dazu verpflichtet diesen zu erneuern, wenn dieser schäbig aussieht, bzw. verschlissen ist. Festgelegt ist das im BGB § 535 Absatz 1. Der Vermieter muss die Mietsache in dem Zustand erhalten, dass sie laut Vertrag genutzt werden kann.

Was sind normale Abnutzungen Wohnung?

Häufige Beispiele für eine herkömmliche Abnutzung:

Schatten auf Tapeten aufgrund angebrachter Bilder. abgelaufene Teppichböden (in einem normalen Maße) Verfärbungen an den Fugen im Bad. Dübellöcher in der Wand (in einem üblichen Maße)

Was tun gegen hässlichen Boden?

Teppich als schnelle Kaschier-Hilfe

Die wohl einfachste und auch günstigste Lösung, um einen hässlichen Boden zu kaschieren, ist ein Teppich. Schnell ausgesucht ist er ebenso schnell ausgerollt. Kleinere Makel im Belag lassen sich gut mit Fellen oder Läufern verdecken.

Was muss bei Auszug entfernt werden?

Häufig ist es so, dass der Vermieter auf der Herstellung des früheren Zustands besteht, der Mieter den selbst verlegten Boden entfernen muss. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter grundsätzlich zum Entfernen von Ein- und Umbauten verpflichtet. Dies gilt auch für den Rückbau eines verlegten Laminatbodens.

Ist Laminat verlegen laut?

Laminat gilt als besonders lauter Bodenbelag. Denn es leitet Trittschall besonders gut weiter, was bedeutet, dass Nachbarn in Räumen neben oder unter der entsprechenden Wohnung oft jeden Schritt hören können.

Was muss ein Vermieter erneuern?

Der Vermieter muss die Wohnung in bewohnbarem Zustand erhalten. Er muss also Elektro- und Sanitärinstallationen, Türen und Fenster, Fußböden, Decken und Wände instandhalten. Wenn der Vermieter das nicht tut und deshalb Mängel auftreten, muss er die auf eigene Kosten beheben.

Wann müssen Bodenbeläge erneuert werden?

Abgewohnten Bodenbelag müssen Vermieter erneuern

Ein Bodenbelag ist regelmäßig dann abgewohnt, wenn die allgemeine Lebens- bzw. Nutzungsdauer abgelaufen ist. Das ist je nach Art des Bodenbelags unterschiedlich. Bei einem gewöhnlichen Laminatboden oder Teppich geht man regelmäßig von einer 10-jährigen Lebens- bzw.

Ist der Mieter verpflichtet bei Auszug zu renovieren?

Im Mietrecht gibt es keine Regelung, die besagt, dass die Mieterin oder der Mieter die Wohnung bei Auszug renovieren muss. Ganz im Gegenteil: die Instandhaltung der Mietwohnung ist Sache des Vermieters. Der Vermieter kann jedoch die Instandhaltungspflicht – zumindest teilweise – auf den Mieter übertragen.

Was darf der Vermieter alles verlangen?

Diese Unterlagen sollten Vermieter vom künftigen Mieter einholen:
  • Kopie des Personalausweises.
  • Mieterselbstauskunft.
  • Gehaltsnachweis.
  • Name des Vormieters oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
  • Bonitätsauskunft (ggf. zusätzlich SCHUFA-Auskunft durch den Mietinteressenten)

Kann ein Vermieter einen Kontoauszug vom Mieter verlangen?

Der Vermieter kann sich vor Unterzeichnung des Mietvertrags Nachweise zu den Einkommensverhältnissen vorlegen lassen (z.B. in Form von Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Kontoauszügen oder eines Einkommensteuerbescheids in Kopie).

Was darf der Vermieter den Mieter Fragen?

Persönliche Fragen, die der Vermieter berechtigtermaßen stellen darf, sind die nach dem vollen Namen des Interessenten und seiner bisherigen Adresse. Fragen darf er auch nach seinem Geburtsdatum und Geburtsort, der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen einschließlich Kinder und auch nach möglichen Haustieren.