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Kann der Hausarzt die Corona Impfung nachtragen?

Gefragt von: Sönke Schrader-Niemann  |  Letzte Aktualisierung: 1. November 2026
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Ja, Ihr Hausarzt kann in der Regel Impfungen wie die Corona-Impfung nachtragen, wenn er die Informationen aus Ihrer Patientenakte oder dem Impfregister rekonstruieren kann, oder Ihnen einen neuen Impfpass ausstellen und die Impfung eintragen, falls der alte verloren ging oder unvollständig ist, berichtet aponet.de, Stiftung Gesundheitswissen. Sie sollten zeitnah mit Ihrem Hausarzt sprechen, um dies zu klären, damit Ihre Impfdokumentation vollständig ist.

Werden Impfungen bei der Krankenkasse gespeichert?

Unabhängig davon können jedoch schon heute in den elektronischen Patientenakten einzelner Krankenkassen die Impfdaten durch die Versicherten selbst eingepflegt werden, so dass sich die Versicherten beispielsweise an Impfungen erinnern lassen kann.

Sind Impfungen beim Arzt hinterlegt?

Immerhin sind im Impfpass alle Impfungen vermerkt, die uns gegen Erreger immun machen. Ein Blick in den Pass und die Ärztin oder der Arzt weiß, wogegen, wann die letzte Impfung stattgefunden hat und wie oft jemand geimpft wurde – und ob der Impfschutz vollständig ist. So smart kann Papier auch in digitalen Zeiten sein.

Was sehen Ärzte, wenn sie die Krankenkassenkarte einlesen?

Der Arzt sieht auf der Gesundheitskarte standardmäßig Ihre administrativen Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse, Versicherungsnummer) und kann bei Zustimmung des Patienten auf die elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen, um wichtige medizinische Informationen wie Diagnosen, Medikamente, Behandlungspläne und Befunde einzusehen, was eine umfassendere Versorgung ermöglicht und im Notfall lebensrettend sein kann, wobei Sie die volle Kontrolle über den Datenzugriff behalten. 

Kann ein Arzt sehen, ob ich bereits bei einem anderen Arzt war?

Nein, ein Arzt kann nicht ohne Ihre Zustimmung sehen, dass Sie bei einem anderen Arzt waren, da die ärztliche Schweigepflicht gilt; medizinische Informationen sind streng vertraulich und geschützt. Der Austausch von Daten zwischen Ärzten ist nur mit Ihrer expliziten Einwilligung erlaubt, wobei die elektronische Patientenakte (ePA) den Zugriff ermöglicht, wenn Sie zustimmen. Die Gesundheitskarte allein enthält nur administrative Daten, nicht medizinische Details. 

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Welche Nachteile hat die elektronische Gesundheitsakte?

Die Nachteile der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) liegen vor allem in Datenschutzbedenken (zentrale Speicherung, Risiko von Cyberangriffen, mangelnde feingliedrige Zugriffskontrolle), digitaler Spaltung (Ältere, Technikferne haben Nachteile), fehlenden Komfortfunktionen und dem potenziellen Missbrauch sensibler Diagnosen durch eine zu weitreichende Datenweitergabe, was Diskriminierung begünstigen kann. Kritiker bemängeln, dass Patienten die volle Kontrolle über ihre Daten fehlt und eine Re-Identifizierung möglich bleibt. 

Was sieht der Apotheker auf der Gesundheitskarte?

Der Apotheker sieht auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) vor allem Stammdaten (Name, Geburtsdatum, Versicherung) und hat Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA), um verordnete E-Rezepte und die Medikationshistorie zu sehen, was eine bessere Beratung zu Wechselwirkungen und Dosierungen ermöglicht, wobei der Patient die Datenhoheit behält und entscheiden kann, wer was einsehen darf. 

Kann man Impfschutz nachweisen?

Jede Impfung wird in Ihrem Impfausweis dokumentiert. Führen Sie ihn Ihr gesamtes Leben fort, kann medizinisches Personal stets nachvollziehen, gegen welche Erkrankungen oder Erreger Sie geimpft sind und ob Ihr Impfschutz noch aktuell ist.

Sind Impfungen irgendwo gespeichert?

Denn alle Informationen rund um die bereits durchgeführten Impfungen sind nur dort komplett festgehalten. Jeder Arzt bzw. jede Ärztin hat nur eine Übersicht über die selbst durchgeführten Impfungen. Er oder sie ist verpflichtet, medizinische Maßnahmen zehn Jahre lang aufzubewahren.

Haben Hausärzte eine Impfquote?

Wird die Impfquote zu diesem Zeitpunkt nicht von 60 % der HAUSÄRZTE erreicht, wird die Impfquote zum 1. Juli 2016 erneut überprüft und kann bei Erreichen einer Impfquote von 55 % durch 60 % der HAUSÄRZTE in diesem Jahr um bis zu 5 Prozentpunkte angehoben werden.

Sind Impfungen irgendwo gespeichert?

Denn alle Informationen rund um die bereits durchgeführten Impfungen sind nur dort komplett festgehalten. Jeder Arzt bzw. jede Ärztin hat nur eine Übersicht über die selbst durchgeführten Impfungen. Er oder sie ist verpflichtet, medizinische Maßnahmen zehn Jahre lang aufzubewahren.

Welche Daten speichert die Krankenkasse über mich?

Die gesetzlichen Krankenkassen erheben und speichern eine große Anzahl an Sozialdaten ihrer Versicherten. Dazu gehören nicht nur Angaben wie der Name und die Anschrift, sondern auch Krankheitsdiagnosen und Abrechnungsbelege aus Heilbehandlungen.

Welche Daten werden auf der Krankenkassenkarte gespeichert?

Auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sind Ihre ** Stammdaten** (Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Versichertennummer, Versichertenstatus) gespeichert, die Ärzte für administrative Zwecke benötigen, sowie Ihre ** Versicherungsdaten** (Krankenkasse, Beginn des Versicherungsschutzes). Optional und nur mit Ihrer Zustimmung können ** medizinische Daten** wie ein elektronischer Medikationsplan (eMP), Notfalldaten (Allergien, Unverträglichkeiten) und Angaben zur Vorsorgevollmacht auf der Karte abgelegt werden. Das E-Rezept wird nicht direkt auf der Karte gespeichert, sondern ein digitaler Zugang dazu.
 

Wo erfahre ich, welche Impfungen ich habe?

Der gelbe Impfpass – auch Impfausweis oder Impfbuch genannt - ist ein internationales Dokument, erstellt nach den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation WHO. So kann man auch bei Reisen ins Ausland leicht nachvollziehen, welche Impfungen jemand erhalten hat.

Wie kann ich Impfungen nachweisen ohne Impfpass?

Nur dokumentierte Impfungen werden anerkannt. Wenn Sie Ihren Impfpass jedoch nicht finden können und beispielsweise der Termin für die Covid-19-Impfung näher rückt: Keine Panik, geimpft werden darf trotzdem. Auch das Impfzentrum kann Ihnen eine Impfbescheinigung ausstellen.

Wie kann ich meine Impfungen einsehen?

Die Bürgerinnen und Bürger können ihre erhaltenen Impfungen über das ELGA -Portal einsehen (Button „Login ELGA “ auf www.gesundheit.gv.at rechts oben). Auch zurückliegende Impfungen – z.B. aus dem gelben Papierimpfpass – kann man in das elektronische Impfregister nachtragen lassen kann.

Kann man seinen Impfstatus prüfen lassen?

Regelmäßig Impfschutz überprüfen

Nutzen Sie Besuche in Ihrer hausärztlichen Praxis, um regelmäßig anhand Ihres Impfausweises Ihren Impfstatus überprüfen zu lassen.

Kann die Krankenkasse sehen, wann ich beim Arzt war?

Ja, Ihre Krankenkasse sieht, wann Sie beim Arzt waren, da Ärzte Behandlungen abrechnen und diese Daten übermitteln; besonders bei elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldungen (eAU) werden diese Infos direkt an die Kasse gesendet, aber die Kasse darf sie nur für Abrechnung und Prüfung nutzen und muss Ihre Daten schützen, auch wenn Sie Zugriff auf eine Übersicht Ihrer Behandlungen haben können. 

Kann ein Arzt sehen, wo ich vorher war?

Nein, ein Arzt kann nicht automatisch sehen, wo Sie vorher waren, da medizinische Daten standardmäßig nicht automatisch geteilt werden; die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zeigt nur Stammdaten, nicht Behandlungsverläufe. Sie können jedoch aktiv Informationen teilen, z.B. über die elektronische Patientenakte (ePA) oder Medikationslisten, wobei Sie selbst bestimmen, welche Daten Sie freigeben. Ärzte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und dürfen nur mit Ihrer Einwilligung auf Daten zugreifen oder diese weitergeben, aber Sie haben immer das Recht, Ihre Akten einzusehen. 

Was wird beim Einlesen der Karte überprüft?

Informationen über den Versicherungsstatus — das heißt, ob und bei welcher Krankenkasse ein Patient versichert ist - oder eine eventuelle Rezeptgebührenbefreiung werden durch die Anspruchsprüfung beim Einlesen der e‑card überprüft. Diese Daten sind nicht auf der Karte selbst, sondern im e-card System gespeichert.

Hat die Krankenkasse Einsicht in die Krankenakte?

Nein, die Krankenkasse hat nicht direkt Einsicht in Ihre detaillierte Krankenakte (z. B. Befunde, Arztbriefe), da diese dem Patientengeheimnis unterliegen; sie sieht nur die abgerechneten Leistungen und Diagnosen, die zur Abrechnung anfallen, aber Sie als Patient haben jederzeit das Recht, die vollständige Akte einzusehen und Kopien zu verlangen. Bei Begutachtungen (z. B. MDK) werden Daten übermittelt, aber nur nach strikten Regeln, und Sie haben ein Auskunftsrecht über die gespeicherten Daten bei Ihrer Kasse.
 

Hat die Krankenkasse alle meine Diagnosen?

Alle gesetzlich krankenversicherten Personen, die keinen Widerspruch eingelegt haben, erhalten von ihrer Krankenkasse eine elektronische Patientenakte. Auch gesetzlich krankenversicherte Kinder und Jugendliche bekommen eine ePA. Bis zum 15.

Kann die Krankenkasse sehen, wie oft ich beim Arzt war?

Ja, Sie können von uns Übersichten über die von Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und von weiteren Therapeutinnen und Therapeuten abgerechneten Leistungen anfordern.

Sind Impfungen bei der Krankenkasse hinterlegt?

Die meisten Impfungen gehören zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Pflichtleistungen müssen von den Krankenkassen bezahlt werden. Welche Impfungen im Einzelnen zu den Pflichtleistungen zählen, ist in der Schutzimpfungs-Richtlinie festgehalten.

Wie kann ich meine Corona-Impfung nachweisen?

Nachdem Sie das aktuelle Update der Corona-Warn-App oder die CovPass-App auf Ihr Smartphone geladen haben, scannen Sie mit der App das Impfzertifikat. Der Nachweis für die Corona-Impfung wird dadurch auf dem Smartphone gespeichert. Mit dem QR-Code können Sie den Corona-Impfschutz nachweisen.