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Ist eine Online Kündigung rechtskräftig?

Gefragt von: Adalbert Mohr  |  Letzte Aktualisierung: 22. September 2022
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Nach § 623 BGB muss eine Kündigung des Arbeitsvertrags immer in Schriftform erfolgen, die elektronische Form ist ausgeschlossen. Das heißt also: Kündigungen, die per E-Mail, Fax, E-Postbrief, SMS, WhatsApp oder ähnlichem erfolgen, sind unwirksam. Auch eine mündliche Kündigung ist rechtlich nicht erlaubt.

Kann man eine Kündigung per Mail schicken?

Doch diese Zeiten sind vorbei, seit im Oktober 2016 die neuen Regeln des § 309 Nr. 13 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Kraft traten. Hier wird die Möglichkeit einer Vertragskündigung geregelt: Seither können Verträge neben Brief auch per Fax oder per E-Mail, mit einem eingescannten PDF oder per SMS gekündigt werden.

Wann ist eine Kündigung nicht rechtskräftig?

Eine unwirksame Kündigung besteht zum Beispiel, wenn eine falsche Kündigungsfrist berechnet wurde. Die Kündigung ist nicht in Schriftform erfolgt, sondern lediglich mündlich oder auf elektronischem Wege (§ 623 BGB). Im Kündigungsschreiben wurde eine falsche Kündigungsfrist vermerkt (§ 622 BGB).

Ist eine Kündigung ohne Empfangsbestätigung gültig?

Bei einer Kündigung handelt es sich um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Eine Bestätigung oder gar Einverständniserklärung ist nicht nötig, damit die Kündigung wirksam wird.

Wann gilt eine Kündigung als rechtskräftig?

Die Kündigung wird erst wirksam, wenn sie die andere Partei erhalten hat. Die Beweislast für die erfolgte Kündigung liegt bei der kündigenden Partei. Wird per Brief gekündigt, ist dies dann der Fall, wenn das Kündigungsschreiben von der Post zugestellt wird (massgeblich ist also nicht das Datum des Poststempels).

Online Verträge leichter kündigen - Schläft der Gesetzgeber?

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Wie verschickt man am besten eine Kündigung?

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer verschicken oft die Kündigung per Einschreiben.
...
Eine Kündigung kann auch persönlich durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt werden.
  1. Der Gerichtsvollzieher beurkundet den Inhalt des Schriftstücks.
  2. Er stellt dem Empfänger die Kündigung persönlich zu.
  3. Seinen Einwurf beurkundet er ebenfalls.

Kann der Chef die Kündigung ablehnen?

Weil Ihr Arbeitsverhältnis nach Ihrer Kündigung automatisch endet, kann Ihr Arbeitgeber sie nicht einfach zurücknehmen. Er kann dann allenfalls mit Ihnen vereinbaren, dass die Kündigung keine Wirkung haben soll. Ihr Arbeitgeber kann seine Kündigung also nur mit Ihrem Einverständnis zurücknehmen.

Wer muss den Zugang der Kündigung beweisen?

8. Zusammenfassung: der Zugang der Kündigung. Arbeitgeber können den (rechtzeitigen) Zugang von Kündigungen nur durch die vom Arbeitnehmer unterschriebene Empfangsbestätigung oder im Falle der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher durch die Zustellungsurkunde sicher nachweisen.

Was ist ein Formfehler bei einer Kündigung?

Ebenfalls notwendig ist die Einhaltung der Schriftform. Somit ist eine Kündigung per WhatsApp, SMS, Fax oder E-Mail unzulässig. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer nicht mündlich oder in elektronischer Form kündigen – sollte er diese Form der Kündigung wählen, ist die Kündigungserklärung nicht rechtsgültig.

Was mach ich wenn mein Chef die Kündigung nicht bestätigt?

Gibt es keinen Nachweis, dass der Arbeitnehmer die Kündigungsfrist eingehalten hat, können im Zweifel sogar Schadenersatzpflichten auf ihn zukommen. Der Arbeitgeber könne dann etwa behauptet, dass der Arbeitnehmer die Kündigungsfrist nicht eingehalten und deswegen ein wichtiges Projekt nicht mehr fertiggestellt habe.

Welche Gründe machen eine Kündigung unwirksam?

9 Gründe für eine formal unwirksame Kündigung
  • Es wurde nicht schriftlich gekündigt.
  • Kündigung nicht im Original erhalten.
  • Der Arbeitgeber hat nicht zuerst abgemahnt.
  • Der Betriebsrat wurde nicht (richtig) angehört.
  • Keine Anzeige bei einer Massenentlassung.
  • Sonderkündigungsschutz missachtet.
  • Falsche Person hat gekündigt.

Was passiert wenn die Kündigung nicht angenommen wird?

Die Kündigung wird daher erst wirksam, wenn Sie dem Arbeitnehmer zugeht. Will der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Kündigung (insbesondere nach dem Kündigungsschutzgesetz) geltend machen, muss er innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung bei ihm (dem Arbeitnehmer) Klage beim Arbeitsgericht erheben.

Was darf in einer Kündigung nicht drin stehen?

Eine Kündigung muss immer schriftlich erklärt werden - eine Kündigung per Telefax, E-Mail oder SMS ist unzulässig. Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, andernfalls gelten die gesetzlichen Fristen des § 622 BGB.

Ist eine eingescannte Kündigung gültig?

Nach § 126 Abs. 1 BGB muss der Arbeitgeber bzw. derjenige, der die Kündigung wirksam aussprechen darf, das Kündigungsschreiben eigenhändig durch Unterschrift mit Namen unterzeichnen. Eine eingescannte Unterschrift reicht nicht aus.

Ist eine Kündigung per PDF rechtskräftig?

Die Kündigung per E-Mail oder per PDF-Dokument ist unwirksam. Dies ist gesetzlich geregelt in § 623 BGB, denn dort ist als Voraussetzung einer wirksamen Kündigung die Schriftform vorgesehen und die elektronische Form ausdrücklich ausgeschlossen.

Kann man über WhatsApp kündigen?

Arbeitsrecht: Kündigung muss schriftlich erfolgen

“ Eine Kündigung per E-Mail, SMS, WhatsApp oder Facebook Messenger ist in Deutschland grundsätzlich nicht zulässig und somit nicht wirksam. Damit eine Kündigung wirksam ist, muss der Empfänger immer ein Originaldokument mit eigenhändiger Unterschrift erhalten.

Wie sieht eine rechtskräftige Kündigung aus?

Die Kündigung muss laut § 623 BGB schriftlich und auf Papier erfolgen. Mündliche Kündigungen oder elektronische per Mail, SMS, Fax oder Whatsapp sind unwirksam. Eine rechtskräftige Kündigung benötigt zwingend ein Datum (wann wird der Vertrag gekündigt?) sowie eine eigenhändige Unterschrift von einem dazu Berechtigten.

Sollte die Kündigungsfrist nicht gewahrt sein?

Kündigung des bestehenden Arbeitsvertrages

Sollte die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist wider Erwarten zu diesem Zeitpunkt nicht gewahrt sein, kündigen wir hiermit vorsorglich zum nächstmöglichen Termin.

Wann gilt eine Kündigung beim Arbeitgeber als zugestellt?

Eine Kündigung kann erst nach Eingang des Kündigungsschreibens beim Empfänger seine Wirksamkeit entfalten. Denn bei der Kündigung handelt es sich um eine sogenannte einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers. Der Ablauf der Frist beginnt also erst, nachdem der Empfänger das Schreiben erhalten hat.

Welcher Tag der Kündigung zählt?

Das Datum bei der Kündigung zum Monatsende ist immer der letzte Tag des Monats. Bei einer Kündigung mit einer Kündigungsfrist von zum Beispiel einem Monat im Oktober 2021 ist also immer das Monatsende zum Ende des nächsten Monats, hier November 2021, möglich.

Sollte man eine Kündigung ankündigen?

Experten sind sich einig, dass man persönlich kündigen sollte, bevor man das offizielle Schreiben abgibt. Deshalb bereiten Sie es entweder vor dem Gespräch mit ihrem Chef vor oder schreiben Sie es direkt im Anschluss.

Wann ist der letzte Arbeitstag bei einer Kündigung?

Die gesetzliche Kündigungsfrist besagt, dass Arbeitnehmer ihr Arbeitsverhältnis fristgerecht vier Wochen zum fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen können. Damit ist in Ihrem nächsten Kündigungsschreiben als letzter Arbeitstag entweder der 15. eines Monats oder der letzte Tag des Monats (28. / 30.

Kann ich Kündigung persönlich übergeben?

Die persönliche Übergabe der Kündigung:

Die sicherste Möglichkeit besteht darin, die Kündigung persönlich an den Empfänger zu übergeben und sich die Aushändigung schriftlich bestätigen zu lassen. So kann im Streitfall unproblematisch der Zugang der Kündigung nachgewiesen werden.

Soll ich kündigen ohne neuen Job?

Natürlich ist es besser, erst zu kündigen, wenn du einen neuen Job in Aussicht hast. Sollte dies aber nicht der Fall sein und du bist an deinem Arbeitsplatz eine lange Zeit unglücklich oder dir schlägt die Arbeit auf die Gesundheit, dann ist selbst kündigen ohne einen neuen Job zu haben kein Problem.

Welche 3 Kündigungsarten gibt es?

Kündigungsarten
  • die ordentliche ("normale") Kündigung.
  • die außerordentliche (oft fristlose) Kündigung aus wichtigem Grund.
  • die Änderungskündigung (einzelne Arbeitsbedingungen sollen geändert werden).