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Ist eine Kündigung per E-Mail ohne Unterschrift gültig?

Gefragt von: Christel Lauer  |  Letzte Aktualisierung: 27. August 2022
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Nein. Ein Brief mit Unterschrift ist nicht mehr nötig, um die meisten Verträge zu beenden. Hierfür genügt in der Regel eine E-Mail. Aber auch per SMS, Fax oder Chatnachricht können Sie Verträge kündigen.

Ist eine Kündigung per Mail rechtsgültig?

Die Textform bedeutet, dass eine Kündigung per E-Mail möglich ist. Die Kündigung muss zwar schriftlich erfolgen. Eine eigenhändige Unterschrift ist jedoch nicht zwingend notwendig. Unter Textform versteht der Gesetzgeber neben den klassischen Briefen auch E-Mails ohne Unterschrift.

Ist eine eingescannte Kündigung gültig?

Die eingescannte Unterschrift dokumentiert dann lediglich zu Beweiszwecken, dass die Erklärung abgegeben worden ist. Anders verhält es sich indes dann, wenn der Gesetzgeber eine bestimmte Form der Erklärung vorgeschrieben hat. So ist dies geschehen in § 623 BGB, der die Schriftform der Kündigung vorschreibt.

Wie kündige ich per E-Mail?

Auf welchen Wegen darf eine Kündigung zugestellt werden? Die Kündigung eines Arbeitsvertrages muss laut Bürgerlichem Gesetzbuch schriftlich erfolgen, wobei die elektronische Form ausgeschlossen wird. Das bedeutet: Eine Kündigung per E-Mail ist grundsätzlich nicht möglich.

Wann gilt eine schriftliche Kündigung als zugestellt?

Die Kündigung gilt in der Regel mit dem ersten Tag der Abholfrist als zugestellt. Voraussetzung dafür ist auch hier, dass Sie in der Lage sind, den Brief abzuholen. Sind Sie zum Beispiel in den Ferien, wird die Kündigung erst nach Ihrer Rückkehr wirksam.

Ist die Kündigung per SMS, whats app, Fax oder email wirksam?

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Wer muss Zugang der Kündigung beweisen?

Der Kündigende trägt die Beweislast für den Zugang der Kündigung. Er sollte daher stets den Kündigungszugang beweisen können, etwa durch schriftliche Bestätigung oder durch Zeugen.

Wann ist eine Kündigung nicht wirksam?

Eine unwirksame Kündigung besteht zum Beispiel, wenn eine falsche Kündigungsfrist berechnet wurde. Die Kündigung ist nicht in Schriftform erfolgt, sondern lediglich mündlich oder auf elektronischem Wege (§ 623 BGB). Im Kündigungsschreiben wurde eine falsche Kündigungsfrist vermerkt (§ 622 BGB).

Ist eine E-Mail ohne Unterschrift rechtsgültig?

Konkret: Offerten und Annahmeerklärungen können beispielsweise per E-Mail und ohne Unterschrift übermittelt werden. Untersteht der Vertrag jedoch gesetzlich vorgeschriebenen oder von den Parteien zuvor vereinbarten Formvorschriften, so erstrecken sich diese Formvorschriften grundsätzlich auch auf Offerte und Annahme.

Ist eine E-Mail rechtsgültig?

Vom Grundsatz her gilt, dass Verträge, soweit keine besondere Form vorgeschrieben ist, formfrei abgegeben werden können. Das bedeutet, sie können auch auch per E-Mail abgeschlossen werden. Mails sind daher grundsätzlich rechtssicher, Vereinbarungen gültig.

Kann schriftlich auch per E-Mail sein?

Können E-Mails schriftlich sein? Eindeutig ist das für gesetzliche Schriftformerfordernisse: E-Mails sind nicht schriftlich. Ordnet das Gesetz die Schriftform an, ist die Erklärung nichtig und entfaltet damit keine Wirkung (§ 125 BGB).

Was passiert wenn man die Kündigung nicht unterschreibt?

Vergisst der Arbeitgeber die Unterschrift unter der Kündigung, ist die Schriftform nicht eingehalten. Die Kündigung ist dann unwirksam. Theoretisch ist in diesen Fällen nicht einmal nötig, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Arbeitnehmer würden ohne Klage allerdings oft ein großes Risiko eingehen.

Wie unterschreibt man eine Kündigung online?

Nach § 623 BGB muss eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses immer in Schriftform erfolgen. Dies schließt die elektronische Form nicht mit ein. Das heißt also: Kündigungen, die per E-Mail, Fax, E-Postbrief, SMS, WhatsApp etc. erfolgen, sind unwirksam und können somit auch nicht online unterschrieben werden.

Wie sollte man eine Kündigung verschicken?

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer verschicken oft die Kündigung per Einschreiben.
...
Eine Kündigung kann auch persönlich durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt werden.
  1. Der Gerichtsvollzieher beurkundet den Inhalt des Schriftstücks.
  2. Er stellt dem Empfänger die Kündigung persönlich zu.
  3. Seinen Einwurf beurkundet er ebenfalls.

Welches Datum zählt bei Kündigung per Mail?

Zugang der E-Mail oder SMS

Eine Kündigung ist grundsätzlich nur dann rechtskräftig, wenn sie dem Vertragspartner zugegangen ist. Wird eine per Brief geschriebenen Kündigung in den Briefkasten des Empfängers geworfen ist sie zugegangen. Ein Fax ist zugegangen, wenn der ausgedruckte Sendebericht vorliegt.

Hat eine E-Mail Beweiskraft?

Geringe Beweiskraft von E-Mails

E-Mails sind ein zulässiges Beweismittel im Zivilprozess. Sie können als elektronische Datei oder als Papierausdruck in den Prozess eingeführt werden. Jedoch sind E-Mails als Beweismittel problematisch, da sie als elektronische Dokumente manipulierbar sind.

Wer muss den Zugang einer E-Mail beweisen?

Den Absender einer E-Mail trifft die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sie dem Empfänger zugegangen ist. Wenn nach dem Versenden keine Meldung über die Unzustellbarkeit der E-Mail eingeht, ist dies eine Beweiserleichterung, stellt das Landesarbeitsgericht Köln klar.

Ist E-Mail ein Beweis?

Mails sind daher „digitale Dokumente", die keinen Beweis – wie bei einer Urkunde - über den „Inhalt", der in ihnen verfasst ist, führen können. Sie sind nur Objekte des „Augenschein" § 371 ZPO. Man kann sie also anschauen wie ein Tatmesser oder Foto.

Wann ist ein Schreiben ohne Unterschrift gültig?

Ein nicht oder nicht richtig unterschriebener Brief gilt als nicht geschrieben. Gleichzeitig ist ein Brief, den ein Mitarbeiter in Vollmacht oder im Auftrag für den Chef unterschreibt, grundsätzlich rechtsgültig und wirksam.

Wann ist ein Bescheid ohne Unterschrift gültig?

Fazit: Ist ein Bußgeldbescheid ohne Unterschrift gültig? Auch wenn ein maschinell erstellter Bußgeldbescheid nicht unterschrieben wurde, ist er gültig, solange eindeutig erkennbar ist, von welcher Behörde das Verfahren durchgeführt und der Bescheid ausgestellt wurde.

Was sind Formfehler in einer Kündigung?

Ebenfalls notwendig ist die Einhaltung der Schriftform. Somit ist eine Kündigung per WhatsApp, SMS, Fax oder E-Mail unzulässig. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer nicht mündlich oder in elektronischer Form kündigen – sollte er diese Form der Kündigung wählen, ist die Kündigungserklärung nicht rechtsgültig.

Welche Gründe machen eine Kündigung unwirksam?

9 Gründe für eine formal unwirksame Kündigung
  • Es wurde nicht schriftlich gekündigt.
  • Kündigung nicht im Original erhalten.
  • Der Arbeitgeber hat nicht zuerst abgemahnt.
  • Der Betriebsrat wurde nicht (richtig) angehört.
  • Keine Anzeige bei einer Massenentlassung.
  • Sonderkündigungsschutz missachtet.
  • Falsche Person hat gekündigt.

Kann eine Kündigung abgelehnt werden?

Weil Ihr Arbeitsverhältnis nach Ihrer Kündigung automatisch endet, kann Ihr Arbeitgeber sie nicht einfach zurücknehmen. Er kann dann allenfalls mit Ihnen vereinbaren, dass die Kündigung keine Wirkung haben soll. Ihr Arbeitgeber kann seine Kündigung also nur mit Ihrem Einverständnis zurücknehmen.

Wie kann ich beweisen das ich gekündigt habe?

Arbeitgeber können den (rechtzeitigen) Zugang von Kündigungen nur durch die vom Arbeitnehmer unterschriebene Empfangsbestätigung oder im Falle der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher durch die Zustellungsurkunde sicher nachweisen. In beiden Fällen ist der Urkundenbeweis erbracht.

Wie stelle ich eine Kündigung rechtssicher zu?

Persönliche Übergabe der Kündigung

Arbeitgeber sind auf der sicheren Seite, wenn sie die Kündigung am Arbeitsplatz persönlich übergeben und den Empfang schriftlich auf einer Kopie des unterschriebenen Originals bestätigen lassen. Ist dies nicht möglich, sollte ein Bote beauftragt werden.

Wie wird eine Kündigung bestätigt?

Dies ist ganz formlos mündlich möglich. Alternativ können Sie Ihren Arbeitgeber auch schon im Kündigungsschreiben schriftlich um die Kündigungsbestätigung bitten. Ein einfacher Zweizeiler genügt: „Hiermit bitte ich Sie, mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Datum des letzten Arbeitstags schriftlich zu bestätigen.