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Ist eine Dachdämmung Pflicht?

Gefragt von: Karoline Schlüter  |  Letzte Aktualisierung: 29. August 2022
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Dach oder oberste Geschossdecke dämmen: Pflicht
Dach oder oberste Geschossdecke zu dämmen ist laut Gebäudeenergiegesetz Pflicht. Dabei muss ein U-Wert von maximal 0,24 W/(m²K) erreicht werden. Ausnahme: der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 wird bereits eingehalten.

Wann ist Dachdämmung Pflicht?

Januar 2016 müssen oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen ausreichend gedämmt sein. Ob Handlungsbedarf besteht, können Hausbesitzer so herausfinden: Wer sein Haus schon lange selbst bewohnt, muss nicht tätig werden, es sei denn, das Haus hat mehr als zwei Wohnungen. Dann ist die Dachbodendämmung Pflicht.

Wann muss ein Haus nicht gedämmt werden?

Ausgenommen von der Dämmpflicht sind auch Häuser mit zwei oder mehr Wohnungen, von denen der Eigentümer eine mindestens seit 2002 selbst bewohnt. Wird das Haus jedoch verkauft, ist der neue Besitzer zur Dämmung verpflichtet.

Bis wann müssen alte Häuser gedämmt werden?

Grundsätzlich hat der Käufer zur Dämmung von Dach oder Dachboden zwei Jahre Zeit. Bei Einzug im Jahr 2021 ist also auch diese Nachrüstpflicht spätestens 2023 zu erfüllen.

Ist man verpflichtet sein Haus zu dämmen?

Obwohl es in Deutschland keine allgemeine Pflicht zum Dämmen gibt, schreibt das Gebäudeenergiegesetz in einigen Bereichen eine Dämmung vor. Das gilt für Hausbesitzer*innen ebenso wie für Wohnungseigentümergemeinschaften.

Dämmung im Altbau - Ein Überblick über die Möglichkeiten

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Wer kontrolliert Dachdämmung?

Die Einhaltung der EnEV wird in der Regel (die Details regelt jedes Land selbstständig) von der zuständigen Baubehörde kontrolliert.

Kann man zur Sanierung gezwungen werden?

Wann liegt eine Sanierungspflicht vor? Die gesetzliche Pflicht für energetische Sanierungen besteht unter anderem dann, wenn der Altbau vor dem 01.02.2002 gebaut und dann gekauft oder geerbt wurde. Dann ist der neue Besitzer dazu angehalten, eine Dachdämmung oder eine Dämmung der obersten Geschossdecke anbringen.

Für wen gilt sanierungspflicht?

Es gilt vor allem für Wohngebäude, aber auch für industriell genutzte Immobilien. Zugleich wird für Hausbesitzer in bestimmten Fällen die energetische Sanierung Pflicht. Aktuell gilt das GEG in seiner Erstfassung vom 1.11.2020.

Welche sanierungspflicht gibt es?

Betroffen von der Sanierungspflicht aus dem § 72 des GEG sind sogenannte Standard- und Konstanttemperaturkessel. Niedertemperatur- und Brennwertheizungen dürfen hingegen weiterlaufen. Ungedämmte Heizungs- und Warmwasserrohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.

Was kostet 100 qm Dachdämmung?

Abhängig vom Dämmstoff, entstehen bei der Zwischensparrendämmung etwa Kosten zwischen 60 und 100 Euro pro Quadratmeter. Die Dämmung eines 100 Quadratmeter-Daches kostet demnach zwischen 6.000 und 10.000 Euro.

Welche energetische Sanierung ist Pflicht?

So dürfen viele Öl- und Gasheizungen nach 30 Jahren Laufzeit nicht mehr betrieben werden. Die Sanierungspflicht betrifft sogenannte Standard- und Konstanttemperaturkessel – nicht aber Niedertemperatur- und Brennwerttechnik. In kalten Kellern ist die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen Pflicht.

Wann ist Dachdämmung unwirtschaftlich?

Eine weitere Ausnahmeregel lautet: Kann der Eigentümer belegen, dass die Nachrüstung unwirtschaftlich ist oder wegen Geldmangel nicht durchgeführt werden kann, entfällt die Pflicht. Befreit sind Immobilienbesitzer von nach 1969 errichteten Häusern mit einer massiven Deckenkonstruktion wie etwa einer Betondecke.

Ist eine Stärke von Dämmung vorgeschrieben?

Ist die Dämmung noch intakt, erhält man einen U-Wert von circa 1 W/(m²K). Da Fichte eine hohe Wärmeleitfähigkeit besitzt, ist eine 18 Zentimeter dicke Mineralwolle-Dämmung notwendig. Dabei wird mit dem Einsatz von Mineralwolle mit einem U-Wert von 0,032 Watt pro Meter und Kelvin gerechnet.

Wann muss ein Dach energetisch saniert werden?

Eine allgemeine Sanierungs- oder Dämmpflicht besteht offiziell nicht. Die GEG-Vorschriften sind aber einzuhalten, sobald im Zuge einer Sanierung die sogenannte Bagatellgrenze überschritten und mehr als 10% des Daches oder der Fassade erneuert werden – das heißt in den allermeisten Fällen automatisch.

Ist der Vermieter verpflichtet das Dach zu dämmen?

Eine Sonderregelung sieht die Energieeinsparverordnung vor. Nach diesem Gesetz ist der Vermieter verpflichtet, oberste Geschossdecken beheizter Räume mit einer Dämmung zu versehen oder das bisher ungedämmte Dach zu dämmen. Diese Pflicht des Eigentümers besteht unabhängig vom Baujahr des Hauses.

Was kommt auf Hausbesitzer bis 2030 zu?

Bis 2030 sollen europaweit 35 Millionen Wohngebäude auf einen höheren Energiestandard gebracht werden. Das entspricht etwa 15 Prozent des Bestandes. Alle Neubauten sollen ab 2030 komplett klimaneutral sein. Der Vorschlag der EU alarmiert die Lobby der Hauseigentümer.

Was plant die Regierung bei haussanierung?

Die Bundesregierung plant künftig mit 13 bis 14 Milliarden Euro pro Jahr für Gebäudeförderung - vor allem für Sanierungen. Ziel sei etwa, dass viele "Energiefresser" wie alte Fenster und Gasheizungen ausgetauscht werden.

Welche Häuser müssen renoviert werden?

Renoviert werden sollen die Gebäude, deren Energieeffizienz zur Klasse G, der schlechtesten Kategorie, gehören. Sie sollen zunächst mindestens Klasse F erreichen. Das trifft auf rund 35 Millionen Wohnungen in der EU zu, das entspricht etwa 15 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes.

Wann muss gedämmt werden?

Im Falle der Fassadendämmung heißt das: Wer mehr als nur kleine Ausbesserungen und Instandhaltungen vornimmt, ist verpflichtet, die Fassade energetisch zu sanieren. Werden mehr als 10 % der Fassadenfläche erneuert, muss diese hinterher GEG-konform sein, das heißt in der Regel gedämmt werden.

Was passiert wenn man sich nicht an die EnEV hält?

Bußgeldbescheide drohen jedem, der bei Neubau oder Sanierungen die Normen der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht einhält. Im schlimmsten Fall, so warnt der Verband Privater Bauherren (VPB), kann ein Bußgeld in Höhe bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Wer muss die oberste Geschossdecke dämmen?

Ja, der Gesetzgeber verpflichtet Hausbesitzer*innen und Bauleute zur Dämmung der obersten Geschossdecke. Seit Anfang 2016 müssen alle zugänglich begehbaren und auch nicht begehbaren obersten Geschossdecken gedämmt sein, sofern das Dach nicht gedämmt ist oder der Mindestwärmeschutz nicht eingehalten ist.

Wer überprüft sanierungspflicht?

Allerdings müssen längst nicht alle alten Dächer oder Geschossdecken gedämmt werden. Laut GEG gilt die Pflicht zur Dämmung als erfüllt, wenn das Dach den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 genügt. Es empfiehlt sich, dies von einem Energieberater überprüfen zu lassen.

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