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Ist ein Widerspruch kostenpflichtig?

Gefragt von: Frau Prof. Dr. Steffi Werner  |  Letzte Aktualisierung: 23. September 2022
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Ein Einspruch bzw. Widerspruch kostet Sie erstmal nichts – die Verfahren dienen dazu, behördliche, gerichtliche und andere Bescheide kostenlos anzufechten. Gebühren können erst dann entstehen, wenn die Anfechtung keinen Erfolg hat. Für Verfahren im Sozialrecht fallen jedoch keine Gebühren an.

Wer trägt die Kosten des Widerspruchsverfahrens?

Die Kosten eines Widerspruchsverfahrens müssen jeweils von der Partei getragen werden, zu dessen Ungunsten der Widerspruch entschieden wird. Stellt also die Widerspruchsbehörde fest, dass der ursprüngliche Verwaltungsakt korrekt gewesen ist, trägt die Kosten der Empfänger dieses Verwaltungsaktes.

Was passiert wenn ich Widerspruch einlege?

Durch das Einlegen eines Widerspruches wird die Entscheidung der Behörde auf ihre Recht- und Zweckmäßigkeit überprüft. Ziel des Widerspruchs ist es, das Problem gütlich, das heißt ohne zeit- und kostenaufwendiges Gerichtsverfahren, zu lösen.

Welche Gebühren im Widerspruchsverfahren Verwaltungsrecht?

Grundsätzlich beträgt der Gebührenrahmen im Widerspruchsverfahren 0,5 bis 2,5, Nr. 2400 VV RVG. Ist der Anwalt aber schon zuvor im Verwaltungsverfahren tätig geworden, entsteht die Geschäftsgebühr für die Vertretung im Widerspruchsverfahren nur aus dem reduzierten Rahmen von 0,5 bis 1,3 Nr. 2401 VV RVG.

Was bringt ein Widerspruch?

Ziel des Widerspruchs ist es in der Regel, dass ein Problem gütlich gelöst wird und somit ein gerichtliches Klagverfahren vermieden wird. In den meisten Fällen hat ein eingelegter Widerspruch aufschiebende Wirkung; das heißt, dass die Sache erst einmal nicht rechtskräftig wird bis über den Widerspruch entschieden wird.

Schwerbehinderung abgelehnt. Lohnt sich ein Widerspruch?

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Was kommt nach dem Widerspruch?

Wird der Widerspruch ganz oder teilweise abgelehnt, so erlässt die Behörde einen sog. Widerspruchsbescheid. Gegen den Widerspruchsbescheid ist eine Klage möglich. Vor einer Klage muss grundsätzlich erst Widerspruch eingelegt werden (Vorverfahren), weil erst nach einem erfolglosen Widerspruch eine Klage zulässig ist.

Kann ein Widerspruch abgelehnt werden?

Wenn der Widerspruchsausschuss Ihren Widerspruch ganz oder teilweise ablehnt, können Sie gegen den Widerspruchsbescheid Klage zum Sozialgericht erheben. Auch dafür ist eine Frist von einem Monat einzuhalten. Dazu wenden Sie sich direkt an das im Widerspruchsbescheid benannte zuständige Gericht.

Welche Gebühren im Verwaltungsverfahren?

Für die außergerichtliche Vertretung im Verwaltungsverfahren erhält der Anwalt eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV. Der Gebührenrahmen beläuft sich von 0,5 bis auf 2,5. Die Mittelgebühr beträgt 1,5.

Wie kann ich einen Widerspruch schreiben?

Sie können Ihren Widerspruch schriftlich mit eigenhändig unterschriebenem Schreiben einlegen oder ihn direkt bei der Ausgangsbehörde zur Niederschrift mündlich vortragen. Außerdem können Sie Ihren Widerspruch auch in elektronischer Form erheben. Dies gilt aber nur, wenn die Ausgangsbehörde dafür einen Zugang eröffnet.

Ist ein telefonischer Widerspruch zulässig?

Ein telefonischer Widerspruch oder per einfacher E-Mail ist nicht zulässig. In denjenigen Bundesländern, in denen das Vorverfahren abgeschafft wurde, ist anstelle eines Widerspruchs sofort Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht möglich.

Ist ein Widerspruch zu begründen?

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass ein Widerspruch begründet werden muss. Das ist aber falsch. Der Betroffene ist nicht dazu verpflichtet, zu erklären, warum er mit der Entscheidung nicht einverstanden ist. Auch ein Widerspruch ohne Begründung ist wirksam.

Wann gilt ein Widerspruch als angenommen?

Wenn Sie einen Widerspruch bei einer Behörde eingelegt haben, hat diese eine gewisse Zeit um diesen zu bearbeiten. In der Regel liegt die Frist bei vier Wochen, kann aber auch bis zu drei Monate betragen. Sollten Sie nach dieser Zeit noch keinen Bescheid erhalten haben, sollten Sie dort erst einmal nachfragen.

Welche Arten von Widerspruch gibt es?

Hier werden drei unterschiedliche Arten unterschieden.
  • Der Anfechtungswiderspruch.
  • Der Verpflichtungswiederspruch.
  • Der Fortsetzungsfeststellungswiderspruch.

Kann man einen Widerspruch zurückziehen?

Der Widerspruch kann auch wieder zurückgezogen werden.

Genauso wie es möglich ist, Widerspruch einzulegen, ist es auch möglich, einen eingelegten Widerspruch wieder zurückzuziehen. Eine Begründung ist nicht notwendig. Der Betroffene muss also nicht erklären, warum er seinen Widerspruch nicht aufrechterhalten möchte.

Welche Gebühren im Widerspruchsverfahren Sozialrecht?

Die Geschäftsgebühr beträgt im außergerichtlichen Verfahren nach Nr. 2302 RVG-VV 60 EUR bis 768 EUR; die Mittelgebühr beträgt 414 EUR. Der Rechtsanwalt kann jedoch eine Gebühr in Höhe von mehr als 359 EUR nur fordern, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war (so genannte Schwellengebühr, Anm.

Wo kann Widerspruch eingelegt werden?

Sie können den Widerspruch entweder schriftlich erheben (in einem formlosen Schreiben) oder ihn direkt bei der Behörde mündlich zu Protokoll geben. Der Widerspruch kann entweder bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, oder bei der Widerspruchsbehörde eingelegt werden.

Ist ein Widerspruch per E-Mail gültig?

Das Sozialgericht Chemnitz hat bereits 2012 in einem Urteil klargestellt, dass zur Einlegung eines Widerspruchs ein Telefax genügt, ein Widerspruch per einfacher E-Mail ohne elektronische Signatur dagegen nicht, auch nicht im Anhang der E-Mail.

Ist ein Widerspruch ohne Begründung zulässig?

Hinweis: Eine Pflicht zur Begründung des Widerspruchs besteht nicht, aber es ist sinnvoll, wenn man mit dem Widerspruch seine Beweggründe mitteilt. Die Behörde muss auch ohne Begründung den Bescheid nochmals vollständig prüfen und gegebenenfalls ändern.

Wie lange dauert es bis ein Widerspruch bearbeitet wird?

Grundsätzlich dürfte eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 3 bzw. 6 Monaten zulässig sein. Nach den Umständen des Einzelfalls kann diese Frist kürzer oder auch länger sein. Es gibt keine verbindli- chen Höchstfristen für eine Widerspruchsentscheidung.

Was kostet es einen Brief vom Anwalt schreiben zu lassen?

Neben der Geschäftsgebühr kann der Anwalt auch eine Postpauschale für Briefpapier, Druck und Versand des Briefes erheben und es wird die Mehrwertsteuer in Höhe von 19% fällig. Bei einer Mieterhöhung von 200 Euro belaufen sich die Gesamtkosten für einen Anwaltsbrief damit auf 334,75 Euro.

Welche Verfahren sind Gerichtskostenfrei?

Grundsätzlich werden in allen verwaltungsgerichtlichen Verfahren Gerichtsgebühren erhoben. Ausgenommen von diesem Grundsatz sind Verfahren, die gerichtskostenfrei sind (z. B. Asylverfahren, Jugendhilfe, Ausbildungsförderung).

Welche Gebühren entstehen vor dem Verwaltungsgericht?

Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren fallen in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht 3,0 Gerichtsgebühren, vor dem Oberverwaltungsgericht 4,0 Gerichtsgebühren und vor dem Bundesverwaltungsgericht 5,0 Gerichtsgebühren an. Bei einem Streitwert von 15.000. - EUR beträgt eine Gerichtsgebühr 293.

Was ist der Unterschied zwischen Einspruch und Widerspruch?

Widerspruch und Einspruch unterscheiden sich beim Vorgehen nicht. Ein Blick in die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids kann sinnvoll sein: Dort steht, welches Rechtsmittel Sie nutzen können und welche Widerspruchsfristen gelten. Diese können je nach Rechtsmittel und Bescheid unterschiedlich sein.

Was tun wenn Widerspruch ignoriert wird?

Wenn Ihr Vermieter 2 Wochen nach Ihrem Widerspruch nicht reagiert, empfehlen wir, eine schriftliche Erinnerung zu senden. Schicken Sie diese auf dem Postweg als Einschreiben mit Rückschein – somit haben Sie im Falle einer rechtlichen Eskalation den Nachweis, dass Sie Ihren Vermieter erinnert haben.

Wird Rente trotz Widerspruch ausgezahlt?

Die Rentenzahlung ist an gesetzliche Fristen gebunden, so steht es in § 118 SGB VI. Somit wird die Deutsche Rentenversicherung die bewilligte Rente trotz Widerspruch zahlen.