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Ist der Zugriff auf die E Mail Postfächer der Mitarbeiter * innen rechtlich zulässig?

Gefragt von: Josefine Janssen  |  Letzte Aktualisierung: 3. September 2022
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Zulässig ist der E-Mail-Zugriff nach § 26 Abs. 1 BDSG allerdings nur, wenn er sich als verhältnismäßig darstellt. Dabei ist zwischen dem Persönlichkeitsrecht des betroffenen Mitarbeitenden und dem Interesse des Unternehmens an einem Datenzugriff abzuwägen.

Wann darf Arbeitgeber Mails lesen?

Ein Arbeitergeber oder Chef darf E-Mails aber niemals einsehen, wenn diese als Privat gekennzeichnet sind. Egal ob er die private Benutzung erlaubt hat oder nicht. Erlaubt der Arbeitgeber allerdings die private Nutzung, darf dieser die E-Mails seiner Mitarbeiter niemals einsehen.

Kann der Arbeitgeber die private Nutzung von Internet und E Mail am Arbeitsplatz verbieten?

Eine private Nutzung von Internet und/oder betrieblichem E-Mail-Postfach ist daher nicht erlaubt, es sei denn, der Arbeitgeber hat eine Privatnutzung ausdrücklich z.B. im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt.

Sind geschäftliche E Mail Adressen personenbezogene Daten?

die Geschäfts-E-Mail-Adresse und Name, handelt es sich hierbei ja auch um personenbezogene Daten (wenn die E-Mail-Adresse aus Vor- und Nachnamen) besteht. Die Ansprechpartner werden im Rahmen des E-Mailkontaktes bei Datenerhebung bzgl. der Punkte des Art. 13 EU-DS-GVO in einem PDF hingewiesen.

Wie kann Arbeitgeber Internetnutzung kontrollieren?

Hat ein Arbeitgeber konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Angestellter eine exzessive Privatnutzung des Büro-PCs während der Arbeitszeit betreibt, und kann dies dokumentiert werden, darf er den Mitarbeiter-PC überwachen und eine Kontrolle der Internetnutzung am Arbeitsplatz durchführen.

Mein Arbeitgeber liest die E-Mails der Mitarbeiter - darf er das? | Betriebsrat Video

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Kann der Arbeitgeber meinen Browserverlauf sehen?

Die Antwort: Ja! Solange Sie ein Firmennetzwerk benutzen, kann Ihr Arbeitgeber im Prinzip alles sehen, genau wie jeder andere Netzwerkadministrator auch. Vergessen Sie auch nicht, dass Ihr Chef (und jeder andere mit Zugang zu Ihrem Computer) einfach in Ihrem Browserverlauf nachsehen kann.

Kann Arbeitgeber Browserverlauf ansehen?

Ob und inwieweit er auch für private Dinge genutzt werden darf, entscheidet letztlich der Arbeitgeber. Hat er die private Nutzung eingeschränkt oder untersagt, ist es ihm sogar erlaubt, den Browserverlauf zu überwachen.

Sind Email Adressen Datenschutz?

E-Mail-Adressen sind personenbezogene Daten – selbst wenn statt dem echten Namen ein Pseudonym gewählt wird. Den Datenschutz von E-Mail-Adressen regelt also die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die den Schutz personenbezogener Daten vorsieht.

Welche Daten darf der Arbeitgeber weitergeben?

Unter anderem sind folgende Informationen zu erteilen: Namen und Kontaktdaten des Arbeitgebers. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten. Die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

Ist E-Mail Datenschutzkonform?

Da auch eine Mail-Adresse zu den personenbezogenen Daten gehört, unterliegt sie dem Datenschutz. Dabei ist es unerheblich, ob diese beispielsweise den vollen Namen des Adressaten beinhaltet oder es sich um eine E-Mail-Adresse ohne weitere persönliche Daten handelt.

Sollte die private Internetnutzung am Arbeitsplatz verboten werden?

Eine private Internetnutzung am Arbeitsplatz ist laut Bundesarbeitsgericht strikt verboten. Private Mails haben am Arbeitsplatz nichts zu suchen. Schnell eine private E-Mail versenden, kurz mal telefonieren oder ein bisschen anonym surfen.

Können Unternehmen die private Internetnutzung vom Unternehmens PC verbieten?

Grundsätzlich gilt, dass kein Anspruch auf eine private Internetnutzung am Arbeitsplatz besteht, d.h. der Chef kann die private Nutzung ganz oder in bestimmtem Umfang erlauben oder verbieten und auch festlegen, ob die private Nutzung während der Arbeitszeit oder nur in der Pause stattfinden darf.

Welche Verantwortung trägt der Arbeitgeber wenn er die private Nutzung von Telefon und Internet?

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Beschäftigten die private Nutzung des Internet zu erlauben. Entschließt er sich jedoch dazu, muss es ihm grundsätzlich möglich sein, diese Erlaubnis an einschränkende Voraussetzungen zu knüpfen (z.B. eine angemessene Art der Kontrolle durchzuführen).

Was darf der Chef kontrollieren?

Arbeitgeber dürfen nicht uneingeschränkt überwachen

Grundsätzlich gilt: Arbeitgeber dürfen ihre Angestellten zum Zweck der Leistungs- und Verhaltenskontrolle am Arbeitsplatz kontrollieren. Sie können somit prüfen, ob ihre Mitarbeiter die arbeitsvertraglichen Pflichten einhalten.

Wer kann meine Mails lesen?

Achtung: Chef in der Leitung

Doch das ist längst nicht die einzige Gefahr. Rechtsanwalt Nico Werdermann von der Berliner Kanzlei Werdermann|von Rüden erklärt: „Unternehmen dürfen dienstliche und unternehmensbezogene E-Mails ihrer Mitarbeiter lesen. Private jedoch nicht.

Kann ein Admin meine Mails lesen?

Der Administrator ist nur berechtigt, zur Wahrnehmung seiner Wartungsaufgaben auf fremde Datenbestände zuzugreifen, nicht aber zu sonstigen Zwecken. Auch seine Stellung als Innenrevisor berechtigte ihn nicht, ohne Erlaubnis der Betroffenen auf deren Daten zuzugreifen.

Welche Daten darf der Arbeitgeber nicht ohne Einwilligung verarbeiten?

Arbeitgeber dürfen laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nur Mitarbeiterdaten speichern und verarbeiten, die zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind. Dazu gehören vor allem die Stammdaten der Arbeitnehmer sowie Angaben zur Ausbildung und zur beruflichen Qualifikation.

Wann liegt ein Verstoß gegen Datenschutz vor?

eine Verletzung der Sicherheit handelt, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden. “

Wann dürfen Daten an Dritte weitergegeben werden?

Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ist regelmäßig – und ohne Zustimmung des Betroffenen – nicht zulässig. Ist es in Ausnahmefällen gestattet, muss die Übermittlung verschlüsselt sein und die Daten müssen abgetrennt voneinander übermittelt werden.

Sind alle Emails vertraulich?

Wenn Sie vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff schützen möchten, können Sie Nachrichten und Anhänge im Gmail-Modus "Vertraulich" senden. Sie können dann ein konkretes Ablaufdatum zum Lesen von Nachrichten festlegen oder den Zugriff jederzeit widerrufen.

Was beachten Sie in Bezug auf den Datenschutz beim E-Mail Verkehr?

Die E-Mail-Adresse fällt unter „personenbezogene Daten“ laut DSGVO. Deshalb sind die Auflagen zum Datenschutz auch auf E-Mail-Verkehr anzuwenden. Das ist vor allem einleuchtend, wenn es sich um eine E-Mail-Adresse mit Vor- und Zunamen einer Person handelt.

Was fällt nicht unter personenbezogene Daten?

Beispiele für nicht personenbezogene Daten:

Handelsregisternummer; eine E-Mail-Adresse wie [email protected]; anonymisierte Daten.

Kann mein Chef sehen was ich am Handy mache?

Bewegungsdaten schließlich sind besonders durch das Telekommunikationsgesetz geschützt. Die sog. Standortdaten dürfen nur unter engen Voraussetzungen genutzt werden. Keinesfalls aber kann sich der Arbeitgeber die Standortdaten heimlich und ohne Wissen des Arbeitnehmers verschaffen.

Wer kann sehen auf welchen Seiten ich war?

Wer kann Ihre Web-Aktivitäten sehen? Wenn Sie ein öffentliches oder privates WLAN-Netzwerk verwenden - dazu gehört auch Ihr Arbeitsplatz - kann der Administrator sehen, welche Websites Sie besuchen, welche Aktivitäten Sie in sozialen Medien unternehmen und welche Videos Sie sich ansehen.

Kann Arbeitgeber Inkognito-Modus sehen?

So "inkognito" wie der Name glauben lässt, ist der Modus allerdings nicht. Euer Arbeitgeber kann trotzdem sehen, auf welchen Seiten ihr unterwegs seid. Der Inkognito-Modus sorgt einfach nur dafür, dass euer Verlauf nicht gespeichert wird.