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Bin ich verpflichtet bei der Polizei eine Aussage zu machen?

Gefragt von: Luise Krauß  |  Letzte Aktualisierung: 22. August 2022
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Aktuelle Rechtslage. Nach den bislang gültigen Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) gibt es keine Verpflichtung von Zeugen, einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten und eine Zeugenaussage bei der Polizei zu tätigen.

Was kann man machen wenn man eine Aussage bei der Polizei verweigern will?

Würden Sie sich mit einer Aussage selbst belasten, ist es grundsätzlich anzuraten, zunächst von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht Rücksprache zu halten.

Wann darf ich die Aussage verweigern?

Das Wichtigste in Kürze. Zeugenaussage kann verweigert werden, wenn nahe Verwandtschaft besteht oder man sich selbst belasten würde. Auch bestimmte Berufsgruppen dürfen die Aussage verweigern. Falsche Zeugenaussagen werden mit Freiheitsstrafe geahndet.

Kann ich zu einer Aussage gezwungen werden?

Grundsätzlich ist der Zeuge verpflichtet auszusagen wenn keine Ausnahme gegeben ist: Die Aussage kann zum Beispiel verweigern, wer gegen einen Verwandten aussagen soll oder soweit man sich selbst belasten könnte.

Ist eine Aussage Pflicht?

Ebenso wie Sie vor Gericht erscheinen müssen, haben Sie grundsätzlich auch die Pflicht, als Zeuge auszusagen. Von der Pflicht zur Aussage gibt es allerdings Ausnahmen, z. B. wenn Sie mit dem Angeklagten oder einer Partei eng verwandt sind.

Jura Basics: Vorladung von der Polizei: Was tun? | Rechtsanwalt Christian Solmecke

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Was passiert wenn man eine Aussage verweigert?

Kommt es zu einer Vereidigung, hat dies zwei Folgen: Die Strafe für einen Meineid, also eine falsche Aussage unter Eid, ist deutlich höher als die Strafe für eine Falschaussage ohne Eid. In beiden Fällen droht aber eine Freiheitsstrafe. Unter Eid ist auch eine versehentliche Falschaussage aus Nachlässigkeit strafbar.

Kann ich eine Aussage bei der Polizei als Zeuge verweigern?

Als Zeuge müssen Sie immer die Wahrheit sagen. Sie dürfen nicht lügen und nichts Wichtiges verschweigen. Wenn Sie sich jedoch durch die wahrheitsgemäße Beantwortung einer Frage selbst belasten würden, können Sie von Ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen, d.h. Sie können bezüglich dieser Frage schweigen.

Sollte ich meine Aussage verweigern?

Schweigen ist Ihr gutes Recht und hat rechtlich grundsätzlich keine negative oder positive Bedeutung. Wichtig: Dass die Aussage verweigert werden darf, bedeutet jedoch nicht, dass unwahre Aussagen geduldet werden müssen. Im Klartext bedeutet das: Sie dürfen schweigen, aber Sie dürfen nicht lügen!

Ist es besser eine Aussage zu verweigern?

Warum kann es sinnvoll sein, die Aussage zu verweigern? Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen, besteht grundsätzlich die Gefahr, dass Sie sich durch unbedachte Äußerungen selbst beschuldigen. Daher ist es häufig besser, sich erst mit einem Anwalt zu beraten und dann eine Aussage zu tätigen.

Kann man bei einer Vorladung die Aussage verweigern?

Vorladung als Beschuldigter erhalten – unbedingt schweigen!

Jeder gute Anwalt im Strafrecht rät Ihnen zu diesem Zeitpunkt, der Beschuldigtenvorladung von der Polizei nicht Folge zu leisten und zu den erhobenen Vorwürfen zunächst zu schweigen. Den Termin bei der Polizei sollten Sie absagen oder absagen lassen.

Habe Angst als Zeuge auszusagen?

Zeuginnen oder Zeugen, die belastende Einzelheiten nicht öffentlich aussagen wollen oder die Angst haben, sich mit einer Aussage in Gefahr zu bringen, können darüber offen mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einer eigenen Anwältin bzw. einem eigenen Anwalt sprechen.

Was passiert wenn man der Polizei nicht antwortet?

Was passiert, wenn ich den Anhörungsbogen nicht beantworte? In der Regel kommt keine Strafe auf Sie zu, wenn Sie den Anhörungsbogen nicht beantworten. Grundsätzlich müssen Sie nur Angaben zur Person machen, aber nicht zur Sache (d. h. zur Tat), weil Sie sich nicht selbst belasten müssen.

Ist schweigen strafbar?

Wer schweigt, behindert nicht die Ermittlungen und zieht das Verfahren auch nicht in die Länge. Wer schweigt, kennt einfach nur seine Rechte und macht von ihnen Gebrauch. Der Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren hat das Recht zu schweigen. Niemand ist verpflichtet, sich durch eine Aussage selbst zu belasten.

Was passiert wenn man sich zu einer Anzeige nicht äußert?

Mach Sie unbedingt von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Zeit für eine Stellungnahme abzugeben, bleibt später immer noch genug. Über Ihr Recht, die Aussage zu verweigern muss die Polizei Sie zu Beginn der Vernehmung belehren - ansonsten wäre Ihre Vernehmung nicht verwertbar; sogenanntes Verwertungsverbot.

Sollte man als Beschuldigter eine Aussage machen?

Das Wichtigste vorweg: Niemand ist dazu verpflichtet, eine Aussage bei der Polizei zu machen – auch nicht als Beschuldigter! Sie müssen also nicht zur Polizei gehen. Sehen Sie die Einladung der Polizei als eine Gelegenheit, sich zur Sache zu äußern. Von einer Pflicht kann jedoch nicht die Rede sein.

Wie läuft eine Aussage bei der Polizei ab?

In der Regel nimmt die Polizei Zeugenaussagen vor Ort auf. Je nach Sachverhalt und Situation kann es aber auch dazu kommen, dass Sie die Zeugenaussage schriftlich machen. Häufige Fälle, bei denen um eine Zeugenaussage bei der Polizei in schriftlicher Form gebeten wird, sind etwa Verkehrsverstöße.

Ist man als Zeuge verdächtigt?

Wenn Sie als Zeuge vorgeladen werden, bedeutet dies nicht, dass Sie wie ein Beschuldigter einer Straftat bezichtigt werden. Trotzdem kann die Aussicht auf eine Vernehmung Stress hervorrufen, denn unter Umständen fällt der Verdacht hier auf Sie oder Sie müssen einen nahen Angehörigen belasten.

Wer hat ein Aussageverweigerungsrecht?

§ 52 StPO trägt der engen Verbindung zwischen Zeugen und Beschuldigten Rechnung. So dürfen Verlobte, Ehegatten und Angehörige die Aussage verweigern. Nahe Verwandte sind zum Beispiel Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister, Onkel oder Tante. Auch Schwager oder Schwägerin dürfen die Aussage verweigern.

Kann mich als Zeuge nicht mehr erinnern?

wenn Sie sich nicht mehr klar erinnern – das ist völlig normal – sagen Sie: „Ich glaube – aber ich erinnere mich nicht mehr sicher“. wenn Sie sich überhaupt nicht mehr erinnern – das kann auch sein – sagen Sie: „Tut mir leid – ich erinnere mich überhaupt nicht mehr„.

Was soll ich machen wenn ich Anhörung als Beschuldigter?

Anhörung als Beschuldigter

Sie sollten sich unmittelbar an einen Strafverteidiger wenden und den Sachverhalt mit ihm besprechen. Darüber hinaus ist jedem Beschuldigten dringend anzuraten, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen – das heißt den Anhörungsbogen nicht zu beantworten.

Was dürfen Polizisten im Verhör?

Die Polizei hat immer das Recht, Fotos von dir zu machen und/oder Fingerabdrücke zu nehmen (erkennungsdienstliche Maßnahmen). Der Polizei ist es nicht erlaubt während eines Verhörs den freien Willen durch Misshandlung, körperlichen Eingriff, Ermüdung, Verabreichung von Mitteln, Quälerei, Täuschung u.a. zu beeinflussen.

Wie verhalte ich mich bei polizeilichen Vernehmungen?

vorläufigen Festnahmen, Anklagen, Strafbefehlen oder anderen Maßnahmen gegen Sie konfrontiert, sollten Sie die beiden folgenden wichtigsten Grundregeln beachten: Schweigen! Machen Sie auf keinen Fall ohne Rechtsbeistand eine Aussage, sondern machen Sie von Ihrem gesetzlichen Schweigerecht Gebrauch!

Kann ich meine Aussage zurückziehen?

Lassen sich Aussagen, die man gegenüber der Polizei macht, hinterher ändern? Grundsätzlich ja, Sie sind nicht an Ihre Aussagen im Ermittlungsverfahren gebunden. Wenn Sie sich also vor der Polizei belasten, könnten Sie dieser Aussage später in der Gerichtsverhandlung widersprechen, Sie können sie sogar widerrufen.

Wie lange dauert eine Zeugenaussage?

Sie kann von 15 Minuten bis zu einem ganzen Tag andauern. Das gesamte Strafverfahren kann sich über mehreren Monate ziehen und kann mehrere Hauptverhandlungstage beinhalten.

Ist ein Zeuge ein Beweis?

Die Zeugenaussage ist vor Gericht oft das wichtigste Beweismittel. Das gilt für den Zivilprozess ebenso wie für das Strafverfahren. "Ich hab's genau gesehen!" Zeugen sind die Personen, die bei den Vorgängen, um die es geht, dabei waren, sie gesehen oder gehört haben.