Zum Inhalt springen

Wo bekomme ich ein EU COVID Zertifikat?

Gefragt von: Diana Ritter  |  Letzte Aktualisierung: 22. September 2022
sternezahl: 4.4/5 (11 sternebewertungen)

Wie erhalte ich das Zertifikat? Für die Ausstellung sind die nationalen Behörden zuständig. Es könnte beispielsweise von Testzentren oder Gesundheitsbehörden oder direkt über ein eHealth-Portal ausgestellt werden. Impfzertifikate werden von dem Mitgliedstaat ausgestellt, in dem die Impfung erfolgte.

Wo erhalte ich den digitalen Impfnachweis?

Das digitale Impfzertifikat wird am Ort der Zweitimpfung ausgestellt, also in der Arztpraxis oder im Impfzentrum, durch das mobile Impfteam – oder auch bei den Betriebsärztinnen und -ärzten oder durch Gesundheitsämter.

Wie kann man das digitale Covid-19-Impfzertifikat verlängern?

Ihre Gültigkeit läuft nach 365 Tagen automatisch ab. Das heißt, der QR-Code auf dem Impfzertifikat erscheint ab dann ungültig und kann nicht mehr gelesen werden. Hierüber erhalten die Nutzerinnen und Nutzer der Corona-Warn- App 28 Tage vor Ablauf eine Mitteilung.

Wie sicher sind meine Daten beim digitalen Impfnachweis?

Die Sicherheit Ihrer Daten steht jederzeit im Vordergrund: Bei der Erstellung des Corona-Impfzertifikats werden Ihre Daten einmalig durch die Impfstelle erhoben, zur Signierung an das RKI übermittelt und dort sofort wieder gelöscht.

Welche personenbezogenen Daten speichert die Corona-Warn-App?

Ihre Daten sind jederzeit sicher. Wenn Sie die App nutzen, bleiben Sie jederzeit anonym. Wenn Sie sich in der App anmelden, müssen Sie keine persönlichen Daten (wie E-Mail-Adresse und Name) angeben.

EU-Covid-Zertifikat: Das sollte Jeder wissen! | J. Kuhs

40 verwandte Fragen gefunden

Hat die EMA den angepassten COVID-19 Omikron Impfstoff zugelassen?

Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat zwei Omikron-Vakzinen die Zulassung erteilt. Die beiden von Biontech und Moderna entwickelten Impfstoffe sind an die Subvariante BA.1 angepasst.

Was benötigt man ab 1.10.2022 für den Status COVID-19 "vollständig geimpft"?

Ab dem 1. Oktober 2022 gelten andere Regeln. Es werden grundsätzlich drei Impfungen notwendig sein. Ausnahmen wird es nach durchgemachter Infektion mit dem Corona-Virus geben: Hier werden zwei Impfungen reichen, wenn vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte oder.

Wann könnte der angepasste COVID-19 BA.4 und BA.5 Impfstoff in Deutschland verfügbar sein?

Die an die Omikron-Variante BA.1 angepassten Impfstoffe von Biontech und Moderna werden bereits verimpft. Das an BA.4 und BA.5 angepasste Vakzin von Biotech ist zugelassen, ab wann es in Deutschland verfügbar ist, ist noch unklar.

Wann sollten ungeimpfte Personen, welche zweimal im Abstand von mindestens 3 Monaten infiziert waren, eine Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 erhalten?

Ungeimpfte Personen, die sich 2 Mal in einem Abstand von mindestens 3 Monaten infiziert haben, gelten als grundimmunisiert. Die Auffrischungsimpfung soll nach den bestehenden Empfehlungen (in der Regel ab 3 Monaten nach der 2. Infektion) vorgenommen werden.

Kann man nach der Moderna COVID-19 Impfung Gelenkschmerzen haben?

Auch bei dem Impfstoff Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna können nach der Impfung sogenannte Impfreaktionen auftreten, die allerdings nach kurzer Zeit wieder abklingen. Das können etwa Schmerzen an der Einstichstelle, Kopf- sowie Muskel- und Gelenkschmerzen, Müdigkeit oder grippeähnliche Symptome sein.

Was bewirkt eine COVID-19 Booster-Impfung?

Eine Auffrischungsimpfung erhöht den Impfschutz wieder deutlich. Der Körper bildet mehr Antikörper und kann sich so noch besser vor dem Virus schützen. Die Auffrischungsimpfung wirkt wie ein Booster (Verstärker) für das Immunsystem – deshalb wird sie auch als Booster-Impfung bezeichnet.

Haben Geflüchtete auch einen Anspruch auf die Impfung gegen Corona?

Ja. Gemäß Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) haben Personen (auch ohne Krankenversicherung) einen Anspruch auf die Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS - CoV -2, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben (§ 1 Absatz 1 CoronaImpfV).

Was empfiehlt die STIKO Risikogruppen bezüglich einer Auffrischungsimpfung zum Schutz gegen COVID-19?

In der aktuellen Omikron-Welle sind Auffrischungsimpfungen, auch Booster-Impfungen genannt, besonders wichtig. Risikogruppen empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine zweite Booster-Impfung.

Wo muss man die AHA-Regeln beachten?

Wenn Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind: Beachten Sie überall die AHA-Regeln! Tragen Sie in Bussen, Straßenbahnen, S-Bahnen und Zügen, im Bahnhof, am Bahnsteig, an Haltestellen, im Flughafen und im Flugzeug eine OP-Maske, eine FFP2-Maske oder eine FFP3-Maske.

Was versteht man unter der Reproduktionszahl R, und wie wichtig ist sie für die Bewertung der Lage?

Die Reproduktionszahl beschreibt, wie viele Menschen eine infizierte Person im Mittel ansteckt.

Am Anfang einer Pandemie gibt es den Startwert R0 (auch: Basisreproduktionszahl), der beschreibt, wie viele Menschen ein Infizierter im Mittel ansteckt, wenn die gesamte Bevölkerung empfänglich für das Virus ist (weil es noch keine Immunität in der Bevölkerung gibt), noch kein Impfstoff verfügbar ist und noch keine Infektionsschutzmaßnahmen getroffen wurden. R0 ist eine Größe, die für eine bestimmte Bevölkerung zu einem bestimmten Zeitpunkt spezifisch ist, es kann somit kein allgemeingültiger Wert angegeben werden.

Seit wann können deutsche Arztpraxen den angepassten COVID-19 BA.1 Impfstoff bestellen?

Arztpraxen können seit dem 5. September erstmals die an die Omikron-Variante BA.1 angepassten COVID-19-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna für Auffrischimpfungen bestellen (Hinweise zur Bestellung siehe PraxisNews vom 31.08.2022).

Wann sind COVID-19-Totimpfstoffe in Deutschland verfügbar?

Auch der Totimpfstoff des französisch-österreichischen Herstellers Valneva befindet sich derzeit im beschleunigten Prüfverfahren der EMA. Der Impfstoff VLA2001 hat im April 2021 die Phase-III-Studie gestartet und ist momentan der einzige europäische Totimpfstoff-Kandidat.

Wann kommt endlich ein Impfstoff gegen COVID-19?

Die Impfungen in den Impfzentren und mit den mobilen Impfteams der Bundesländer begannen am 27. Dezember 2020. Eine Woche zuvor, am 21. Dezember 2020, wurde der Impfstoff Comirnaty® des deutschen Herstellers BioNTech in Kooperation mit dem US-Konzern Pfizer von der Europäischen Kommission zugelassen.

Wer gilt ab 1. Oktober 2022 in Deutschland als "vollständig" gegen COVID-19 geimpft?

Ab dem 1. Oktober 2022 ist grundsätzlich eine Auffrischungsimpfung (also eine 3. Impfung) erforderlich, um als „vollständig geimpft“ zu gelten.

Bin ich verpflichtet, die Corona-Warn-App zu installieren?

Nein. Sie entscheiden selbst, ob Sie die App nutzen wollen. Die Nutzung der Corona-Warn-App ist freiwillig und dient Ihrem persönlichen Schutz, sowie dem Schutz Ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Ziel der Corona-Warn-App ist es, Corona-Infektionsketten schnell zu erkennen und zu unterbrechen.

Wo kann die Corona-Warn-App heruntergeladen werden?

Die Corona-Warn-App der Bundesregierung kann jetzt in allen 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union heruntergeladen werden - sowie in der Schweiz, in Norwegen und Großbritannien. In den App-Stores und Google-Play-Stores dieser Länder ist die App nun verfügbar.

Können Praxen in Deutschland bereits den angepassten COVID-19 Omikron BA.4-5 Impfstoff bestellen?

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Praxisnachrichten: Lauterbach: Praxen können BA.4/BA.5 angepassten Impfstoff bestellen – KBV warnt vor erneutem Chaos; 14. September 2022.

Ist der Novavax COVID-19 Impfstoff in der EU und somit auch in Deutschland zugelassen?

Der Impfstoff von Novavax ist seit dem 20. Dezember 2021 in der Europäischen Union zugelassen. Zur Grundimmunisierung empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) ab einem Alter von 12 Jahren zwei Dosen des Novavax-Impfstoffs im Abstand von mindestens drei Wochen.

Wie hoch ist ungefähr das Risiko einer schwerwiegenden Nebenwirkung bei einer COVID-19 Impfung?

Das Risiko einer schwerwiegenden unerwünschten Arzneimittelwirkung (Nebenwirkung) nach einer COVID-19-Impfung ist sehr gering. Die Melderate für schwerwiegende unerwünschte Wirkungen liegt bei gerade einmal 0,02 Prozent, das heißt nur 1 von 5000 Meldungen unerwünschter Ereignisse nach einer Impfung ist schwerwiegend. Diese Melderate bezieht sich auf alle Verdachtsmeldungen, das heißt, ein ursächlicher Zusammenhang des gemeldeten Ereignisses mit der Impfung ist mit der Meldung noch nicht bestätigt.

Welche Personen sind besonders häufig von einem schweren COVID-19-Verlauf betroffen?

Schwere Verläufe sind eher selten. Sie können auch bei Personen ohne bekannte Vorerkrankung und bei jüngeren Menschen auftreten. Bei folgenden Personengruppen werden schwere Krankheitsverläufe häufiger beobachtet:

  • ältere Personen (mit stetig steigendem Risiko für schweren Verlauf ab etwa 50 bis 60 Jahren),
  • Männer,
  • Raucherinnen und Raucher (schwache wissenschaftliche Datenlage),
  • Menschen mit starkem bis sehr starkem Übergewicht,
  • Menschen mit Down-Syndrom (Trisomie 21),
  • Personen mit bestimmten Vorerkrankungen:
    - Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)
    - chronischen Lungenerkrankungen (z. B. COPD)
    - chronischen Nieren- und Lebererkrankungen
    - Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
    - Krebserkrankungen
    - Schwächung des Immunsystems (z. B. aufgrund einer Erkrankung oder durch Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr schwächen, wie z. B. Cortison).