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Wird die Personalakte weitergegeben?

Gefragt von: Ingrid Winter  |  Letzte Aktualisierung: 21. September 2022
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Die Personalakte darf ohne Zustimmung des Arbeitnehmers nicht an betriebsfremde Personen weitergegeben werden. Der Arbeitgeber ist also verpflichtet, die enthaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Folglich muss sich auch die Zahl der zugriffsberechtigten Mitarbeiter auf ein Minimum beschränken.

Wer hat Zugriff auf die Personalakte?

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, seine Personalakte einzusehen. Werden die Akten in Papierform geführt, ist dies für Personalverantwortliche mit Aufwand verbunden. Bei einer digitalen Personalakte rufen Mitarbeiter ihre Daten dagegen am Computer oder Smartphone auf.

Was passiert mit der Personalakte nach Kündigung?

1 und Art. 1 Abs. 1 GG auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Einsicht in seine vom ehemaligen Arbeitgeber weiter aufbewahrte Personalakte. Dieser nachvertragliche Anspruch setzt nicht voraus, dass der Arbeitnehmer ein konkretes berechtigtes Interesse darlegt.

Wem gehört die Personalakte?

Einsehen dürfen die komplette Akte nur der Mitarbeiter selbst und der Arbeitgeber. Eingeschränkte Rechte zum Einsehen haben im Regelfall die Lohnbuchhaltung und die Personalabteilung – allerdings nur so weit es für ihre Tätigkeit erforderlich ist. Eine Schweigepflicht hinsichtlich des Inhalts haben aber alle.

Hat Vorgesetzter Einsicht in Personalakte?

Gemäß Datenschutz gilt: Die Personalakte darf der Vorgesetzte ebenfalls nicht beliebig einsehen. Die Personalakte ist gemäß Datenschutz vertraulich zu behandeln. Sie muss ausreichend vor unbefugter Einsichtnahme gesichert sein (gemäß § 9 BDSG).

Einblickrecht des Arbeitnehmers in seine Personalakte

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Wann darf man in die Personalakte schauen?

Dem Arbeitnehmer selbst steht gemäß § 83 Abs. 1 S. 1 BetrVG ohne Einschränkungen ein Einsichtsrecht in seine Personalakte zu. Auch die besonders sensiblen Daten, oder ihn betreffende, von der Personalakte ausgelagerte Schriftstücke (z.B. die BEM-Akte) darf er einsehen.

Kann der Betriebsrat in die Personalakte einsehen?

In § 83 Abs. 1 S. 2 BetrVG erlaubt der Gesetzgeber dem Arbeitnehmer/in, ein Betriebsratsmitglied zum Einsehen in seine Personalakte hinzuziehen. Das Betriebsratsmitglied hat darüber Stillschweigen zu bewahren.

Wo ist meine Personalakte?

Bei der zuständigen Schulaufsicht (Bezirksregierung) wird Ihre eigentliche Personalakte geführt, die weitere Daten enthält.

Wie lange muss eine Personalakte aufbewahrt werden?

Allgemeine Personalunterlagen: Es gibt keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist für allgemeine Personalunterlagen wie Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Zusatzvereinbarungen. Sie sind solange aufzubewahren, wie Ansprüche, z. B. die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, vom ehemaligen Arbeitnehmer geltend gemacht werden können.

Ist eine Personalakte Pflicht?

Franziska Merkl: Der Arbeitgeber in der Privatwirtschaft ist – anders als im öffentlichen Dienst - nicht verpflichtet, Personalakten zu führen. Es besteht lediglich eine Pflicht dahingehend, als der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte und die Sozialversicherungsunterlagen aufbewahren muss.

Welche Unterlagen bekommt man vom alten Arbeitgeber?

Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (auf dem amtlichen Muster) Arbeitszeugnis, auf Verlangen ein qualifiziertes Zeugnis. Urlaubsbescheinigung über gewährten oder abgegoltenen Urlaub. Ausgefüllte Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III.

Was gehört in die Personalakte Arbeitsrecht?

In der Personalakte erfasst der Arbeitgeber alle Daten, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Arbeitsverhältnis stehen, z. B. Personaldaten, Arbeitsvertrag, Vertragsänderungen, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Unterlagen, Entwicklung des Gehalts, Arbeitszeugnisse, aber auch Abmahnungen und die Kündigung.

Welche Unterlagen müssen nach einer Kündigung ausgestellt werden?

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Anspruch auf folgende Arbeitspapiere:
  • Abrechnung.
  • Arbeitsbescheinigung.
  • Bestätigung über die Abmeldung beim Krankenversicherungsträger.
  • Arbeits- und Entgeltbestätigung.
  • Arbeitszeugnis.

Wie beantrage ich Einsicht in die Personalakte?

Er muss hierzu bei seinem Arbeitgeber die Einsicht in seine Personalakte beantragen. Normalerweise ist hierfür die Personalabteilung zuständig. Der Arbeitgeber darf ihm dieses Recht nicht versagen. Der Arbeitnehmer braucht seinen Antrag auf Einsichtnahme nicht zu begründen.

Was befindet sich alles in der Personalakte?

Dazu gehören zum Beispiel personalbezogene Unterlagen wie Arbeitszeugnisse, Bewerbungsunterlagen und Arbeitsvertrag, Sozialversicherungs- und Steuerunterlagen, Zeugnisse und Nachweise über Fortbildungen sowie allgemeine Personendaten wie Adresse und Bankverbindung.

Sind Krankheitstage in der Personalakte?

Informationen über die Privatsphäre der Mitarbeiter gehören daher nicht in die Personalakte. Dazu zählen auch Listen zu Krankheitstagen und Krankheitsgründen. Eine Ausnahme gilt lediglich bei unmittelbaren Auswirkungen auf die Betriebsabläufe.

Was muss man 30 Jahre aufbewahren?

Folgende Unterlagen sollten rund 30 Jahre aufbewahrt werden: Urteile. Mahnbescheide.
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Hierzu gehören:
  • Ärztliche Gutachten.
  • Ausbildungsurkunden.
  • Abschlusszeugnisse.
  • Geburtsurkunden, Taufscheine, Heiratsurkunden, Kirchenaustrittsbescheinigungen.
  • Sterbeurkunden von Familienangehörigen.
  • Unterlagen zur Rentenberechnung inkl.

Welche Personalakten müssen im Original aufbewahrt werden?

Es ist empfehlenswert, die wichtigsten Dokumente zunächst im Original, also in Papierform aufzubewahren. Dazu gehören befristete Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge oder Kündigungsschreiben. Auch Arbeitsverträge mit nachträglichem Konkurrenzverbot sollten im Original aufbewahrt werden.

Wie lange darf eine Abmahnung in der Personalakte bleiben?

Grundsätzlich gibt es für eine solche Abmahnung keine Verjährung: Das heißt, sie bleibt bestehen und verliert nicht - wie manchmal zu Unrecht angenommen - nach zwei Jahren ihre Gültigkeit. Somit existiert auch kein "Ablauf-oder Verfallsdatum", nach dem eine Abmahnung entfernt werden müsste.

Warum gibt es eine Personalakte?

Sie enthält sowohl Angaben über die Person als auch zum Arbeitsverhältnis im Betrieb. Die Personalakte gibt Aufschluss über den dienstlichen Werdegang des Mitarbeiters und zwar möglichst vollständig, wahrheitsgemäß und sorgfältig.

Warum ist eine Personalakte wichtig?

Zweck von Personalakten ist es, möglichst lückenlos über die Person des Arbeitnehmers und seiner dienstlichen Laufbahn Aufschluss zu geben. Arbeitgeber haben weite Freiheiten zu entscheiden, was sie in die Personalakte aufnehmen, solange es mit dem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang steht.

Wer darf das Personaldossier einsehen?

Gemäss Art. 8 DSG haben Arbeitnehmer Anspruch auf Auskunft über den gesamten Inhalt ihres Personaldossiers. Der Arbeitgeber ist somit verpflichtet, die Auskunft schriftlich und kostenlos zu erteilen.

Hat der Betriebsrat Einsicht in die Gehälter?

Der Betriebsrat darf nach dem Entgelttransparenzgesetz die Gehaltslisten von Mitarbeitern einsehen. Dieses Recht hat er nur, wenn er auch die Auskunftsverlangen der Beschäftigten beantwortet, nicht aber wenn der Arbeitgeber diese Aufgabe übernommen hat.

Was darf der Betriebsrat sehen?

Sie können ein Mitglied des Betriebsrats bei der Einsichtnahme hinzuziehen (§ 83 Abs. 1 BetrVG). Das Einsichtsrecht besteht bezüglich aller Aufzeichnungen einschließlich Karteikarten, die sich mit ihrer Person und dem Inhalt der Entwicklung ihrer Arbeitsverhältnisse befassen.

Hat der Betriebsrat Einsicht in die Arbeitsverträge?

Aus Gründen des Schutzes des Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1 GG und § 75 Abs. 2 BetrVG) hat der Betriebsrat ohne Zustimmung des Bewerbers keinen Anspruch auf Einsicht in den vorgesehenen Arbeitsvertrag.