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Wie weise ich ein berechtigtes Interesse nach?

Gefragt von: Herr Dr. Darius Lenz  |  Letzte Aktualisierung: 28. August 2022
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Die Einsicht kann auf schriftlichen Antrag durch Zusendung eines unbeglaubigten oder beglaubigten Grundbuchauszugs oder persönlich im Grundbuchamt erfolgen.

Wie weise ich berechtigtes Interesse nach?

Gemäß § 12 Grundbuchordnung (GBO) ist eine Grundbucheinsicht nur dann möglich, wenn der Interessierte ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Er muss also einen Antrag beim Grundbuchamt stellen. Diesem obliegt die Entscheidung, ob er Einsicht in den gewünschten Grundbucheintrag erhält.

Wann habe ich ein berechtigtes Interesse?

Ein berechtigtes Interesse hat ein Antragsteller in jedem Fall, wenn er Eigentümer eines Grundstücks und Inhaber eines Rechts an einem Grundstück ist. Dabei ist unerheblich, ob diese Rechtsinhaberschaft im Grundbuch eingetragen ist oder nicht.

Was ist ein berechtigtes Interesse für Grundbucheinsicht?

Wer das Grundbuch einsehen will, muss ein berechtigtes Interesse darlegen. Es müssen sachliche Gründe vorgetragen werden, die unlautere Zwecke oder bloße Neugier ausschließen. Eigentümer und eingetragene Berechtigte sind gegen unbefugte Einsicht zu schützen.

Ist Kaufinteresse ein berechtigtes Interesse?

Vom Kaufinteresse zu Preisverhandlungen

Können Sie belegen, dass Sie sich bereits in Kaufverhandlungen befinden, erhalten Sie Einsicht, weil dann ein berechtigtes Interesse besteht.

DSGVO - Berechtigtes Interesse und erlaubte Fotos

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Wie kann ich herausfinden wer im Grundbuch steht?

Nach § 12 Grundbuchordnung (GBO) wird die Einsicht in das Grundbuch (und in die Grundakte) daher nur demjenigen gestattet, der gegenüber dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse darlegt. Die Einsicht ist grundsätzlich bei dem Grundbuchamt (Amtsgericht) wahrzunehmen, in dessen Bezirk das betroffene Grundstück liegt.

Wie bekomme ich heraus wem ein Grundstück gehört?

Bei einer Immobilie ist derjenige Eigentümer, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Ist eine Person im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, so vermutet das Gesetz, dass ihr das Recht zusteht (öffentlicher Glaube des Grundbuchs § 891 BGB). Das Eigentum ist vom bloßen Besitz zu unterscheiden.

Wer ist ohne weiteres zur Einsicht ins Grundbuch berechtigt?

Ein berechtigtes Interesse und damit eine uneingeschränkte Einsicht in das Grundbuch haben der Grundstückseigentümer und alle im Grundbuch eingetragenen Rechteinhaber, wie Erben oder Pflichtteilsberichtigte.

Ist das Grundbuch öffentlich einsehbar?

Das Grundbuch ist zwar ein öffentliches Register, welches bei den Amtsgerichten geführt wird, jedoch kann nicht grenzenlos im Grundbuch "geschnüffelt" werden. Nach § 12 Abs. 1 Grundbuchordnung (GBO) muss ein sog. berechtigtes Interesse der interessierten Person bestehen.

Kann man grundbucheinträge online einsehen?

Ja, das ist möglich. Denn jedes Grundbuch ist auch digitalisiert verfügbar. Sie können online über das Justizportal von Bund und Länder ("grundbuch-portal.de") Einsicht nehmen. Doch auch hier gilt: Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Was ist ein legitimes Interesse?

Das berechtigte Interesse ist ein nach rationaler Erwägung durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse tatsächlicher oder rechtlicher Art. Der unbestimmte Rechtsbegriff findet sich mit unterschiedlichen Bedeutungen sowohl im Verwaltungs- und Strafrecht, als auch im Zivilrecht.

Was ist ein rechtliches Interesse?

unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff: Ein rechtliches Interesse ist gegeben, wenn der Rechtskreis einer Person im weitesten Sinn berührt wird. Akteneinsicht durch Unbeteiligte setzt u.U. Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses voraus (vgl. z.B. § 299 ZPO). Anders: berechtigtes Interesse.

Was ist ein schutzwürdiges Interesse?

Ein schutzwürdiges Interesse liegt vor, wenn die tatsächliche oder rechtliche Situation des Beschwerdeführers durch den Ausgang des Verfahrens beeinflusst werden kann.

Wie bekomme ich Einblick ins Grundbuch?

Einsicht in das Grundbuch erhält man mit "berechtigtem Interesse", zum Beispiel als Eigentümer des Grundstückes, Erbe oder Notar. Während Notare und Behörden einen Zugriff auf das elektronische Grundbuch haben, ist für andere das Grundbuch nur über die Anforderung eines Grundbuchauszuges beim Grundbuchamt einsehbar.

Kann ein Notar das Grundbuch einsehen?

Notare dürfen das Grundbuch einsehen; sie müssen das berechtigte Interesse dem Grundbuchamt nicht nachweisen. Vorliegen muss es allerdings trotzdem. Deshalb dürfen Notare auch Maklern nicht, wie dies leider mitunter geschehen ist, "Hilfestellung" leisten und für sie den Namen eines Eigentümers ermitteln.

Was ist ein berechtigtes Interesse Dsgvo?

Berechtigtes Interesse (DSGVO) Das „berechtigte Interesse“ ist eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage aus der DSGVO, die es dem Datenverarbeiter erlaubt, fremde personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

Was ist ein berechtigtes Interesse nach 12 GBO?

Ein berechtigtes Interesse hat der eingetragene Eigentümer, aber auch derjenige, zu dessen Gunsten eine Grundschuld, Hypothek, ein Wegerecht oder Wohnrecht eingetragen ist.

Wie kann man herausfinden wem das Haus gehört?

Bei den sogenannten Grundbuchämtern. Diese sind für die in ihrem Bezirk liegenden Grundstücke zuständig. Gesetzliche Grundlage hierfür bildet die Grundbuchordnung (GBO). Und § 12 GBO regelt, dass die Grundbucheinsicht jedem gestattet ist, der dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse darlegen kann.

Wird Eigentümer über Grundbuchauszug informiert?

Erschleichen einer Grundbucheinsicht

Das unberechtigte Erlangen einer Grundbucheinsicht durch falsche Behauptungen über ein angebliches berechtigtes Interesse wird dadurch nicht vermieden werden können. Durch das Auskunftsrecht des Eigentümers wird aber zumindest das Risiko einer Entlarvung deutlich erhöht.

Was ist ein berechtigtes Interesse beim Katasteramt?

Ein berechtigtes Interesse besteht insbesondere dann, wenn dieses recht- licher Natur ist, namentlich dem Antragsteller (aktuell) ein Recht am Grundstück zusteht, aber auch bereits dann, wenn ein anerkennungswürdiges tatsächliches Interesse, insbesondere wirtschaftlicher Art vorliegt.

Wie lange dauert es bis man einen Grundbuchauszug zu bekommen?

Wie lange dauert es, bis man den Grundbuchauszug erhält? Der Grundbuchauszug wird nach Anforderung beim Grundbuchamt meist binnen 14 Tagen per Post zugestellt. Fordert der Notar ihn über seinen elektronischen Zugang ab, ist er innerhalb weniger Minuten da.

Wem gehört das Nachbargrundstück?

Seit 1.10.2014 müssen Grundbuchämter über Einsichten in Grundbücher und Grundakten sowie über die Erteilung entsprechender Abschriften Protokoll führen und dem Eigentümer des betroffenen Grundstücks auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll geben.

Wie weit in die Tiefe gehört mir mein Grundstück?

Wie tief reicht das Eigentum an einem Grundstück? Was dem Eigentümer unter der Oberfläche seines Grundstücks gehört, ist ebenfalls in § 905 BGB geregelt. Danach erstreckt sich das Recht des Eigentümers eines Grundstück „auf den Erdkörper unter der Oberfläche“.

Kann man ein Haus verkaufen wenn man nicht im Grundbuch steht?

Darum ist ein Immobilienverkauf ohne Grundbucheintrag in Ausnahmefällen problemlos möglich. Tatsächlich müssen Sie die fehlende Eintragung ins Grundbuch – sowohl als Erbe, als auch als Besitzer, der Sie nach Bezahlung des Kaufpreises unmittelbar sind – aber durch die Vorlage anderer beglaubigter Dokumente kompensieren.

Was steht alles in einem Grundbuchauszug?

Was steht im Grundbuchauszug? Der Grundbuchauszug umfasst alle Informationen, die im Grundbuch zu einem Grundstück eingetragen wurden. Dies beinhaltet unter anderem Informationen zu den Eigentums- und Wohnverhältnissen sowie Belastungen durch Grundschuld, Hypotheken oder weitere Grundpfandrechte.