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Wie viel Vermögen darf man haben bei Ergänzungsleistungen?

Gefragt von: Herr Dr. Ignaz Klemm  |  Letzte Aktualisierung: 23. September 2022
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Aufgrund der sogenannten Vermögensschwelle besteht nämlich nur dann Anspruch auf Ergänzungsleistungen, wenn das Vermögen Alleinstehender unter 100'000 Franken liegt. Bei Ehepaaren beträgt diese Vermögensschwelle 200'000 Franken und bei Kindern für jedes Kind 50'000 Franken.

Wann werden Ergänzungsleistungen gekürzt?

Ab 2021 sinken die Freibeträge: für Alleinstehende von 37'500 Franken auf 30'000 Franken und bei Ehepaaren von 60'000 Franken auf 50'000 Franken. Erst ab diesen Beträgen werden Anteile des Vermögens als Einkommen angerechnet.

Wann muss ich Ergänzungsleistung zurückzahlen?

Die Rückerstattungspflicht betrifft ausschliesslich Ergänzungsleistungen, die nach dem 1. Januar 2021 ausgerichtet wurden. Fällt der Nachlass tiefer aus, entfällt eine Rückerstattungspflicht. Bei Ehepaaren entsteht die Rückerstattungspflicht erst nach dem Tod des überlebenden Ehegatten.

Was ist ein Vermögensverzicht?

Bei der EL-Berechnung wird auch das Vermögen angerechnet, auf das eine Person freiwillig verzichtet hat. Ein Vermögensverzicht liegt dann vor, wenn eine Entäusserung von Vermögenswerten ohne Rechtspflicht oder ohne gleichwertige Gegenleistung erfolgte.

Was ist der El Mindestbetrag?

Bisher galt für Alleinstehende ein Freibetrag von 37'500 Franken. Mit der EL-Reform wird dieser Betrag auf 30'000 Franken gesenkt. Bei Ehepaaren gilt neu ein Vermögensfreibetrag von 50'000 Franken (bisher 60'000 Franken).

Ergänzungsleistungen (EL) einfach erklärt!

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Wie viel Miete zahlt Ergänzungsleistungen?

Alleinstehende können heute für die Miete maximal 1100 Franken pro Monat an die Ergänzungsleistungen (EL) anrechnen lassen, Ehepaare 1250 Franken.

Was bezahlt die Ergänzungsleistung alles?

Die Ergänzungsleistungen vergüten nur Krankheits- und Behinderungskosten, soweit diese nicht von einer anderen Versicherung (Krankenversicherung, Unfallversicherung, IV) übernommen werden müssen.

Wird Ergänzungsleistung jedes Jahr neu berechnet?

Bei Ehepaaren, von denen zumindest der eine Ehegatte im Heim resp. im Spital lebt, wird die jährliche EL für jeden Ehegatten einzeln berechnet. Dabei werden die anrechenbaren Einnahmen und das Vermögen des Ehepaares zu gleichen Teilen den Ehegatten zugerechnet.

Wie wird der vermögensverzehr berechnet?

Der Vermögensfreibetrag beträgt (Werte 2021): CHF 30'000. – für Alleinstehende CHF 50'000. – für Ehepaare CHF 15'000. – für rentenberechtigte Waisen und Kinder Vom den Freibetrag übersteigenden Vermögen wird ein Bruchteil als Vermögensverzehr als Einnahme angerechnet.

Kann man mit IV-Rente leben?

Die IV-Rente allein reicht jedoch nicht zum Leben. Die maximale Rente beläuft sich auf 2200 Franken, im Durchschnitt macht sie 1600 Franken aus. Das erklärt, warum fast jeder zweite IV-Rentenbezüger (2008 waren es 41 Prozent) eine Ergänzungsleistung (EL) beansprucht – bei stark steigender Tendenz.

Kann man mir das Haus wieder wegnehmen?

Kann es mir der Staat eigentlich wieder wegnehmen?» Die unangenehme Antwort gleich vorneweg: Hierzulande darf Vater Staat Haus und Land im Ausnahmefall wieder wegnehmen. Die Behörden dürfen allerdings nicht willkürlich Grundstücke und Gebäude im Privatbesitz an sich reissen. Das Eigentumsrecht ist ein Grundrecht.

Ist Ergänzungsleistung steuerpflichtig?

Zwar stellen Ergänzungsleistungen und Beihilfen steuerfreie Einkünfte dar, weshalb sie in der Steuererklärung beim Einkommen nicht deklariert werden müssen. Weitere Einkünfte wie AHV-Renten, IV-Renten, Pensionskassenrenten, Erwerbseinkommen etc. sind jedoch steuerbar.

Was tun wenn die AHV nicht reicht?

Wenn die AHV-Rente nicht ausreicht.

AHV-Renten sollen grundsätzlich den Existenzbedarf sichern. Wenn diese alleine nicht ausreichen, können Ergänzungsleistungen (EL) beansprucht werden. Ob jemand Ergänzungsleistungen erhält, hängt also vom individuellen Einkommen und Vermögen ab.

Wer hat Recht auf Ergänzungsleistung?

Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV hat:

Wer seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz hat. Wer bereits Anspruch auf eine AHV- oder IV-Rente oder eine Hilflosenentschädigung hat. Wer während mindestens sechs Monaten ununterbrochen ein IV-Taggeld bezieht.

Wie hoch ist eine 100% IV-Rente?

bei einer ganzen IV-Rente: zwischen 1'195 und 2'390 Franken. bei einer Dreiviertelsrente: zwischen 897 und 1'793 Franken. bei einer halben IV-Rente: zwischen 598 und 1'195 Franken. bei einer Viertelsrente: zwischen 299 und 598 Franken.

Wer hat Recht auf Prämienverbilligung?

Um Prämienverbilligung zu erhalten, müssen Sie folgende beiden Voraussetzungen erfüllen: Sie verfügen über eine obligatorische Grundversicherung nach KVG. (massgebendes Einkommen ≤ Fr. 35'000.

Was ist mein Vermögen?

Du berechnest es, in dem du von deinen Vermögenswerten deine Schulden abziehst. Zu deinen Vermögenswerten gehören z.B. Immobilien, Wertpapiere, Tagesgeld und zu deinen Schulden zählen sämtliche Verbindlichkeiten in Form von Krediten.

Wie lange reicht mein Vermögen?

Bei mittlerer Entwicklung ist das Kapital bereits nach 26 Jahren aufgezehrt. Mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent reicht das Geld mindestens 21 Jahre, mit 75 Prozent Wahrscheinlichkeit immerhin 19 Jahre oder länger.

Was gehört zu Ergänzungsleistungen?

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) helfen, wenn die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Wer sich in dieser Situation befindet, hat einen rechtlichen Anspruch auf EL. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates.

Wie hoch ist die volle AHV Rente?

Die AHV-Rente zum Zeitpunkt des ordentlichen Rentenalters

Säule garantiert Ihnen ein Einkommen, das zur Deckung der Grundbedürfnisse in der Zeit nach der Pensionierung reicht. Gegenwärtig beträgt die minimale Altersrente für eine Einzelperson monatlich 1195 Franken; die Maximalrente beläuft sich auf 2390 Franken.

Sind Ergänzungsleistungen AHV pflichtig?

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates. Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet.

Wie hoch ist die Ehepaarrente 2022?

Minimale Altersrente 1'195 Fr. Maximale Altersrente 2'390 Fr. Maximale Ehepaarrente (zwei Renten) 3'585 Fr.

Kann Ergänzungsleistung gepfändet werden?

9a SchKG - wie die vom Beschwerdeführer bezogene Invalidenrente gemäss IVG sowie die Ergänzungsleistungen - unpfändbar sind, sind solche Leistungen für die Ermittlung des Gesamteinkommens relevant (BGE 135 III 20 E. 5.1 S. 26 f. mit Hinweisen).

Wird die Brille von der El bezahlt?

Für viele Kosten gibt es keine zusätzlichen Ergänzungsleistungen, etwa für: Brillen.

Was ist der Unterschied zwischen Ergänzungsleistungen und Zusatzleistungen?

Zusatzleistungen umfassen verschiedene Leistungen

Diese beinhalten Ergänzungsleistungen, zusätzlich bei Bedarf kantonale Beihilfe oder Zuschüsse und je nach Gemeinde weitere finanzielle Unterstützungen. Ergänzend können Kosten vergütet werden, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung anfallen.