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Wie viel Schmerzensgeld bei Fehldiagnose?

Gefragt von: Heidemarie Brückner  |  Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2026
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Das Schmerzensgeld bei einer Fehldiagnose variiert stark je nach Schwere und Folgen des Schadens, kann von wenigen Tausend Euro bis zu Hunderttausenden reichen, abhängig von der Beeinträchtigung (z.B. bleibende Schäden, Erblindung, Lähmungen) und muss durch den Patienten nachgewiesen werden; konkrete Beispiele sind 90.000 € bei Erblindung nach zu später Überweisung oder höhere Summen bei schweren Hirnschäden, während kleinere Schäden geringer entschädigt werden.

Wie hoch ist die Entschädigung für eine Fehldiagnose?

Daten von NHS Resolution zeigen, dass Diagnosefehler zwischen 2019 und 2024 zu Entschädigungszahlungen in Höhe von 970,7 Millionen Pfund in 8.067 Fällen geführt haben. Die Entschädigungssummen reichen von 3.000 bis 15.000 Pfund bei geringfügigen Verzögerungen in der Diagnosestellung bis hin zu 150.000 bis über 500.000 Pfund bei schwerwiegenden Fehldiagnosen, einschließlich laufender Pflegekosten und lebenslanger Behandlungskosten.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei einer Fehloperation?

Behandlungsfehler oder Operationsfehler können schwerwiegende körperliche und psychische Folgen für Patienten haben. In solchen Fällen haben Betroffene oft Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn ein Fehlverhalten des Arztes oder des medizinischen Personals nachgewiesen werden kann.

Kann ich Schmerzensgeld verlangen, wenn mein Arzt eine falsche Diagnose stellt?

Bei einem Diagnosefehler kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen, wenn die falsche Diagnose zu einem nachweisbaren Gesundheitsschaden geführt hat, der bei korrekter Diagnose vermieden worden wäre. Dafür müssen Sie Beweise sammeln (z.B. Patientendaten) und oft einen Fachanwalt für Medizinrecht konsultieren, da die Beweislast bei einfachen Fehlern beim Patienten liegt. Ansprüche verjähren meist nach 3 Jahren ab Kenntnis des Fehlers und des Schädigers, wobei der Arzt haftpflichtversichert ist.
 

Sind Fehldiagnosen strafbar?

Ja, eine falsche Diagnose kann strafbar sein, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Es muss ein grober Diagnosefehler vorliegen, der zu einem Schaden führt und bei dem der Arzt seine Sorgfaltspflichten grob verletzt hat. Mögliche Straftatbestände sind dann Körperverletzung (§ 223 StGB) bei Schäden oder sogar fahrlässige Tötung (§ 222 StGB), wenn der Patient stirbt, und Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB) bei Fälschung von Unterlagen.
 

Behandlungsfehler: Welche Schadensersatzansprüche habe ich? Schmerzensgeld und mehr...

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Wie viel Schmerzensgeld Tabelle?

Eine Schmerzensgeldtabelle ist eine Sammlung gerichtlicher Entscheidungen, die als Orientierung für die Höhe von Schmerzensgeld bei bestimmten Verletzungen dient, aber keine starre Regel ist, da die Summe individuell nach Schwere, Dauer der Heilung, Folgen und Verschulden berechnet wird; Beispiele sind leichte Prellungen ab ca. 260 € bis zu schweren Traumata mit 30.000 € oder mehr. Die Beträge variieren stark: Eine einfache Rippenprellung liegt bei etwa 260 €, während ein schweres Schleudertrauma mit weiteren Verletzungen bis zu 30.000 € erreichen kann, wie die Tabellen bei ADAC oder spezialisierten Anwälten zeigen. 

Kann man Ärzte wegen Fehldiagnose verklagen?

Ja, man kann einen Arzt wegen einer Fehldiagnose verklagen, wenn dadurch ein nachweisbarer Schaden (Gesundheit, Finanzen, Lebensqualität) entstanden ist und ein Behandlungsfehler vorlag – nicht nur ein einfacher Diagnoseirrtum. Der erste Schritt ist oft die Einholung einer Zweitmeinung oder Beratung bei der Krankenkasse/Patientenberatung; dann folgen Beweissicherung (Unterlagen), juristische Prüfung durch einen Spezialanwalt für Medizinrecht und außergerichtliche Verhandlungen mit der Berufshaftpflichtversicherung des Arztes, um Schadensersatz und Schmerzensgeld zu fordern.
 

Wer legt die Höhe von Schmerzensgeld fest?

Das Gericht entscheidet, ob Sie Schmerzensgeld bekommen sollen und wie hoch das Schmerzensgeld ist. Das Gericht bestimmt auch, bis wann die Gegenseite das Schmerzensgeld bezahlen muss.

Was brauche ich vom Arzt für Schmerzensgeld?

Das ärztliche Attest ist unbedingt notwendig für die Geltendmachung des Schmerzensgeldes, weil man als Geschädigter nachweispflichtig ist. War man beim Arzt, so kann man danach mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufnehmen und dieser mitteilen, dass man sich verletzt hat und Schmerzensgeld beantragen will.

Was kann ich tun, wenn mein Arzt eine Fehldiagnose stellt?

Bei einer falschen Diagnose durch einen Arzt sollten Sie als Erstes eine Zweitmeinung einholen, die Patientenakte anfordern und prüfen, dann das Gespräch mit dem Arzt suchen, idealerweise schriftlich mit Begründung, und bei Unstimmigkeiten die Schlichtungsstelle der Ärztekammer oder einen Anwalt für Medizinrecht kontaktieren, um Ansprüche auf Schadensersatz oder Korrektur durchzusetzen. Bei schwerwiegenden Folgen können Sie auch die Krankenkasse einschalten oder den Weg über einen spezialisierten Anwalt gehen, um rechtliche Schritte (Klage) zu prüfen. 

Wie viel Entschädigung steht mir zu?

Wie viel Schadensersatz Ihnen zusteht, hängt stark vom Einzelfall ab und wird durch die Art und Schwere Ihrer Verletzungen (Schmerzensgeld) und dem konkreten materiellen Schaden berechnet; es gibt keine pauschale Summe, aber Tabellen und Urteile geben Richtwerte, die je nach Verletzung (z.B. Schleudertrauma, Knochenbrüche, Gehirnschäden) von wenigen hundert bis zu hunderttausenden Euro reichen können, wobei auch Dauer der Heilung, Arbeitsunfähigkeit und Folgeschäden eine Rolle spielen. 

Was passiert bei einer Fehldiagnose?

Eine Fehldiagnose ist eine durch einen Arzt oder einen anderen Heilberufler gestellte, falsche Diagnose. Sie ordnet die Symptome und Befunde der falschen Krankheit zu und führt dadurch häufig zu einer unzureichenden oder sogar schädlichen Therapie.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld pro Tag?

Es gibt kein pauschales "Schmerzensgeld pro Tag", da die Höhe individuell nach Verletzungsschwere, Dauer der Arbeitsunfähigkeit und Lebensbeeinträchtigung berechnet wird; jedoch nutzen Gerichte eine Methode mit Tagessätzen für Behandlungsphasen (z.B. 150 € Intensivstation, 100 € Normalstation, 60 € Reha) und addieren dies zu weiteren Faktoren wie der Dauer der Krankschreibung (oft 20-50 € extra pro Tag) und bleibenden Schäden, um eine Gesamtsumme zu ermitteln, wobei der Bundesgerichtshof die reine Tagessatz-Methode kritisiert.
 

Wie viele Fehldiagnosen gibt es?

Arztfehler: Bis zu 15 Prozent aller Diagnosen sind falsch.

Kann ich Schmerzensgeld ohne Anwalt verlangen?

Ja, Schmerzensgeld kann man auch ohne Anwalt beantragen, besonders außergerichtlich bei der gegnerischen Versicherung oder bei geringen Forderungen (bis 5.000 €) vor dem Amtsgericht, aber ein Anwalt ist oft ratsam, da Versicherungen versuchen, Kosten zu minimieren und man als Laie Nachteile hat, vor allem bei höheren Beträgen oder vor Gericht. Sie schreiben einen Antrag, legen ärztliche Nachweise bei und müssen sich mit der Versicherung auseinandersetzen; ein Anwalt hilft bei der korrekten Bemessung und Durchsetzung.
 

Wo liegt die Beweislast bei Schmerzensgeld?

Sobald es um die Zahlung von Schmerzensgeld geht, liegt die Beweislast bei Ihnen. Sie müssen demnach sämtliche Schäden (egal ob seelisch oder körperlich) nachweisen. Folgende Details sollten deshalb in Ihrer Klageschrift nicht fehlen: wie der Schaden überhaupt entstanden ist.

Wie lange dauert es, bis Schmerzensgeld gezahlt wird?

Die Dauer bis zur Schmerzensgeldzahlung variiert stark: In einfachen Fällen (z.B. Kfz-Unfall mit klarem Hergang) kann es wenige Wochen dauern, bei komplexen Fällen mit strittiger Schuld, langwierigen Gutachten oder Gerichtsprozessen jedoch mehrere Monate bis Jahre. Die Versicherung hat eine Prüffrist (oft 4-6 Wochen), danach kann Klage eingereicht werden, wenn keine Zahlung erfolgt. Der Prozess hängt von der Komplexität der Verletzung, der Klärung der Haftung und der Auslastung der Gerichte ab.
 

Wie viel Schadensersatz gibt es bei Fehldiagnosen?

Verschlechtert sich durch eine Fehldiagnose der Gesundheitszustand des Patienten nachweislich, besteht ein 3-jähriger Entschädigungsanspruch. Um Schmerzensgeld und Schadensersatz zu erhalten, muss der Patient den Diagnosefehler als Schadensursache nachweisen (= Beweispflicht).

Was soll ich tun, wenn ich einen Arztfehler vermute?

Bei Verdacht auf Ärztepfusch sollten Sie umgehend alles dokumentieren (Fotos, Berichte, Tagebuch), eine Zweitmeinung einholen, Ihre Krankenkasse (kostenloses Gutachten) und die Patientenberatung (UPD) kontaktieren und sich an spezialisierte Fachanwälte für Medizinrecht wenden, um Ihre Rechte zu klären und Schadensersatzansprüche zu prüfen, da eine außergerichtliche Einigung oft schwierig ist. 

Was ist ein Diagnosefehler?

Ein Diagnosefehler (oder Diagnoseirrtum) liegt vor, wenn medizinisches Personal Symptome, Befunde (wie Laborwerte, Röntgenbilder) falsch interpretiert, eine Krankheit verkennt, den Schweregrad falsch einschätzt oder das Vorhandensein einer Krankheit gänzlich übersieht, was zu einer verzögerten oder falschen Behandlung führt und dem Patienten schaden kann. Wichtig ist die Unterscheidung zum „einfachen Diagnoseirrtum“, der oft vertretbar ist und nicht automatisch zu einer Arzthaftung führt, im Gegensatz zu einem „groben Fehler“, der gegen den medizinischen Standard verstößt und Schadensersatzansprüche begründen kann, wie Rechtsanwalt Christoph Mühl erklärt.
 

Für was bekommt man das meiste Schmerzensgeld?

Art und Schwere der Verletzung: Schwere und dauerhafte Verletzungen führen in der Regel zu höheren Schmerzensgeldbeträgen als leichte und vorübergehende Beeinträchtigungen. Dauer der Beeinträchtigung: Langandauernde oder dauerhafte Leiden erhöhen das Schmerzensgeld.

Wie hoch ist der Mindestbetrag für Schmerzensgeld?

Der Streitwert entspricht dabei dem angegebenen Mindestbetrag, hier also 500,00 €. Sollten Sie sich bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sicher sein und sollte dies innerhalb der Zuständigkeit vom Amtsgericht liegen, also unter 5.000,00 € Streitwert haben, so können Sie diese Klage auch selbst einreichen.

Wie hoch sind die Tagessätze für Schmerzensgeld?

Es gibt kein pauschales "Schmerzensgeld pro Tag", da die Höhe individuell nach Verletzungsschwere, Dauer der Arbeitsunfähigkeit und Lebensbeeinträchtigung berechnet wird; jedoch nutzen Gerichte eine Methode mit Tagessätzen für Behandlungsphasen (z.B. 150 € Intensivstation, 100 € Normalstation, 60 € Reha) und addieren dies zu weiteren Faktoren wie der Dauer der Krankschreibung (oft 20-50 € extra pro Tag) und bleibenden Schäden, um eine Gesamtsumme zu ermitteln, wobei der Bundesgerichtshof die reine Tagessatz-Methode kritisiert.
 

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