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Wie viel Geld kriege ich nach der Kündigung?

Gefragt von: Ivonne Hammer-Lemke  |  Letzte Aktualisierung: 25. Juni 2026
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Wenn Sie gekündigt werden, erhalten Sie Ihr ausstehendes Gehalt und haben Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) von der Agentur für Arbeit (ca. 60-67 % des letzten Nettogehalts), oft aber erst nach einer Sperrzeit (meist 12 Wochen bei selbstverschuldeter Kündigung). Zusätzlich kann eine Abfindung gezahlt werden, wenn Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen und einen Vergleich schließen; hier gilt oft die Faustregel von 0,5 Bruttogehältern pro Beschäftigungsjahr, die Höhe ist aber Verhandlungssache.

Wie viel Geld bekommt man nach einer Kündigung?

Am weitesten verbreitet ist die Formel, wonach die Abfindung ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung beträgt. Beispiel: Eine Arbeitnehmerin, die 10 Jahre beschäftigt war und zuletzt 2.000 € im Monat verdiente, würde nach der Faustformel eine Abfindung von 10.000 € erhalten (2.000 €/2*10 Jahre).

Welches Geld steht mir bei Kündigung zu?

Der Arbeitslose erhält ein Arbeitslosengeld in Höhe von 60 % seines durchschnittlichen Nettogehalts im Jahr vor der Kündigung. Wenn er oder sein Ehegatte mindestens einem Kind unterhaltspflichtig sind, erhöht sich das Arbeitslosgeld auf 67 %.

Was bekommt man bei Kündigung ausbezahlt?

Der Anspruch umfasst sowohl das laufende Entgelt, auf das der Arbeitnehmer während der fiktiven Kündigungsfrist Anspruch gehabt hätte, als auch die anteiligen Sonderzahlungen sowie sonstige Entgeltbestandteile.

Welche Zahlungen stehen mir nach Kündigung zu?

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen neben Ihrem Lohn ab September auch 100 % des Bonus auszahlen. Denn in den restlichen drei Monaten hätten Sie – ausgehend von der bisherigen Leistung – voraussichtlich den Bonus voll verdient. Dieser darf Ihnen nicht wegen der unwirksamen Kündigung genommen werden.

Wie viel Abfindung steht Dir bei Kündigung/Aufhebungsvertrag zu?

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Was bekommt man alles nach Kündigung?

Je nach Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen Ansprüche wie Urlaubsersatzleistung, Abfertigung Alt oder Kündigungsentschädigung. Arbeitnehmer haben Anspruch auf die Ausstellung eines Dienstzeugnisses und Postensuchtage.

Welche Ansprüche habe ich nach meiner Kündigung?

Im Allgemeinen hat ein Arbeitnehmer bei Kündigung oder Entlassung Anspruch auf die Zahlung der Kündigungsentschädigung, sofern diese anfällt, des Gehalts bis zum letzten Arbeitstag sowie etwaiger ausstehender Urlaubsvergütungen .

Was steht mir zu, wenn ich gekündigt werde?

Wenn Sie gekündigt werden, haben Sie Anspruch auf Ihr ausstehendes Gehalt bis zum Vertragsende und Urlaubsabgeltung, müssen sich aber bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden (oft mit Fristen), um Arbeitslosengeld (ALG I) zu erhalten, wobei oft eine Sperrzeit droht, wenn Sie selbst gekündigt haben oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben, ohne dass ein wichtiger Grund vorlag. Zusätzlich kann es eine Abfindung geben, besonders bei betriebsbedingten Kündigungen, die oft 0,5 Bruttogehälter pro Beschäftigungsjahr beträgt (§ 1a KSchG), aber meist verhandelt wird und nicht automatisch zusteht. 

Was verliere ich, wenn ich selber kündige?

Ansprüche der Arbeitnehmer:innen

  1. Lohn/Gehalt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses,
  2. anteilige Sonderzahlungen laut Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses,
  3. Urlaubsersatzleistung.

Welches Geld bei Kündigung?

Kündigt der Arbeitgeber betriebsbedingt, so kann der Arbeitnehmer zwischen einer Kündigungsschutzklage oder einer Abfindung wählen. Die Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Beschäftigungsjahr.

Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich bei 2000 € netto?

Bei 2.000 € Netto-Einkommen erhalten Sie als Arbeitslosengeld (ALG I) ca. 1.200 € (ohne Kinder) oder ca. 1.340 € (mit Kindern), da es sich um 60 % bzw. 67 % Ihres (fiktiven) Nettogehalts handelt, wobei die Bundesagentur für Arbeit die genaue Berechnung anhand Ihres Brutto-Gehalts vornimmt, um ein sogenanntes „Leistungsentgelt“ zu ermitteln. Die Berechnung ist jedoch komplexer und hängt von Ihrem tatsächlichen Brutto-Gehalt der letzten Monate ab.
 

Woher bekomme ich Geld nach Kündigung?

Auch nach einer Kündigung kann Krankengeld bezogen werden. Eine Eigenkündigung kann jedoch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zur Folge haben und den Anspruch auf Krankengeld ruhen lassen. Arbeitslose können zwar Krankengeld erhalten, ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht jedoch in dieser Zeit.

Was zahlt der Arbeitgeber bei Kündigung?

Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Regelung zur Höhe von Abfindungen. Als Orientierung wird ein halber Monatsverdient pro Beschäftigungsjahr zugrunde gelegt. Dies ist allerdings nur ein Richtwert – Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich individuell auf eine Abfindung.

Was bekommt man nach Kündigung vom Arbeitgeber?

Nach einer Kündigung erhält man vom Arbeitgeber die ausstehende Vergütung (Gehalt, Überstunden, Urlaubsgeld), ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und je nach Situation eine Abfindung (oft 0,5 Bruttogehälter pro Jahr), sofern man einen Kündigungsschutzprozess gewinnt oder sich einigt, sowie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach einer Sperrzeit, wenn man die Voraussetzungen erfüllt. Wichtig sind auch die Resturlaubsabgeltung und die korrekte Ausstellung von Arbeitspapieren wie Sozialversicherungsausweis. 

Wie viel Geld bekommt man, wenn man seinen Job kündigt?

Sie haben Anspruch auf Auszahlung Ihres Lohns für die bis zum Tag Ihrer Kündigung geleisteten Arbeitsstunden .

Was besagt die 3-Monats-Regel bei einem Job?

Eine dreimonatige Probezeit ist ein üblicher Testzeitraum, in dem Arbeitgeber die Eignung eines neuen Mitarbeiters für eine Stelle beurteilen . Probezeiten können für Neueinstellungen, Beförderungen, unzureichende Leistungsbeurteilung und mögliche Kündigungen eingesetzt werden.

Welches Geld steht mir zu, wenn ich kündige?

Arbeitslosengeld bei verhaltensbedingter Kündigung

Da verhaltensbedingte Kündigungen vom Arbeitnehmer selbst verschuldet sind, verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine Sperrzeit des Arbeitslosengelds.

Was steht mir zu, wenn ich selber kündige?

Kann ich Arbeitslosengeld beantragen, wenn ich selber gekündigt habe? Ja. Wenn Arbeitnehmer ihren Job jedoch von sich aus und ohne wichtigen Grund kündigen, führt dies in vielen Fällen dazu, dass sie für die unmittelbare Zeitspanne nach der Kündigung kein Arbeitslosengeld erhalten.

Was wird bei einer Kündigung ausgezahlt?

Anspruch des Arbeitnehmers bei Kündigung

Aliquote Sonderzahlungen. Abgeltung des offenen, aliquoten Urlaubsanspruchs durch eine Ersatzleistung; der Resturlaub aus vorangegangenen Jahren muss voll abgegolten werden. Anspruch auf Abfertigung. Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Kündigung während einer Erkrankung.

Wie viel bekommt man, wenn man gekündigt wurde?

Am weitesten verbreitet ist die Formel, wonach die Abfindung ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung beträgt. Beispiel: Eine Arbeitnehmerin, die 10 Jahre beschäftigt war und zuletzt 2.000 € im Monat verdiente, würde nach der Faustformel eine Abfindung von 10.000 € erhalten (2.000 €/2*10 Jahre).

Welche Nachteile hat man, wenn man selbst kündigt?

Selber kündigen hat hauptsächlich Nachteile: Eine drohende Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (ALG) von bis zu 12 Wochen, keinen Anspruch auf eine Abfindung und eine geschwächte Verhandlungsposition bei Restansprüchen (z.B. Überstunden, Zeugnis). Zudem können Lücken im Lebenslauf und die psychische Belastung sowie finanzielle Unsicherheit auftreten.
 

Bei welcher Kündigung gibt es Abfindung?

Eine Abfindung bei Kündigung gibt es nicht automatisch, sondern meist als Ergebnis einer Verhandlung, oft im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses (als Vergleich) oder durch einen Aufhebungsvertrag, um das Prozessrisiko für Arbeitgeber zu minimieren. Auch ein Sozialplan bei Betriebsänderungen oder § 1a KSchG bei betriebsbedingten Kündigungen können zu Abfindungen führen. Die Zahlung wird fällig, sobald das Arbeitsverhältnis endet, meist nach der Kündigungsfrist, sofern nichts anderes vereinbart wird. 

Welche Ansprüche stehen mir zu, wenn ich kündige?

Sie haben Anspruch auf Ihren Lohn für die geleisteten Arbeitsstunden, einschließlich etwaiger Zuschläge und Zulagen . Wenn Sie festangestellt sind, haben Sie Anspruch auf Auszahlung Ihres angesammelten, aber nicht genommenen Jahresurlaubs, gegebenenfalls inklusive Urlaubszuschlägen.

Wird man nach der Kündigung noch bezahlt?

Ja, wenn man gekündigt wird, bekommt man weiterhin Gehalt bis zum letzten Arbeitstag und hat danach Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I), wobei oft eine Sperrzeit droht, besonders bei selbst verschuldeter Kündigung oder verhaltensbedingten Kündigungen. Zusätzlich kann es je nach Fall (z.B. bei Kündigungsschutzklage, Aufhebungsvertrag) zu einer Abfindung kommen, wobei es keinen generellen gesetzlichen Anspruch gibt. 

Welche Ansprüche stehen mir zu, wenn ich gekündigt werde?

Sämtliche ausstehenden Löhne, einschließlich Überstundenvergütung und Feiertagszuschlägen , Urlaubsgeld, Abfindung anstelle der Kündigungsfrist, falls keine schriftliche Kündigungsfrist eingehalten wurde, und Abfindung bei mehr als zwölf Monaten ununterbrochener Betriebszugehörigkeit.