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Wie viel darf ein volljähriges Kind dazu verdienen ohne dass auf das Kindergeld verzichtet werden muss?

Gefragt von: Frau Dr. Heide Weis MBA.  |  Letzte Aktualisierung: 7. April 2026
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Für volljährige Kinder gilt seit 2012 keine allgemeine Einkommensgrenze mehr für den Kindergeldanspruch; entscheidend ist der Ausbildungsstatus (Schule, Studium, Ausbildung). Solange das Kind sich in einer Erstausbildung befindet und nicht mehr als ca. 20 Stunden pro Woche arbeitet (außer bei Minijobs/kurzfristiger Beschäftigung), bleibt der Anspruch bestehen. Bei einer Zweitausbildung gelten strengere Regeln, oft nur bei Minijobs oder maximal 20 Stunden/Woche.

Wie viel darf ein Kind verdienen, um noch Kindergeld zu bekommen?

Für Kinder unter 25 Jahren gibt es keine feste Einkommensgrenze für den Kindergeldanspruch; entscheidend ist der Ausbildungsstatus, wobei eine "schädliche" Erwerbstätigkeit (über 20 Std./Woche) in der ersten Ausbildung den Anspruch gefährden kann, während Minijobs (< 556 €/Monat) meist unproblematisch sind. Nach Abschluss der ersten Ausbildung oder bei der Suche nach einer neuen, gelten strengere Regeln, die den Bezug von z.B. Bürgergeld oder die Dauer der Arbeitslosigkeit betreffen. 

Wird Kindergeld gekürzt, wenn das Kind arbeitet?

Ja, Kindergeld wird gekürzt oder entfällt, wenn ein volljähriges Kind arbeitet, aber nur unter bestimmten Bedingungen: Solange sich das Kind in Ausbildung (Schule, Studium) befindet, ist eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Wochenstunden erlaubt, und auch ein Minijob ist unschädlich; bei einer ersten Berufsausbildung ist das Einkommen des Kindes generell unerheblich. Nach Abschluss der ersten Ausbildung endet der Anspruch in der Regel, wenn das Kind eine Vollzeitstelle antritt oder die Wochenstunden (außerhalb der 20-Stunden-Grenze bei zweiter Ausbildung) übersteigt, da dann die "anspruchsschädliche Erwerbstätigkeit" beginnt. 

Wie viel darf ein volljähriges Kind dazuverdienen, ohne dass auf das Kindergeld verzichtet werden muss?

Wenn das Kind bei der Bundesagentur für Arbeit oder beim Jobcenter als arbeitssuchend registriert ist, hat es bis zu seinem 21. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Der Kindergeldanspruch besteht auch dann weiter, wenn sich das Kind mit einem Minijob (bis 556 Euro pro Monat) etwas dazuverdient.

Wird 520 Euro Job auf Kindergeld angerechnet?

Für arbeitslos gemeldete Kinder kann es bis zum 21. Geburtstag Kindergeld geben, auch wenn diese einem Minijob (bis 450 Euro; ab 1.10.2022: 520 Euro) nachgehen. Auf die Einkommensprüfung wird bei volljährigen Kindern verzichtet. Das bedeutet, dass bei volljährigen Kindern deren Einkommen völlig unbeachtlich ist.

Kindergeld - Volljährige ohne Ausbildungsplatz

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Wie viele Stunden darf man arbeiten, damit man noch Kindergeld bekommt?

Kindergeld / 13.3.2 Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit bis zu 20 Stunden. Eine Erwerbstätigkeit des volljährigen Kindes mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von insgesamt nicht mehr als 20 Stunden ist für den Anspruch auf Kindergeld unschädlich.

Kann ich Kindergeld bekommen, wenn mein Kind ein eigenes Einkommen hat?

Ja. Das Kindergeld hängt nicht davon ab, ob Ihr Kind ein eigenes Einkommen hat. Es kommt auch nicht darauf an, wieviel Ihr Kind verdient. Das spielt für das Kindergeld nur eine Rolle, wenn Ihr Kind bereits erwachsen ist, aber aufgrund einer Behinderung weiter Kindergeld bekommt.

Kann ich Kindergeld für mein volljähriges Kind bekommen, wenn es nicht arbeitet?

Kann ich für mein volljähriges Kind Kindergeld bekommen, wenn es arbeitslos ist? Ja, wenn Ihr Kind arbeitslos ist, können Sie bis zu dessen 21. Geburtstag Kindergeld bekommen. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind arbeitsuchend gemeldet ist bei der Agentur für Arbeit.

Wie viel darf ein Schüler verdienen, ohne das Kindergeld zu verlieren?

Ein Schüler darf grundsätzlich unbegrenzt verdienen, ohne den Kindergeldanspruch zu verlieren, solange sich das Kind in seiner ersten Berufsausbildung (Schule, Ausbildung, Studium) befindet. Es gibt keine Einkommensgrenze für das Kind selbst; das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen des Kindes gezahlt, solange es sich in der ersten Ausbildung befindet und sich nicht in einer zweiten, anschließenden Ausbildung befindet oder die Ausbildung abgeschlossen ist. Für Minijobs (bis 603 €/Monat in 2025/2026) gelten spezielle Regeln, aber auch hier bleibt der Kindergeldanspruch erhalten, solange die Ausbildung läuft. 

Wann verliere ich Anspruch auf Kindergeld?

Kindergeld gibt es grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag, aber auch darüber hinaus, wenn das Kind sich in Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder Freiwilligendienst befindet, meist bis maximal 25 Jahre, mit Ausnahmen bei Behinderung oder bestimmten Übergangszeiten. Nach dem 25. Geburtstag endet der Anspruch in der Regel, es sei denn, es liegt eine Behinderung vor, die den Lebensunterhalt beeinträchtigt. 

Wie viel Einkommen darf ein Kind haben?

Der Kinderfreibetrag ist ein einheitlicher Freibetrag, der nur einmal jährlich je Kind gewährt wird. Er ist von der Anzahl der Kinder unabhängig. der Freibetrag für die Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.928 Euro bei Zusammenveranlagung bzw. 1.464 Euro pro Elternteil.

Hat ein Minijob Auswirkungen auf das Kindergeld?

Nein, ein Minijob wird grundsätzlich nicht auf das Kindergeld angerechnet, weder bei minderjährigen noch bei volljährigen Kindern in Ausbildung, solange die Grenzen eingehalten werden; wichtig für volljährige Kinder ist die regelmäßige Wochenarbeitszeit von maximal 20 Stunden und der Status als Erstausbildung, um den Anspruch zu sichern. Das Einkommen spielt für das Kindergeld selbst keine Rolle, nur die Art und der Umfang der Tätigkeit. 

In welchen Fällen bekommt man kein Kindergeld mehr?

Man bekommt kein Kindergeld mehr, wenn das Kind 18 wird, es sei denn, es befindet sich in einer Ausbildung oder Arbeitssuche (bis 25). Auch bei Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen (bei volljährigen Kindern in Ausbildung), bei Verstoß gegen die Wochenarbeitszeit (über 20 Std. im Schnitt), bei Bezug vergleichbarer Leistungen aus dem Ausland oder wenn das Kind die Ausbildung abgeschlossen hat, entfällt der Anspruch.
 

Wird Kindergeld gekürzt, wenn das Kind arbeitet?

Ja, Kindergeld wird gekürzt oder entfällt, wenn ein volljähriges Kind arbeitet, aber nur unter bestimmten Bedingungen: Solange sich das Kind in Ausbildung (Schule, Studium) befindet, ist eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Wochenstunden erlaubt, und auch ein Minijob ist unschädlich; bei einer ersten Berufsausbildung ist das Einkommen des Kindes generell unerheblich. Nach Abschluss der ersten Ausbildung endet der Anspruch in der Regel, wenn das Kind eine Vollzeitstelle antritt oder die Wochenstunden (außerhalb der 20-Stunden-Grenze bei zweiter Ausbildung) übersteigt, da dann die "anspruchsschädliche Erwerbstätigkeit" beginnt. 

Was muss man beachten, wenn das Kind 18 wird?

Wenn ein Kind 18 wird, ändert sich rechtlich alles: Es wird voll geschäftsfähig, Eltern haben keine automatische Vertretung mehr (Verträge, Medizin, Bank), das Kind ist für sich selbst verantwortlich, darf selbstständiger Entscheidungen treffen (Wohnort, Ausbildung, Alkohol/Rauchen), braucht aber eventuell eine Vollmacht von den Eltern, um sie zu unterstützen, und Kindergeld muss neu beantragt werden (mit Nachweisen). Wichtig ist, Verträge, Vollmachten und Finanzen zu besprechen und die Familienkasse zu informieren. 

Warum wird mein Kindergeld angerechnet, obwohl ich keins bekomme?

Soweit Kindergeld trotz bestehendem Anspruch wegen verspäteter Antragstellung (s. u.) nicht ausgezahlt wird, ist nur das ausgezahlte Kindergeld gegenzurechnen.

Wie viel darf mein volljähriges Kind mit Kindergeld verdienen?

Für Kinder über 18 gibt es beim Kindergeld keine starre Einkommensgrenze, aber "schädliche" Einkünfte (wie zu viele Arbeitsstunden) können den Anspruch mindern oder beenden, besonders wenn das Kind sich in einer ersten Ausbildung befindet oder als arbeitssuchend gemeldet ist. Bei einer ersten Ausbildung sind bis zu 20 Wochenstunden erlaubt, auch ein Minijob ist okay; bei zweiter Ausbildung ist Arbeit bis 20 Std./Woche unschädlich, unabhängig vom Verdienst. Wichtig: Das Kind muss die Voraussetzungen für die Altersgrenze (meist 25 J.) erfüllen und sich ggf. bei der Agentur für Arbeit melden. 

Was passiert, wenn man als Schüler mehr als 520 Euro verdient?

Ferienjobs mit Verdienst über 520 €

Wird der Ferienjob von vornherein auf 70 Tage oder 3 Monate im Jahr begrenzt, bleibt der Ferienjob auch dann sozialversicherungsfrei. Werden die Grenzen überschritten, gilt der Job als sozialversicherungspflichtig.

Was darf mein Kind dazuverdienen?

Die Ferientätigkeit darf über das gesamte Jahr verteilt höchstens vier Wochen dauert und das Einkommen 1.200 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Dieser Freibetrag wurde Mitte 2010 eingeführt und gilt auch dann, wenn sich Schülerinnen und Schüler in der restlichen Zeit des Jahres etwas dazuverdienen.

Kann ich Kindergeld bekommen, wenn mein Kind schon eigenes Einkommen hat?

Ja. Das Kindergeld hängt nicht davon ab, ob Ihr Kind ein eigenes Einkommen hat. Es kommt auch nicht darauf an, wieviel Ihr Kind verdient. Das spielt für das Kindergeld nur eine Rolle, wenn Ihr Kind bereits erwachsen ist, aber aufgrund einer Behinderung weiter Kindergeld bekommt.

Wie viel darf man arbeiten, um Kindergeld zu bekommen?

Für Kinder im Studium oder in der Ausbildung gibt es keine starre Einkommensgrenze, aber eine Grenze bei der Wochenstundenzahl: Bei einer Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden gilt der Job als "schädlich" und kann den Kindergeldanspruch gefährden, außer es ist eine Erstausbildung oder ein Minijob (bis ca. 520 €/Monat), was immer unschädlich ist. Bei arbeitslos gemeldeten Kindern bis 21 Jahren besteht Kindergeldanspruch auch bei Minijobs, solange die wöchentliche Arbeitszeit nicht dauerhaft über 20 Stunden steigt. 

Wie lange bekommt man Kindergeld, wenn das Kind arbeitet?

Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt ab dem 01.01.2023 monatlich 250 Euro. Kindergeld gibt es auf schriftlichen Antrag für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, soweit die Antragsvoraussetzungen erfüllt sind. für Kinder in Ausbildung bis zur Vollendung des 25.

Wann verliere ich den Anspruch auf Kindergeld?

Kindergeld gibt es grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag, aber auch darüber hinaus, wenn das Kind sich in Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder Freiwilligendienst befindet, meist bis maximal 25 Jahre, mit Ausnahmen bei Behinderung oder bestimmten Übergangszeiten. Nach dem 25. Geburtstag endet der Anspruch in der Regel, es sei denn, es liegt eine Behinderung vor, die den Lebensunterhalt beeinträchtigt. 

Wie werden eigene Einkünfte des Kindes angerechnet?

Eigene Einkünfte des Kindes mindern i.d.R. seinen Unterhaltsanspruch. Dies gilt für alle Einkünfte, also sowohl für Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, als auch für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet.

Bei welchem Einkommen bekommt man kein Kindergeld?

Der Kinderfreibetrag belief sich in 2024 zunächst auf 9.312 EUR und wurde dann mit dem Beschluss eines neuen Bundeshaushalts auf 9.540 Euro angehoben. Seit 2025 beläuft sich der Kinderfreibetrag auf 9.600 Euro und ab 2026 auf 9.756 Euro.