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Wie viel Arbeitslosengeld bekommt man wenn man gekündigt wird?

Gefragt von: Heide Lange  |  Letzte Aktualisierung: 25. August 2026
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Wenn Sie gekündigt werden, bekommen Sie in Deutschland in der Regel 60 % Ihres letzten Nettogehalts als Arbeitslosengeld (ALG I), bei Kindern sind es 67 %. Die Berechnung basiert auf Ihrem durchschnittlichen Bruttoverdienst der letzten 12 Monate und berücksichtigt Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge. Die Bezugsdauer des ALG I hängt von Ihrer Beschäftigungsdauer und Ihrem Alter ab und beträgt mindestens 6 Monate, kann aber auch bis zu 24 Monate dauern.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld nach einer Kündigung?

Nach einer Kündigung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I), wenn Sie die Anwartschaftszeit erfüllen (mind. 12 Monate versichert in den letzten 30), doch bei Eigenkündigung oder verhaltensbedingter Kündigung droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, in der Sie kein ALG erhalten. Die Höhe beträgt 60 % (ohne Kinder) oder 67 % (mit Kindern) Ihres letzten Nettogehalts, aber die Sperrzeit verkürzt die Gesamtdauer des Bezugs. Wichtig ist die fristgerechte Meldung bei der Agentur für Arbeit (spätestens 3 Monate vor Ende), sonst droht eine weitere Sperre.
 

Wie viel Arbeitslosengeld bekommt man bei 2000 € netto?

Bei 2000 € netto bekommen Sie rund 60 % davon als Arbeitslosengeld (ALG I), also circa 1200 € pro Monat; mit Kind(ern) sind es ca. 67 %, was etwa 1340 € wären, wobei die Berechnung vom Brutto-Gehalt der letzten 12 Monate abhängt, nicht vom exakten Netto-Betrag. Die Agentur für Arbeit übernimmt auch die Sozialversicherungsbeiträge.
 

Wie viel Geld bekomme ich vom Arbeitsamt, wenn ich gekündigt werde?

Höhe des Arbeitslosengelds nach Kündigung

Die genaue Höhe errechnet sich aus dem Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate. Arbeitnehmer ohne Kinder erhalten Arbeitslosengeld in Höhe von 60 % des Netto-Lohns, Arbeitnehmer mit Kindern erhalten etwa 67 % ihres Gehalts als Arbeitslosengeld.

Was steht mir zu, wenn ich gekündigt werde?

Wenn Sie gekündigt werden, haben Sie Anspruch auf Ihr ausstehendes Gehalt bis zum Vertragsende und Urlaubsabgeltung, müssen sich aber bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden (oft mit Fristen), um Arbeitslosengeld (ALG I) zu erhalten, wobei oft eine Sperrzeit droht, wenn Sie selbst gekündigt haben oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben, ohne dass ein wichtiger Grund vorlag. Zusätzlich kann es eine Abfindung geben, besonders bei betriebsbedingten Kündigungen, die oft 0,5 Bruttogehälter pro Beschäftigungsjahr beträgt (§ 1a KSchG), aber meist verhandelt wird und nicht automatisch zusteht. 

Arbeitslosengeld 1 - Höhe, Anspruch und Bezugsdauer

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Welches Geld steht mir bei Kündigung zu?

Der Arbeitslose erhält ein Arbeitslosengeld in Höhe von 60 % seines durchschnittlichen Nettogehalts im Jahr vor der Kündigung. Wenn er oder sein Ehegatte mindestens einem Kind unterhaltspflichtig sind, erhöht sich das Arbeitslosgeld auf 67 %.

Welche Nachteile hat man, wenn man selbst kündigt?

Selber kündigen hat hauptsächlich Nachteile: Eine drohende Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (ALG) von bis zu 12 Wochen, keinen Anspruch auf eine Abfindung und eine geschwächte Verhandlungsposition bei Restansprüchen (z.B. Überstunden, Zeugnis). Zudem können Lücken im Lebenslauf und die psychische Belastung sowie finanzielle Unsicherheit auftreten.
 

Wie bekomme ich Arbeitslosengeld trotz eigener Kündigung?

Um nach eigener Kündigung trotzdem Arbeitslosengeld (ALG I) zu bekommen, müssen Sie einen wichtigen Grund für die Kündigung haben (z.B. Mobbing, gesundheitliche Gründe), den Sie mit Belegen (ärztliche Atteste, Protokolle) nachweisen können, und sich fristgerecht bei der Agentur für Arbeit melden, um eine Sperrzeit zu vermeiden. Ohne wichtigen Grund droht meist eine Sperrzeit von 12 Wochen, da die Arbeitsagentur von eigenem Verschulden ausgeht. Auch ein guter Aufhebungsvertrag kann helfen, wenn er rechtzeitig verhandelt wird, idealerweise in Verbindung mit einer Kündigungsschutzklage. 

Was verliere ich bei einer Kündigung?

Anspruch des Arbeitnehmers bei Kündigung

Aliquote Sonderzahlungen. Abgeltung des offenen, aliquoten Urlaubsanspruchs durch eine Ersatzleistung; der Resturlaub aus vorangegangenen Jahren muss voll abgegolten werden. Anspruch auf Abfertigung. Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Kündigung während einer Erkrankung.

Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich nach der Kündigung?

Das Arbeitslosengeld beträgt 60 % (ohne Kinder) bzw. 67 % vom letzten Nettogehalt und die Agentur für Arbeit übernimmt zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge für die Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung.

Wann bekommt man 80 Arbeitslosengeld?

Wenn ein Anspruch auf Familienzuschläge gebührt, dürfen Grundbetrag, Familienzuschläge und Ergänzungsbetrag 80 % des täglichen Nettoeinkommens nicht überschreiten. Das Arbeitslosengeld wird ohne Abzüge ausbezahlt.

Wie viel Alg 1 bekomme ich bei 4000 Netto?

Ausgehend von einem durchschnittlichen Brutto-Gehalt von 6614 Euro, würde Anne der Selbstberechnung der Bundesagentur für Arbeit zufolge bei einem Netto-Gehalt von 4000 Euro Arbeitslosengeld in Höhe von monatlich 2320,50 Euro bekommen.

Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich bei 1500 €?

Ausgehend von einem durchschnittlichen Brutto-Gehalt von 2047 Euro, würde Lisa der Selbstberechnung der Bundesagentur für Arbeit zufolge bei einem Netto-Gehalt von 1500 Euro Arbeitslosengeld in Höhe von monatlich 900,60 Euro bekommen.

Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich bei 2000 € netto?

Bei 2.000 € Netto-Einkommen erhalten Sie als Arbeitslosengeld (ALG I) ca. 1.200 € (ohne Kinder) oder ca. 1.340 € (mit Kindern), da es sich um 60 % bzw. 67 % Ihres (fiktiven) Nettogehalts handelt, wobei die Bundesagentur für Arbeit die genaue Berechnung anhand Ihres Brutto-Gehalts vornimmt, um ein sogenanntes „Leistungsentgelt“ zu ermitteln. Die Berechnung ist jedoch komplexer und hängt von Ihrem tatsächlichen Brutto-Gehalt der letzten Monate ab.
 

Wie viel Geld bekommt man bei Kündigung?

Wenn Sie gekündigt werden, erhalten Sie Ihr ausstehendes Gehalt und haben Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) von der Agentur für Arbeit (ca. 60-67 % des letzten Nettogehalts), oft aber erst nach einer Sperrzeit (meist 12 Wochen bei selbstverschuldeter Kündigung). Zusätzlich kann eine Abfindung gezahlt werden, wenn Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen und einen Vergleich schließen; hier gilt oft die Faustregel von 0,5 Bruttogehältern pro Beschäftigungsjahr, die Höhe ist aber Verhandlungssache. 

Bei welchen Kündigungen bekommt man kein Arbeitslosengeld?

Man bekommt kein Arbeitslosengeld oder eine Sperrzeit (meist 12 Wochen), wenn man selbst kündigt (Eigenkündigung), einen Aufhebungsvertrag unterschreibt oder verhaltensbedingt gekündigt wird, weil man sich selbst arbeitslos gemacht hat. Eine Sperrzeit wird auch verhängt, wenn man sich verspätet arbeitssuchend meldet oder die Aufforderungen der Agentur für Arbeit missachtet. Wichtig ist, dass bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag ein wichtiger Grund vorliegen muss (z.B. Mobbing, Gesundheitsgefährdung), um eine Sperre zu vermeiden.
 

Was sind die 3 Kündigungsgründe?

Die drei Hauptgründe für eine Kündigung nach dem deutschen Arbeitsrecht sind personenbedingt (z.B. Krankheit), verhaltensbedingt (z.B. Arbeitsverweigerung, Pflichtverletzung) und betriebsbedingt (z.B. Auftragsrückgang, Umstrukturierung), wobei diese drei auch die „ordentlichen“ Kündigungsgründe darstellen, die eine soziale Rechtfertigung erfordern. Arbeitnehmer kündigen oft aus Stress, mangelnder Wertschätzung oder fehlenden Aufstiegschancen, während Arbeitgeber rechtlich die drei oben genannten Gründe benötigen. 

Wann Arbeitslosengeld nach Kündigung?

Nach einer Kündigung gibt es Arbeitslosengeld (ALG I), sobald die Anwartschaftszeit von mindestens 12 Monaten versicherungspflichtiger Beschäftigung in den letzten 30 Monaten erfüllt ist, aber oft droht eine Sperrzeit von 12 Wochen (verkürzt die Bezugsdauer), wenn Sie selbst gekündigt haben oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben (Selbstverschulden). Wichtig: Melden Sie sich sofort arbeitslos und arbeitssuchend, um Sperrzeiten wegen verspäteter Meldung zu vermeiden. 

Ist es besser, selbst zu kündigen oder gekündigt zu werden?

Generell ist es für Arbeitnehmer vorteilhafter, gekündigt zu werden (oder einen Aufhebungsvertrag abzuschließen), da eine Eigenkündigung oft eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (ALG) nach sich zieht und die Verhandlungsposition schwächt. Selbst kündigen ist nur ratsam, wenn bereits ein neuer Job sicher ist, um schneller wechseln zu können oder toxische Umfelder zu verlassen; andernfalls sollte man versuchen, den Arbeitgeber zum Handeln zu bewegen, idealerweise über einen Aufhebungsvertrag, der Vorteile wie Abfindungen oder schnellere Freistellung ermöglicht. 

Welche Vorteile erhalte ich bei einer Kündigung?

Diese Leistungen gelten für Mitglieder, die aufgrund von Fehlverhalten oder einer selbstverschuldeten Krankheit oder Verletzung kündigen oder entlassen werden. Diese Mitglieder haben zwei Möglichkeiten: Entweder erhalten sie eine Abfindung – eine einmalige Barzahlung – oder ihre Ansprüche werden in einen anerkannten Altersvorsorgefonds übertragen .

Kann ich Arbeitslosengeld bekommen, obwohl ich gekündigt habe?

Sie können das Arbeitslosengeld 1, wenn Sie selbst gekündigt haben, in einigen Fällen ohne vorherige Sperrzeit erhalten; nämlich immer dann, wenn ein wichtiger Grund, der nicht in Ihrer Verantwortung liegt, ausschlaggebend für Ihre Kündigung ist.

Kann ich Arbeitslosengeld beziehen, wenn ich meinen Job in Deutschland kündige?

Wenn Sie Ihre Stelle ohne triftigen Grund, wie beispielsweise gesundheitliche Probleme, kündigen, wird die Bundesagentur für Arbeit höchstwahrscheinlich eine Sperrfrist verhängen. Diese Sperrfrist beträgt in der Regel drei Monate, während derer Sie kein Arbeitslosengeld I beziehen können.

Kann ich selbst kündigen und trotzdem Arbeitslosengeld bekommen?

Bei eigener Kündigung droht grundsätzlich eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld (ALG I), da man sich die Arbeitslosigkeit selbst "verschuldet" hat, doch es gibt Ausnahmen, wenn ein wichtiger Grund vorlag (z.B. gesundheitliche Probleme, unzumutbare Arbeitsbedingungen) und dies bei der Agentur für Arbeit nachgewiesen wird, was den Bezug ohne Kürzung ermöglicht. Man muss sich trotzdem sofort arbeitslos melden und den Grund gut begründen, um die Sperre zu vermeiden oder zu verkürzen.
 

Ist es besser zu kündigen oder entlassen zu werden?

Theoretisch ist es besser, wenn Sie kündigen, da dies zeigt, dass die Entscheidung von Ihnen und nicht vom Unternehmen getroffen wurde . Wenn Sie jedoch freiwillig kündigen, haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wie es Ihnen bei einer Kündigung oder Entlassung zustehen würde.

Was besagt die 3-Monats-Regel bei einem Job?

Eine dreimonatige Probezeit ist ein üblicher Testzeitraum, in dem Arbeitgeber die Eignung eines neuen Mitarbeiters für eine Stelle beurteilen . Probezeiten können für Neueinstellungen, Beförderungen, unzureichende Leistungsbeurteilung und mögliche Kündigungen eingesetzt werden.

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