Zum Inhalt springen

Wie verhalten als Beschuldigter?

Gefragt von: Hardy Herrmann  |  Letzte Aktualisierung: 11. September 2022
sternezahl: 4.3/5 (48 sternebewertungen)

Das ist das richtige Verhalten als Beschuldigter:
  1. Ruhe Bewahren.
  2. Aussage verweigern.
  3. Vorladungen nicht ohne Verteidiger folgen.
  4. Kein Kontakt zu möglichen Mitbeschuldigten und Zeugen.
  5. Verwandte auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht hinweisen.
  6. Mögliche entlastende Beweise sichern (Kopieren, Speichern, Gedächtnisprotokoll)

Welche Rechte habe ich als Beschuldigter?

Dem Beschuldigten stehen im Ermittlungsverfahren zahlreiche Rechte zu – insbesondere das Recht, sich gegen die Tatvorwürfe zu wehren. Dies wird sogar durch das Grundgesetz garantiert. Der Beschuldigte kann sich jedoch nur dann erfolgreich verteidigen, wenn ihm die Verdachtsgründe bekannt sind.

Sollte man als Beschuldigter aussagen?

Vorladung als Beschuldigter erhalten – unbedingt schweigen!

Ob eine Einlassung ratsam ist, kann jedoch erst beurteilt werden, wenn die bisherigen Ermittlungsergebnisse bekannt sind. Dies ist der Fall, wenn die Ermittlungsakte von einem versierten Strafverteidiger überprüft worden ist.

Wie verhalte ich mich bei einer Vorladung von der Polizei?

Das einzig richtige Verhalten steht damit eindeutig fest: Machen Sie zunächst von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch und folgen Sie einer polizeilichen Vorladung nicht. Kontaktieren Sie stattdessen möglichst frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger.

Was tun bei schriftliche Äußerung als Beschuldigter?

Wir empfehlen vor jeglicher schriftlichen oder mündlichen Äußerung bei der Polizei einen Rechtsanwalt aufzusuchen und sich über die Äußerung als Beschuldigter beraten zu lassen. Es besteht das Recht auf freie Wahl des Verteidigers.

Vorladung Polizei als Beschuldigter erhalten – was tun? I Tipps vom Anwalt I Defensio

38 verwandte Fragen gefunden

Sollte man eine Straftat zugeben?

Der Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren hat das Recht zu schweigen. Niemand ist verpflichtet, sich durch eine Aussage selbst zu belasten. Der Grundsatz, dass niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten, ist zwar in der Strafprozessordnung nicht ausdrücklich geregelt.

Wie verhält man sich bei einer Anzeige?

Erste Hilfe beim Vorwurf einer Straftat, Anzeige, Haftbefehl oder polizeilicher Vorladung. Egal, was Ihnen vorgeworfen wird, in jedem Fall von strafrechtlichen Ermittlungen, gleich welcher Art, gilt: Vorwürfe ernst nehmen, nichts sagen, Anwalt einschalten.

Wie schlimm ist eine Vorladung?

Einer Vorladung der Polizei müssen Sie nicht folgen. Es handelt sich um eine unverbindliche Einladung, die Sie auch so behandeln sollten. Sagen Sie den Termin freundlich ab. Bei der Polizei müssen Sie nur dann erscheinen, wenn dies ausdrücklich durch die Staatsanwaltschaft angeordnet wurde.

Sollte man zur Vorladung gehen?

Dies ist schnell zu beantworten: ob Sie eine Pflicht zum Erscheinen haben, hängt davon ab, welche Behörde Sie sprechen möchte. Sollten Sie eine Vorladung von der Polizei in den Händen halten, sind Sie nicht verpflichtet, an diesem Termin teilzunehmen. Dies gilt für Zeugen wie Beschuldigte gleichermaßen.

Kann man als Beschuldigter die Aussage verweigern?

Sie können als Beschuldigter und Angeklagter die Aussage verweigern. Es steht Ihnen frei, ob Sie sich gegenüber der Polizei, dem Staatsanwalt, einem Untersuchungsrichter (Haftrichter) oder in der Gerichtsverhandlung zu dem Straftatvorwurf äußern (§ 136 StPO, § 243 StPO).

Wie verweigere ich die Aussage?

Zeugenaussage kann verweigert werden, wenn nahe Verwandtschaft besteht oder man sich selbst belasten würde. Auch bestimmte Berufsgruppen dürfen die Aussage verweigern. Falsche Zeugenaussagen werden mit Freiheitsstrafe geahndet.

Wie sage ich eine Vorladung bei der Polizei ab?

Wenn Sie als Beschuldigter oder Zeuge einer Vorladung durch die Polizei nicht Folge leisten möchten, brauchen Sie aus rechtlicher Sicht nicht absagen. Wenn Sie das aus Gründen der Höflichkeit tun möchten, ist eine Absage per Brief oder E-Mail sinnvoll.

Wann wird ein Beschuldigter vernommen?

Gemäß § 163a StPO (Vernehmung des Beschuldigten) ist der Beschuldigte spätestens vor dem Abschluss der Ermittlungen zu vernehmen, es sei denn, dass das Verfahren zur Einstellung führt. In einfachen Sachen genügt es, dass ihm Gelegenheit gegeben wird, sich schriftlich zu äußern.

Wann ist man Beschuldigter im Strafverfahren?

Beschuldigter ist diejenige Person, gegen die wegen des Verdachts einer Straftat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Dafür müssen Tatsachen vorliegen, die den Verdacht einer begangenen Straftat nahelegen. Dieser sog. Anfangsverdacht ist der Beginn des Ermittlungsverfahrens gegen den Beschuldigten.

Kann die Polizei ein Ermittlungsverfahren einstellen?

Kann ein Ermittlungsverfahren auch eingestellt werden, obwohl ein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten besteht? Ja, diese Möglichkeit ergibt sich aus § 153 StPO.

Was passiert wenn man nicht zu einer Vorladung geht?

Vorladung durch Staatsanwaltschaft/ Richter

Sollten Sie nicht erscheinen, können Sie unter Umständen zwangsweise von der Polizei abgeholt und zur Vernehmung gebracht werden. Die Anwesenheitspflicht bedeutet aber keinesfalls, dass Sie sich zur Sache äußern müssen!

Wie geht es nach einer Vorladung weiter?

Die Polizei wird die Ermittlungen – auch ohne Ihre Aussage – fortführen, und ggf. Auskünfte bei Behörden einholen oder weitere Zeugen vernehmen. Nach Abschluss der Ermittlungen gibt die Polizei die Akten an die zuständige Staatsanwaltschaft ab. Diese entscheidet dann über den Fortgang des Verfahrens.

Was für Briefe bringt die Polizei persönlich?

So müssen Polizisten etwa regelmäßig Post für Behörden zustellen. Ist die Anschrift eines Fahrzeughalters unklar oder können behördliche Schriftstücke wie Bußgeldbescheide für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nicht zugestellt werden, lässt die Justiz die Polizei mit Briefpapier ausrücken.

Wann bekomme ich Post von der Staatsanwaltschaft?

Im Umschlag kann beispielsweise ein Bußgeldbescheid oder ein Strafbefehl sein. Vorgehen, wenn ein Brief (Strafbefehl oder Bußgeldbescheid) kommt: Auf Briefe von der Staatsanwaltschaft sollten Sie auf jeden Fall sofort bzw. innerhalb der 2-Wochen-Frist (beginnt mit dem Datum auf der Postzustellungsurkunde) reagieren.

Wie läuft eine Aussage bei der Polizei ab?

In der Regel nimmt die Polizei Zeugenaussagen vor Ort auf. Je nach Sachverhalt und Situation kann es aber auch dazu kommen, dass Sie die Zeugenaussage schriftlich machen. Häufige Fälle, bei denen um eine Zeugenaussage bei der Polizei in schriftlicher Form gebeten wird, sind etwa Verkehrsverstöße.

Was folgt nach einer Anzeige?

Eine Anzeige bedeutet erstmal nur, dass du der Polizei erzählst, was geschehen ist. Die polizeilichen Beamten und die Staatsanwaltschaft sichten dann alle Einzelheiten und Beweise und entscheiden, ob etwas Strafbares passiert sein könnte. Wenn nicht, wird das Verfahren eingestellt.

Wie schnell erfährt man von einer Anzeige?

Erst wenn eine Vorladung von der Polizei im Briefkasten liegt, erfährt der Beschuldigte von dem Ermittlungsverfahren. Mit dieser wird der Beschuldigte zur Vernehmung bei der Polizei geladen.

Werde ich informiert wenn gegen mich ermittelt wird?

Es ist nicht notwendig, dass eine Person erfährt, dass sie Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren ist. Wird gegen sie eine Strafanzeige erstattet, die nach Auffassung der Staatsanwaltschaft keinen Tatverdacht begründet, so sieht die Staatsanwaltschaft von der Einleitung von Ermittlungen ab.

Was passiert wenn ich bei der Polizei nicht Aussage?

Machen Sie keine Aussage bei der Polizei

Der erste Weg sollte schnellstmöglich zu einem Strafverteidiger führen. Viele Beschuldigte haben die Befürchtung, dass ihnen ein Schweigen negativ ausgelegt wird. Strafprozessual darf das Schweigen jedoch gerade nicht negativ gewertet werden, Ihre Aussage jedoch schon.

Wie lange dauert in der Regel ein Ermittlungsverfahren?

Wie lange dauert ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren? Das Ermittlungsverfahren wird mit Abschluss der Ermittlungen beendet, d.h. wenn Polizei und Staatsanwaltschaft den Sachverhalt erforscht haben. Eine Dauer ist dafür nicht vorgeschrieben. Ein Ermittlungsverfahren kann u.U. mehrere Jahre dauern.