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Wie verhalte ich mich bei einer Vorladung?

Gefragt von: Herr Prof. Dr. Max Klein B.Sc.  |  Letzte Aktualisierung: 11. September 2022
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Vorladung als Beschuldigter erhalten – unbedingt schweigen!
Jeder gute Anwalt im Strafrecht rät Ihnen zu diesem Zeitpunkt, der Beschuldigtenvorladung von der Polizei nicht Folge zu leisten und zu den erhobenen Vorwürfen zunächst zu schweigen. Den Termin bei der Polizei sollten Sie absagen oder absagen lassen.

Wie sollte man sich bei einer Vorladung verhalten?

Das ist das richtige Verhalten als Beschuldigter:
  1. Ruhe Bewahren.
  2. Aussage verweigern.
  3. Vorladungen nicht ohne Verteidiger folgen.
  4. Kein Kontakt zu möglichen Mitbeschuldigten und Zeugen.
  5. Verwandte auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht hinweisen.
  6. Mögliche entlastende Beweise sichern (Kopieren, Speichern, Gedächtnisprotokoll)

Was sind meine Rechte bei einer Vorladung?

Der Absender der Vorladung - das sollten Sie wissen

Sollten Sie eine Vorladung von der Polizei in den Händen halten, sind Sie nicht verpflichtet, an diesem Termin teilzunehmen. Dies gilt für Zeugen wie Beschuldigte gleichermaßen. Sie müssen den Termin noch nicht einmal absagen.

Ist eine Vorladung schlimm?

Einer Vorladung der Polizei müssen Sie nicht folgen. Es handelt sich um eine unverbindliche Einladung, die Sie auch so behandeln sollten. Sagen Sie den Termin freundlich ab. Bei der Polizei müssen Sie nur dann erscheinen, wenn dies ausdrücklich durch die Staatsanwaltschaft angeordnet wurde.

Was kann ich bei einer Vorladung alles enthalten?

Eine Vorladung ist grundsätzlich einfach so formuliert, dass jemand an einem bestimmten Tag und zu einer bestimmten Uhrzeit auf dem genannten Polizeirevier zu erscheinen hat. Dort muss er eine Aussage machen. Weiterer Inhalt ist, dass ein Personalausweis bzw. der Reisepass zwecks Identifizierung mitzunehmen ist.

Vorladung Polizei als Beschuldigter erhalten – was tun? I Tipps vom Anwalt I Defensio

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Sollte ich zu einer Vorladung gehen?

„Einer Vorladung als Beschuldigter von der Polizei müssen – und sollten – Sie niemals Folge leisten. “ Entgegen der landläufigen Meinung ist der Beschuldigte niemals verpflichtet, einer Vorladung als Beschuldigter von der Polizei Folge zu leisten.

Wie verhalte ich mich als Beschuldigter?

Machen Sie von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch und ziehen Sie einen Anwalt hinzu. Sie sind zudem nicht verpflichtet, der polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Erst einer richterlichen Vorladung oder einer Vorladung der Staatsanwaltschaft müssen Sie nachkommen.

Wie geht es nach einer Vorladung weiter?

Die Polizei wird die Ermittlungen – auch ohne Ihre Aussage – fortführen, und ggf. Auskünfte bei Behörden einholen oder weitere Zeugen vernehmen. Nach Abschluss der Ermittlungen gibt die Polizei die Akten an die zuständige Staatsanwaltschaft ab. Diese entscheidet dann über den Fortgang des Verfahrens.

Wie sage ich eine Vorladung bei der Polizei ab?

Wenn Sie als Beschuldigter oder Zeuge einer Vorladung durch die Polizei nicht Folge leisten möchten, brauchen Sie aus rechtlicher Sicht nicht absagen. Wenn Sie das aus Gründen der Höflichkeit tun möchten, ist eine Absage per Brief oder E-Mail sinnvoll.

Kann man bei einer Vorladung die Aussage verweigern?

Infolge einer Beschuldigtenvorladung ist es äußerst ratsam, zunächst die Aussage zu verweigern und umgehend anwaltliche Unterstützung einzuholen. Nur ein zugelassener Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen, was für Ihre Verteidigung von größter Bedeutung ist.

Was muss ich als Beschuldigter aussagen?

Das Recht auf effektive Strafverteidigung beinhaltet unter anderem, dass man als Beschuldigter in einem Strafverfahren ein Aussageverweigerungsrecht hat. Das bedeutet, dass man keine Angaben zur Sache machen muss – lediglich Angaben zur Person, wie zum Beispiel Name, Anschrift etc. sind obligatorisch.

Sollte man eine Straftat zugeben?

Der Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren hat das Recht zu schweigen. Niemand ist verpflichtet, sich durch eine Aussage selbst zu belasten. Der Grundsatz, dass niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten, ist zwar in der Strafprozessordnung nicht ausdrücklich geregelt.

Was passiert wenn man eine Vorladung ignoriert?

Wenn Sie die Vorladung der Polizei ignorieren und nicht zur Vernehmung erscheinen, ist dies für Sie folgenlos. Es kann allerdings passieren, dass die Polizeibeamten Sie anrufen, um Sie zur Sache zu befragen oder zu überzeugen, doch noch auszusagen.

Was fragt die Polizei bei einer Vorladung?

In der Beschuldigtenvernehmung werden Sie dann zu Ihren Personalien und zur vorgeworfenen Tat befragt. Es kann z.B. die Frage gestellt werden, wo Sie zum Tatzeitpunkt waren. So soll der Hergang der Tat und Ihre Beteiligung daran bestmöglich nachvollzogen werden.

Sollte man eine Aussage machen?

Erst recht ist man als Beschuldigter niemals verpflichtet, eine Aussage zu machen. Nur wenn das Gericht oder die Staatsanwaltschaft einen laden, muss man erscheinen. Man muss aber selbst dann als Beschuldigter keine Aussage machen.

Wann kommt Vorladung nach Anzeige?

U.a. kommt es auch die arbeitsmäßige Belastung an, aber auch die Bedeutung der Sache spielt eine Rolle. JuraForum.de-Tipp: Es können durchaus mehrere Wochen vergehen, bis der Beschuldigte letztlich seine Vorladung erhält!

Was für Briefe bringt die Polizei persönlich?

So müssen Polizisten etwa regelmäßig Post für Behörden zustellen. Ist die Anschrift eines Fahrzeughalters unklar oder können behördliche Schriftstücke wie Bußgeldbescheide für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nicht zugestellt werden, lässt die Justiz die Polizei mit Briefpapier ausrücken.

Was tun bei Vorladung als Beschuldigter?

Was wir für Sie tun können:

Die Vorladung erfolgt in aller Regel schriftlich. Der verletzte Tatbestand wird Ihnen mitgeteilt. Weiterhin erfahren Sie den Ort und den vorgesehenen Beginn der Vernehmung. Vor der Vernehmung wird Ihnen erläutert, welche Tathandlung Ihnen vorgeworfen wird und wer der Geschädigte ist.

Sollte man sich bei der Polizei äußern?

Der wichtigste Strafrechtstipp ist, dass man die Vorladung als Beschuldigter ignorieren sollte. Man sollte nicht ohne Anwalt bei der Polizei eine Aussage machen. Dies gilt unabhängig davon, ob man unschuldig ist oder nicht. Die Polizei geht davon aus, dass die Straftat durch den Beschuldigten begangen worden ist.

Kann ich eine Vorladung ignorieren?

Folgen sie nicht der Vorladung und machen Sie keine Angaben. Als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sind Sie durch das Gesetz nicht verpflichtet einer Vorladung durch die Polizei Folge zu leisten. Sie müssen den vorgesehenen Termin auch nicht absagen. Die Vorladung dürfen Sie also getrost ignorieren.

Wie Vorladung absagen?

So sagen Sie als Beschuldigter den Vernehmungstermin bei der Polizei ab. Einer polizeilichen Vorladung zur Vernehmung muss man als Beschuldigter nicht nachkommen. Man ist auch nicht verpflichtet, den Termin abzusagen. Deshalb gibt es auch keine Anforderungen an die Absage.

Wie kann ich herausfinden ob gegen mich ermittelt wird?

Erst wenn eine Vorladung von der Polizei im Briefkasten liegt, erfährt der Beschuldigte von dem Ermittlungsverfahren. Mit dieser wird der Beschuldigte zur Vernehmung bei der Polizei geladen.
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Der Tatverdacht darf nur mithilfe folgender Beweismittel bewertet werden:
  1. Sachverständige.
  2. Augenschein.
  3. Urkunden.
  4. Zeugen.

Wie reagiert man auf eine Anzeige?

Erste Hilfe beim Vorwurf einer Straftat, Anzeige, Haftbefehl oder polizeilicher Vorladung. Egal, was Ihnen vorgeworfen wird, in jedem Fall von strafrechtlichen Ermittlungen, gleich welcher Art, gilt: Vorwürfe ernst nehmen, nichts sagen, Anwalt einschalten.

Wann bekomme ich Post von der Staatsanwaltschaft?

Im Umschlag kann beispielsweise ein Bußgeldbescheid oder ein Strafbefehl sein. Vorgehen, wenn ein Brief (Strafbefehl oder Bußgeldbescheid) kommt: Auf Briefe von der Staatsanwaltschaft sollten Sie auf jeden Fall sofort bzw. innerhalb der 2-Wochen-Frist (beginnt mit dem Datum auf der Postzustellungsurkunde) reagieren.

Was ankreuzen bei Äußerungsbogen Beschuldigter?

Muss der „Äußerungsbogen Beschuldigter“ ausgefüllt werden oder nicht? Pflichtangaben sind lediglich die Angaben zur Person: vollständiger Name, Geburtsname, Geburtsdatum und Geburtsort, die Anschrift, der Familienstand, der ausgeübte Beruf und die Staatsangehörigkeit. Diese Angaben müssen und sollten Sie machen.

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