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Wie schreibe ich eine Mietminderung?

Gefragt von: Kristina Albert  |  Letzte Aktualisierung: 26. Juni 2026
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Um eine Mietminderung zu schreiben, müssen Sie dem Vermieter den Mangel schriftlich anzeigen, eine Frist zur Behebung setzen und die konkrete Höhe der Minderung (Prozent oder Euro) festlegen, wobei Sie sich auf § 536 BGB berufen und Beweise beifügen können; danach mindern Sie die Miete automatisch bis zur Mängelbeseitigung, indem Sie den Betrag bei der nächsten Zahlung abziehen oder aufrechnen.

Wie schreibe ich eine Mietminderung an den Vermieter?

Um eine Mietminderung anzukündigen, schreiben Sie einen Brief an Ihren Vermieter, in dem Sie den Mangel genau beschreiben, ein Datum für die Mängelbeseitigung setzen (ca. 2 Wochen) und die Höhe der Minderung (z.B. Prozentsatz der Bruttomiete) nennen, die Sie ab der nächsten Zahlung vornehmen, ggf. mit Verweis auf § 536 BGB, und dies am besten per Einschreiben versenden. 

Wie muss ich eine Mietminderung ankündigen?

Um eine Mietminderung richtig anzukündigen, müssen Sie dem Vermieter den Mangel unverzüglich schriftlich anzeigen, eine Frist zur Behebung setzen (ca. 14 Tage) und erst danach die Miete kürzen, falls der Mangel nicht behoben wird, indem Sie den Minderungsbetrag und die Gründe präzise nennen und die Miete nur noch in reduzierter Höhe zahlen, am besten unter Vorbehalt. Die Ankündigung sollte den Mangel detailliert beschreiben und per Einschreiben erfolgen, um einen Nachweis zu haben.
 

Wie stelle ich einen Antrag auf Mietminderung?

Um eine Mietminderung zu beantragen, müssen Sie dem Vermieter zuerst den Mangel schriftlich anzeigen (z.B. per Einschreiben), eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen und die Miete erst danach unter Vorbehalt kürzen, da die Minderung nicht genehmigt werden muss, sondern automatisch mit dem Mangel eintritt, wenn dieser erheblich ist. Dokumentieren Sie den Mangel (Fotos) und berechnen Sie die Kürzung nach der Bruttomiete (Warmmiete) anhand der Beeinträchtigung.
 

Wie formuliere ich eine Mängelanzeige?

Eine Mängelanzeige schreibt man schriftlich, sachlich und mit konkreten Details: Anschrift, Datum, genaue Mangelbeschreibung (Ort, Art, Ausmaß), Beweise (Fotos), klare Forderung (Reparatur/Ersatz), sowie eine realistische Frist zur Mängelbeseitigung (z. B. 14 Tage), am besten per Einschreiben. Wichtig: Sofort handeln, Spekulationen vermeiden und Fristsetzung unbedingt einhalten. 

So einfach funktioniert Mietminderung

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Wie schreibe ich eine Beschwerde an den Vermieter Muster?

Um eine Beschwerde an den Vermieter zu schreiben, bleiben Sie sachlich, beschreiben Sie den Mangel (z.B. Schimmel, Lärm) präzise mit Datum, Ort und Auswirkungen und setzen Sie eine klare Frist zur Behebung, oft verbunden mit dem Hinweis auf Mietminderung oder rechtliche Schritte. Wichtig sind Ihre Kontaktdaten, die Mietobjekt-Adresse und der Verweis auf Ihre mietvertraglichen Rechte (z.B. § 536 BGB), damit der Vermieter tätig wird. 

Bei welchen Mängeln kann man Miete kürzen?

Man kann die Miete kürzen, wenn Mängel die Wohnung erheblich beeinträchtigen, z.B. durch Heizungsausfall, Schimmel, Wasserschäden, Lärm oder defekte Geräte. Die Kürzung erfolgt, wenn der Ist-Zustand vom Soll-Zustand abweicht und der Mangel nicht selbst verschuldet ist. Wichtig: Vorher den Vermieter schriftlich informieren und eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen (Ausnahmen gelten z.B. bei Heizungsausfall im Winter).
 

Wie macht man eine Mietminderung richtig?

Wie kann ich die Miete mindern?

  1. Schritt 1: Vermieter informieren. ...
  2. Schritt 2: Frist setzen. ...
  3. Schritt 3: Höhe der Mietminderung festlegen. ...
  4. Schritt 4: Miete mindern.

Wie viel Mietminderung Tabelle?

Eine Mietminderung berechnet man anhand einer Mietminderungstabelle, die je nach Mangel (z.B. Heizungsausfall, Schimmel, Lärm) unterschiedliche Prozentsätze der Bruttomiete als Kürzung vorschlägt; die Höhe hängt stark vom Ausmaß ab, etwa 20-50% bei Schimmel, 70-100% bei komplettem Heizungsausfall im Winter, oder 10-40% bei Baulärm, wobei die Berechnung immer individuell und mit Bezug auf konkrete Urteile erfolgt, da es keine pauschalen Sätze gibt. 

Kann ich eine Mietminderung ohne Anwalt machen?

Ja, eine Mietminderung ist grundsätzlich auch ohne Anwalt möglich, besonders bei klaren Mängeln, aber es ist riskant, da die Höhe oft strittig ist und man leicht zu viel mindern kann, was eine Kündigung provozieren könnte; am besten ist eine schriftliche Mängelanzeige mit Vorbehalt der Miete und Klärung über den Mieterverein, um Fehler zu vermeiden und bei Streitigkeiten professionelle Hilfe zu haben, da vor dem Amtsgericht kein Anwaltszwang besteht, die Verfahren aber komplex sind. 

Wie spreche ich eine Mietminderung an?

Eine Mietminderung ist normalerweise nicht möglich, bevor Sie Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter über den Mangel informiert haben. Am besten machen Sie die Mängelanzeige schriftlich per Einschreiben, damit Sie dies später nachweisen können.

Kann der Vermieter mich wegen Mietminderung kündigen?

Ja, Sie können wegen einer unberechtigten oder zu hoch angesetzten Mietminderung gekündigt werden, da dies zu Zahlungsrückständen führt, die eine Kündigung rechtfertigen können; bei berechtigter Minderung ist eine Kündigung nicht zulässig, aber Experten raten zur Zahlung unter Vorbehalt, um Kündigungsrisiken zu vermeiden. Eine fristlose Kündigung droht bei Rückständen von mindestens zwei Monatsmieten, eine ordentliche Kündigung auch bei geringeren Rückständen, wenn der Mieter nicht zahlt. 

Wie lange dauert die Zeit bis zur Mietminderung?

Für eine Mietminderung müssen Sie dem Vermieter den Mangel unverzüglich anzeigen und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen, meist zwei Wochen, bei akuten Mängeln auch nur wenige Tage. Nach Ablauf dieser Frist können Sie die Miete mindern, beginnend ab dem Zeitpunkt der Mängelanzeige, auch rückwirkend für die Dauer des Mangels. 

Wie muss man eine Mietminderung ankündigen?

Um eine Mietminderung richtig anzukündigen, müssen Sie dem Vermieter den Mangel unverzüglich schriftlich anzeigen, eine Frist zur Behebung setzen (ca. 14 Tage) und erst danach die Miete kürzen, falls der Mangel nicht behoben wird, indem Sie den Minderungsbetrag und die Gründe präzise nennen und die Miete nur noch in reduzierter Höhe zahlen, am besten unter Vorbehalt. Die Ankündigung sollte den Mangel detailliert beschreiben und per Einschreiben erfolgen, um einen Nachweis zu haben.
 

Wie schreibt man einen formellen Brief an einen Vermieter?

Schildern Sie Ihre Argumente klar, detailliert und so kurz wie möglich. Seien Sie in Ihrem Schreiben höflich und respektvoll. Gehen Sie davon aus, dass Ihr Vermieter korrekt handelt, in gutem Glauben agiert und sich professionell verhält. Geben Sie Ihrem Vermieter ein gutes Beispiel.

Wie kann ich eine Mietminderung ankündigen?

Das Wichtigste zu „Mietminderung ankündigen“

Rechtlich gesehen tritt eine Minderung automatisch in Kraft, wenn gemäß § 536 BGB ein erheblicher Mangel an der Mietsache vorliegt. Dieser ist beim Vermieter anzuzeigen. Eine schriftliche oder mündliche Ankündigung an sich ist nicht notwendig.

Was zählt alles zur Mietminderung?

Als Berechnungsgrundlage für eine Mietminderung wird laut Bundesgerichtshof (BGH) immer die Bruttomiete, beziehungsweise die Warmmiete herangezogen. Diese entspricht der Kaltmiete zuzüglich der Nebenkosten.

Was darf man von der Miete abziehen?

Mieter dürfen den 3- bis 5-fachen Betrag der Minderung zurückhalten. Das heißt, im Fall von Schimmel in Bade- und Schlafzimmer dürfen 90 bis 100 Prozent der Miete zurückbehalten werden, da bei Schimmel 30 Prozent der Miete gemindert werden dürfen.

Wie rechne ich die Mietminderung aus?

Um die Mietminderung zu berechnen, nimmst du deine Brutto-Warmmiete (Kaltmiete + Nebenkosten) als Basis und multiplizierst sie mit dem Prozentsatz, der dem Mangel entspricht – die Höhe des Prozentsatzes richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung, oft mithilfe von Mietminderungstabellen als Orientierung, aber jeder Fall ist individuell und muss taggenau berechnet werden. 

Wie formuliere ich eine Mietminderung?

Um eine Mietminderung zu schreiben, verfassen Sie ein formelles Schreiben an Ihren Vermieter, in dem Sie den konkreten Mangel (z. B. Schimmel, Heizungsausfall) genau beschreiben, die erhebliche Beeinträchtigung der Wohnung belegen (ggf. mit Fotos/Protokollen) und eine klare Frist zur Mängelbeseitigung setzen, bevor Sie die Mietminderung ankündigen (z. B. um X Prozent ab dem nächsten Monat) und sich auf § 536 BGB berufen. 

Kann der Vermieter eine Mietminderung ablehnen?

Wann können Vermieter der Mietminderung noch widersprechen? Ging der Mietminderung keine Mängelanzeige voraus oder war der Mangel bei Vertragsschluss bekannt, kann der Vermieter eine Mietminderung ebenfalls widersprechen. Gleiches gilt, wenn im Minderungsschreiben Fehler oder Versäumnisse enthalten sind.

Wie teile ich dem Vermieter eine Mietminderung mit?

Eine Mietminderung müssen Sie beim Vermieter nicht „beantragen“; Sie müssen sie ihm allerdings ankündigen und zudem eine Mängelliste einreichen. Wie hoch die Mietminderung ausfallen darf, hängt immer vom Einzelfall ab. Als Grundlage für die Berechnung gilt die Bruttomiete (Warmmiete).

Wer legt die Höhe der Mietminderung fest?

b) Höhe der Mietminderung

Die Höhe der Mietminderung ist aber durch das Gericht aufgrund der Umstände des Einzelfalls zu bemessen. Sie hängt insbesondere von der Schwere des Mangels, dem Grad und der Dauer der Minderung und der Tauglichkeit zu dem vertragsmäßigen Gebrauch ab, wobei eine Gesamtschau anzustellen ist.

Was passiert mit dem Geld bei Mietminderung?

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass den Mietern aufgrund der Mängel in der Wohnung ein Recht zur Mietminderung zustand. Wenn Mieter wegen Mängeln die Miete gemindert hätten, die Miete aber dennoch in voller Höhe gezahlt haben, können sie den überzahlten Betrag grundsätzlich zurückfordern.

Ist eine Mietminderung möglich, wenn das Badezimmer nicht nutzbar ist?

Wenn das Bad nicht nutzbar ist, können Mieter die Miete mindern, wobei die Höhe je nach Schwere des Mangels variiert – von bis zu 20-25 % bei teilweiser Unbenutzbarkeit (z.B. Dusche defekt) bis zu höheren Prozentsätzen bei völliger Unbrauchbarkeit (z.B. 33 %, wenn Dusche komplett fehlt, oder sogar 100 %, wenn Wohnung unbewohnbar wird), wobei oft 20-25 % bei kompletter Unbenutzbarkeit des Bades als Richtwert gelten, besonders wenn keine Alternative (zweite Toilette) vorhanden ist. Wichtig ist die Mängelanzeige beim Vermieter und die genaue Dokumentation, bevor Sie die Miete kürzen.