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Wie oft kommt der Schornsteinfeger bei Brennwert?

Gefragt von: Mike Keil  |  Letzte Aktualisierung: 9. April 2026
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Der Schornsteinfeger kommt bei einer modernen Gas-Brennwertheizung in der Regel jährlich zur Feuerstättenschau und Kehrung (Überprüfung der Sicherheit) und je nach Modell und Alter alle 2 bis 3 Jahre zur Abgasmessung, wobei die Messung bei vielen neueren Gas-Brennwertgeräten (insbesondere raumluftunabhängigen) entfällt oder alle zwei Jahre stattfindet, da der Brennwertnutzungseffekt oft durch die Bauweise eine konstante Effizienz gewährleistet. Die Feuerstättenschau zur Sicherstellung der Betriebssicherheit ist jedoch mindestens alle sieben Jahre Pflicht (zwei Schauen) und wird vom Bezirksschornsteinfeger durchgeführt.

Wie oft darf ein Schornsteinfeger pro Jahr kommen?

Wie oft der Schornsteinfeger kommt, hängt stark von der Heizungsart und Nutzung ab, aber meistens ist mindestens ein jährlicher Besuch für die Feuerstättenschau Pflicht; Kaminöfen können je nach Nutzung 1 bis 4 Mal pro Jahr Kehrungen benötigen, während Gas- und Ölheizungen oft nur alle 1-2 Jahre Kehrungen und regelmäßige Messungen haben. Bei intensiver Nutzung von Holz- oder Pelletheizungen sind bis zu vier Kehrungen pro Jahr möglich, während moderne Gasbrennwertthermen oft nur alle zwei Jahre gekehrt werden müssen.
 

In welchem Rhythmus kommt der Schornsteinfeger?

Der Schornsteinfeger muss je nach Heizungsart unterschiedlich oft kommen: Für eine gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau sind es zweimal innerhalb von sieben Jahren, mit mindestens drei Jahren Abstand dazwischen. Die eigentlichen Kehr- und Überprüfungsarbeiten variieren stark, oft ist es jährlich bei Gasheizungen, bis zu dreimal jährlich bei Kaminöfen (je nach Nutzung), und alle ein bis zwei Jahre bei Ölheizungen. 

Wie oft kommt der Schornsteinfeger zur Überprüfung?

Die Prüfungsintervalle für den Schornsteinfeger hängen stark von der Heizungsart ab: Die Feuerstättenschau (hoheitliche Aufgabe) muss mindestens zweimal in sieben Jahren mit maximal drei Jahren Abstand erfolgen. Die Kehr- und Überprüfungsarbeiten variieren, oft jährlich bei fester Brennstofffeuerung oder Gas-/Ölheizkesseln (bei neueren Gasheizungen ggf. zweijährlich), während die Abgasmessung (oft frei wählbar) je nach Heizung und Alter alle ein bis drei Jahre fällig wird, ältere Kessel meist alle zwei Jahre,. 

Bin ich verpflichtet, den Schornsteinfeger rein zu lassen?

Ja, Sie müssen den Schornsteinfeger reinlassen, denn es besteht eine gesetzliche Pflicht für Haus- und Immobilieneigentümer, Feuerstätten regelmäßig vom Schornsteinfeger prüfen und warten zu lassen – verweigern Sie den Zutritt, drohen Bußgelder und der Schornsteinfeger kann sich im Notfall sogar mit polizeilicher Hilfe Zugang verschaffen. Seit 2013 sind Hausbesitzer für die Beauftragung verantwortlich und müssen die Termine im Blick behalten, wobei der Schornsteinfeger für die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten (Kehren, Prüfen, Messen) Zugang zu allen Räumen benötigt.
 

Wie oft muss der Schornsteinfeger kommen?

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Kann man den Kaminfeger frei wählen?

Mehr Freiheiten!

Vielleicht ist man aus persönlichen Gründen mit dem Kaminkehrer unzufrieden oder zweifelt an der fachlichen Kompetenz des bisherigen Schornsteinfegers - dann ist es per Gesetz seit dem 01.01.2013 möglich den Schornsteinfeger zu wechseln und einen neuen frei zu wählen.

Wie oft muss der Schornsteinfeger die Feuerstätten überprüfen?

Der Schornsteinfeger muss alle Räume betreten, in denen sich Feuerstätten oder Heizungsanlagen befinden. Dabei kontrolliert er nicht nur die Feuerstätten, sondern überprüft auch Ausstiegsluken, Leitern und Laufstege, die für Arbeiten am Schornstein notwendig sind.

Warum kommt der Schornsteinfeger so oft?

Wie häufig der Schornsteinfeger Sie besuchen kommt, hängt von vielen Faktoren ab – so zum Beispiel von der Art des Heizsystems, aber auch von den durchzuführenden Arbeiten. Je intensiver und häufiger Sie den Kaminofen im Haus nutzen, desto öfter kommt der Schornsteinfeger.

Kann ich den Schornsteinfeger verweigern?

Jeder Hauseigentümer, Mieter etc. ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Schornsteinfegermeister und/oder seine Mitarbeiter ins Haus zu lassen. Wird der Zutritt verweigert, darf er notfalls auch mit körperlicher Gewalt durchgesetzt werden.

Wie oft Feuerstättenschau bei Gasheizung?

Für eine Gasheizung gibt es zwei Arten von Prüfungen: Die Feuerstättenschau muss alle 7 Jahre zweimal (mit mindestens 3 Jahren Abstand) durch den Schornsteinfeger erfolgen, um Betriebssicherheit und Brandschutz zu prüfen. Daneben gibt es die regelmäßige Wartung durch den Heizungsfachmann, die für effiziente Brennwertgeräte alle 2-3 Jahre empfohlen wird, oft sogar jährlich, um Einsparungen zu maximieren und Ausfälle zu vermeiden. 

Wer informiert Schornsteinfeger über eine neue Heizung?

Der Installateur (Fachbetrieb) meldet die neue Heizung in der Regel beim zuständigen Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (BBSF) an, oft mittels spezieller Formulare, bevor die Anlage in Betrieb geht, der Hausbesitzer muss dies aber sicherstellen und der BBSF nimmt dann die Abnahme vor, um Betriebssicherheit und Einhaltung der Vorschriften zu bestätigen und einen neuen Feuerstättenbescheid auszustellen. 

Ist jährliche Heizungswartung Pflicht?

Ja, eine jährliche Wartung ist für die meisten Heizungen dringend empfohlen und oft sogar durch den Hersteller vorgeschrieben, um Garantieansprüche zu erhalten, die Effizienz zu sichern, Heizkosten zu senken, Ausfälle zu vermeiden und die Lebensdauer zu verlängern, auch wenn es keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur jährlichen Durchführung gibt, aber eine zur regelmäßigen Wartung. Der beste Zeitpunkt dafür ist im Sommer, vor der nächsten Heizperiode. 

In welche Räume muss der Schornsteinfeger?

Der Schornsteinfeger muss Zugang zu allen Räumen haben, in denen sich Feuerstätten (Heizungen, Öfen, Kamine), Rauch- und Abgasrohre, Lüftungsanlagen oder dazugehörige Anschlüsse befinden, sowie zu Dachzugängen und Sicherheitsvorrichtungen wie Leitern. Das beinhaltet beispielsweise den Heizungskeller, Wohnzimmer bei Kaminöfen, Dachböden und bei Bedarf sogar andere Räume, wenn dort Abgaswege oder Lüftungssysteme verlaufen, um Brand- und Betriebssicherheit zu gewährleisten. 

Ist man an seinen Schornsteinfeger gebunden?

Als Hauseigentümer sind Sie an Ihren Bezirksschornsteinfeger gebunden und können nicht einfach so einen anderen Betrieb beauftragen, sofern es um die Feuerstättenschau, den Feuerstättenbescheid, das Führen des Kehrbuchs und die Abnahme neuer Anlagen geht.

Wie oft kommt der Schornsteinfeger bei einer Gasheizung?

Der Schornsteinfeger kommt bei einer Gasheizung je nach Typ jährlich (konventioneller Kessel) oder alle zwei Jahre (Brennwertkessel, raumluftunabhängig) zur Prüfung und Kehrung; zusätzlich schreibt die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) alle sieben Jahre eine Feuerstättenschau vor, die der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger durchführt. Die genaue Frequenz hängt von Heizungsart, Alter und den Vorschriften ab, aber die Abgasmessung erfolgt oft alle zwei Jahre. 

Wie kann man sich gegen den Schornsteinfeger wehren?

Sollten Sie Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten mit Ihrer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. mit Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger haben, können Sie sich an die zuständige Schornsteinfeger-Innung in Ihrer Nähe wenden.

Wie lange vorher muss sich der Schornsteinfeger ankündigen?

(1) Die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat den Termin der Feuerstättenschau spätestens fünf Werktage vor der Durchführung anzukündigen, soweit nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks oder der Räume oder deren Beauftragter auf die Ankündigung ...

Warum ist der Schornsteinfeger so teuer geworden?

Der Schornsteinfeger erscheint teuer, weil seine Kosten sich aus verpflichtenden, staatlich geregelten hoheitlichen Aufgaben (Feuerstättenschau, Bescheide) mit festgelegten Arbeitswerten und frei wählbaren Kehr-/Wartungsarbeiten zusammensetzen, wobei die Arbeitswerte durch die KÜO erhöht wurden und auch Anfahrt, Mehrwertsteuer und Zuschläge anfallen. Die Gebühren sind regional unterschiedlich und steigen durch neue Verordnungen, aber bei den freien Leistungen gibt es Sparpotenzial durch Vergleiche. 

Wie oft sollte man seinen Schornstein reinigen lassen?

Bei Feuern mit rauchloser Kohle sollte der Schornstein mindestens einmal jährlich gekehrt werden. Feuer mit Steinkohle oder Torf benötigen eine zweimal jährliche Schornsteinreinigung. Ein Schornstein für ein Holzfeuer sollte während der Nutzungsdauer vierteljährlich gereinigt werden.

Was kontrolliert der Schornsteinfeger bei einer Gastherme?

Im Rahmen der Abgasmessung bei der Gasheizung wird etwa der Kohlenmonoxid-, Kohlendioxid- und Sauerstoffanteil im Abgas gemessen. Zusätzlich bestimmt der Schornsteinfeger bei der Gasheizung den Abgasverlust. Die Überprüfung nach der 1. BImSchV dient in erster Linie einer umweltverträglichen Funktion der Gasheizung.

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