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Wie oft Kamin kehren?

Gefragt von: Frau Prof. Isa Kruse  |  Letzte Aktualisierung: 26. August 2026
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Wie oft Sie Ihren Kamin kehren lassen müssen, hängt von der Art der Nutzung ab: Bei ganzjähriger Nutzung eines Holzofens kann der Schornsteinfeger bis zu viermal jährlich kommen, bei regelmäßiger Nutzung in der Heizperiode dreimal, bei gelegentlicher Nutzung zweimal, während Brennwertfeuerstätten oft nur jährlich überprüft werden müssen, und Pelletöfen benötigen meist zwei Reinigungen pro Jahr, unabhängig von der Nutzung, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Die gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau findet alle drei bis sieben Jahre statt, je nach System.

Wie oft muss ein Kamin gekehrt werden?

Ein Kamin muss je nach Nutzung und Brennstoff mindestens einmal jährlich gekehrt werden, aber oft auch öfter: Bei ganzjähriger Nutzung von Holzöfen sind bis zu viermal pro Jahr möglich (z.B. 4-mal bei regelmäßiger Nutzung, 3-mal in der Heizperiode, 2-mal bei gelegentlicher Nutzung). Gesetzlich vorgeschrieben sind zudem zwei Feuerstättenschauen alle sieben Jahre, um Betriebssicherheit und Brandschutz zu prüfen. 

Ist ein Kamin kehren Pflicht?

Sie ist in Deutschland Pflicht und dient hauptsächlich Ihrer eigenen Sicherheit. Der Schornsteinfeger kontrolliert bei der Feuerstättenschau die Betriebs- und Brandsicherheit aller Feuerstätten wie Kaminöfen, Kachelöfen und Heizungen.

Wie oft muss man den Kamin reinigen lassen?

Die Kaminreinigung muss in Deutschland gesetzlich mindestens einmal jährlich erfolgen, aber die tatsächliche Häufigkeit hängt von Nutzung und Brennstoff ab: Bei häufiger Holzheizung können es bis zu dreimal pro Jahr sein, bei Gas/Öl meist einmal jährlich, während Pelletheizungen oft zweimal jährlich gereinigt werden müssen. Die genauen Intervalle legt der Schornsteinfeger fest, basierend auf den Betriebsstunden und der Art des Ofens.
 

Kann ich meinen Kamin selber kehren?

Grundsätzlich ist es möglich, den Schornstein als Hausbesitzer selbst zu kehren. Zulässig ist das allerdings nicht. Denn das „Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk“ (kurz: Schornsteinfeger-Handwerksgesetz oder SchfHwG) verlangt die Beauftragung eines ausgebildeten Schornsteinfegers.

Wie oft muss der Schornsteinfeger kommen?

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Was passiert, wenn man seinen Kamin nicht reinigt?

Wichtigste Erkenntnis: Die Vernachlässigung der Schornsteinreinigung kann zu schwerwiegenden Folgen wie Kreosotablagerungen, erhöhtem Brandrisiko, Kohlenmonoxidvergiftung, Gebäudeschäden und verringerter Heizleistung führen.

Was passiert, wenn der Kamin nicht gekehrt wird?

Doch die seit 2013 geltende Wahlfreiheit hat auch ihre Tücken. In diesem Jahr riskieren viele Hausbesitzer eine Strafe von bis zu 5000 Euro, wenn sie sich nicht selbst um den fälligen Termin mit dem Schornsteinfeger kümmern.

Wie viel kostet es, einen Kamin zu kehren?

Die Kosten für die Kaminreinigung variieren je nach Nutzung und Heizart, liegen aber meist zwischen 20 € und 80 € pro Kehrung, wobei Holz-/Kaminöfen bei intensiver Nutzung teurer sind (ca. 70-80 €) und seltener genutzte Öfen günstiger (ca. 20-30 €), während Pelletöfen oft feste Preise um 50 € haben und zwei Kehrungen jährlich benötigen; insgesamt können die jährlichen Gesamtkosten für einen Kaminofen zwischen 60 € und 200 € liegen, plus Kosten für die Feuerstättenschau (ca. 30-50 €).
 

Muss ich meinen Schornstein wirklich fegen?

Die National Fire Protection Association (NFPA) empfiehlt, Schornsteine ​​mindestens einmal jährlich zu reinigen . Die Häufigkeit kann jedoch je nach Nutzungshäufigkeit variieren. Bei einem Holzofen sollten Sie eine Reinigung in Erwägung ziehen, sobald sich etwa 3 mm Kreosot abgelagert haben.

Kann ich meinen Kaminofen selbst kehren?

Bitte installieren Sie in jedem Raum, durch den der Kamin verläuft – einschließlich des Dachbodens – Kohlenmonoxid- (CO-) und Rauchmelder. Hinweis: Ich empfehle Ihnen stets, einen professionellen Schornsteinfeger mit der Reinigung Ihres offenen Kamins oder Ofens zu beauftragen .

Kann man den Kaminfeger frei wählen?

Mehr Freiheiten!

Vielleicht ist man aus persönlichen Gründen mit dem Kaminkehrer unzufrieden oder zweifelt an der fachlichen Kompetenz des bisherigen Schornsteinfegers - dann ist es per Gesetz seit dem 01.01.2013 möglich den Schornsteinfeger zu wechseln und einen neuen frei zu wählen.

Wie lange kann ein Schornstein ohne Reinigung auskommen?

Generell wird empfohlen, den Schornstein mindestens einmal jährlich zu reinigen, insbesondere vor Beginn der Wintersaison. Wie lange eine Reinigung jedoch nicht nötig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Nutzungshäufigkeit des Kamins, der Art des verwendeten Brennstoffs und dessen Effizienz .

Kann man Schornsteinfeger verweigern?

Nein, man kann den Schornsteinfeger nicht grundsätzlich verweigern; Hausbesitzer sind gesetzlich verpflichtet, ihre Feuerstätten regelmäßig überprüfen und kehren zu lassen, insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau kann nicht abgelehnt werden, da sie die Betriebssicherheit gewährleistet und bei Verweigerung Bußgelder bis zu 50.000 Euro drohen und der Bezirksschornsteinfeger unter Umständen mit polizeilicher Hilfe Zugang verschaffen kann. Zwar besteht seit 2013 freie Wahl für Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten, jedoch muss der Hauseigentümer diese Arbeiten selbst beauftragen und dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger nachweisen, der weiterhin hoheitliche Aufgaben wie die Feuerstättenschau durchführt. 

Wie lange dauert es, einen Schornstein zu fegen?

Wie lange dauert es? Normalerweise dauert das Kehren eines Schornsteins etwa eine halbe Stunde . Gelegentlich kann es etwas länger dauern. Verstopfungen (z. B. durch ein Vogelnest) benötigen aufgrund der zu entfernenden Ablagerungen mehr Zeit.

Ist ein Rauchfangkehrer Pflicht?

Ja, der Besuch des Schornsteinfegers ist in Deutschland gesetzlich Pflicht für alle Immobilienbesitzer mit Feuerstätten (Gas-, Öl-, Holz- und Pelletheizungen), um Brandschutz, Sicherheit (z.B. Kohlenmonoxid) und die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten zu gewährleisten, wobei die genauen Intervalle im Feuerstättenbescheid festgelegt werden und Hausbesitzer seit 2013 für die Beauftragung verantwortlich sind. Nur wer ausschließlich elektrische Heizungen oder Wärmepumpen nutzt, die keine Abgase produzieren, ist befreit, muss dies aber dem Bezirksschornsteinfeger melden.
 

Kann ich meinen Kamin selbst kehren?

Es ist technisch möglich, einen Schornstein selbst zu kehren, dadurch entfällt jedoch das gesetzlich vorgeschriebene Kehren durch einen Fachmann nicht.

Wie oft darf ein Kaminkehrer im Jahr kommen?

Wie oft der Schornsteinfeger kommt, hängt von der Art der Feuerstätte und ihrer Nutzung ab, meistens zwischen ein- bis viermal pro Jahr für Kehr- und Überprüfungsarbeiten, zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen, selteneren Feuerstättenschau (alle 7 Jahre). Gasheizungen werden oft jährlich überprüft, während Kaminöfen je nach Nutzungshäufigkeit 1- bis 4-mal pro Jahr Kehrungen benötigen können, um Sicherheit und Effizienz zu gewährleisten.
 

In welche Räume muss der Schornsteinfeger?

Der Schornsteinfeger muss Zugang zu allen Räumen haben, in denen sich Feuerstätten (Heizungen, Öfen, Kamine), Rauch- und Abgasrohre, Lüftungsanlagen oder dazugehörige Anschlüsse befinden, sowie zu Dachzugängen und Sicherheitsvorrichtungen wie Leitern. Das beinhaltet beispielsweise den Heizungskeller, Wohnzimmer bei Kaminöfen, Dachböden und bei Bedarf sogar andere Räume, wenn dort Abgaswege oder Lüftungssysteme verlaufen, um Brand- und Betriebssicherheit zu gewährleisten. 

Ist Kaminkehr Pflicht?

Ja, die Reinigung und Überprüfung von Schornsteinen ist in Deutschland gesetzlich Pflicht für Hausbesitzer, um Brandgefahr und Emissionen zu vermeiden; dafür muss regelmäßig ein Schornsteinfeger beauftragt werden, dessen Besuche je nach Heizungstyp (z.B. Holzofen 2-4x jährlich, Gas/Öl 1x jährlich) und Intensität vorgeschrieben sind, was im Feuerstättenbescheid festgelegt wird. Sie dürfen den Schornstein nicht selbst reinigen, aber können bei den Kehr- und Überprüfungsarbeiten frei wählen, ob Sie den Bezirksschornsteinfeger oder einen freien Schornsteinfeger beauftragen.
 

Was besagt die 3-zu-10-Regel für Schornsteine?

Die 3-2-10-Regel ist eine Bau- und Sicherheitsnorm für die Schornsteinhöhe. Sie besagt: Ihr Schornstein muss mindestens 90 cm über den Dachaustrittspunkt hinausragen. Er muss außerdem mindestens 60 cm höher sein als jeder Teil des Daches (oder eines benachbarten Gebäudes) im Umkreis von 3 Metern.

Was passiert, wenn ich meinen Schornstein nicht fege?

Mit der Zeit sammeln sich Ruß und Brennstoffrückstände in Schornsteinen an, die sich entzünden können. In diesem Fall kann brennender Ruß aus dem Schornstein ins Wohnzimmer gelangen und Brände im Dachstuhl oder in anderen Stockwerken des Hauses auslösen .

Wie oft sollte ein Kamin gereinigt werden?

Die Kaminreinigung muss in Deutschland gesetzlich mindestens einmal jährlich erfolgen, aber die tatsächliche Häufigkeit hängt von Nutzung und Brennstoff ab: Bei häufiger Holzheizung können es bis zu dreimal pro Jahr sein, bei Gas/Öl meist einmal jährlich, während Pelletheizungen oft zweimal jährlich gereinigt werden müssen. Die genauen Intervalle legt der Schornsteinfeger fest, basierend auf den Betriebsstunden und der Art des Ofens.
 

Wie oft muss man seinen Schornstein wirklich reinigen?

Die National Fire Protection Association (NFPA) empfiehlt die jährliche Schornsteinreinigung, unabhängig von der Nutzungshäufigkeit. Wir empfehlen eine jährliche Schornsteinreinigung für Holzöfen.

Wie reinigt man einen Kamin richtig?

Einen Kamin richtig zu reinigen bedeutet, zuerst den erkalteten Innenraum (Brennkammer, Aschenbecher) mit einem Aschesauger von grobem Ruß zu befreien, dann die Kaminscheibe mit feuchtem Zeitungspapier und kalter Holzasche oder speziellen Reinigern zu putzen (keine Scheuermittel!), danach die Rauchrohre mit einer Bürste zu säubern und zum Schluss den Korpus außen abzustauben. Regelmäßiges Reinigen ist wichtig für Sicherheit (Rußbrandgefahr) und Effizienz. 

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