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Wie lange muss man Unterhalt zahlen für die Frau?

Gefragt von: Herr Dr. Heinrich Schulte  |  Letzte Aktualisierung: 4. Februar 2026
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Die Dauer des Unterhalts für die Ehefrau hängt vom Zeitpunkt ab: Trennungsunterhalt wird bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt, während nachehelicher Unterhalt nach der Scheidung nur bei besonderen Gründen (z.B. Kinderbetreuung, Krankheit, Alter, Ausbildung) und oft befristet gezahlt wird, typischerweise für 1/3 bis 1/4 der Ehezeit bei fehlenden ehebedingten Nachteilen, aber auch lebenslang bei Erwerbsunfähigkeit oder bis zur Wiederheirat/neuen Lebensgemeinschaft des Empfängers.

Wann muss man keinen Unterhalt mehr zahlen für die Frau?

Man muss als Ehemann keinen Unterhalt für die Frau zahlen, wenn die Ehefrau selbst genug Einkommen hat, um ihren Lebensbedarf zu decken (Bedürftigkeit entfällt), wenn sie in einer neuen, verfestigten Partnerschaft lebt oder wenn der Unterhaltspflichtige nicht genug eigenes Einkommen hat (Selbstbehalt unterschritten wird). Auch bei bestimmten Gründen, die keine ehebedingten Nachteile darstellen (z.B. kurze Ehe), kann nachehelicher Unterhalt entfallen oder befristet werden.
 

Wann endet die Unterhaltspflicht der Ehefrau?

Wann endet der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt? Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann enden, wenn der berechtigte Partner wieder heiratet oder eine verfestigte Lebensgemeinschaft eingeht.

Wie viel muss ich meiner Ex-Frau Unterhalt zahlen?

Erzielt einer der Eheleute kein eigenes Einkommen, beläuft sich der Trennungsunterhalt auf 45 Prozent des vollständigen bereinigten Nettoeinkommens des Partners mit Verdienst. Berufstätigen, die Trennungsunterhalt zahlen müssen, steht dabei ab 2024 ein Selbstbehalt in Höhe von 1.600 Euro zu.

Bin ich verpflichtet meiner Frau Unterhalt zu zahlen?

Ja, oft müssen Sie Ihrer Frau Unterhalt zahlen, entweder Trennungsunterhalt während der Trennung (auch wenn Sie noch zusammen wohnen) oder nachehelichen Unterhalt nach der Scheidung, wenn sie bedürftig ist (z.B. wegen Kinderbetreuung, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder ehebedingten Nachteilen) und Sie leistungsfähig sind, wobei jeder Partner grundsätzlich selbst für seinen Unterhalt sorgen muss, aber die Ehe eine gesetzliche Unterhaltspflicht begründet. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen beider Ehepartner und dem Selbstbehalt.
 

Das kostet eine Scheidung (Gericht, Unterhalt, Anwälte...)

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Wie lange muss ein Mann Unterhalt für die Frau zahlen?

Die Dauer des Unterhalts für die Ehefrau hängt davon ab, ob es sich um Trennungsunterhalt (bis zur Scheidung) oder nachehelichen Unterhalt handelt; letzterer wird nur bei speziellen Gründen (z.B. Kinderbetreuung, Alter, Krankheit) gezahlt und ist oft befristet (z.B. 1/3 der Ehedauer), wobei die Pflicht auch bei Wiederheirat oder neuer Lebensgemeinschaft des Unterhaltsberechtigten endet und lebenslanger Unterhalt nur in Ausnahmefällen gilt. 

In welchen Fällen muss der Mann keinen Unterhalt zahlen?

Der Unterhaltsanspruch bei minderjährigen Kindern entfällt dann, wenn entweder das Kind ausreichend eigene Einkünfte hat, um sich selbst zu versorgen oder wenn der den Unterhalt zahlende Elternteil nicht in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen, weil er selbst nicht genügend zum Leben hat.

Wie lange muss der Ehepartner nach der Scheidung Unterhalt zahlen?

Nach der Scheidung besteht nachehelicher Unterhalt nur ausnahmsweise und nur bei bestimmten Gründen wie Kinderbetreuung, Krankheit oder ehebedingten Nachteilen (z.B. wenn ein Partner die Karriere zurückgestellt hat), wenn der andere ihn nicht selbst bestreiten kann, wobei der Grundsatz gilt, dass jeder eigenverantwortlich für sich sorgt (Erwerbsobliegenheit). Die Berechnung orientiert sich am bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen (oft ca. 43-45 % bei Nicht-Erwerbstätigkeit) unter Berücksichtigung des Selbstbehalts (ca. 1.600 € für Erwerbstätige 2024). Die Dauer hängt vom Unterhaltsgrund ab, kann aber bei ehebedingten Nachteilen unbefristet sein, bei kürzeren Ehen oft zeitlich begrenzt (z.B. 1/3 der Ehedauer).
 

Wie viel Unterhalt bei 3000 € netto?

Bei 3000 € Nettoeinkommen liegt der Kindesunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle (Stand 2025/2026) je nach Alter des Kindes im Bereich von ca. 555 € (0-5 Jahre) bis 798 € (ab 18 Jahre), wobei der konkrete Betrag in der Einkommensgruppe 2.901 € – 3.300 € liegt und nach Abzug des Kindergeldes den Zahlbetrag ergibt, der sich nach unten ändern kann, wenn der betreuende Elternteil ebenfalls gut verdient. 

Wann endet die Unterhaltspflicht?

Die Unterhaltspflicht endet nicht mit der Volljährigkeit, sondern solange, bis das Kind seine erste berufliche Ausbildung abgeschlossen hat und selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, was oft erst nach dem 18. Geburtstag der Fall ist (Schule, Studium). Ausnahmen bilden Kinder mit Behinderung (unbegrenzt) oder wenn das Kind die Ausbildung abbricht oder eine «Zweitausbildung» beginnt, die nicht notwendig ist. Auch eine Heirat beendet die Pflicht, da dann der Partner verantwortlich ist. 

Wie lange Unterhalt nach 20 Jahren Ehe?

Solange ehebedingte Nachteile bestehen, scheidet eine Befristung fast immer aus. Bei einer Ehe von mehr als 20 Jahren kann das Familiengericht Unterhalt auch unbefristet zusprechen (§ 1587b BGB). Allerdings kommt es auch hier auf den Einzelfall an.

Wann muss die Frau nach der Trennung wieder vollzeit arbeiten?

Nach Ablauf des Trennungsjahres ist jeder Ehepartner grundsätzlich verpflichtet, Vollzeit zu arbeiten, es sei denn, er ist daran aufgrund von der Betreuung der Kinder, Krankheit oder Alter gehindert. Der Trennungsunterhalt ist in der Regel bis zur Rechtskraft der Scheidung zu bezahlen.

Wann gilt die Ehefrau als unterhaltspflichtige Person?

Man muss als Mann Unterhalt für die Frau zahlen, wenn die Ehe getrennt ist (Trennungsunterhalt) oder nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt), weil sie aufgrund von Kinderbetreuung, Krankheit, Alter oder Arbeitslosigkeit ihren eigenen Bedarf nicht decken kann, der andere Partner leistungsfähig ist und die Ehe lange genug bestand, um Unterhaltsansprüche zu rechtfertigen. Der Unterhalt dient dazu, die ehelichen Lebensverhältnisse während der Trennung aufrechtzuerhalten und sichert den bedürftigen Partner ab, bis dieser für sich selbst sorgen kann (Erwerbsobliegenheit).
 

Wann fällt der Ehegattenunterhalt weg?

Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt erlischt mit der Wiederverheiratung, der Begründung einer Lebenspartnerschaftoder dem Tod des Berechtigten. Beim Versterben des Unterhaltspflichtigen erlischt der Unterhaltsanspruch hingegen nicht. Die Verpflichtung geht vielmehr auf dessen Erben über.

Wie hoch ist der Trennungsunterhalt, wenn beide Ehepartner berufstätig sind?

Wenn beide Partner berufstätig sind, besteht Trennungsunterhalt, wenn ein erheblicher Einkommensunterschied besteht; der schlechter verdienende Partner erhält 45 % der Differenz der bereinigten Nettoeinkommen. Arbeitet der unterhaltsberechtigte Partner ebenfalls, wird sein Einkommen bei der Berechnung berücksichtigt, aber es bleibt ein Anspruch, um den ehelichen Lebensstandard zu sichern. Bei fast gleichen Einkommen kann der Anspruch entfallen, aber besondere Umstände (z.B. Kinderbetreuung) können dies ändern. 

Wann ist man von Unterhaltszahlungen befreit?

Man muss keinen Unterhalt zahlen, wenn man selbst unter dem Selbstbehalt (ca. 1.450–1.750 € je nach Erwerbstätigkeit) verdient, das Kind eigenständig für sich sorgen kann (z.B. durch eigenes Einkommen) oder bei volljährigen Kindern bei Verwirkung des Anspruchs durch schwere Verfehlungen oder Abbruch der Ausbildung/Studium ohne Grund. Auch bei Elternunterhalt greift die Pflicht erst ab 100.000 € Jahreseinkommen der Kinder, dank des Angehörigen-Entlastungsgesetzes. 

Wann muss Frau Unterhalt an Mann zahlen?

Eine Frau muss einem Mann Unterhalt zahlen, wenn er nach einer Trennung oder Scheidung bedürftig ist und sie leistungsfähig ist, beispielsweise wegen Kinderbetreuung (bis Alter 3 Jahre), Krankheit, Alter oder Arbeitslosigkeit, wenn ehebedingte Nachteile bestehen, wobei das Prinzip des gleichen Rechts für beide Partner gilt und auch der Ehemann Anspruch auf Unterhalt haben kann, wenn er im Verhältnis weniger verdient oder sich um die Kinder kümmert. 

Was steht der Frau bei Scheidung zu?

Bei einer Scheidung stehen einer Frau in Deutschland (wie auch dem Mann) Unterhalt (Trennungs- und nachehelicher Unterhalt), ein Ausgleich des Vermögenszuwachses (Zugewinnausgleich) sowie eine Teilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche (Versorgungsausgleich) zu, abhängig von den konkreten Umständen wie Einkommen, Kinderbetreuung und Dauer der Ehe, um die eheliche Lebenssituation finanziell gerecht auszugleichen. 

Wie hoch ist der Unterhalt, den ich meinem Ehepartner zahlen muss?

Der Ehegattenunterhalt richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen beider Partner und beträgt meist 45 % der Differenz zwischen den Einkommen, wobei der Unterhaltsberechtigte 3/7 (ca. 45 %) des Einkommens des anderen erhält, wenn dieser nicht erwerbstätig ist. Der Unterhaltspflichtige muss mindestens seinen Selbstbehalt (für Erwerbstätige ca. 1.600 €) behalten dürfen, was zu einer Kürzung führen kann. Kinderunterhalt wird vorrangig berechnet und vom Einkommen abgezogen, was die Berechnung komplexer macht, wenn Kinder vorhanden sind.
 

Wie lange muss ein Mann seiner Ex-Frau Unterhalt zahlen?

Die Dauer des Unterhalts für die Ehefrau hängt davon ab, ob es sich um Trennungsunterhalt (bis zur Scheidung) oder nachehelichen Unterhalt handelt; letzterer wird nur bei speziellen Gründen (z.B. Kinderbetreuung, Alter, Krankheit) gezahlt und ist oft befristet (z.B. 1/3 der Ehedauer), wobei die Pflicht auch bei Wiederheirat oder neuer Lebensgemeinschaft des Unterhaltsberechtigten endet und lebenslanger Unterhalt nur in Ausnahmefällen gilt. 

Wann muss man keinen Unterhalt zahlen für die Frau, neuer Partner?

Verwirkung Trennungsunterhalt bei Zusammenziehen mit neuem Partner. Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Oldenburg kann der Anspruch auf Trennungsunterhalt bereits dann entfallen, wenn der bedürftige Ehepartner seit mehr als einem Jahr in einer verfestigten Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner lebt.

Wie viel bekommt eine Frau bei einer Scheidung?

Bei einer Scheidung bekommt die Frau je nach Situation Unterhalt (Trennungs- und nachehelicher Unterhalt) sowie einen Anteil am während der Ehe erwirtschafteten Vermögen (Zugewinnausgleich), wenn sie ohne Ehevertrag in der Zugewinngemeinschaft lebten; Anspruch besteht auf Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften) und gegebenenfalls den Ehegattenunterhalt, der sich nach Einkommensdifferenz richtet (oft 3/7 bzw. 45 % des Einkommens des Partners). 

Wie hoch ist der Unterhalt für die Frau bei Trennung?

Nach einer Trennung kann eine Frau von ihrem Ehepartner Trennungsunterhalt beanspruchen, der sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen richtet, meist 45 % des bereinigten Nettoeinkommens des besser verdienenden Partners (bei Erwerbslosigkeit) oder 45 % der Einkommensdifferenz, wenn beide arbeiten, wobei der Bedarf durch die Hälfte der addierten bereinigten Nettoeinkommen (mit Abzügen) ermittelt wird, wobei ein Selbstbehalt von ca. 1.600 € (Stand 2025) für den Unterhaltspflichtigen bleiben muss. 

Wann fällt der Unterhalt weg?

Man muss keinen Unterhalt mehr zahlen, wenn das Kind die erste Ausbildung oder das Studium abgeschlossen hat und selbst seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, was meist nach der ersten Berufsausbildung der Fall ist, oder wenn das Kind heiratet oder absichtlich die Ausbildung abbricht. Die Pflicht endet also nicht mit dem 18. Geburtstag, sondern mit der wirtschaftlichen Selbstständigkeit des Kindes, wobei auch Gründe wie ein „sittliches Verschulden“ (z.B. Sucht) oder die verfestigte Partnerschaft mit eigenem Einkommen zum Wegfall führen können. 

Wie komme ich aus Unterhaltszahlungen raus?

Unterhaltsschulden loswerden ist schwierig, aber möglich – oft durch eine Kombination aus außergerichtlicher Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz, wobei Unterhaltsschulden, die vorsätzlich nicht gezahlt wurden, von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind und weiter bestehen; aber auch dann können neue Tilgungsmöglichkeiten entstehen, z.B. durch eine Anpassung des Unterhalts, Überprüfung des Selbstbehalts oder Beantragung von Sozialleistungen wie Unterhaltsvorschuss. Es ist ratsam, sich professionelle Hilfe von Schuldnerberatungen oder Anwälten zu suchen, um Ihre Situation zu analysieren und die besten Schritte zu planen. 

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