Zum Inhalt springen

Wie lange darf ich als Vermieter die Kaution einbehalten?

Gefragt von: Vera Krause  |  Letzte Aktualisierung: 9. Januar 2026
sternezahl: 4.6/5 (12 sternebewertungen)

Ein Vermieter darf die Kaution in der Regel 3 bis 6 Monate nach Mietende einbehalten, um Ansprüche zu prüfen; bei ausstehenden Nebenkostenabrechnungen bis zu 12 Monate oder bis zur nächsten Abrechnung, wenn Nachforderungen absehbar sind. Der Einbehalt muss begründet sein, sonst kann der Mieter die Rückzahlung inklusive Zinsen fordern und notfalls klagen, wobei Ansprüche nach drei Jahren verjähren.

Wie lange hat der Vermieter Zeit, die Kaution zurück zu zahlen?

Der Vermieter hat in der Regel eine angemessene Prüfungsfrist von drei bis sechs Monaten nach Mietende, um die Kaution zurückzuzahlen oder berechtigte Einbehalte geltend zu machen, wobei sich die Frist bei ausstehender Nebenkostenabrechnung auf bis zu 12 Monate verlängern kann, wenn noch Nachforderungen drohen. Eine gesetzlich starre Frist gibt es nicht, aber Gerichte orientieren sich an diesen Zeiträumen, und bei Mängeln oder offenen Forderungen muss der Vermieter diese innerhalb der Frist klar darlegen, ansonsten muss er den Rest auszahlen. 

Wie lange darf der Vermieter eine Kaution nach einem Auszug einbehalten?

Der Vermieter darf die Kaution nach dem Auszug meist 3 bis 6 Monate einbehalten, um Ansprüche zu prüfen, aber maximal bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung (meist ein Jahr) bei unklaren Betriebskosten. Es gibt keine starre gesetzliche Frist, aber eine "angemessene Prüfungsfrist" von bis zu sechs Monaten gilt als Standard für Mängel. Bei klaren Mängeln oder ausstehenden Zahlungen muss er die Kaution zügig anteilig freigeben. 

Wie lange kann eine Kaution vom Vermieter zurückgehalten werden?

Frist für die Rückerstattung der Kaution

Bestehen jedoch Mängel die der Haftung des Mieters unterliegen oder ist dieser seiner Zahlungspflicht säumig, so kann der Vermieter die Kaution für bis zu 12 Monate einbehalten, um so seine Rechte abzusichern.

Was kann ich tun, wenn mein Vermieter die Kaution behält?

Ein Vermieter darf die Kaution einbehalten, wenn noch begründete Forderungen bestehen, wie Mietrückstände, Schäden über normale Abnutzung hinaus oder eine offene Nebenkostenabrechnung, wobei eine Prüffrist von meist drei bis sechs Monaten nach Auszug gilt, um diese Ansprüche zu prüfen und geltend zu machen. Ein pauschales Zurückhalten ist nicht erlaubt; es müssen konkrete Belege vorliegen und die Höhe muss verhältnismäßig sein, z.B. für notwendige Reparaturen. 

Mietkaution: Wie lange darf der Vermieter die (Bar)Kaution einbehalten?

21 verwandte Fragen gefunden

Was kann ich tun, wenn mein Vermieter die Kaution noch nicht zurückgezahlt hat?

Wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt, fordern Sie ihn zuerst schriftlich per Einschreiben auf (nach Ablauf der 3-6 monatigen Prüffrist), setzen Sie eine klare Zahlungsfrist (z.B. 14 Tage) und begründen Sie den Anspruch; falls keine Reaktion erfolgt, leiten Sie ein gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid) ein, notfalls mit Unterstützung durch einen Fachanwalt für Mietrecht, bis hin zur Klage, da der Anspruch nach drei Jahren verjährt.
 

Wie viel Kaution darf der Vermieter für die Nebenkostenabrechnung einbehalten?

Maximal drei Nettokaltmieten, geregelt in § 551 Abs. 1 BGB. Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten? In der Regel bis zu sechs Monate für die Prüfung, bei offenen Nebenkosten bis zu zwölf Monate.

Welche Schäden kann man von der Kaution abziehen?

Der Vermieter darf die Kaution bei Mietschulden, offenen Nebenkosten, nicht durchgeführten Schönheitsreparaturen (wenn vertraglich vereinbart) und Schäden an der Mietsache einbehalten, die über die normale Abnutzung hinausgehen (z.B. Brandlöcher, kaputte Fliesen, beschädigte Fenster/Türen). Wichtig ist, dass er seine Ansprüche begründet und die Schäden dokumentiert, wobei er in der Regel 3 bis 6 Monate Zeit für die Prüfung hat, aber auch länger warten kann, wenn berechtigte Forderungen bestehen.
 

Wie lange nach Auszug kann der Vermieter Mängel geltend machen?

Vermieter müssen Mängel oder Schäden an der Mietsache innerhalb von sechs Monaten nach der Wohnungsrückgabe geltend machen, da die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gemäß § 548 Abs. 1 BGB so kurz ist. Diese Frist beginnt bereits mit der Rückgabe der Wohnung, nicht erst mit dem offiziellen Vertragsende. Um die Frist zu wahren, müssen Vermieter aktiv werden, etwa durch Klage oder Mahnbescheid, nicht nur den Schaden erwähnen.
 

Wann wird die Mietkaution freigegeben?

Rückzahlung der Mietkaution

Eine gesetzliche Regelung, wann das geschehen muss, gibt es nicht. Gerichte gestehen Vermieterinnen und Vermietern meist bis zu sechs Monate zu – in Ausnahmefällen bis zu zwölf. Innerhalb dieser Frist prüfen sie, ob noch Ansprüche bestehen.

Wann verjährt der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution?

Der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution verjährt nach drei Jahren (§§ 195, 199 BGB), wobei die Frist am Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch fällig wurde (normalerweise nach Auszug und Ablauf einer angemessenen Prüfungsfrist des Vermieters von meist 3-6 Monaten). Wichtig ist, den Anspruch rechtzeitig anzumelden, um die Verjährung zu hemmen, idealerweise schon nach Auszug und Prüfung der Betriebskostenabrechnung. 

Welche Regeln gelten für die Mietkaution bei einem Eigentümerwechsel?

Bei einem Eigentümerwechsel geht die Mietkaution automatisch auf den neuen Vermieter über (§ 566a BGB); er tritt in alle Rechte und Pflichten des alten Vermieters ein, muss die Kaution also vom Vorbesitzer fordern und getrennt vom eigenen Vermögen verwalten. Der Mieter hat zwar keinen direkten Anspruch auf Auszahlung, aber der alte Vermieter haftet weiterhin für die Kaution, falls der neue Eigentümer sie nicht zurückzahlt (z.B. bei Insolvenz), was eine schriftliche Bestätigung der Übernahme durch den Mieter ratsam macht.
 

Ist es möglich, die Kaution ohne Rechnung einzubehalten?

Mietkaution ohne Rechnung einbehalten – geht das? Die Kaution einzubehalten, ohne eine Rechnung oder Ähnliches für anfallende Reparaturarbeiten, Reinigungsarbeiten etc. vorzulegen, ist nicht zulässig. Als Vermieter müssen Sie sämtliche Kosten und deren Notwendigkeit schriftlich nachweisen können.

Wie lange darf ein ehemaliger Vermieter eine Kaution einbehalten?

Der Vermieter darf die Kaution nach dem Auszug meist 3 bis 6 Monate einbehalten, um Ansprüche zu prüfen, aber maximal bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung (meist ein Jahr) bei unklaren Betriebskosten. Es gibt keine starre gesetzliche Frist, aber eine "angemessene Prüfungsfrist" von bis zu sechs Monaten gilt als Standard für Mängel. Bei klaren Mängeln oder ausstehenden Zahlungen muss er die Kaution zügig anteilig freigeben. 

Was kann ich tun, wenn mein Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt?

Ja, Sie können die Rückzahlung der Kaution einklagen, wenn die angemessene Frist verstrichen ist oder der Vermieter die Rückzahlung verweigert. Vor Gericht muss der Mieter beweisen, dass er die Kaution gezahlt hat, dass das Mietverhältnis beendet ist und dass die Kaution noch nicht zurückgezahlt wurde.

Wie viele Zinsen gibt es auf eine Kaution?

Auf die Mietkaution gibt es derzeit meist sehr niedrige Zinsen (oft nur 0,2 % bis 0,8 %), da sie zu den Konditionen für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist angelegt werden muss und die Zinsen dem Mieter zustehen; Vermieter können aber auch spezielle, besser verzinste Kautionskonten nutzen, die bis zu 3,1 % bringen können. Die Höhe hängt vom Kreditgeber und dem aktuellen Zinsniveau ab, aber es gibt eine gesetzliche Pflicht zur Verzinsung, die dem Mieter zugutekommt.
 

Welche Mängel muss der Vermieter bei Auszug akzeptieren?

Welche Mängel muss der Vermieter beim Auszug akzeptieren? Der Vermieter muss folgende Mängel grundsätzlich akzeptieren: Gebrauchsspuren: Kleinere Kratzer oder Wände, die nach Jahren nicht mehr strahlend weiß sind. Normale Abnutzung: Abgewohnte Böden oder verblasste Tapeten, sofern kein Austausch vereinbart wurde.

Kann der Vermieter nach Wohnungsübergabe noch Forderungen stellen?

Ja, der Vermieter kann auch nach der Wohnungsübergabe noch Forderungen stellen, insbesondere für verdeckte Mängel, die bei der Übergabe nicht erkennbar waren (z. B. Schimmel unter Tapeten, kaputte Leitungen), oder für Mängel, die vertuscht wurden, sowie für ausstehende Nebenkostennachzahlungen. Solche Ansprüche sind aber oft zeitlich begrenzt, meist innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe verjährt, obwohl es neuere Entscheidungen gibt, die Aufrechnungen auch nach dieser Frist erlauben, wenn der Mieter die Kaution zurückfordert. Ein sorgfältiges, beidseitig unterschriebenes Übergabeprotokoll ist entscheidend, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, da es die Basis für alle Forderungen bildet.
 

Welche Mängel zählen bei der Wohnungsabnahme als Abnutzung?

Bodenabnutzung: Normale Kratzer oder Druckstellen sind keine Schadensersatzgründe. Abgenutzte Armaturen: Verschleiß wie verkalkte Duschköpfe fällt unter normale Nutzung. Kleine Mängel im Bad: Verfärbte Fugen oder Kratzer auf Fliesen gelten als Abnutzung.

Wie viel Geld darf der Vermieter von der Kaution einbehalten?

Der Vermieter darf von der Kaution nur so viel einbehalten, wie für berechtigte Forderungen nötig ist, z.B. für offene Nebenkosten (oft 3x Vorauszahlung) oder Schäden über die normale Abnutzung hinaus, muss dies aber genau begründen und abrechnen. Die gesamte Kaution darf nur einbehalten werden, wenn die Forderungen mindestens so hoch sind wie die Kaution selbst. Die Prüfungsfrist beträgt meist 6 Monate (länger bei Nebenkosten).
 

Welche Schäden sind vom Vermieter zu akzeptieren?

Schäden, die durch das normale Bewohnen entstehen, müssen Vermieter akzeptieren. Dazu zählen Schäden durch Alter und Verschleiß, zum Beispiel leichte Kratzer in Böden und Verfärbungen in Fliesen. Schäden, die über reguläre Gebrauchsspuren hinausgehen, fallen nicht unter vertragsgemäße Nutzung.

Was kann ich tun, wenn meine Kaution nicht zurückgezahlt wird?

Wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt, fordern Sie diese zunächst schriftlich mit Fristsetzung (ca. 14 Tage) nach Ablauf der 3–6-monatigen Prüffrist an, sichern Beweise wie Übergabeprotokolle, und holen Sie sich bei Nichtreaktion Unterstützung bei Mieterverein/Anwalt, bevor Sie ggf. einen Mahnantrag oder eine Klage einreichen. 

Wie lange hat der Vermieter Zeit, die Kaution zurück zu zahlen?

Ein Vermieter hat in der Regel eine angemessene Prüfungsfrist von drei bis sechs Monaten, um die Mietkaution zurückzuzahlen, wobei sich die Frist verlängern kann, wenn noch Nebenkostenabrechnungen ausstehen, aber spätestens nach 12 Monaten sollte der Großteil ausgezahlt werden, sofern keine berechtigten Forderungen bestehen. Es gibt keine starre gesetzliche Frist, aber die Rechtsprechung sieht diesen Zeitraum als angemessen an, um eventuelle Mängel, Schäden oder Nachzahlungen zu prüfen. 

Wie lange hat der Vermieter Zeit für die Nebenkostenabrechnung nach Auszug?

Der Vermieter hat auch nach Ihrem Auszug 12 Monate Zeit für die Nebenkostenabrechnung, gerechnet ab dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums (meist Kalenderjahr), nicht ab Ihrem Auszugsdatum. Zieht man beispielsweise mitten im Jahr aus, muss die Abrechnung für das gesamte Jahr trotzdem erst nach dem Jahresende erstellt werden, also bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres. Verpasst der Vermieter diese Frist, können Sie eine Nachzahlung verweigern, müssen aber ein eventuelles Guthaben auszahlen lassen. 

Was kann alles von der Kaution abgezogen werden?

Von der Mietkaution können u.a. Mietrückstände, offene Nebenkostennachzahlungen, Kosten für Schönheitsreparaturen (wenn vertraglich geschuldet) oder Schadensersatz für übermäßige Schäden (die über normale Abnutzung hinausgehen, wie Bohrlöcher, kaputte Fliesen, Brandlöcher) abgezogen werden. Auch Kosten für die Endreinigung, wenn die Wohnung unzumutbar verschmutzt hinterlassen wurde, können ein Grund sein. Der Vermieter muss seine Ansprüche aber begründen und kann nicht die gesamte Summe ohne Grund einbehalten, sondern nur für berechtigte Forderungen. 

Nächster Artikel
Was kostet Make MKV?