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Wie lange bleiben Einträge in der Personalakte?

Gefragt von: Rudolf Reuter B.A.  |  Letzte Aktualisierung: 21. September 2022
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Aufbewahrungspflichten bei Personalakten
Als Grundregel gilt: Ein Arbeitgeber muss Personalakten so lange aufbewahren, wie ein ausgeschiedener Mitarbeiter arbeitsrechtliche Ansprüche geltend machen könnte. Maßgeblich ist hier die in § 195 BGB festgelegte regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren.

Wie lange bleibt ein Eintrag in der Personalakte?

Grundsätzlich gibt es für eine solche Abmahnung keine Verjährung: Das heißt, sie bleibt bestehen und verliert nicht - wie manchmal zu Unrecht angenommen - nach zwei Jahren ihre Gültigkeit. Somit existiert auch kein "Ablauf-oder Verfallsdatum", nach dem eine Abmahnung entfernt werden müsste.

Wie lange bleibt eine Aktennotiz in der Personalakte?

Eine zeitliche Beschränkung, wie lange die Aktennotiz in der Personalakte verbleiben darf, gibt es grundsätzlich nicht. Allerdings verliert eine Aktennotiz (wie übrigens eine Abmahnung auch) mit der Zeit ihre Wirkung, wenn sich der Arbeitnehmer nichts zu schulden kommen läßt.

Welche Personalunterlagen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden?

So gibt es für Unterlagen mit steuerlicher Relevanz wie Lohnsteuerkarten, Lohnabrechnungen oder Belege für den Lohnsteuerabzug Fristen: Sie dürfen erst nach sechs Jahren vernichtet werden. Für Lohnunterlagen, die für die betriebliche Gewinnermittlung relevant sind, gilt sogar eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren.

Was muss aus der Personalakte entfernt werden?

Ein solcher Entfernungsanspruch folgt aus §§ 1004, 823 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch. So sind zum Beispiel Abmahnungen, die Jahre zurückliegen, vom Arbeitgeber aus der Personalakte zu entfernen. Als "länger zurückliegend" gilt, wenn eine Abmahnung aufgrund des Zeitablaufs gegenstandslos ist.

Stammdaten in der Personalakte | Wissen für die Ausbildung | Prozubi.de

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Kann man eine Abmahnung aus der Personalakte entfernen?

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) können Arbeitnehmer die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte verlangen, wenn sie zu Unrecht ausgesprochen wurde und/oder durch Zeitablauf (vollkommen) unerheblich geworden ist.

Wie entfernt man eine Abmahnung aus der Personalakte?

Das Wichtigste in Kürze. Eine Abmahnung im Arbeitsrecht verjährt nicht. Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, die Abmahnung nach einigen Jahren aus der Personalakte zu entfernen. Wenn Sie dennoch die Löschung der Abmahnung wünschen, muss dies schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden.

Wie lange muss Arbeitgeber Personalakte aufbewahren?

Aufbewahrungspflichten bei Personalakten

Als Grundregel gilt: Ein Arbeitgeber muss Personalakten so lange aufbewahren, wie ein ausgeschiedener Mitarbeiter arbeitsrechtliche Ansprüche geltend machen könnte. Maßgeblich ist hier die in § 195 BGB festgelegte regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren.

Welche Akten müssen 30 Jahre aufbewahrt werden?

Folgende Unterlagen sollten rund 30 Jahre aufbewahrt werden: Urteile. Mahnbescheide. Prozessakten.

Was passiert mit der Personalakte nach Kündigung?

1 und Art. 1 Abs. 1 GG auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Einsicht in seine vom ehemaligen Arbeitgeber weiter aufbewahrte Personalakte. Dieser nachvertragliche Anspruch setzt nicht voraus, dass der Arbeitnehmer ein konkretes berechtigtes Interesse darlegt.

Wann wird eine Aktennotiz gelöscht?

Laut dt. Rechtsauffassung [1] sind auch gültige Abmahnungen nach zweieinhalb Jahren aus der Personalakte zu entfernen. Es kommt aber auf die Situation im Einzelfall an, eine Regelfrist gibt es nicht. Als Bandbreite für eine derartige „Wohlverhaltensphase“ werden zwischen 12 und 42 Monate genannt.

Was darf nicht in der Personalakte gespeichert werden?

Folgende Daten sollen dort nicht erfasst sein:
  • Posts aus den sozialen Medien.
  • Unterlagen des Betriebsarztes, die dem Arbeitgeber nicht zugänglich sind.
  • Überblick über Krankentage und Krankheitsgründe.
  • Vermerk über Kandidatur für den Betriebsrat.
  • Notizen über die Leistung des Arbeitnehmers.

Wie lange darf mein Arbeitgeber meine Daten speichern?

So müssen steuerrechtliche relevante Daten mindestens 6 Jahre gespeichert bleiben. Für Dokumente, die zur Gewinnermittlung von Betrieben relevant sind, ist eine Frist von 10 Jahren vorgeschrieben. Und bei Daten zu betrieblichen Altersversorgungszusagen können es im Extremfall sogar bis zu 30 Jahre sein.

Hat Vorgesetzter Einsicht in Personalakte?

Gemäß Datenschutz gilt: Die Personalakte darf der Vorgesetzte ebenfalls nicht beliebig einsehen. Die Personalakte ist gemäß Datenschutz vertraulich zu behandeln. Sie muss ausreichend vor unbefugter Einsichtnahme gesichert sein (gemäß § 9 BDSG).

Welche Daten eines Mitarbeiters werden in den Personalakten festgehalten?

Welche Unterlagen befinden sich in einer Personalakte? Häufig weist die Personalakte folgenden Inhalt auf: Bewerbungsunterlagen, Personalfragebögen, den Arbeitsvertrag, Urlaubsanträge, Abmahnungen sowie die Kündigung.

Habe ich ein Recht auf Einsicht in meine Personalakte?

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, seine Personalakte einzusehen. Werden die Akten in Papierform geführt, ist dies für Personalverantwortliche mit Aufwand verbunden. Bei einer digitalen Personalakte rufen Mitarbeiter ihre Daten dagegen am Computer oder Smartphone auf.

Was muss länger als 10 Jahre aufbewahrt werden?

Eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gilt für folgende Dokumente: Bücher und Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse, Inventare, Eröffnungsbilanz, Lageberichte, Organisationsunterlagen und Arbeitsanweisungen.

Was muss 15 Jahre aufbewahrt werden?

2. Was ist aufzubewahren?
  • Bücher und Aufzeichnungen,
  • Inventare,
  • Jahresabschlüsse, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung,
  • Lageberichte,
  • Eröffnungsbilanz,
  • die zum Verständnis dieser Unterlagen erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen,
  • empfangene Handels- und Geschäftsbriefe,

Welche Unterlagen müssen länger als 7 Jahre aufbewahrt werden?

Die Aufbewahrungspflicht gilt für alle Buchhaltungsunterlagen und Aufzeichnungen (Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben etc. ) und beträgt sieben Jahre. Der Fristlauf startet mit Schluss des Kalenderjahres, für das die Verbuchung vorgenommen wurde bzw. auf das sich der Beleg bezieht.

Welche Akten können 2022 vernichtet werden?

Vernichten können Sie 2022 alle Unterlagen, die unter die 10-Jahres-Frist fallen und bis zum 31. Dezember 2011 erstellt wurden.
  • Quittungen.
  • Kassenberichte.
  • alle Belege.
  • alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen.
  • Kontoauszüge.
  • Auftragsbestätigungen.
  • Lieferscheine.
  • Kassenbücher.

Welche Unterlagen muss ein Arbeitgeber aufbewahren?

Arbeitgeber müssen Lohnunterlagen, die Beitragsabrechnungen und Beitragsnachweise sowie die Bescheinigungen für den Arbeitnehmer bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die letzte Betriebsprüfung folgte, aufbewahren.

Welche Personalunterlagen müssen im Original aufbewahrt werden?

Es ist empfehlenswert, die wichtigsten Dokumente zunächst im Original, also in Papierform aufzubewahren. Dazu gehören befristete Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge oder Kündigungsschreiben. Auch Arbeitsverträge mit nachträglichem Konkurrenzverbot sollten im Original aufbewahrt werden.

Wie lange dauert es bis eine Abmahnung erlischt?

wie schon erfahren, verjähren Abmahnungen in der Regel nach 1,5 bis 2 Jahren. Eine Abmahnung wegen Minusstunden ist aber eher ungewöhnlich. Entweder bekommt der Azubi genügend Aufgaben, um die Ausbildungszeit auch sinnvol zu füllen.

Wie viele Abmahnungen braucht man um gekündigt zu werden?

Fazit. Dass der Arbeitgeber vor einer Kündigung stets drei Mal abmahnen muss, ist ein Irrglaube. Bei schweren Verstößen kann schon eine Abmahnung ausreichen, um dem Arbeitnehmer zu kündigen. Der Arbeitnehmer wird durch die Abmahnung zunächst nur vor einer drohenden Kündigung gewarnt.

Wann ist eine Gegendarstellung sinnvoll?

Bei formalen Mängeln ist es meist besser eine Gegendarstellung für die Personalakte zu schreiben. Ihr Arbeitgeber muss sie zur Personalakte nehmen (§ 83 BetrVG). In Ihrer Gegendarstellung können Sie Ihre Sicht der Dinge schildern und versuchen, die gegen Sie erhobenen Vorwürfe zu entkräften.