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Wie lang gilt der Impfstatus?

Gefragt von: Simon Büttner-Böhme  |  Letzte Aktualisierung: 22. September 2022
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Ja, durch die EU -Verordnung 2021/2288 vom 21. Dezember 2021. Dort hat die EU -Kommission durch einen sogenannten delegierten Rechtsakt für das digitale Impfzertifikat der EU nach dem Abschluss der Grundimmunisierung eine Anerkennungsdauer von 270 Tagen festgelegt.

Was benötigt man ab 1.10.2022 für den Status COVID-19 "vollständig geimpft"?

Ab dem 1. Oktober 2022 gelten andere Regeln. Es werden grundsätzlich drei Impfungen notwendig sein. Ausnahmen wird es nach durchgemachter Infektion mit dem Corona-Virus geben: Hier werden zwei Impfungen reichen, wenn vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte oder.

Wann sollten ungeimpfte Personen, welche zweimal im Abstand von mindestens 3 Monaten infiziert waren, eine Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 erhalten?

Ungeimpfte Personen, die sich 2 Mal in einem Abstand von mindestens 3 Monaten infiziert haben, gelten als grundimmunisiert. Die Auffrischungsimpfung soll nach den bestehenden Empfehlungen (in der Regel ab 3 Monaten nach der 2. Infektion) vorgenommen werden.

Wie kann man das digitale Covid-19-Impfzertifikat verlängern?

Ihre Gültigkeit läuft nach 365 Tagen automatisch ab. Das heißt, der QR-Code auf dem Impfzertifikat erscheint ab dann ungültig und kann nicht mehr gelesen werden. Hierüber erhalten die Nutzerinnen und Nutzer der Corona-Warn- App 28 Tage vor Ablauf eine Mitteilung.

Hat die EMA den angepassten COVID-19 Omikron Impfstoff zugelassen?

Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat zwei Omikron-Vakzinen die Zulassung erteilt. Die beiden von Biontech und Moderna entwickelten Impfstoffe sind an die Subvariante BA.1 angepasst.

Merkel erklärt Impfstatus: Wie lange gilt man nach der zweiten Impfung als geimpft?

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Können Praxen in Deutschland bereits den angepassten COVID-19 Omikron BA.4-5 Impfstoff bestellen?

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Praxisnachrichten: Lauterbach: Praxen können BA.4/BA.5 angepassten Impfstoff bestellen – KBV warnt vor erneutem Chaos; 14. September 2022.

Ist der Novavax COVID-19 Impfstoff in der EU und somit auch in Deutschland zugelassen?

Der Impfstoff von Novavax ist seit dem 20. Dezember 2021 in der Europäischen Union zugelassen. Zur Grundimmunisierung empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) ab einem Alter von 12 Jahren zwei Dosen des Novavax-Impfstoffs im Abstand von mindestens drei Wochen.

Wo erhalte ich den digitalen Impfnachweis?

Das digitale Impfzertifikat wird am Ort der Zweitimpfung ausgestellt, also in der Arztpraxis oder im Impfzentrum, durch das mobile Impfteam – oder auch bei den Betriebsärztinnen und -ärzten oder durch Gesundheitsämter.

Wann könnte der angepasste COVID-19 BA.4 und BA.5 Impfstoff in Deutschland verfügbar sein?

Die an die Omikron-Variante BA.1 angepassten Impfstoffe von Biontech und Moderna werden bereits verimpft. Das an BA.4 und BA.5 angepasste Vakzin von Biotech ist zugelassen, ab wann es in Deutschland verfügbar ist, ist noch unklar.

Bin ich verpflichtet, die Corona-Warn-App zu installieren?

Nein. Sie entscheiden selbst, ob Sie die App nutzen wollen. Die Nutzung der Corona-Warn-App ist freiwillig und dient Ihrem persönlichen Schutz, sowie dem Schutz Ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Ziel der Corona-Warn-App ist es, Corona-Infektionsketten schnell zu erkennen und zu unterbrechen.

Was empfiehlt die STIKO Risikogruppen bezüglich einer Auffrischungsimpfung zum Schutz gegen COVID-19?

In der aktuellen Omikron-Welle sind Auffrischungsimpfungen, auch Booster-Impfungen genannt, besonders wichtig. Risikogruppen empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine zweite Booster-Impfung.

Haben Geflüchtete auch einen Anspruch auf die Impfung gegen Corona?

Ja. Gemäß Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) haben Personen (auch ohne Krankenversicherung) einen Anspruch auf die Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS - CoV -2, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben (§ 1 Absatz 1 CoronaImpfV).

Wo muss man die AHA-Regeln beachten?

Wenn Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind: Beachten Sie überall die AHA-Regeln! Tragen Sie in Bussen, Straßenbahnen, S-Bahnen und Zügen, im Bahnhof, am Bahnsteig, an Haltestellen, im Flughafen und im Flugzeug eine OP-Maske, eine FFP2-Maske oder eine FFP3-Maske.

Wer gilt ab 1. Oktober 2022 in Deutschland als "vollständig" gegen COVID-19 geimpft?

Ab dem 1. Oktober 2022 ist grundsätzlich eine Auffrischungsimpfung (also eine 3. Impfung) erforderlich, um als „vollständig geimpft“ zu gelten.

Wo kann die Corona-Warn-App heruntergeladen werden?

Die Corona-Warn-App der Bundesregierung kann jetzt in allen 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union heruntergeladen werden - sowie in der Schweiz, in Norwegen und Großbritannien. In den App-Stores und Google-Play-Stores dieser Länder ist die App nun verfügbar.

Wie sicher sind meine Daten beim digitalen Impfnachweis?

Die Sicherheit Ihrer Daten steht jederzeit im Vordergrund: Bei der Erstellung des Corona-Impfzertifikats werden Ihre Daten einmalig durch die Impfstelle erhoben, zur Signierung an das RKI übermittelt und dort sofort wieder gelöscht.

Seit wann können deutsche Arztpraxen den angepassten COVID-19 BA.1 Impfstoff bestellen?

Arztpraxen können seit dem 5. September erstmals die an die Omikron-Variante BA.1 angepassten COVID-19-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna für Auffrischimpfungen bestellen (Hinweise zur Bestellung siehe PraxisNews vom 31.08.2022).

Wann sind COVID-19-Totimpfstoffe in Deutschland verfügbar?

Auch der Totimpfstoff des französisch-österreichischen Herstellers Valneva befindet sich derzeit im beschleunigten Prüfverfahren der EMA. Der Impfstoff VLA2001 hat im April 2021 die Phase-III-Studie gestartet und ist momentan der einzige europäische Totimpfstoff-Kandidat.

Wann kommt endlich ein Impfstoff gegen COVID-19?

Die Impfungen in den Impfzentren und mit den mobilen Impfteams der Bundesländer begannen am 27. Dezember 2020. Eine Woche zuvor, am 21. Dezember 2020, wurde der Impfstoff Comirnaty® des deutschen Herstellers BioNTech in Kooperation mit dem US-Konzern Pfizer von der Europäischen Kommission zugelassen.

Kann man nach der Moderna COVID-19 Impfung Gelenkschmerzen haben?

Auch bei dem Impfstoff Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna können nach der Impfung sogenannte Impfreaktionen auftreten, die allerdings nach kurzer Zeit wieder abklingen. Das können etwa Schmerzen an der Einstichstelle, Kopf- sowie Muskel- und Gelenkschmerzen, Müdigkeit oder grippeähnliche Symptome sein.

Was bewirkt eine COVID-19 Booster-Impfung?

Eine Auffrischungsimpfung erhöht den Impfschutz wieder deutlich. Der Körper bildet mehr Antikörper und kann sich so noch besser vor dem Virus schützen. Die Auffrischungsimpfung wirkt wie ein Booster (Verstärker) für das Immunsystem – deshalb wird sie auch als Booster-Impfung bezeichnet.

Wie unterscheidet das RKI mögliche Impfreaktionen nach einer COVID-19 Impfung?

Das Robert Koch-Institut unterscheidet zwischen üblichen Impfreaktionen und sehr seltenen Impfkomplikationen. Impfreaktionen (zum Beispiel grippeähnliche Symptome) sind typische Beschwerden, die meist kurz nach der Schutzimpfung auftreten und nur wenige Tage anhalten.

Was ist über den COVID-19 Novavax Impfstoff bekannt?

Der Impfstoff Nuvaxovid (NVX-CoV2373, Hersteller: Novavax) ist ein Impfstoff gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2. Der Impfstoff wurde bislang in zwei Studien mit knapp 45.000 Teilnehmenden erprobt. Nach den Ergebnissen kann er vor Covid-19 schützen, der Erkrankung durch dieses Virus.

Was sind einige der Nebenwirkungen des Novavax COVID-19-Impfstoffes?

Auch bei dem Impfstoff Nuvaxovid® von Novavax können nach der Impfung sogenannte Impfreaktionen wie Schmerzen an der Einstichstelle, Kopf- sowie Muskel- und Gelenkschmerzen oder Müdigkeit auftreten.

Hat die EMA eine Zulassung für den angepassten COVID-19 BA.4 und BA.5 Impfstoff empfohlen?

EU-Behörde empfiehlt Zulassung von Omikron-BA.5-Impfstoff. Anfang September hat die EU zwei an die Omikron-Variante BA.1 angepasste Impfstoffe zugelassen. Jetzt empfiehlt die EU-Arzneibehörde Ema, auch einen Biontech-Impfstoff gegen die Varianten BA.4 und 5 auf den Markt zu bringen.