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Wie läuft eine Wohnungsdurchsuchung?

Gefragt von: Meinhard Müller  |  Letzte Aktualisierung: 23. September 2022
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Ablauf einer Wohnungsdurchsuchung
Voraussetzung für eine Wohnungsdurchsuchung ist grundsätzlich ein Gerichtsbeschluss. Um ganz sicher zu gehen, dass tatsächlich eine Wohnungsdurchsuchung angeordnet ist, lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss von den Beamten zeigen und fertigen Sie wenn möglich eine Kopie an.

Wie verhält man sich bei wohnungsdurchsuchungen?

Verhalten bei einer Hausdurchsuchung
  1. Bleiben sie kontrolliert und ruhig. ...
  2. Durchsuchungsbeschluss vorlegen lassen. ...
  3. Bei der Durchsuchung: Keine Aussage machen! ...
  4. Rechtsbeistand anrufen und kommen lassen. ...
  5. Kooperieren Sie mit den Beamten. ...
  6. Eigene Kopien erstellen. ...
  7. Auf die Versiegelung von Dokumenten bestehen. ...
  8. Notfallnummer speichern.

Wie geht die Polizei bei einer Hausdurchsuchung vor?

Die Polizei wird konkrete Funde und Beweismittel sicherstellen. Nach der Durchsuchung sollten sich Betroffene ein Verzeichnis aller Funde oder gesicherten Gegenstände anfertigen lassen. So haben beide – Polizei und Betroffener – die Sicherheit, dass im Nachhinein keine falsch zugeordneten Funde hinzukommen.

Wie lange dauert es bis es zu einer Hausdurchsuchung kommt?

zwei Monate betragen. In der Realität dauert es jedoch zwischen sechs bis neun Monaten, also der Zeit eines Gerichtsverfahrens.

Was muss vorliegen für eine Hausdurchsuchung?

Im Folgenden finden Sie einige Gründe, die eine Hausdurchsuchung rechtfertigten:
  • Begehung einer Straftat oder die Mitwirkung in einer solchen wie zum Beispiel:
  • Verdacht auf Strafvereitelung oder Begünstigung.
  • Begründeter Verdacht auf Hehlerei.
  • Verdacht auf Verstöße gegen das BtMG.

Hausdurchsuchung: 8 Tipps, wie du dich verhalten solltest! | Nutzerfrage XXL RA Christian Solmecke

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Was ist wenn man bei einer Hausdurchsuchung nicht da ist?

Sie haben das Recht, bei der Durchsuchung anwesend zu sein (§ 106 Abs. 1 Satz 1 StPO). Wenn der Inhaber der zu durchsuchenden Räume nicht zu Hause ist, ist sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.

Was passiert nach einer Hausdurchsuchung wenn nichts gefunden wurde?

Eine Hausdurchsuchung kann auch in Ihrer Abwesenheit durchgeführt werden. Dann wird durch die Ermittler gemäß § 106 Abs. 1 StPO ein Zeuge, z.B. Ein Nachbar dazu geholt. Wenn Sie die Tür nicht öffnen, dürfen die Beamten gewaltsam eindringen.

Was passiert nach der Hausdurchsuchung?

Wie geht es nach der Durchsuchung weiter? Die Ermittlungsbehörden werden nach der Durchsuchung die beschlagnahmten und sichergestellten Gegenstände auswerten. Sollten Datenträger beschlagnahmt worden sein, so werden diese, falls möglich, ausgelesen.

Wie viel kostet eine Hausdurchsuchung?

Die Grundgebühr nach Mittelgebühr liegt bei 200 Euro, hinzu kommt eine Verfahrensgebühr, die nach Mittelgebühr mit 165 Euro berechnet wird. Für die Teilnahme an einer Haftprüfung oder an einer Vernehmung erhält der Anwalt eine Terminsgebühr, deren Mittelgebühr 170 Euro beträgt.

Wer erfährt von Hausdurchsuchung?

Die Polizei hat Hinweise auf eine Straftat und vermutet bei Ihnen zuhause Beweismittel. Ein vager Verdacht (sog. Anfangsverdacht) auf eine Straftat sowie ein Auffindeverdacht sind ausreichend für die Hausdurchsuchung. Die Staatsanwaltschaft muss davon ausgehen, diese Beweismittel bei Ihnen aufzufinden.

Wann kommt die Polizei zu mir nach Hause?

Besteht der dringende Verdacht, dass eine Gefahrensituation besteht oder es zu einem Verbrechen kommt, dürfen Polizisten und Polizistinnen Ihre Wohnräume sogar ohne Beschluss betreten. Verweigern Sie den Einlass, sind die Beamten und Beamtinnen befugt, sich selbst Zugang zu verschaffen.

Wann klingelt die Polizei an der Tür?

Und zwar dann, wenn Gefahr in Verzug ist. Wenn die Polizei den Verdacht hat, dass es zu einer Gefahrensituation oder einem Verbrechen in der Wohnung bzw. im Haus kommt oder jemand in Not sein könnte, darf die Polizei den Wohnraum auch ohne Beschluss betreten.

Wer bezahlt die Schäden nach einer Hausdurchsuchung?

Dem Vermieter einer Wohnung steht für Schäden, die im Zuge einer rechtmäßigen Durchsuchung der Wohnung im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Mieter verursacht worden sind, grundsätzlich ein Anspruch aus enteignendem Eingriff zu.

Was darf die Polizei bei einer Hausdurchsuchung mitnehmen?

Die Polizei darf bei der Hausdurchsuchung alles durchsuchen, woran der Beschuldigte zumindest Mitgewahrsam hat. Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an. Wenn sich der Beschuldigte zum Beispiel einen Schrank, Rucksack oder ein Kleidungsstück mit einem Mitbewohner teilt, darf der Gegenstand durchsucht werden.

Wann ist Hausdurchsuchung unverhältnismäßig?

Unverhältnismäßig ist eine Hausdurchsuchung bei geringfügigen Delikten, in Konstellationen, in der die Beweisführung auch mit anderen Mitteln möglich wäre oder bei Vorliegen einer zu großen Belastung für den Betroffenen. Beispielsweise, wenn diese Maßnahme dessen Existenzgrundlage infrage stellen würde.

Kann man eine Hausdurchsuchung ablehnen?

Grundsätzlich hat man bei einer rechtmäßigen Hausdurchsuchung diese zu dulden. Es ist nicht ratsam, den Beamten den Zugang zur Wohnung zu verweigern, da diese befugt sind, sich durch unmittelbaren Zwang Zutritt zur Wohnung zu verschaffen, etwa durch Aufbrechen der Tür oder einen Schlüsseldienst.

Was darf nicht beschlagnahmt werden?

Ausgenommen von der Beschlagnahmung sind Aufzeichnungen, die eine Mitteilung enthalten (z.B. Briefe, E-Mails etc.), wenn sich diese nicht bei dem Beschuldigten befindet (sondern der anderen Person, den die Mitteilung betrifft, sei es der Sender oder Empfänger) und diese ein Zeugnisverweigerungsrecht haben.

Was macht die Polizei mit meinem Handy?

Die Polizei darf Ihr Handy oder Tablet beschlagnahmen, wenn sie darauf Daten vermutet, welche auf bestimmte Straftaten hindeuten zB. Handel oder Bestellungen im #Darknet oder #Kinderpornografie oder #Betäubungsmittel, also Bestellung oder Handel mit #Drogen im Internet.

Wie läuft das Verfahren ab?

Der Ablauf des Verfahrens ist vergleichbar

Die erste Phase ist das Ermittlungsverfahren, daraufhin folgt das Zwischenverfahren, woraufhin gegebenenfalls das Hauptverfahren eingeleitet wird. Im Anschluss schließt ein Strafverfahren mit einem Vollstreckungsverfahren ab .

Was ist bei einer Durchsuchung zu beachten?

Eine Durchsuchung beim Beschuldigten/Verdächtigen ist nur zulässig, wenn die Vermutung besteht, dass beschlagnahmefähige Gegenstände aufgefunden oder der Tatverdächtige selbst ergriffen werden kann. Beweisbare Umstände, Tatsachen oder tatsächliche Anhaltspunkte brauchen nicht gegeben zu sein.

Was ist ein begründeter Verdacht?

Ein Verdacht liegt vor, wenn bei vernünftiger Betrachtung von Sachverhalten die begründete Annahme entsteht, dass ein kriminalistisch relevantes Ereignis vorliegt. durch Tatsachen begründete Annahme, dass durch das Handeln (Tun oder Unterlassen) einer Person ein gesetzlicher Tatbestand erfüllt wurde.

Was passiert nach der Vorladung?

Was kann ich jetzt tun? Eine Vorladung bedeutet zunächst einmal nur, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet worden ist. Die Polizei wird die Ermittlungen – auch ohne Ihre Aussage – fortführen, und ggf. Auskünfte bei Behörden einholen oder weitere Zeugen vernehmen.

Warum kommt die Kripo nach Hause?

Es kommt darüber hinaus ebenfalls vor, dass der Tod im Krankenhaus eintritt und daraufhin die Kripo eingeschaltet wird. Das passiert beispielsweise dann, denn der Arzt, der die Leichenschau im Krankenhaus durchführt, eine unnatürliche Todesursache wie Suizid oder Fremdverschulden feststellt.

Wann darf man von der Polizei durchsucht werden?

Eine Durchsuchung einer Person bzw. deren Tasche zur Strafverfolgung ist gem. § 102 StPO normalerweise nur dann erlaubt, wenn dieser sich der Begehung einer Straftat verdächtig gemacht hat. Dies setzt voraus, dass hinreichende Anhaltspunkte dafürsprechen, dass dieser eine strafbare Handlung begangen hat.

Kann die Polizei einfach in mein Haus?

Wie oben bereits dargelegt, kann eine Wohnung von der Polizei nicht „einfach so“ betreten werden, da das Grundrecht der „Unverletzlichkeit der Wohnung“ aus Art. 13 Abs. 1 GG dies verbietet. Eine anlasslose Kontrolle der Einhaltung der Corona-Vorschriften ist somit unzulässig.