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Wie kann ein Widerspruchsverfahren enden?

Gefragt von: Thomas Herrmann-Diehl  |  Letzte Aktualisierung: 21. September 2022
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Das Widerspruchsverfahren endet spätestens mit dem Erlass (d. h. gemäß §§ 37 Abs. 1, 39 Abs. 1 SGB X mit der Bekanntgabe bzw. Zustellung) des Widerspruchsbescheids.

Was kommt nach dem Widerspruchsverfahren?

Dabei ist die Verfahrensreihenfolge zu beachten: Widerspruch, Klage, Berufung und Revision. Grundsätzlich fallen keine Gerichtsgebühren an.

Wann hat sich ein Widerspruch erledigt?

Der Widerspruch erledigt sich insbesondere dann auf andere Weise, wenn die Ausgangsbehörde durch Zweitbescheid den belastenden Verwaltungsakt aufhebt 427b oder den beantragten begünstigenden Verwaltungsakt erlässt und der Widerspruchsführer seinen Anfechtungs- oder Verpflichtungswiderspruch nicht auf einen sog.

Hat der Widerspruch Aussicht auf Erfolg?

Obersatz: Der Widerspruch hat Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist. Hier: Keine entsprechende Regelung für den Widerspruch; nicht absichtlich ungeregelt; Vergleichbarkeit (Widerspruch als Vorschalterechtsbehelf). a) Verwaltungsakt nach § 35 VwVfG oder Art.

Wann entfällt das Widerspruchsverfahren?

Das Widerspruchsverfahren entfällt, wenn diejenige Behörde, die einen Verwaltungsakt erlassen oder den Erlass eines Verwaltungsaktes abgelehnt hat, auch den Widerspruchsbescheid zu erlassen hätte.

Widerspruchsverfahren / Vorverfahren

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Welche Bundesländer haben das Widerspruchsverfahren abgeschafft?

Andere Länder wie Sachsen-Anhalt, Bayern, Hessen, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen haben das Widerspruchsverfahren teilweise abgeschafft oder begrenzt - oder es dem Bürger zur Wahl gestellt, ob er erst Widerspruch einlegt oder direkt klagt.

Was ist bei einem Widerspruch zu beachten?

Ihr Widerspruchsschreiben sollte die folgenden Angaben enthalten:
  • Ihr Name.
  • Ihre Adresse.
  • Ihre Telefonnummer.
  • Datum des Widerspruchs.
  • Adresse der Behörde, an die sich der Widerspruch richtet.
  • Datum und Geschäftszeichen oder Aktenzeichen des Bescheids, gegen den Sie Widerspruch einlegen.

Was prüft die widerspruchsbehörde?

(1) Im Widerspruchsverfahren prüft die Widerspruchsbehörde die Entscheidung der Ausgangsbehörde auf ihre Rechtmäßigkeit, bei Ermessensentscheidungen übt sie ihr Ermessen selbst aus und begründet ihre Entscheidung.

Wie prüfe ich einen Widerspruch?

Der Widerspruch ist begründet, soweit der Verwaltungsakt rechtswidrig ist und der Widerspruchsführer dadurch in seinen Rechten verletzt ist oder soweit der Verwaltungsakt unzweckmäßig ist und der Widerspruchsführer dadurch in seinen Interessen beeinträchtigt ist, §§ 113 I 1 oder 113 V; 68 I 1 VwGO.

Ist ein widerspruchsbescheid ein VA?

Ein Verwaltungsakt (VA), mit dem die Widerspruchsbehörde einem Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt nicht abhilft und ihn dementsprechend stattdessen entweder aus verfahrensrechtlichen Gründen als unzulässig verwirft oder als unbegründet zurückweist (vgl. § 85 SGG; § 73 VwGO).

Wann ist ein Vorverfahren erfolglos?

Ein erfolgloses Vorverfahren ist gegeben, wenn ein Widerspruchsbescheid erlassen wird. Fallbeispiel: A wird Adressat einer Abrissverfügung. A legt fristgerecht Widerspruch ein.

Was bedeutet Widerspruch ruhen lassen?

Die Entscheidung über einen Einspruch kann gem. § 363 Abs. 1 AO ausgesetzt werden, wenn ein für die Entscheidung vorgreifliches Rechtsverhältnis den Gegenstand eines anderen Rechtsstreits bildet oder von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist.

Wann tritt Erledigung ein?

Definition: Erledigung

Eine Erledigung ist gegeben, wenn die mit dem Verwaltungsakt verbundene rechtliche oder tatsächliche wesentliche Beschwer nachträglich weggefallen ist.

Kann ein Widerspruch abgelehnt werden?

Wenn der Widerspruchsausschuss Ihren Widerspruch ganz oder teilweise ablehnt, können Sie gegen den Widerspruchsbescheid Klage zum Sozialgericht erheben. Auch dafür ist eine Frist von einem Monat einzuhalten. Dazu wenden Sie sich direkt an das im Widerspruchsbescheid benannte zuständige Gericht.

Wer prüft einen Widerspruch?

Zuständigkeit fürs Widerspruchsverfahren

Zuständig für das Widerspruchsverfahren ist die Widerspruchsbehörde. Diese entscheidet jedoch erst im zweiten Schritt über den Widerspruch. Zunächst überprüft nämlich die Ausstellungsbehörde des Verwaltungsaktes ihre Entscheidung noch einmal gründlich.

Wie lange muss ein Widerspruch bearbeitet werden?

Grundsätzlich dürfte eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 3 bzw. 6 Monaten zulässig sein. Nach den Umständen des Einzelfalls kann diese Frist kürzer oder auch länger sein. Es gibt keine verbindli- chen Höchstfristen für eine Widerspruchsentscheidung.

Wie viel kostet ein Widerspruch?

Ein Einspruch bzw. Widerspruch kostet Sie erstmal nichts – die Verfahren dienen dazu, behördliche, gerichtliche und andere Bescheide kostenlos anzufechten.

Ist ein Widerspruch zu begründen?

Meistens haben Sie vier Wochen Zeit, Ihren Widerspruch zu begründen. Dazu müssen Sie in Ihrem Widerspruch ankündigen, dass Sie eine Begründung nachreichen werden. Die Behörde oder öffentliche Stelle schickt Ihnen eine Bestätigung, wenn sie Ihren Widerspruch bekommen hat.

Kann ein Dritter Widerspruch einlegen?

Ein Dritter, der selbst nicht Adressat des ergangenen Bescheids ist, kann jedoch ebenfalls Widerspruch einlegen, wenn er sich auf eine Verletzung von eigenen subjektiv öffentlichen Rechten berufen kann.

Kann die widerspruchsbehörde abhelfen?

Will sie ihre Erstentscheidung korrigieren, kann sie dem Widerspruch abhelfen. Es ergeht ein Abhilfebescheid. Hält sie ihre Erstentscheidung für rechtmäßig, leitet sie den Widerspruch an die Widerspruchsbehörde weiter, die dann in einem Widerspruchsbescheid eine Entscheidung trifft.

Wie lange Antwort auf Widerspruch?

1 Sozialgerichtsgesetz eine „erlaubte“ Bearbeitungszeit von 6 Monaten und für Widersprüche nach § 88 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz eine „erlaubte“ Bearbeitungszeit von 3 Monaten. In manchen Fällen hat die Behörde einen wichtigen Grund dafür, dass sie noch nicht über den Antrag oder Widerspruch entschieden hat.

Welche Funktionen hat das Widerspruchsverfahren?

Das Widerspruchsverfahren dient der Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit eines Verwaltungsaktes. Es ist einer Klage vor den Sozialgerichten im ersten Rechtszug somit vorgeschaltet und dient der Selbstkontrolle der Verwaltung unter Beteiligung der Selbstverwaltung.

Wer darf Widerspruch bearbeiten?

Wird ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt erhoben, ist die zuständige Behörde dazu verpflichtet, diesen auf seine Rechtmäßigkeit beziehungsweise Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern beziehungsweise aufzuheben.

Was tun wenn Widerspruch ignoriert wird?

Wenn Ihr Vermieter 2 Wochen nach Ihrem Widerspruch nicht reagiert, empfehlen wir, eine schriftliche Erinnerung zu senden. Schicken Sie diese auf dem Postweg als Einschreiben mit Rückschein – somit haben Sie im Falle einer rechtlichen Eskalation den Nachweis, dass Sie Ihren Vermieter erinnert haben.

Wer trägt die Kosten des Widerspruchsverfahrens?

Die Kosten eines Widerspruchsverfahrens müssen jeweils von der Partei getragen werden, zu dessen Ungunsten der Widerspruch entschieden wird. Stellt also die Widerspruchsbehörde fest, dass der ursprüngliche Verwaltungsakt korrekt gewesen ist, trägt die Kosten der Empfänger dieses Verwaltungsaktes.

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