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Wie hoch ist der Inzidenzwert in Salzburg?

Gefragt von: Frau Dr. Luzie Löffler  |  Letzte Aktualisierung: 22. September 2022
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Die Eckpunkte zur Corona-Lage im Bundesland Salzburg mit Bezirksübersicht (Quelle Landesstatistik): 130 Neuinfektionen von gestern auf heute. 2.120 aktiv infizierte Personen. 331.857 Infektionen bis dato.

Wo muss ich mich melden wenn ich COVID-19 habe?

Außerhalb der Öffnungszeiten der Praxen können Sie auch den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116 117 anrufen oder sich bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden. Welches das ist, können Sie ganz einfach mit diesem Tool des Robert Koch-Instituts ermitteln.

Wie verläuft die Mehrzahl der COVID-19 Infektionen in Deutschland?

Viele Infektionen verlaufen mild oder ohne Symptome. Etwa zehn Prozent der Infizierten erkranken jedoch so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Mit der COVID-19-Schutzimpfung können Sie einen schweren Krankheitsverlauf mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit verhindern.

Wo kann ich die aktuellen weltweiten Covid-19 Erkrankungszahlen finden?

Die aktuellen weltweiten Fallzahlen sind auf den Internetseiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) abrufbar.

Hat die EMA den angepassten COVID-19 Omikron Impfstoff zugelassen?

Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat zwei Omikron-Vakzinen die Zulassung erteilt. Die beiden von Biontech und Moderna entwickelten Impfstoffe sind an die Subvariante BA.1 angepasst.

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Wie zuverlässig sind die COVID-19 Meldedaten angesichts der Fallzahlen?

Das RKI kann die Infektionssituation gut einschätzen – insbesondere die Krankheitslast und Krankheitsschwere auf Bevölkerungsebene, die in der jetzigen Phase der Pandemie von besonderem Interesse ist. Neben den Meldedaten, die nach wie vor die Trends im Infektionsgeschehen abbilden, gewinnen dabei weitere Surveillancesysteme an Bedeutung.

Dazu zählen insbesondere die syndromische und virologische Surveillance von Atemwegsinfektionen, die bereits seit vielen Jahren am RKI etabliert ist und deren Ergebnisse ebenfalls seit Pandemiebeginn in die Bewertung der COVID-19-Lage in Deutschland einfließen

Wie lange ist man nach einer COVID-19-Infektion ansteckend?

Bisher ist der genaue Zeitraum der Ansteckungsfähigkeit nicht eindeutig bestimmt. Bekannt ist, dass die Ansteckungsfähigkeit in der Zeit um den Symptombeginn am größten ist. Ein erheblicher Teil von Übertragungen findet bereits vor dem Auftreten erster Symptome statt. Bei gesundem Immunsystem nimmt die Ansteckungsfähigkeit im Laufe der Erkrankung ab. Auch ist bekannt, dass schwer erkrankte Personen länger infektiöse Viren ausscheiden als Personen mit leichter Erkrankung. Nach aktuellem Kenntnisstand geht bei leichter bis moderater Erkrankung die Ansteckungsfähigkeit zehn Tage nach Symptombeginn deutlich zurück. Betroffene mit schweren Krankheitsverläufen und immungeschwächte Personen können auch noch deutlich länger als zehn Tage nach Symptombeginn ansteckend sein.

Wie hoch ist ungefähr der Anteil der Personen in Deutschland, welche Antikörper gegen COVID-19 im Blut haben?

Studie zu Immunantwort Deutschland: Fast alle haben Covid-Antikörper. Die Mehrheit der Menschen in Deutschland hatte bereits Kontakt mit dem Coronavirus. Laut einer Studie haben mehr als 95 Prozent Antikörper im Blut und damit einen gewissen Schutz.

Haben Geflüchtete auch einen Anspruch auf die Impfung gegen Corona?

Ja. Gemäß Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) haben Personen (auch ohne Krankenversicherung) einen Anspruch auf die Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS - CoV -2, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben (§ 1 Absatz 1 CoronaImpfV).

Darf ich arbeiten gehen wenn mein COVID-19-Test positiv ausfällt?

Niemals krank zur Arbeit! Falls Sie vermuten, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, melden Sie sich bitte telefonisch bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, beim ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 oder beim Gesundheitsamt.

Was muss man tun, wenn das Gesundheits-Amt hat eine Quarantäne angeordnet?

Dann müssen Sie diese Regeln einhalten: Sie müssen zu Hause bleiben. Sie dürfen nicht nach draußen gehen. Sie dürfen keinen direkten Kontakt zu anderen haben.

Was tun nach positivem COVID-19-Antigen-Schnelltest?

Falls Ihr Antigen-Schnelltestergebnis positiv ausfällt, sollten Sie sich umgehend in Isolation begeben. Sie müssen davon ausgehen, dass Sie an Corona erkrankt und für andere Menschen hochansteckend sind. Notwendige Maßnahmen können Sie am besten telefonisch mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt besprechen.

Wer ist vom COVID-19-Impfpflicht-Gesetz betroffen?

Neue Regelungen zur Corona-Pandemie Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Heimen beschlossen. Bis zum 15. März müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen. Dies haben Bundestag und Bundesrat beschlossen.

Was tun bei Angst vor der COVID-19 Impfung?

Wenn man Angehörige mit Spritzenphobie hat, sollte man versuchen, sie behutsam darauf hinzuweisen, dass die Corona-Schutzimpfung wirklich wichtig ist. Trotz Spritzenangst sollte man sich auf jeden Fall gegen COVID-19 impfen lassen, denn diese Krankheit stellt tatsächlich eine große Gefahr für die Gesundheit dar.

Wie hoch ist ungefähr das Risiko einer schwerwiegenden Nebenwirkung bei einer COVID-19 Impfung?

Das Risiko einer schwerwiegenden unerwünschten Arzneimittelwirkung (Nebenwirkung) nach einer COVID-19-Impfung ist sehr gering. Die Melderate für schwerwiegende unerwünschte Wirkungen liegt bei gerade einmal 0,02 Prozent, das heißt nur 1 von 5000 Meldungen unerwünschter Ereignisse nach einer Impfung ist schwerwiegend. Diese Melderate bezieht sich auf alle Verdachtsmeldungen, das heißt, ein ursächlicher Zusammenhang des gemeldeten Ereignisses mit der Impfung ist mit der Meldung noch nicht bestätigt.

Welche Personen sind besonders häufig von einem schweren COVID-19-Verlauf betroffen?

Schwere Verläufe sind eher selten. Sie können auch bei Personen ohne bekannte Vorerkrankung und bei jüngeren Menschen auftreten. Bei folgenden Personengruppen werden schwere Krankheitsverläufe häufiger beobachtet:

  • ältere Personen (mit stetig steigendem Risiko für schweren Verlauf ab etwa 50 bis 60 Jahren),
  • Männer,
  • Raucherinnen und Raucher (schwache wissenschaftliche Datenlage),
  • Menschen mit starkem bis sehr starkem Übergewicht,
  • Menschen mit Down-Syndrom (Trisomie 21),
  • Personen mit bestimmten Vorerkrankungen:
    - Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)
    - chronischen Lungenerkrankungen (z. B. COPD)
    - chronischen Nieren- und Lebererkrankungen
    - Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
    - Krebserkrankungen
    - Schwächung des Immunsystems (z. B. aufgrund einer Erkrankung oder durch Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr schwächen, wie z. B. Cortison).

Warum werden die COVID-19 Impfstoffe verändert?

Das Coronavirus verändert sich, daher werden auch die Corona-Impfstoffe derzeit an Omikron angepasst.

Was ist Long-COVID/Post-COVID?

Im Zusammenhang mit einer vorangegangenen SARS-CoV-2-Infektion sind zahlreiche mögliche gesundheitliche Langzeitfolgen beobachtet worden. Hierzu zählt eine Vielfalt körperlicher, kognitiver und psychischer Symptome, welche die Funktionsfähigkeit im Alltag und Lebensqualität negativ beeinflussen.

Wann kann man sich frühestens aus einer COVID-19 Isolation "freitesten"?

Für die Wiederaufnahme der Tätigkeit gelten allerdings bestimmte Voraussetzungen: Infizierte können sich frühestens an Tag fünf freitesten, wenn sie zuvor 48 Stunden keine Symptome hatten. Zudem muss die Testung in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis erfolgen – entweder mit einem Antigen- oder PCR -Test.

Wie verläuft gewöhnlich die COVID-19 Übertragung?

Wenn eine infizierte Person hustet, niest, lacht oder spricht, scheidet sie Tröpfchen und Aerosole mit Viren aus. Diese verbreiten sich, schweben in der Luft und setzen sich auf Oberflächen ab. Je näher eine Person der oder dem Infizierten kommt, desto mehr ansteckende Tröpfchen und Aerosole können sie erreichen.

Können Geimpfte COVID-19 übertragen?

Auch Geimpfte und Genesene können das Virus übertragen Untersuchungen zufolge ist zwar anzunehmen, dass vollständig Geimpfte oder Genesene, die sich mit dem Coronavirus infizieren, nur eine geringe Viruslast und somit auch ein geringeres Übertragungsrisiko haben.

Wie aussagekräftig sind die COVID-19-Tests?

PCR-Tests bieten die zuverlässigsten Ergebnisse – sie sind der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal, die Auswertung durch Labore. Im Vergleich erkennen Schnelltests infizierte Menschen und auch nicht infizierte Menschen schlechter.

Welche Meldung veröffentlicht das RKI jeden Donnerstag parallel zum Wochenbericht?

Jeden Donnerstag parallel zum Wochenbericht veröffentlicht das RKI eine Tabelle mit COVID-19-Fällen, die einem Ausbruch zugeordnet werden, nach Meldewoche und Infektionsumfeld.

Welche COVID-19-Todesfälle werden für die Statistik erfasst?

In die Statistik des RKI gehen die COVID-19-Todesfälle ein, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 (direkter Erregernachweis) vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind. Das Risiko an COVID-19 zu versterben ist bei Personen, bei denen bestimmte Vorerkrankungen bestehen, höher. Daher ist es in der Praxis häufig schwierig zu entscheiden, inwieweit die SARS-CoV-2 Infektion direkt zum Tode beigetragen hat. Sowohl Menschen, die unmittelbar an der Erkrankung verstorben sind („gestorben an“), als auch Personen mit Vorerkrankungen, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lässt, was die Todesursache war („gestorben mit“) werden derzeit erfasst. Generell liegt es immer im Ermessen des Gesundheitsamtes, ob ein Fall als verstorben an bzw.mit COVID-19 ans RKI übermittelt wird oder nicht.

Wie kann man mögliche unerwünschte Reaktionen nach einer COVID-19 Impfung melden?

Im Rahmen einer Beobachtungsstudie zur Verträglichkeit der Impfstoffe können Geimpfte unerwünschte Reaktionen nach der Impfung zudem über die Smartphone-App „SafeVac 2.0“ erfassen und an das PEI übermitteln. Die App können Sie kostenfrei im Apple App Store und im Google Play Store herunterladen.