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Wie hoch ist der Freibetrag für zuzahlungsbefreiung?

Gefragt von: Frau Gabi Schmid  |  Letzte Aktualisierung: 11. September 2022
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Diese Belastungsgrenze liegt bei 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, d.h. wer darüber hinaus Geld für Zuzahlungen ausgeben muss(te), kann sich für den Rest des Jahres von den Zuzahlungen befreien lassen bzw. bekommt den Mehrbetrag von der Krankenkasse zurückerstattet.

Welches Einkommen wird bei der zuzahlungsbefreiung angerechnet?

Zu den häufigsten Einnahmen, die wir berücksichtigen müssen, gehören unter anderem: Arbeitsentgelt (Gehalt, Lohn, Ausbildungsgehalt, Verdienst aus Minjiob) Renten und Zusatzrenten jeglicher Art (auch Unfallrenten oder Betriebsrenten) Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosengeld.

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Zuzahlung?

Im Jahr 2021 liegt dieser Wert bei 39.480 Euro. Für jedes minderjährige oder familienversicherte Kind des Mitglieds und der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners wird ein Freibetrag von derzeit 8.388 Euro (Stand 2021) berücksichtigt.

Wie hoch ist die Belastungsgrenze 2022?

Für 2022 gelten dabei folgende Werte: 5.922 Euro für den ersten Angehörigen, 3.948 Euro für jeden weiteren Angehörigen. 8.388 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind.

Wie rechnet man die Belastungsgrenze aus?

Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent der Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen pro Kalenderjahr. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1 Prozent. Grundlage für die Berechnung ist die Summe Ihrer gesetzlichen Zuzahlungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Zuzahlungsbefreiung einfach erklärt

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Bin ich als Rentner von der Zuzahlung befreit?

Wichtig: Seit der Gesundheitsreform von 2004 ist eine komplette Zuzahlungsbefreiung für Rentner nicht mehr möglich. Einige Krankenkassen bieten ihren Versicherten die Möglichkeit eine Zuzahlungsbefreiung direkt zu Jahresbeginn auszustellen. Diese gilt dann unter Vorbehalt des Widerrufs.

Wie hoch ist der Freibetrag für Medikamente?

Sie beträgt 2 Prozent des jährlichen Familien-Bruttoeinkommens. Für chronisch Kranke liegt sie bei 1 Prozent. Etwa 5,8 Millionen Menschen waren laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände 2019 von weiteren Zuzahlungen befreit.

Für wen lohnt sich zuzahlungsbefreiung?

Eine Zuzahlungsbefreiung in der gesetzlichen Krankenversicherung lohnt sich für Sie, sobald Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen. Diese liegt bei allen gesetzlich Versicherten bei zwei Prozent – und bei chronisch Kranken bei einem Prozent – des jährlichen Haushalts-Bruttoeinkommens.

Wie lange kann man rückwirkend ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung?

Sie können den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung für bis zu vier Jahre rückwirkend stellen. Prüfen Sie mit dem Barmer Zuzahlungsrechner, ob eine Befreiung von der Zuzahlung für Sie möglich ist.

Wie hoch ist der Freibetrag bei der AOK?

Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze werden für Ihre Angehörigen Familienabschläge vom Haushaltseinkommen abgezogen. Für das Jahr 2022 gelten dabei folgende Werte: 5.922 Euro für den ersten Angehörigen. 8.388 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind.

Wie hoch ist die Belastungsgrenze?

Belastungsgrenzen sorgen dafür, dass kranke und behinderte Menschen die medizinische Versorgung in vollem Umfang erhalten und durch die gesetzlichen Zuzahlungen nicht unzumutbar belastet werden.

Welches Einkommen zählt für zuzahlungsbefreiung AOK?

Jährliche Bruttoeinnahmen aller im Haushalt lebenden Personen: 56.000 Euro. Abschlag Ehepartner -5.922 Euro.

Sind chronisch Kranke von der Zuzahlung befreit?

Chronisch kranke Menschen können eine Zuzahlungsbefreiung bei ihrer Krankenkasse bereits bei Erreichen einer Belastungsgrenze von 1 % ihres jährlichen Bruttoeinkommens beantragen. Generell liegt die Belastungsgrenze bei 2 % des Bruttoeinkommens, Näheres siehe Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung.

Wann gilt man als chronisch krank?

Um als chronisch krank zu gelten muss, zusätzlich zur ärztlichen Behandlung einer der folgenden Punkte mindestens ein Jahr lang auf Sie zutreffen: Sie besitzen eine Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5. Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 vor.

Wer gilt als schwerwiegend chronisch krank?

Hiernach gilt als schwerwiegend chronisch krank, wer mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit wenigstens ein Jahr lang nachweisen kann und zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt: entweder Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5 oder aber ein Grad der Behinderung ...

Was fällt nicht unter die Zuzahlungsbefreiung?

Gesetzlich Versicherte müssen teilweise noch weitere Kosten im Zusammenhang mit ihrer Krankenversicherung leisten, z.B. individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) oder finanzielle Eigenbeiträge zum Zahnersatz. Diese werden bei der Berechnung der Zuzahlungsbefreiung jedoch nicht berücksichtigt.

Wer bescheinigt chronisch krank?

Eine schwerwiegende chronische Krankheit müssen Sie mit einer ärztlichen Bescheinigung bei uns nachweisen. Diese brauchen wir, damit Sie die verringerte Zuzahlungsgrenze für sich oder Ihren Angehörigen nutzen können. Die Bescheinigung über Ihre chronische Erkrankung stellt Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin aus.

Was brauche ich für eine zuzahlungsbefreiung?

Welche Unterlagen brauche ich, um den Antrag zur Zuzahlungsbefreiung auszufüllen?
  • Ihre Versichertennummer.
  • Ihre E-Mail-Adresse.
  • Die Krankenversicherungsnummer Ihrer Kinder/Ihres Kindes.
  • Die Krankenversicherungsnummer Ihres Ehe- oder Lebenspartners.
  • Nachweis einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung (sofern zutreffend)

Kann man die Zuzahlungsbefreiung von der Steuer absetzen?

Zuzahlungen, die Krankenkassen nicht berücksichtigen

Mehrkosten für Arzneimittel, Eigenanteile zum Zahnersatz oder zu Hilfsmitteln sowie Kosten für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Tipp: Solche Krankheitskosten können unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden.

Wann bekomme ich eine Medikamentenbefreiung?

Voraussetzung für die Befreiung ist, dass die finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet, wobei auch Freibeträge angerechnet werden. Bei chronisch kranken Patienten ist es nur ein Prozent. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind immer zuzahlungsbefreit.

Wann bekommt man eine Zuzahlungsbefreiung für Medikamente?

Alle Medikamente, die vom Hersteller zu einem Preis angeboten werden, der mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt, können von der Zuzahlung befreit werden. Knapp 3.967 Arzneimittel enthält die Liste der Medikamente, die von den Krankenkassen von der Zuzahlung befreit sind (Stand 1. April 2022).

Wie hoch ist die zumutbare Belastung bei Rentnern?

Die zumutbare Belastung beträgt: bis 15.340 Euro: 2 % 306,80 Euro. bis 51.130 Euro: 3 % 1.073,70 Euro. bis 60.000 Euro: 4 % 354,80 Euro.

Welche Befreiungen für Rentner?

Als Rentnerin oder Rentner erhalten Sie in vielen Fällen Vergünstigungen, beispielsweise bei kulturellen Veranstaltungen wie im Theater, im Kino und auch im öffentlichen Nahverkehr. Mittlerweile gibt es auch vermehrt Rabatte in Geschäften oder in Restaurants.

Ist man mit zu hohem Blutdruck chronisch krank?

Die häufigsten chronischen Krankheiten in Deutschland

Dazu gehören beispielsweise Bluthochdruck (Hypertonie), Gefäßverkalkung (Arteriosklerose), koronare Herzkrankheit (KHK), Herzschwäche, Herzrhythmusstörungen oder ein Herzinfarkt.

Was zählt alles zu den Zuzahlungen?

Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind eine Form der direkten finanziellen Selbstbeteiligung der Versicherten an den Kosten ihrer individuellen Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Sie fallen zusätzlich zu den Beitragszahlungen an.

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