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Wie bekomme ich die Energiepauschale als Minijobber?

Gefragt von: Frau Marliese Noack  |  Letzte Aktualisierung: 13. August 2026
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Seit dem 1.9.2022 können auch Minijobber mit der Energiepreispauschale Hilfe erhalten. Die Pauschale wird als Zuschuss zum Gehalt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers ausgezahlt. Der Zuschuss beträgt 300 Euro und ist einmalig.

Wie bekomme ich nachträglich die Energiepauschale?

Wie bekomme ich jetzt noch die Energiepreispauschale? Die Energiepreispauschale (EPP) wurde bereits im Jahr 2022 ausgezahlt. Hast du die 300 Euro noch nicht bekommen, kannst du es ganz einfach mit der Abgabe der Steuererklärung 2022 nachholen.

Wie bekomme ich die 300 € Energiepauschale?

Erhalten Selbstständige die 300 Euro Pauschale? Auch Selbstständig und Freiberufler sowie Freiberuflerinnen haben ein Recht auf die Energiepauschale. Allerdings wird ihnen das Geld nicht automatisch ausgezahlt. Das heißt: Um die 300 Euro Pauschale zu erhalten, müssen Sie eine Steuererklärung einreichen.

Wo werden die 300 Euro Energiepauschale in der Steuererklärung eingetragen?

Und Sie erhalten den Betrag spätestens durch eine Einkommensteuererklärung vom Finanzamt. Das gilt besonders für alle mit Minijob. Hierfür müssen Sie lediglich den „Mantelbogen“ der Steuererklärung sowie die Zeilen 13 und 14 der Anlage „Sonstiges“ ausfüllen.

Wer bekommt die 300 Euro Energiepauschale nicht?

Nicht alle bekommen die 300 Euro Energiepauschale (EPP); ausgeschlossen sind hauptsächlich Personen, die 2022 keine Einkünfte als Arbeitnehmer, aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit hatten, wie Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I), viele Rentner (außer Erwerbsminderungsrentner) oder Studierende ohne Nebentätigkeit. Auch Grenzpendler mit Wohnsitz im Ausland, beschränkt Steuerpflichtige ohne inländischen Hauptwohnsitz und Arbeitnehmer mit nur geringfügiger Beschäftigung (ohne andere Einkünfte) waren oft ausgeschlossen, wenn sie die Voraussetzungen nicht erfüllten.
 

Minijobber erhalten Energiepreispauschale von 300 Euro und das STEUERFREI

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Wie beantrage ich die Energiepreispauschale beim Finanzamt?

Beantragung erfolgt über die Steuererklärung 2022

Grundsätzlich ist für die Auszahlung der Energiepreispauschale kein Extra-Antrag nötig. Lediglich Minijobber müssen zusätzlich die Zeilen 13 und 14 der Anlage "Sonstiges" ihrer Steuererklärung ausfüllen.

Wer hat Anspruch auf die Zahlung von 300?

Wenn Sie vor dem 22. September 1959 geboren wurden, könnten Sie zwischen 100 und 300 Pfund Sterling erhalten, um Ihre Heizkosten für den Winter 2025/26 zu decken. Diese Zahlung wird als „Winterheizkostenzuschuss“ bezeichnet. Dieser Leitfaden ist auch auf Walisisch (Cymraeg) und in leicht verständlicher Sprache verfügbar.

Wo muss ich bei Elster die Energiepauschale eintragen?

Nur Steuerpflichtige, die pauschal besteuerten Arbeitslohn nach § 40a EStG bezogen haben, müssen in der Anlage „Sonstiges“ in den Zeilen 13 und 14 Eintragungen vornehmen. Ansonsten reicht die Abgabe der Erklärung unter Angabe der Einkünfte aus.

Wie gebe ich pauschalen in der Steuererklärung an?

Wo kann ich die Pauschalen in der Steuerklärung angeben? In der Steuererklärung kannst Du den großen Teil der Pauschalen in der Anlage N angeben. Auf Kinder bezogene Beträge musst Du in der Anlage Kind aufführen. Handelt es sich um einen Freibetrag, musst Du diesen nicht extra als Pauschale geltend machen.

Wer bekommt 300 € Zuschuss vom Staat?

Den 300-Euro-Zuschuss (Energiepreispauschale) bekamen primär alle einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner und Studierende, die 2022 in Deutschland wohnten und Einkünfte hatten, aber auch Pensionäre, Minijobber, Landwirte und Beamte. Es gibt auch andere 300€-Zuschüsse, wie den Corona-Kinderbonus (2020) oder Wohngeld-Zuschüsse für Familien mit geringem Einkommen, aber die Energiepauschale war die bekannteste. 

Wo kann ich die Energiepauschale beantragen?

Rentnerinnen und Rentner, die die Energiepreispauschale trotz bestehendem Anspruch nicht erhalten haben, können einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen. Der Antrag ist in der Zeit vom 9. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in 44781 Bochum zu stellen.

Wann bekommt jeder Deutsche 300 € aufs Konto?

Und in Deutschland? Hier warten die Bürger noch immer auf den versprochenen Bonus. Die Auszahlung ist an die Verknüpfung der Steuer-ID mit einer IBAN gebunden. Laut einem Sprecher des Finanzministeriums soll dieser Mechanismus bis 2025 einsatzbereit sein, wie „inside-digital.de“ berichtet.

Kann ich den Pauschbetrag rückwirkend beantragen?

Wird eine Behinderung rückwirkend festgestellt, dann können Sie den Pauschbetrag auch rückwirkend bekommen. Zum Beispiel: Im Herbst 2024 hatten Sie einen Arbeitsunfall, der zu einer Behinderung geführt hat. Im Sommer 2025 lassen Sie Ihre Behinderung feststellen.

Werden Pauschalen in der Steuererklärung automatisch berücksichtigt?

Wenn du eine Steuererklärung abgibst, berücksichtigt das Finanzamt diese automatisch: Werbungskostenpauschale. Sonderausgabenpauschale. Kinderfreibetrag.

Was passiert, wenn man 10 Jahrelang keine Steuererklärung gemacht hat?

Wenn du 10 Jahre lang keine Steuererklärung eingereicht hast, hängen die Folgen von deiner Abgabepflicht ab. Warst du zur Abgabe verpflichtet, können Versäumniszuschläge , Nachzahlungen mit Zinsen und ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung die Folge sein.

Welche Pauschalen ohne Nachweis?

Das Finanzamt berücksichtigt seit 2023 von sich aus als Werbungskosten einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro – ganz ohne Nachweise. Im Jahr 2022 waren es mit 1.200 Euro etwas weniger, bis zum Jahr 2021 nur 1.000 Euro.

Wo finde ich die ausgezahlte Energiepreispauschale in meiner Steuererklärung?

Eine vom Arbeitgeber ausgezahlte Energiepreispauschale ist in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit dem Großbuchstaben E anzugeben (§ 117 Abs. 4 EStG).

Was ist Zeile 28 Anlage N?

Zeilen 5 bis 28 – Angaben zum Arbeitslohn

Hier machen Sie einige grundlegende Angaben zu Ihrem Arbeitslohn, die Sie zum größten Teil Ihrer Lohnsteuerbescheinigung entnehmen können.

Wie lange kann das Finanzamt eine Steuererklärung nachfordern?

Bei Personen, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, gibt es eine siebenjährige Frist, innerhalb der das Finanzamt die Steuererklärung nachfordern kann. Falls Ihnen dann die Belege fehlen, kann das Finanzamt die Steuer schätzen.

Wer bekommt die Energiepreispauschale nicht?

Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen (insbesondere Beamtenpensionäre) sowie Rentnerinnen und Rentner, die im Jahr 2022 keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielten, erhalten keine EPP.

Wie wirkt sich die Energiepauschale auf die Steuererklärung aus?

Das Finanzamt berücksichtigt die Energiepreispauschale im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung 2022 automatisch. Daher ist sie nicht in der Einkommensteuererklärung für 2022 anzugeben.

Wer hat Anspruch auf die Auszahlung von 300 €?

Den 300-Euro-Zuschuss (Energiepreispauschale) bekamen primär alle einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner und Studierende, die 2022 in Deutschland wohnten und Einkünfte hatten, aber auch Pensionäre, Minijobber, Landwirte und Beamte. Es gibt auch andere 300€-Zuschüsse, wie den Corona-Kinderbonus (2020) oder Wohngeld-Zuschüsse für Familien mit geringem Einkommen, aber die Energiepauschale war die bekannteste. 

Wem stehen die 300 € zu?

Die 300 Euro (Energiepreispauschale) wurden hauptsächlich 2022 an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1 bis 5), Minijobber, Selbstständige und Rentner gezahlt, die 2022 aktiv waren; aktuell (Januar 2026) gibt es keine generelle 300-Euro-Auszahlung mehr, aber es gab Wohngeld-Auszahlungen im Dezember 2025. Für die Energiepreispauschale von 2022 galten Arbeitnehmer, Selbstständige, Landwirte, Rentner (ab Dez. 2022) und Minijobber als berechtigt. 

Wer hat Anspruch auf 300 Euro Energiepauschale?

Ja: Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer, je nach Steuersatz kommt also netto entsprechend weniger bei den Empfängern an. Wer mit seinem Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2022: 10.347 Euro für Singles, 20.694 Euro für Verheiratete) bleibt, bekommt die vollen 300 Euro.