Wie bekomme ich die 300 Euro vom Staat?
Gefragt von: Anny Metzger | Letzte Aktualisierung: 27. Februar 2026sternezahl: 4.5/5 (59 sternebewertungen)
Die 300 Euro Energiepreispauschale (EPP) für 2022 wurden hauptsächlich automatisch mit dem Gehalt im September 2022 durch den Arbeitgeber ausgezahlt, ohne dass Sie etwas tun mussten. Wer sie nicht bekam (z.B. Rentner, Studierende ohne Arbeit, Minijobber), konnte sie über die Einkommensteuererklärung 2022 beantragen oder musste bei Minijobs eine Steuererklärung machen, um den Anspruch geltend zu machen, da die Auszahlung bei bestimmten Arbeitgebern erst später erfolgte. Rentner konnten die Pauschale erhalten, indem sie 2022 einen Minijob ausübten und dies über die Steuererklärung geltend machten, was die Auszahlung 2023 zur Folge hatte.
Wie komme ich nachträglich an die 300 Euro Energiepauschale?
Wenn der Minijob deine Hauptbeschäftigung war, solltest du die Energiepauschale im September 2022 vom Arbeitgeber bekommen haben. Ist das nicht passiert, kannst du das noch über deine Steuererklärung für das Jahr 2022 nachholen.
Wer hat Anspruch auf die 300 € vom Staat?
Die 300 Euro (Energiepreispauschale) wurden hauptsächlich 2022 an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1 bis 5), Minijobber, Selbstständige und Rentner gezahlt, die 2022 aktiv waren; aktuell (Januar 2026) gibt es keine generelle 300-Euro-Auszahlung mehr, aber es gab Wohngeld-Auszahlungen im Dezember 2025. Für die Energiepreispauschale von 2022 galten Arbeitnehmer, Selbstständige, Landwirte, Rentner (ab Dez. 2022) und Minijobber als berechtigt.
Wo kann ich die Energiepauschale beantragen?
Rentnerinnen und Rentner, die die Energiepreispauschale trotz bestehendem Anspruch nicht erhalten haben, können einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen. Der Antrag ist in der Zeit vom 9. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in 44781 Bochum zu stellen.
Wann bekommt jeder Deutsche 300 € aufs Konto?
Und in Deutschland? Hier warten die Bürger noch immer auf den versprochenen Bonus. Die Auszahlung ist an die Verknüpfung der Steuer-ID mit einer IBAN gebunden. Laut einem Sprecher des Finanzministeriums soll dieser Mechanismus bis 2025 einsatzbereit sein, wie „inside-digital.de“ berichtet.
Energiepauschale: Im September schenkt Ihnen der Staat 300 Euro - So sichern auch Sie sich das Geld
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Wem stehen die 300 € zu?
Die 300 Euro (Energiepreispauschale) wurden hauptsächlich 2022 an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1 bis 5), Minijobber, Selbstständige und Rentner gezahlt, die 2022 aktiv waren; aktuell (Januar 2026) gibt es keine generelle 300-Euro-Auszahlung mehr, aber es gab Wohngeld-Auszahlungen im Dezember 2025. Für die Energiepreispauschale von 2022 galten Arbeitnehmer, Selbstständige, Landwirte, Rentner (ab Dez. 2022) und Minijobber als berechtigt.
Wer wird 2025 einmal das Klimageld erhalten?
Jede Person in Deutschland soll rückwirkend zum 1. Januar 2025 ein Klimageld von 320 Euro erhalten. In Zukunft könnte das Klimageld auch höher ausfallen, je nachdem wie sich der CO2-Preis entwickelt. Denn ab 2027 wird der CO2-Preis nicht mehr von der Regierung festgelegt, sondern wird vom Markt bestimmt.
Wo werden die 300 Euro Energiepauschale in der Steuererklärung eingetragen?
Und Sie erhalten den Betrag spätestens durch eine Einkommensteuererklärung vom Finanzamt. Das gilt besonders für alle mit Minijob. Hierfür müssen Sie lediglich den „Mantelbogen“ der Steuererklärung sowie die Zeilen 13 und 14 der Anlage „Sonstiges“ ausfüllen.
Welche Rentner bekommen eine Einmalzahlung?
Bestimmte Rentner erhalten Einmalzahlungen oder Zuschläge, wie z.B. Rentner mit vor 2019 begonnener Erwerbsminderungsrente (Zuschlag ab Juli 2024), Bezieher von Grundrenten mit 33+ Jahren Zeiten (Zuschlag), oder Empfänger bestimmter Zusatzleistungen wie der Energiepreispauschale (300 Euro 2022). Eine große einmalige Nachzahlung von bis zu 17 Monatsbeträgen wird für Rentner mit Erwerbsminderungsrente erwartet, die ab Dezember 2025 umgestellt wird, wobei die Rentenversicherung dies automatisch prüft und die Auszahlung erfolgt.
Wer hat Anspruch auf 300 Euro Energiepauschale?
Ja: Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer, je nach Steuersatz kommt also netto entsprechend weniger bei den Empfängern an. Wer mit seinem Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2022: 10.347 Euro für Singles, 20.694 Euro für Verheiratete) bleibt, bekommt die vollen 300 Euro.
Wann gibt es den 300 € Zuschuss vom Staat?
Wohngeld: Termine für die Auszahlung 2026
Laut Wohngeldgesetz gilt: "Das Wohngeld ist monatlich im Voraus auf ein Konto eines Haushaltsmitgliedes ... zu zahlen". Das bedeutet, die Behörden überweisen das Wohngeld für Januar bereits Ende Dezember des Vorjahrs, das Geld für Februar bereits Ende Januar und so weiter.
Wer bekommt die Auszahlung von 300 Euro?
Den 300-Euro-Zuschuss (Energiepreispauschale) bekamen primär alle einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner und Studierende, die 2022 in Deutschland wohnten und Einkünfte hatten, aber auch Pensionäre, Minijobber, Landwirte und Beamte. Es gibt auch andere 300€-Zuschüsse, wie den Corona-Kinderbonus (2020) oder Wohngeld-Zuschüsse für Familien mit geringem Einkommen, aber die Energiepauschale war die bekannteste.
Welche Rentner bekommen 300 Euro Zuschuss?
Die 300 Euro Energiepreispauschale bekamen im Jahr 2022 alle Rentner, die im September 2022 eine gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der Rentenversicherung bezogen, auch Witwen, Witwer und Waisen, was automatisch ausgezahlt wurde. Für 2024/2025 gibt es diese spezielle Pauschale nicht mehr; stattdessen gibt es andere Entlastungen, wie z.B. Wohngeld-Freibeträge für Rentner mit langen Grundrentenzeiten (mind. 33 Jahre).
Wie erhalte ich als Rentner die 300 € Energiepauschale?
Alle, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, bekommen die 300 Euro Energiepreispauschale. Auch Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner sowie Hinterbliebene, also Witwen und (Halb-)Waisen. Die Pauschale wird einmal pro Person ausgezahlt und nicht einmal pro Rente.
Welche Rentner erhalten die 300 € Energiepreispauschale nicht?
Rentner, die am 1.12.2022 keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben, haben keinen Anspruch auf die 300 Euro Energiepreispauschale. Rentner und Pensionsbeziehende mit dauerhaften Wohnsitz im Ausland. Vorruhestands-Rentner die noch keine gesetzliche Rente beziehen, aber Vorruhestandsgeld beziehen oder erhalten.
Kann man zweimal die Energiepauschale bekommen?
Doppelte Zahlung der EPP zulässig
Eine Vielzahl von Rentnern erhält die EPP sogar zweimal. Und das ganz legal, denn wenn sie bereits als Arbeitnehmer oder Selbständiger Anspruch auf eine EPP haben, wird nun eine zweite EPP gezahlt.
Welche Sonderzahlung bekommen Rentner?
Die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland sollen bis zum 15.12.2022 eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro zum Ausgleich der hohen Energiepreise erhalten. Das Bundeskabinett billigte eine entsprechende Vorlage von Sozialminister Hubertus Heil (SPD).
Wann bekommen Rentner die 3000 € Inflationsausgleich?
Letzte Chance: 3000€ Inflationsprämie für Rentner bis Ende 2024 sichern. Viele Menschen haben die Prämie bis 3.000€ erhalten. Der Arbeitgeber kann sie zahlen, als freiwillige Leistung oder auf Grund einer tariflichen Regelung. Die Inflationsprämie ist im Oktober 2022 eingeführt worden.
Wann gibt es extra Geld für Rentner 2025?
Die Rentenerhöhung 2025 tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft und beträgt 3,74 %. Das bedeutet mehr Geld für Rentner, wobei sich der aktuelle Rentenwert auf 40,79 € erhöht. Ab Dezember 2025 gibt es zudem eine Neuregelung beim Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten, der dann in die monatliche Rente integriert wird.
Welche Pauschalen gelten für die Steuererklärung 2024?
1.230 Euro zieht der Fiskus automatisch allen Arbeitnehmer/innen seit 2023 pauschal von den Jahreseinnahmen ab, wenn sie eine Steuererklärung machen – bis 2022 waren es 1.200 Euro und vorher sogar nur 1.000 Euro. Das ist die sogenannte Werbungskostenpauschale, manchmal auch Arbeitnehmerpauschbetrag genannt.
Wo trägt man die Energiepauschale für Rentner in der Steuererklärung ein?
Rentnerinnen und Rentner
ist der ausgezahlte Betrag nicht in der Einkommensteuererklärung für 2022 anzugeben. Das Finanzamt erhält automatisch eine elektronische Mitteilung über die Auszahlung der Energiepreispauschale und wird diese von Amts wegen bei der Einkommensteuer-Festsetzung für das Jahr 2022 berücksichtigen.
Wie beantrage ich das Klimageld 2024 für Rentner?
Ja, Rentnerinnen und Rentner haben Anspruch auf Entlastungen, die als soziales Klimageld geplant waren, wobei es bereits eine einmalige Energiepreispauschale (EPP) von 300 € gab, und das eigentliche Klimageld (als dauerhafter Ausgleich für die CO2-Bepreisung) an die Einkommenssituation geknüpft ist, sodass viele Rentner profitieren sollen, wobei die Umsetzung durch politische Änderungen unsicher ist, aber grundsätzlich auch Rentner entlasten soll.
Wer bekommt 300 Euro?
Die 300 Euro (Energiepreispauschale) wurden hauptsächlich 2022 an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1 bis 5), Minijobber, Selbstständige und Rentner gezahlt, die 2022 aktiv waren; aktuell (Januar 2026) gibt es keine generelle 300-Euro-Auszahlung mehr, aber es gab Wohngeld-Auszahlungen im Dezember 2025. Für die Energiepreispauschale von 2022 galten Arbeitnehmer, Selbstständige, Landwirte, Rentner (ab Dez. 2022) und Minijobber als berechtigt.
Wer hat Anspruch auf den Klimabonus im Jahr 2025?
Der Klimabonus, wie er in Österreich bekannt ist, wird ab 2025 nicht mehr als neues Programm ausgezahlt, da die Auszahlung für 2024 im Frühjahr 2025 endete; stattdessen wird in Deutschland über ein "Klimageld" diskutiert, das Einkommensschwache entlasten soll, aber noch nicht beschlossen ist, während es in Österreich nun um die Abwicklung vergangener Ansprüche geht.
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