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Wie beantrage ich Kindererziehungszeiten für die Rente?

Gefragt von: Frau Dr. Ina Bartsch B.A.  |  Letzte Aktualisierung: 2. Oktober 2026
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Um Kindererziehungszeiten für die Rente zu beantragen, nutzen Sie das Formular V0800 der Deutschen Rentenversicherung, idealerweise online über deren eService, nachdem Ihr Kind 10 Jahre alt geworden ist; es ist ein Antrag nötig, da die Zeiten nicht automatisch angerechnet werden und er kann auch bei der Kontenklärung gestellt werden, um einen monatlichen Rentenzuschlag zu erhalten.

Woher bekomme ich einen Nachweis für Kindererziehungszeiten?

Wie weise ich Kindererziehungszeiten nach? Als Nachweis für die Anerkennung von Kindererziehungszeiten reicht die Erklärung im Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) auf Feststellung von Kindererziehungszeiten aus. Die Geburt der Kinder müssen Sie durch eine Geburtsurkunde nachweisen.

Wann sollte man den Antrag auf Kindererziehungszeiten beantragen?

Kindererziehungszeiten beantragen Sie am besten, wenn das Kind etwa zehn Jahre alt ist, aber jederzeit rückwirkend möglich, oft im Rahmen der Kontenklärung (Formular V0800) oder sogar mit dem Rentenantrag. Ausnahmen: Bei Riester-Verträgen frühzeitig nach dem 4. Geburtstag (Formular V0820) beantragen, um die Zulagen zu sichern, oder wenn der Vater die Zeiten erhalten soll – dann ist die gemeinsame Erklärung V0820 sofort nötig, da sie nur kurz rückwirkend gilt.
 

Werden Kindererziehungszeiten bei der Rente automatisch berücksichtigt?

Nein, Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch berücksichtigt, sie müssen aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden, typischerweise mit dem Formular V0800 und der Geburtsurkunde des Kindes, sonst fehlen sie in Ihrem Rentenkonto, aber wenn sie einmal erfasst sind, werden sie bei der Rentenberechnung automatisch mitgezählt, wofür Sie Ihren Versicherungsverlauf prüfen sollten.
 

Wann muss ich das Formular V0800 ausfüllen?

Den V0800-Antrag für Kindererziehungszeiten sollten Sie am besten dann ausfüllen, wenn das Kind etwas älter ist (z.B. ab 10 Jahren), aber idealerweise nicht bis ins Rentenalter warten, da die finanziellen Vorteile erst ab dem Antragsmonat wirken und bei späteren Anträgen hohe Nachzahlungen entfallen, auch wenn die Zeiten immer noch angerechnet werden können; oft wird er im Rahmen einer Kontenklärung (Formular V0100) gestellt, die Sie jederzeit einreichen können, um die Kinderzeiten prüfen zu lassen. 

Applying for childcare leave - How to fill out application V0800 and V0805?

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Wer hat Anspruch auf Kindererziehungszeiten mit dem V0800-Antrag?

Mit dem V0800-Antrag kannst du dir Kindererziehungszeiten auf die Rente anrechnen lassen – das bringt dir bis zu 108 € monatlich extra. Der Antrag gilt für leibliche Eltern genauso wie für Stief-, Pflege- oder Adoptiveltern, solange du das Kind wirklich betreut hast.

Woher weiß ich, ob Kindererziehungszeiten angerechnet wurden?

Ob dir Kindererziehungszeiten angerechnet wurden, erkennst du im Versicherungsverlauf oder Rentenbescheid – dort sind die Zeiträume und Punkte klar aufgeführt. Fehlt der Eintrag, wurden die Zeiten vermutlich nie beantragt. Dann solltest du aktiv werden und das unbedingt nachholen.

Kann ich den V0800 rückwirkend beantragen?

Ja, den V0800-Antrag (Kindererziehungszeiten) können Sie rückwirkend beantragen, da es hierfür keine gesetzliche Frist gibt – auch nicht für Zeiten, als Ihre Kinder noch klein waren, aber Sie haben den Antrag verpasst; es ist keine Nachzahlung für vergangene Renten möglich, aber die Entgeltpunkte werden ab dem Antragsmonat für die zukünftige Rente gutgeschrieben, was Ihre monatliche Rente erhöht. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) empfiehlt, dies bei der ersten Rentenkontenklärung zu tun, oft um die 40/50, da die Zeiten dann automatisch im Versicherungsverlauf erscheinen und eine Lückenprüfung erleichtern.
 

Warum Geburtsurkunde der Kinder bei Rentenantrag?

Geburtsurkunden der Kinder sind beim Rentenantrag wichtig, um Kindererziehungszeiten nachzuweisen, die die Rente erhöhen, und um einen günstigeren Beitragssatz in der Pflegeversicherung zu erhalten, da kinderlose Versicherte einen höheren Beitrag zahlen. Sie helfen auch, die Mindestversicherungszeit (9/10-Regelung) für die Krankenversicherung der Rentner zu erfüllen, indem jedem Kind drei Jahre angerechnet werden. Die Urkunden belegen die Elterneigenschaft gegenüber der Deutschen Rentenversicherung (DRV). 

Was bringen 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten?

10 Jahre Kinderberücksichtigungszeit bringen Ihnen vor allem mehr Sicherheit für die Rente, indem sie Lücken füllen, die Wartezeiten für die Rente mit 63 oder für Menschen mit Behinderung erfüllen und den Schutz bei Erwerbsminderung sichern. Indirekt verbessern sie auch die Rentenhöhe, indem sie bei Teilzeitarbeit eine Aufwertung der Entgeltpunkte (bis zu 50% Zuschlag) ermöglichen und bei gleichzeitiger Erziehung mehrerer Kinder zusätzliche Rentenpunkte bringen, was zu einer höheren monatlichen Rente führen kann. 

Können Kindererziehungszeiten nachträglich beantragt werden?

Ja, Kindererziehungszeiten können nachträglich beantragt werden, da sie nicht automatisch angerechnet werden; Sie nutzen dafür das Formular V0800 bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV), auch noch Jahre nach der Erziehung, idealerweise ab dem 10. Geburtstag des Kindes, aber Achtung: Die Rentenerhöhung beginnt erst ab dem Folgemonat der Antragstellung, ohne Nachzahlung für die Vergangenheit. Eine gemeinsame Erklärung (Formular V0820) zur Übertragung der Zeiten auf den Vater muss sofort abgegeben werden, sonst gilt sie nur für zwei Monate rückwirkend.
 

Wie viel Rente bekomme ich für 2 Kinder?

Für zwei Kinder gibt es mehr Rente durch die sogenannte Mütterrente, wobei die genaue Höhe von den Geburtsjahren der Kinder abhängt: Bei zwei Kindern, die nach 1992 geboren wurden, gibt es ca. 244,74 € mehr (6 Rentenpunkte), bei zwei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, sind es ca. 203,95 € mehr (5 Rentenpunkte), und bei einem vor und einem nach 1992 geborenen Kind sind es etwa 224,35 € zusätzlich (5,5 Rentenpunkte) monatlich, da jedes Kind eine bestimmte Zeit der Kindererziehung einbringt, die in Rentenpunkte umgerechnet wird.
 

Kann ich den V0800 online beantragen?

Der Antrag – bekannt auch als Formular V0800 – kann bequem mit den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt werden.

Wann stellt man den Antrag auf Kindererziehungszeiten?

Laut Deutscher Rentenversicherung reicht es aus, den Antrag auf Feststellung der Kindererziehungszeiten zu stellen, wenn ein Kind das zehnte Lebensjahr vollendet hat.

Welche Unterlagen muss ich dem Rentenantrag beifügen?

Für einen Rentenantrag benötigen Sie grundlegend Ihre Rentenversicherungsnummer, einen Personalausweis/Reisepass, Ihre Krankenversicherungsdaten, Ihre IBAN und Steuer-ID sowie Nachweise über fehlende Versicherungszeiten, Kindererziehungszeiten, Ausbildungen (Zeugnisse, Lehrverträge) und ggf. Sozialleistungsbezug oder Beamtenzeiten. Wichtig sind auch Geburtsurkunden (ggf. für Kinder), Nachweise über Auslandsaufenthalte und eventuelle Vollmachten, wenn Dritte helfen.
 

Wann muss ich das formular V0805 ausfüllen?

Den Vordruck V0805 müssen Sie ausfüllen, wenn nicht die leibliche oder Adoptivmutter den Antrag auf Kindererziehungszeiten stellt (z.B. der Vater) oder wenn die Erziehung nicht durchgehend von 0 bis 10 Jahren bei einer Person lag, da er zusätzliche Informationen zu Unterbrechungen und geteilter Erziehung erfragt. Er ist immer für jedes Kind separat auszufüllen und wird zusammen mit dem V0800 eingereicht, um die Zeiten korrekt zuzuordnen, idealerweise sobald das jüngste Kind 10 Jahre alt wird, um Nachteile zu vermeiden.
 

Werden Kinder automatisch bei der Rente berücksichtigt?

Nein, Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch berücksichtigt, sie müssen aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden, typischerweise mit dem Formular V0800 und der Geburtsurkunde des Kindes, sonst fehlen sie in Ihrem Rentenkonto, aber wenn sie einmal erfasst sind, werden sie bei der Rentenberechnung automatisch mitgezählt, wofür Sie Ihren Versicherungsverlauf prüfen sollten.
 

Welche Unterlagen benötigt der Rentenberater?

Für die Rentenberatung benötigen Sie unbedingt Ihren Personalausweis/Reisepass und die Rentenversicherungsnummer (Sozialversicherungsnummer) sowie die aktuelle Rentenauskunft/Versicherungsverlauf. Weitere wichtige Unterlagen sind: Krankenkassenkarte, IBAN/BIC, ggf. Nachweise zu Ausbildung, Beschäftigungen (Gehaltsabrechnungen), Bezug von Sozialleistungen (ALG, Krankengeld) und Betriebsrenten. 

Warum braucht der Arbeitgeber die Geburtsurkunde vom Kind?

Arbeitgeber brauchen die Geburtsurkunde vom Kind hauptsächlich für den Nachweis der Elterneigenschaft gegenüber den Sozialversicherungsträgern (Pflegeversicherung), um den richtigen Beitragssatz zu ermitteln, und für Anträge wie Elternzeit oder Kinderkrankentage, da die Urkunde die Anzahl und das Alter der Kinder belegt. Dies dient der korrekten Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und der Gewährung von Arbeitnehmer-Vorteilen, auch wenn Arbeitgeber datenschutzrechtlich nur die notwendigen Daten speichern dürfen und oft eine eidesstattliche Erklärung oder einen Vermerk akzeptieren.
 

Wie viele Jahre bekommt man pro Kind zur Rente angerechnet?

Für Kindererziehungszeiten erhalten Sie Rentenpunkte (Entgeltpunkte) gutgeschrieben, die Ihre spätere Rente erhöhen: Pro Jahr gibt es knapp 1 Punkt (ca. 0,0833 pro Monat), was aktuell (2025) rund 40,79 € monatliche Rente pro Punkt bedeutet, sodass für ein Kind im Idealfall etwa 122 € (3 x 40,79 €) brutto mehr drin sind, wobei die genaue Summe vom Geburtsjahr des Kindes und den aktuellen Rentenwerten abhängt. 

Wie lange wird V0800 gezahlt?

Für den V0800 Antrag auf Kindererziehungszeiten gibt es grundsätzlich keine starre Frist, Sie können ihn jederzeit stellen, auch noch im Rentenalter, aber es wird empfohlen, ihn frühzeitig (etwa bis zum 10. Geburtstag des Kindes) oder im Rahmen einer Rentenklärung einzureichen, um keine Nachteile zu haben, da die Zeiten nur für maximal zwei Monate rückwirkend angerechnet werden können und Sie ohne Antrag keine Gutschriften erhalten. 

Können Kindererziehungszeiten verfallen?

Berücksichtigungszeiten gelten nur für denjenigen, dem auch die Kindererziehungszeit anerkannt wurde. Die Berücksichtigungszeit beginnt am Tag der Geburt und endet nach spätestens 10 Jahren. Werden in diesem Zeitraum weitere Kinder geboren, verlängert sie sich nicht.

Wie wirken sich Kindererziehungszeiten auf die Rente mit 63 aus?

Kindererziehungszeiten werden bei der Rente mit 63 (und auch bei anderen Rentenarten) angerechnet, indem sie Ihnen Rentenpunkte (Entgeltpunkte) gutschreiben, was Ihre monatliche Rente erhöht, ähnlich als hätten Sie Beiträge gezahlt. Die Dauer der Anrechnung hängt vom Geburtsjahr des Kindes ab: bis zu 30 Monate für Kinder vor 1992 (zukünftig 36 Monate ab 2027) und bis zu 36 Monate für Kinder ab 1992. Wichtig ist: Sie müssen die Zeiten aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen (Formular V0800) – sie werden nicht automatisch gutgeschrieben.
 

Kann ich nachträglich Kindererziehungszeiten für meine Rente beantragen?

Tatsächlich kann die Kindererziehungszeit auch nachträglich angerechnet werden. Und: Der Antrag kann auch nachträglich gestellt werden, um die Rente zu erhöhen. Die DRV schreibt: "Es reicht aus, den Antrag auf Feststellung der Zeiten der Kindererziehung zu stellen, wenn Ihr Kind das zehnte Lebensjahr vollendet hat."

Was zählt nicht zu den 45 Jahren Rente?

Zu den 45 Beitragsjahren zählen neben Beschäftigungszeiten auch Kindererziehungszeiten und Zeiten der Arbeitslosigkeit bei Bezug von Arbeitslosengeld I. Ausgenommen hiervon sind die letzten zwei Jahre vor dem Renteneintrittsalter.

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