Wie beantrage ich die Anerkennung der Kindererziehungszeit?
Gefragt von: Josefa Beck | Letzte Aktualisierung: 8. Juli 2026sternezahl: 4.1/5 (60 sternebewertungen)
Um Kindererziehungszeiten anzuerkennen, nutzen Sie das Formular V0800 der Deutschen Rentenversicherung (DRV), das Sie online ausfüllen oder herunterladen können, idealerweise wenn das Kind 10 Jahre alt wird, aber auch im Rahmen einer Kontenklärung. Sie benötigen Ihre Rentenversicherungsnummer und Geburtsurkunden; bei geteilter Erziehung muss eine gemeinsame Erklärung (Formular V0820) abgegeben werden, um festzulegen, welchem Elternteil die Zeiten zugerechnet werden.
Woher bekomme ich einen Nachweis für Kindererziehungszeiten?
Als Nachweis für die Anerkennung von Kindererziehungszeiten reicht die Erklärung im Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) auf Feststellung von Kindererziehungszeiten aus.
Wann muss man einen Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten stellen?
Kindererziehungszeiten beantragen Sie am besten, wenn das Kind 10 Jahre alt wird, mit dem Formular V0800 Deutsche Rentenversicherung, idealerweise im Rahmen einer Kontenklärung; für Riester-Verträge schon nach dem 4. Geburtstag, damit die Zulagen nicht zurückgefordert werden; die Zuweisung an den Vater erfordert eine sofortige gemeinsame Erklärung, da diese nur vorübergehend gilt. Die Zeiten verjähren nicht und können auch noch mit dem Rentenantrag geltend gemacht werden, sollten aber im Versicherungsverlauf überprüft werden.
Wie beantrage ich die Kindererziehungszeiten?
Kindererziehungszeiten beantragen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung mit dem Formular V0800, am besten, wenn das Kind 10 Jahre alt wird, oder im Rahmen einer Kontenklärung. Die Zeiten sind wichtig für die Rente und werden nicht automatisch gutgeschrieben; Sie müssen sie aktiv über Online-Dienste (eAntrag) oder per Post einreichen, wobei die Geburtsurkunden der Kinder als Nachweis nötig sind. Bei der Zuweisung der Zeiten an den Vater oder bei einer Aufteilung muss eine gemeinsame Erklärung (Formular V0820) abgegeben werden.
Woher weiß ich, ob Kindererziehungszeiten angerechnet wurden?
Ob dir Kindererziehungszeiten angerechnet wurden, erkennst du im Versicherungsverlauf oder Rentenbescheid – dort sind die Zeiträume und Punkte klar aufgeführt. Fehlt der Eintrag, wurden die Zeiten vermutlich nie beantragt. Dann solltest du aktiv werden und das unbedingt nachholen.
Applying for childcare leave - How to fill out application V0800 and V0805?
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Werden Kindererziehungszeiten automatisch bei der Rente berücksichtigt?
Nein, Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch berücksichtigt, sie müssen aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden, typischerweise mit dem Formular V0800 und der Geburtsurkunde des Kindes, sonst fehlen sie in Ihrem Rentenkonto, aber wenn sie einmal erfasst sind, werden sie bei der Rentenberechnung automatisch mitgezählt, wofür Sie Ihren Versicherungsverlauf prüfen sollten.
Kann ich Kindererziehungszeiten nachträglich beantragen?
Ja, Kindererziehungszeiten (KEZ) können nachträglich beantragt werden, auch wenn das Kind schon längst erwachsen ist, aber die finanzielle Wirkung beginnt erst mit dem Antragsmonat – es gibt keine Nachzahlungen für die Vergangenheit. Der Antrag (Formular V0800) ist notwendig, da die Zeiten nicht automatisch angerechnet werden, und kann jederzeit bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden. Werden die Zeiten später beantragt, entgehen einem erhebliche Entgeltpunkte.
Wann sollte man V0800 beantragen?
Den V0800-Antrag für Kindererziehungszeiten sollten Sie am besten dann ausfüllen, wenn das Kind etwas älter ist (z.B. ab 10 Jahren), aber idealerweise nicht bis ins Rentenalter warten, da die finanziellen Vorteile erst ab dem Antragsmonat wirken und bei späteren Anträgen hohe Nachzahlungen entfallen, auch wenn die Zeiten immer noch angerechnet werden können; oft wird er im Rahmen einer Kontenklärung (Formular V0100) gestellt, die Sie jederzeit einreichen können, um die Kinderzeiten prüfen zu lassen.
Wie viel Rente bekommt man pro Monat für Kindererziehungszeiten?
Pro Kind gibt es in der deutschen Rentenversicherung rund 122 € extra pro Monat, da für die Kindererziehungszeit (aktuell 3 Jahre) etwa 3 Rentenpunkte gutgeschrieben werden und ein Rentenpunkt seit Juli 2025 40,79 € wert ist, wobei der Betrag je nach Geburtsjahr des Kindes variieren kann (z.B. ca. 100 € für Kinder, die vor 1992 geboren wurden). Die genaue Höhe hängt vom Geburtsjahr des Kindes ab, da ältere Kinder oft 2,5 Jahre Erziehungszeit anrechnen, während neuere 3 Jahre geben, was zu unterschiedlichen monatlichen Aufschlägen führt.
Wer hat Anspruch auf Kindererziehungszeiten mit dem V0800-Antrag?
Mit dem V0800-Antrag kannst du dir Kindererziehungszeiten auf die Rente anrechnen lassen – das bringt dir bis zu 108 € monatlich extra. Der Antrag gilt für leibliche Eltern genauso wie für Stief-, Pflege- oder Adoptiveltern, solange du das Kind wirklich betreut hast.
Kann ich den V0800 rückwirkend beantragen?
Ja, den V0800-Antrag (Kindererziehungszeiten) können Sie rückwirkend beantragen, da es hierfür keine gesetzliche Frist gibt – auch nicht für Zeiten, als Ihre Kinder noch klein waren, aber Sie haben den Antrag verpasst; es ist keine Nachzahlung für vergangene Renten möglich, aber die Entgeltpunkte werden ab dem Antragsmonat für die zukünftige Rente gutgeschrieben, was Ihre monatliche Rente erhöht. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) empfiehlt, dies bei der ersten Rentenkontenklärung zu tun, oft um die 40/50, da die Zeiten dann automatisch im Versicherungsverlauf erscheinen und eine Lückenprüfung erleichtern.
Wer meldet Kindererziehungszeiten an die Rentenversicherung?
Die Kindererziehungszeiten müssen immer von den Eltern selbst bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragt werden, idealerweise mit dem Formular V0800, oft im Rahmen einer Kontenklärung oder wenn das Kind ca. 10 Jahre alt wird, denn die DRV erfährt nicht automatisch, wer das Kind erzieht. Die DRV erhält zwar Geburtsmeldungen, aber die Entscheidung, welcher Elternteil die Zeiten erhält (meist die Mutter, kann aber auf den Vater übertragen werden), liegt bei den Eltern und muss mit einer Erklärung oder dem Antrag festgehalten werden.
Warum wird die Geburtsurkunde meines Kindes im Rentenantrag benötigt?
Bei einem Rentenantrag werden Geburtsurkunden von Kindern benötigt, um Kindererziehungszeiten (KEZ) anzurechnen, die die Rente erhöhen, sowie um einen günstigeren Beitragssatz in der Pflegeversicherung zu sichern und fehlende Vorversicherungszeiten für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu erfüllen. Diese Zeiten (pauschal 3 Jahre pro Kind) werden dem Rentenkonto gutgeschrieben, wenn Sie die Erziehung nachweisen, wofür die Geburtsurkunde (mit Geburtsdatum) als offizieller Beleg dient.
Wann sollte man Kindererziehungszeiten beantragen?
Kindererziehungszeiten beantragen Sie am besten, wenn das Kind 10 Jahre alt wird, mit dem Formular V0800 Deutsche Rentenversicherung, idealerweise im Rahmen einer Kontenklärung; für Riester-Verträge schon nach dem 4. Geburtstag, damit die Zulagen nicht zurückgefordert werden; die Zuweisung an den Vater erfordert eine sofortige gemeinsame Erklärung, da diese nur vorübergehend gilt. Die Zeiten verjähren nicht und können auch noch mit dem Rentenantrag geltend gemacht werden, sollten aber im Versicherungsverlauf überprüft werden.
Wer muss das Formular V0810 ausfüllen?
Anzugeben sind leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder und Pflegekinder. Als Pflegekinder geben Sie bitte nur Kinder an, die mit Ihnen während dieser Zeit durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Kinder mit Eltern verbunden waren.
Welche Unterlagen muss ich dem Rentenantrag beifügen?
Für einen Rentenantrag benötigen Sie grundlegend Ihren Personalausweis/Reisepass, Ihre Rentenversicherungsnummer, Kontodaten (IBAN), Steuer-ID sowie Informationen zur Krankenversicherung. Zusätzlich sind oft Nachweise über Kinder (Geburtsurkunden), Ausbildungszeiten (Zeugnisse, Lehrverträge), Wehr-/Zivildienst, Zeiten der Arbeitslosigkeit, Krankheit, oder Auslandsaufenthalte relevant, um alle Rentenansprüche zu erfassen, besonders wenn diese noch nicht im Versicherungsverlauf stehen.
Werden Kindererziehungszeiten automatisch bei der Rente angerechnet?
Nein, Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch berücksichtigt, sie müssen aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden, typischerweise mit dem Formular V0800 und der Geburtsurkunde des Kindes, sonst fehlen sie in Ihrem Rentenkonto, aber wenn sie einmal erfasst sind, werden sie bei der Rentenberechnung automatisch mitgezählt, wofür Sie Ihren Versicherungsverlauf prüfen sollten.
Was bringen 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten?
10 Jahre Kinderberücksichtigungszeit bringen Ihnen vor allem mehr Sicherheit für die Rente, indem sie Lücken füllen, die Wartezeiten für die Rente mit 63 oder für Menschen mit Behinderung erfüllen und den Schutz bei Erwerbsminderung sichern. Indirekt verbessern sie auch die Rentenhöhe, indem sie bei Teilzeitarbeit eine Aufwertung der Entgeltpunkte (bis zu 50% Zuschlag) ermöglichen und bei gleichzeitiger Erziehung mehrerer Kinder zusätzliche Rentenpunkte bringen, was zu einer höheren monatlichen Rente führen kann.
Wie viel Rente bekomme ich für 2 Kinder?
Für zwei Kinder gibt es mehr Rente durch die sogenannte Mütterrente, wobei die genaue Höhe von den Geburtsjahren der Kinder abhängt: Bei zwei Kindern, die nach 1992 geboren wurden, gibt es ca. 244,74 € mehr (6 Rentenpunkte), bei zwei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, sind es ca. 203,95 € mehr (5 Rentenpunkte), und bei einem vor und einem nach 1992 geborenen Kind sind es etwa 224,35 € zusätzlich (5,5 Rentenpunkte) monatlich, da jedes Kind eine bestimmte Zeit der Kindererziehung einbringt, die in Rentenpunkte umgerechnet wird.
Kann man Kindererziehungszeiten nachträglich beantragen?
Ja, Kindererziehungszeiten (KEZ) können nachträglich beantragt werden, auch wenn das Kind schon längst erwachsen ist, aber die finanzielle Wirkung beginnt erst mit dem Antragsmonat – es gibt keine Nachzahlungen für die Vergangenheit. Der Antrag (Formular V0800) ist notwendig, da die Zeiten nicht automatisch angerechnet werden, und kann jederzeit bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden. Werden die Zeiten später beantragt, entgehen einem erhebliche Entgeltpunkte.
Was ändert sich 2026 in der Rente?
Für diejenigen, die 2026 in Rente gehen, sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Teil der Rente steigt in den kommenden Jahren jeweils um 0,5 Prozentpunkte für jeden neuen Rentnerjahrgang. Die vollständige Besteuerung neuer Renten wird bei einem Rentenbeginn im Jahre 2058 erreicht.
Wie kann ich Kindererziehungszeiten nachweisen?
Wer Kinder hat, sollte im Versicherungsverlauf vor allem den Passus "Kindererziehungszeit" im Blick haben. Drei Jahre nach der Geburt des Kindes bekommt der erziehende Elternteil Kindererziehungszeiten und für die ersten 10 Jahre nach der Geburt Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet.
Was bringt der Antrag V0800?
Der Antrag V0800 ist der offizielle Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung zur Feststellung von Kindererziehungszeiten. Mit diesem Formular beantragen Eltern, dass die ersten Lebensjahre ihrer Kinder (in der Regel die ersten 3 Jahre) als rentensteigernde Zeiten dem Rentenkonto gutgeschrieben werden, was zu einer höheren monatlichen Rente führt (Mütterrente). Man füllt ihn für jedes Kind einzeln aus, oft im Rahmen einer Kontenklärung oder wenn das Kind älter wird (ab ca. 10 Jahren).
Werden Kinderberücksichtigungszeiten automatisch angerechnet?
Nein, Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch für die Rente angerechnet, sie müssen aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden, typischerweise mit dem Formular V0800 und der Geburtsurkunde des Kindes, auch wenn das Kind schon erwachsen ist; einmal erfasst, werden sie bei der Rentenberechnung aber automatisch berücksichtigt. Die Anrechnung erfolgt rückwirkend und bringt Rentenpunkte, die die spätere Rente erhöhen.
Wer muss das Formular V0805 ausfüllen?
Das Formular V0805 müssen alle ausfüllen, die Kindererziehungszeiten für die Rente beantragen, aber nicht die leibliche Mutter sind, also Väter, Stiefeltern, Pflegeeltern oder Adoptiveltern, sowie wenn die Erziehung durch die leibliche Mutter unterbrochen wurde oder wechselte, um die Zuordnung der Zeiten zu klären. Es ist ein Zusatzformular zum Hauptantrag V0800, das für jedes Kind gesondert ausgefüllt wird, wenn die Bedingungen nicht ausschließlich durch die leibliche Mutter erfüllt wurden.
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