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Wie beantrage ich den Kindermehrbetrag?

Gefragt von: Friedrich-Wilhelm Göbel B.Eng.  |  Letzte Aktualisierung: 28. Oktober 2026
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Der Kindermehrbetrag muss nicht beantragt werden. Falls er zusteht, wird er bei der Arbeitnehmerveranlagung automatisch berücksichtigt, wenn die/der Steuerpflichtige bestätigt hat, dass kein Ausschlusskriterium vorliegt.

Wann kann ich einen Kindermehrbetrag beantragen?

Der Kindermehrbetrag steht zu, wenn:

Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag besteht, für das Kind mehr als sechs Monate im Jahr Familienbeihilfe zusteht und. die Einkommensteuer vor Berücksichtigung aller zustehenden Absetzbeträge weniger als 250 Euro pro Kind beträgt.

Was muss ich machen, um den Kinderfreibetrag zu bekommen?

Nutzen Sie dafür das Formular Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen 2026 (Öffnet in neuem Fenster) - Hauptvordruck und Anlage Kinder. Sie können den Antrag auch elektronisch unter www.elster.de (Öffnet in neuem Fenster) stellen, sofern Sie bei Mein ELSTER registriert sind.

Wird der Kindermehrbetrag automatisch berücksichtigt?

Der Kindermehrbetrag wird bei der Arbeitnehmerveranlagung automatisch berücksichtigt, wenn bestätigt wird, dass kein Ausschlusskriterium vorliegt. Informationen zur Arbeitnehmerveranlagung finden Sie unter ArbeitnehmerInnenveranlagung Überblick (bmf.gv.at).

Wer meldet dem Arbeitgeber den Kinderfreibetrag?

Dem Arbeitgeber wird im elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren (ELStAM) die Änderung des Kinderfreibetragszählers durch Geburt eines Kindes automatisch mitgeteilt. Der Arbeitnehmer braucht nicht selbst tätig zu werden.

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Wird der Kinderfreibetrag automatisch eingetragen?

Im Inland ansässige Kinder werden bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, grundsätzlich automatisch berücksichtigt. Weicht die Zahl der Kinderfreibeträge von den tatsächlichen Verhältnissen zu Ihren Gunsten ab, müssen Sie die ELStAM von Ihrem Finanzamt ändern lassen.

Wie kommt der Kinderfreibetrag auf die Gehaltsabrechnung?

Der Grundfreibetrag wird automatisch berücksichtigt, wenn Arbeitgeber die Lohnabrechnung erstellen. Die Kinderfreibeträge werden bei der Lohnsteuerberechnung bereits seit Jahren nicht mehr berücksichtigt und haben daher keinen Einfluss auf die Höhe der berechneten Lohnsteuer.

Was ist der Kinderbetrag?

der Kinderfreibetrag in Höhe von 6.672 Euro bei Zusammenveranlagung bzw. 3.336 Euro pro Elternteil im Jahr 2025. Der Kinderfreibetrag ist ein einheitlicher Freibetrag, der nur einmal jährlich je Kind gewährt wird. Er ist von der Anzahl der Kinder unabhängig.

Wem steht der Kinderabsetzbetrag zu?

Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag hat jede/jeder Steuerpflichtige, die/der Familienbeihilfe bezieht. Der Absetzbetrag wird monatlich gemeinsam mit der Familienbeihilfe für das Kind ausgezahlt und ist nicht gesondert zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt auch bei keiner oder nur geringer Steuerleistung.

Wie werden Kinder beim Gehalt berücksichtigt?

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag, der allen Frauen und Männern mit leiblichen und adoptierten Kindern sowie – je nach Betreuungsumfang – auch mit Pflegekindern zusteht. 6.672 Euro werden dabei pro Kind und Jahr vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, beziehungsweise 3.336 Euro pro Elternteil.

Wird der Kinderfreibetrag vom Finanzamt übermittelt?

Das erscheint ungerecht und so hat der Gesetzgeber reagiert: Mit einer Ergänzung des § 32 Absatz 6 Satz 6 EStG ist geregelt worden, dass die Übertragung des Kinderfreibetrags stets auch zur Übertragung des BEA-Freibetrages führt - allerdings erst ab dem Jahr 2021.

Kann man den Kinderfreibetrag rückwirkend beantragen?

Kann Kindergeld, und damit der Anspruch auf den Kinderfreibetrag, rückwirkend beantragt werden? Ja. Allerdings gibt es hier eine Frist von 6 Monaten, nach denen der Antrag eingehen muss.

Wie kann ich einen Kinderfreibetrag bei ELSTER beantragen?

Sie können den “Antrag auf Lohnsteuerermäßigung mit der Anlage Kind" im Onlineportal “Mein Elster“ unter www.elster.de an das Finanzamt übermitteln. Für die elektronische authentifizierte Übermittlung ist eine Registrierung notwendig. Hierfür müssen Sie sich auf der Internetseite www.elster.de einmalig registrieren.

Woher weiß ich, ob ich Kinderfreibetrag habe?

Wo bekomme ich Beratung zum Kinderfreibetrag? Sie können bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit anrufen und Ihre Fragen zu Kindergeld und Kinderfreibetrag stellen. Die Telefonnummer ist die: 0800 4 555 530.

Wie viel muss man verdienen, um Familienbonus zu bekommen?

Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der Kinder, für die Ihnen oder Ihrem (Ehe)Partner / Ihrer (Ehe)Partnerin im Jahr 2023 mehr als sechs Monate Familienbeihilfe ausbezahlt wurde. Sie beträgt: Bei einem Kind 14.438 Euro (Einkommensteuer unter 550 Euro*)

Wie kann ich mein Kind steuerlich berücksichtigen?

Grundsätzlich werden Kinder, die älter als 18 Jahre sind, bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums berücksichtigt. Darüber hinaus werden Kinder nur berücksichtigt, wenn sie keiner schädlichen Erwerbstätigkeit nachgehen. für einen Beruf ausgebildet (auch Schulausbildung) wird.

Wer kriegt den Kindermehrbetrag?

Personen, die so wenig verdienen, dass sie kaum bzw. gar keine Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen den Kindermehrbetrag. Die Höhe des Kindermehrbetrags ergibt sich aus der Differenz zwischen der errechneten Einkommensteuer (vor Abzug der Absetzbeträge) und 700 Euro pro Kind.

Wie kann ich einen Kinderabsetzbetrag beantragen?

Der Kinderabsetzbetrag beträgt 67,80 Euro pro Kind und Monat (im Jahr 2023: 61,80 Euro, bis zum Jahr 2022: 58,40 Euro pro Kind und Monat). Der Absetzbetrag wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt und ist nicht gesondert zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt auch bei keiner oder nur geringer Steuerleistung.

Warum kann ich keinen Kinderzuschlag bekommen?

Der Kinderzuschlag wird abgelehnt, weil das Einkommen zu hoch oder zu niedrig ist, das Vermögen zu groß ist oder die Bedürftigkeit nicht vollständig vermieden wird (z.B. weil Jobcenter-Leistungen nach SGB II nötig wären). Auch wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind (z.B. Mindesteinkommen fehlt), der Antrag unvollständig ist oder bei Änderungen in den Verhältnissen die Familienkasse nicht informiert wird, kann eine Ablehnung erfolgen. 

Habe ich Anspruch auf Kinderzusatzbetrag?

Um den Kinderzuschlag in Anspruch zu nehmen, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Sie sind alleinerziehend und verdienen mindestens 600 Euro brutto im Monat. Mit einem Partner zusammen kann der Anspruch ab einem Einkommen von 900 Euro brutto bestehen. Das Kind muss in Ihrem Haushalt leben.

Wer bekommt bald 630 € pro Kind?

Jedes Kind soll bis zum 18. Lebensjahr oder bis zum ersten Schulabschluss, unabhängig vom Einkommen der Eltern, 328 Euro bekommen. Dieser kann, je nach Elterneinkommen, auf 630 Euro anwachsen.

Warum gibt es ab 2025 kein Kindergeld mehr?

Die Bundesregierung hat eine Reform des Kindergeldes beschlossen, die ab 2025 in Form der Kindergrundsicherung umgesetzt wird. Diese Reform zielt darauf ab, bis zu 5,6 Millionen von Armut bedrohte Kinder und ihre Familien durch eine einfachere und schnellere Bereitstellung finanzieller Leistungen zu unterstützen.

Wird der Kinderfreibetrag automatisch berücksichtigt?

Unterschied zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld

Da der Freibetrag automatisch berücksichtigt wird, können alle Eltern so lange von ihm profitieren, wie auch ein Anspruch auf Kindergeld besteht – vorausgesetzt, es ergibt sich ein Steuervorteil.

Wie kann ich den Kinderfreibetrag bei meinem Arbeitgeber beantragen?

Damit dein:e Arbeitgeber:in deinen Kinderfreibetrag bereits bei der Lohnauszahlung berücksichtigt, kannst du einen sogenannten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Das ist über verschiedene Wege machbar. Du kannst das Formular für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ausfüllen und an das Finanzamt schicken.

Wie kann ich den Kinderfreibetrag beantragen?

Den Kinderfreibetrag können Sie in der Einkommensteuererklärung beantragen. Die Steuererklärung können Sie in Papier oder im Online-Verfahren (z.B. über ELSTER) abgeben werden.

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