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Wer zahlt die Scheidung wenn man kein Geld hat?

Gefragt von: Frau Dr. Bianka Bär MBA.  |  Letzte Aktualisierung: 4. September 2022
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Als Prozesskostenhilfe (PKH) bezeichnet man die Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten durch den Staat, wenn die eigenen finanziellen Mittel hierzu nicht ausreichen. Wer PKH bekommt, der muss in der Regel in Familiensachen keine Gerichts- und Anwaltskosten zahlen bzw. kann diese in geringen Raten entrichten.

Was muss ich bezahlen wenn ich mich scheiden lassen möchte aber kein Geld habe?

Trennung, aber kein Geld für die Scheidung

Haben Sie kein Geld, können Sie staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dann übernimmt die Gerichtskasse die Gebühren für Ihren Rechtsanwalt und das Gericht. Ist Ihr Einkommen gering, brauchen Sie überhaupt nichts zu zahlen.

Was wenn ich mir keine Scheidung leisten kann?

Wenn Sie sich einen Anwalt nicht leisten können, sollten Sie regelmäßig, bevor Sie einen solchen aufsuchen, den Beratungshilfeschein beantragen. Dies können Sie bei dem in Ihrem Einzugsgebiet zuständigen Amtsgericht erledigen – genauer: in der Rechtsantragsstelle des Gerichts.

Kann man sich kostenlos scheiden lassen?

Eine Scheidung zum Nulltarif oder eine Gratis-Scheidung gibt es nicht. Es besteht lediglich die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Ein geringes Einkommen beider Eheleute darf in der heutigen Zeit aber kein Hindernisgrund für eine Scheidung sein.

Wann zahlt der Staat die Scheidung?

Voraussetzung der Scheidung auf Verfahrenskostenhilfe ist, dass man ein geringes Einkommen hat und kein Vermögen besitzt. Wann der Staat Verfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe gewährt, hängt immer vom Einzelfall ab.

Wer bezahlt die Scheidung?

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Kann man die Scheidung in Raten zahlen?

Gut zu wissen: Damit das Familiengericht Ihren Scheidungsantrag bearbeitet, müssen Sie die Gerichtsgebühren im Voraus in einer Summe entrichten. Insoweit kommen Ratenzahlungen nicht in Betracht. Die Gerichtskosten sind also von jeglicher Ratenzahlungsvereinbarung ausgenommen.

Wer sollte am besten die Scheidung einreichen?

4. Wer kann die Scheidung einreichen? Die Scheidung beantragen kann grundsätzlich jeder der beiden Ehepartner. Derjenige, der letztendlich den Antrag stellt, muss – wie bereits erwähnt – zunächst die Gerichtsgebühren vorschießen.

Wie viel kostet eine Scheidung wenn beide einverstanden sind?

Abhängig vom Verfahrenswert und der individuellen Rechtslage lässt sich jedoch sagen, dass die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung im deutschlandweiten Durchschnitt bei rund 800,00 Euro beginnen. Hierbei werden beide Eheleute von einem Anwalt vertreten und der Verfahrenswert wird mit 3.000 Euro bemessen.

Wie trenne ich mich von meinem Mann ohne Geld?

Hat man kein Geld, dann ist der Ehepartner oder die Ehepartnerin in vielen Fällen verpflichtet, Trennungs- oder Ehegattenunterhalt zu zahlen sowie bei gemeinsamen Kindern, auch Unterhalt für diese. Der Unterhalt muss in der Höhe gezahlt werden, mit welchem der eigene Lebensstandard fortgeführt werden kann.

Was ist besser Scheidung oder getrennt leben?

Ohne Scheidung hat der Ehepartner im Erbfall Anspruch auf seinen Pflichtteil. Steuervorteile bietet die Trennung ohne Scheidung nicht: Die Eheleute müssen die Steuerklassen wechseln. Ohne Scheidung können sich mehr Nach- als Vorteile ergeen – eine einvernehmliche Scheidung kann daher die bessere Option sein.

Was steht einer Frau nach der Scheidung zu?

45% des bereinigten Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen, sofern die Ehefrau nicht erwerbstätig ist. Ist die Ehefrau jedoch erwerbstätig, dann beträgt die Höhe des Trennungsunterhalts 3/7 bzw. 45% der Differenz des bereinigten Nettoeinkommens aus der Erwerbstätigkeit des Ehemanns und des Einkommens der Ehefrau.

Was kostet eine Beratung beim Anwalt für Scheidung?

Für das erste Gespräch mit dem Mandanten darf der Anwalt maximal 190 Euro berechnen. Scheidungsanwältin Aljona Fink bietet diese so genannte Erstberatung in ihrer Kanzlei in Hamburg St. Georg kostenlos an. Weitere Beratungsgespräche beim Anwalt dürfen i.d.R. bis zu 250 Euro kosten (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer).

Habe kein Geld brauche aber einen Anwalt?

Falls Sie einen strafrechtlichen Rat brauchen und die erforderlichen Mittel nicht aufbringen können, können Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Wenn Sie mit diesem Schein zum Rechtsanwalt gehen, darf er höchstens 15 € an zusätzlichen Gebühren von Ihnen verlangen.

Wo kann ich Hilfe bekommen Wenn ich mich trennen will?

Praktische Hilfe und emotionale Unterstützung in deiner jetzigen Situation findest du bei Beratungsstellen wie profamilia oder bei der Caritas. Diese gibt es in beinahe jeder größeren Stadt. Auch falls ihr euch in gegenseitigem Einvernehmen trennt, sind diese beiden Institutionen eine gute Anlaufstelle für dich.

Welche finanzielle Unterstützung nach Trennung?

Sozialhilfe. Wenn Sie getrennt erziehend oder alleinerziehend sind und kein Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie Sozialhilfe bekommen. Zusätzlich erhalten Sie den von Alter und Anzahl Ihrer Kinder abhängigen Mehrbedarf (Alleinerziehenden-Mehrbedarf).

Wer muss nach der Trennung ausziehen?

Grundsatz: Bei einer Trennung kann kein Ehegatte den anderen zum Auszug aus der Wohnung zwingen! Grundsätzlich hat jeder der beiden Eheleute das gleiche Recht, in der Ehewohnung zu bleiben, wie der andere Ehegatte.

Was muss ich als Erstes tun bei einer Trennung?

Wenn Trennung oder Scheidung bevorstehen, sind erste Schritte gut zu durchdenken.
...
Dazu gehören:
  • Personalausweis und Reisepass.
  • Geburtsurkunde (auch die der Kinder)
  • Heiratsurkunde.
  • Nachweise über Versicherungen wie Kranken- und Lebensversicherung.
  • Gehaltsbescheinigungen.
  • Rentenbescheinigungen.
  • Kontoauszüge.
  • Stammbuch.

Was steht mir als getrennt lebende Ehefrau zu?

Wenn Sie getrennt leben und nicht geschieden sind, können Sie von Ihrer Ehefrau oder Ihrem Ehemann Unterhalt bekommen. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen der Ehegatten. Maßgeblich ist also, wie die Lebensverhältnisse der Ehepartner während der Ehe gestaltet waren.

Wie lange muss man verheiratet sein um Unterhalt zahlen zu müssen?

kurze Ehedauer, § 1579 Nr. 1 BGB. Bei Ehen, die nicht länger als zwei Jahre gedauert haben, ist ein Unterhaltsanspruch in der Regel nicht gegeben. Ausnahmsweise kann auch bei einer Ehedauer von maximal drei Jahren noch von einer kurzen Ehe gesprochen werden, wenn die Eheleute schon längere Zeit getrennt leben bzw.

Was kostet eine Scheidung und wer zahlt?

Grundsätzlich müssen die anfallenden Gerichtskosten von beiden Parteien hälftig getragen werden. Am Ende des Verfahrens, werden die Gerichtskosten daher abschließend, auf der Grundlage des festgesetzten Streitwertes, von dem Gericht berechnet.

Wie lange dauert eine Scheidung wenn beide einverstanden sind?

Im Normalfall ist eine einvernehmlichen Scheidung (mit Versorgungsausgleich) auf vier bis sechs Monate angesetzt. Ohne Versorgungsausgleich verkürzt sich die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung auf etwa einen bis drei Monate. Streitige Scheidungen können auch ein ganzes Jahr oder länger dauern.

Hat es Nachteile wenn ich die Scheidung einreiche?

Wer am besten die Scheidung einreicht, wenn sich beide Seiten abwartend verhalten, hängt für einen selbst davon ab, welche Vor- und Nachteile man selbst im Falle einer Scheidung hat. In der Regel wirkt sich ein wirtschaftlicher Vorteil für einen Ehegatten nachteilig für den anderen aus.

Was muss man als Frau bei einer Scheidung beachten?

Neben der Einhaltung des Trennungsjahres und der Übereinstimmung beider Ehegatten zur Scheidung müssen sich die Ehegatten gemäß § 630 ZPO noch über folgende Punkte einigen: Ehegattenunterhalt. Verteilung von Ehewohnung und Hausrat. Bei gemeinsamen Kindern: Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt.

Wie leitet man eine Scheidung in die Wege?

So geht's richtig Scheidung einreichen: Das richtige Vorgehen in 6 Schritten
  1. Trennungszeit abwarten. ...
  2. Anwalt suchen. ...
  3. Anwalt stellt Scheidungsantrag. ...
  4. Versorgungsausgleich und Anträge bearbeiten. ...
  5. Gerichtstermin für den Scheidungsbeschluss. ...
  6. Rechtsmittel einlegen oder darauf verzichten.