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Wer zahlt bei Schäden in der Mietwohnung?

Gefragt von: Herr Dr. Ullrich Riedel B.Eng.  |  Letzte Aktualisierung: 28. März 2026
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Bei Schäden in der Mietwohnung zahlt grundsätzlich der Mieter, wenn er den Schaden selbst verursacht hat (fahrlässig, mutwillig), meist über seine private Haftpflichtversicherung für Mietsachschäden, welche feste Einbauten wie Türen, Fensterrahmen, Böden und Sanitäranlagen abdeckt. Der Vermieter zahlt bei Schäden, die durch mangelnde Instandhaltung entstehen, während Verschleißschäden durch normale Nutzung vom Mieter getragen werden und durch die Miete abgedeckt sind.

Bei welchen Schäden muss der Vermieter zahlen?

Wer ein Haus oder eine Wohnung mietet, muss für Schäden an der im Mietvertrag genannten Mietsache aufkommen, wenn er sie aufgrund eines unsachgemäßen Gebrauchs, einer übermäßigen Beanspruchung, einer vorsätzlichen oder auch nur einer fahrlässigen Handlung verursacht hat.

Wer muss zahlen, wenn ein Mieter einen Schäden verursacht?

Verursacht ein Mieter einen Schaden in der Wohnung, haftet er grundsätzlich dafür und muss die Kosten für Reparatur oder Ersatz tragen, wobei der Vermieter oft nur den Zeitwert (Abzug "neu für alt") verlangen kann. Die private Haftpflichtversicherung des Mieters deckt solche Mietsachschäden meist ab, falls eine entsprechende Klausel enthalten ist; andernfalls muss der Mieter selbst zahlen, was bei leichter Fahrlässigkeit auch die Gebäudeversicherung des Vermieters übernehmen kann. Wichtig ist die sofortige Meldung an Vermieter und Versicherung, um weitere Schäden und höhere Kosten zu vermeiden.
 

Wer zahlt Schäden in einer Mietwohnung?

Ohne private Haftpflichtversicherung müssen Sie die finanziellen Folgen solcher Schäden selbst tragen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für einen Ersatz oder die Reparatur der Mietsache bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Die Kosten werden direkt an den Vermieter erstattet.

Welche Reparaturen muss der Mieter selber zahlen?

Kleiner Unterhalt: Was Mietende zahlen müssen

  • Glühbirnen auswechseln.
  • Duschschläuche oder WC-Brillen ersetzen.
  • Scharniere ölen.
  • Abflüsse mit Hausmitteln entstopfen.

Mieter oder Vermieter - Wer zahlt bei Schäden in der Mietwohnung?

27 verwandte Fragen gefunden

Welche Reparaturen muss ein Mieter selbst zahlen?

Einige Beispiele: tropfender Wasserhahn, Schäden am Duschkopf, Fenster- und Türverschlüsse, Rollläden, Jalousien, Lichtschalter, Steckdosen. Die Obergrenze für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres ist schriftlich im Vertrag festgehalten.

Für welche Schäden müssen Mieter aufkommen?

Der Mieter zahlt für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, also durch unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden (z.B. Brandlöcher, tiefe Kratzer, zerbrochene Fenster, Wasserschäden durch Leckagen), und für vertraglich vereinbarte Kleinreparaturen (z.B. Lichtschalter, tropfende Wasserhähne), solange bestimmte Grenzen eingehalten werden. Für normale Abnutzung und Verschleiß haftet der Vermieter, da diese durch den Mietzins abgegolten sind. Mieter sollten eine Privathaftpflichtversicherung (PHV) haben, die viele Mietsachschäden abdeckt, aber oft Glasbruch und grobe Fahrlässigkeit ausschließt.
 

Wer zahlt, wenn ich ein Ceranfeld in meiner Mietwohnung beschädige?

Wer für ein beschädigtes Ceranfeld zahlt, hängt vom Verursacher, Eigentümer und Grund des Schadens ab: Bei selbstverschuldetem Schaden haftet der Mieter (oft über Privathaftpflicht oder Glasversicherung). Gehört das Ceranfeld zum Vermieter (Einbauküche), zahlt dieser bei Verschleiß oder Defekten, Mieter zahlen nur bei eigenem Verschulden oder wenn der Schaden absichtlich/grob fahrlässig verursacht wurde, wobei die private Haftpflicht oder eine spezielle Glasversicherung greift.
 

Wer muss die Kosten für einen verstopften Abfluss bezahlen?

Grundsätzlich zahlt der Vermieter, da er für die Instandhaltung der Installationen verantwortlich ist (§ 535 BGB). Nur wenn der Mieter die Verstopfung nachweislich selbst verursacht hat (z.B. durch falsche Entsorgung wie Windeln oder Bauschutt), muss er die Kosten tragen, was aber oft schwer zu beweisen ist. Bei normalen Verstopfungen (Haare, Fett, Essensreste) trägt der Vermieter die Kosten.
 

Wer zahlt, wenn die Badewanne defekt ist?

Vermieter zahlt bei normaler Abnutzung oder altersbedingten Schäden. Mieter haftet bei selbstverschuldeten Schäden – hier greift oft die Haftpflichtversicherung.

Für welche Mangel muss der Mieter aufkommen?

Typische Mängel sind: Undichte Fenster, Feuchtigkeitsschäden und -flecken, defekte Heizung und/oder Warmwasseraufbereitung, verstopfte Abflüsse usw. Wichtig: Nicht nur Mängel, die die Mietwohnung selber betreffen, lösen die Gewährleistungsrechte aus. Auch Störungen von „außen“ können Wohnungsmängel sein.

Sind Dübellöcher normale Abnutzung?

Dübellöcher. Das Anbringen von Bildern, Regalen oder anderen Dekorationen ist in einer Mietwohnung üblich. Eine übliche Anzahl von Dübellöchern, die durch solche Dekorationen entstehen, gehört daher zum vertragsgemäßen Gebrauch und stellt normale Abnutzung dar.

Wer zahlt bei Schäden?

Anspruch auf Schadensersatz hat jeder, dessen Rechte oder Rechtsgüter (Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum) vorsätzlich oder fahrlässig verletzt werden. Hat jemand einen Schaden verursacht, muss diese Person oder die Versicherung dieser Person dafür aufkommen.

Wer muss zahlen, wenn ein Mieter einen Schäden verursacht?

Verursacht ein Mieter einen Schaden in der Wohnung, haftet er grundsätzlich dafür und muss die Kosten für Reparatur oder Ersatz tragen, wobei der Vermieter oft nur den Zeitwert (Abzug "neu für alt") verlangen kann. Die private Haftpflichtversicherung des Mieters deckt solche Mietsachschäden meist ab, falls eine entsprechende Klausel enthalten ist; andernfalls muss der Mieter selbst zahlen, was bei leichter Fahrlässigkeit auch die Gebäudeversicherung des Vermieters übernehmen kann. Wichtig ist die sofortige Meldung an Vermieter und Versicherung, um weitere Schäden und höhere Kosten zu vermeiden.
 

Was fällt unter normale Abnutzung einer Mietwohnung?

Normale Abnutzung in einer Mietwohnung sind Gebrauchsspuren durch den alltäglichen, sorgfältigen Gebrauch, die der Mieter nicht bezahlen muss – wie leichte Kratzer im Parkett, Möbelabdrücke, vergilbte Tapeten oder unzählige Dübellöcher (wenn fachmännisch zugespachtelt). Schäden darüber hinaus (z.B. Brandflecken, tiefe Kratzer, kaputte Fliesen) sind vom Mieter zu verantworten, oft nur anteilig nach verbleibender Lebensdauer, aber der Vermieter muss für «normale» Abnutzung selbst aufkommen, da sie im Mietzins einkalkuliert ist.
 

Welche Instandhaltungskosten muss der Mieter tragen?

Die Rechtsprechung hält Mieter von Instandhaltungskosten frei. Deshalb ist die Umlagefähigkeit für Instandhaltung und Reparatur auf etwa 6-8 % der jährlichen Miete ohne Nebenkosten begrenzt. Daneben können etwa 100 EUR als Einmalzahlung auf geringfügige Reparaturen vereinbart werden.

Wer haftet bei Rohrverstopfung in Mietwohnungen?

Grundsätzlich trägt der Vermieter die Kosten für eine Rohrverstopfung, da er für die Instandhaltung zuständig ist (§ 535 BGB). Der Mieter muss die Kosten nur übernehmen, wenn er die Verstopfung nachweislich durch unsachgemäße Nutzung (z. B. Windeln, Fette, Hygieneartikel) selbst verursacht hat. Die Beweislast liegt dabei beim Vermieter, was oft schwierig ist. 

Wer muss den Klempner bezahlen, Mieter oder Vermieter?

Der Vermieter zahlt in der Regel den Klempner, da die Instandhaltung der Installationen zu seinen Pflichten gehört. Der Mieter zahlt nur bei einer wirksamen Kleinreparaturklausel (bis ca. 100 € pro Einzelreparatur, die der Mieter täglich nutzt) oder wenn er den Schaden grob fahrlässig oder selbst verursacht hat, etwa durch unsachgemäße Nutzung oder eigenmächtige Reparaturversuche. Bei einer Verstopfung durch normale Nutzung (z.B. normale Haare) trägt der Vermieter die Kosten, bei Verunreinigung durch fremde Gegenstände oder falsche Entsorgung muss der Mieter zahlen. 

Wer zahlt den Schaden bei Rohrverstopfung?

Grundsätzlich zahlt der Vermieter, da die Rohre Teil der Mietsache sind und er für die Instandhaltung zuständig ist (§ 535 BGB). Der Mieter muss die Kosten nur tragen, wenn er die Verstopfung nachweislich selbst verschuldet hat (z.B. durch unsachgemäße Entsorgung), wobei die Beweislast beim Vermieter liegt. Lässt sich der Verursacher nicht ermitteln, trägt der Vermieter die Kosten. 

Wer zahlt kaputten Herd in Mietwohnung?

Wenn in einer Mietwohnung der Herd kaputtgeht, zahlt grundsätzlich der Vermieter, da er für die Instandhaltung der Mietsache, also auch mitvermieteter Einbauküchengeräte, verantwortlich ist – solange der Schaden durch normalen Verschleiß oder Alterung entsteht. Der Mieter zahlt nur, wenn er den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat oder es sich um eine Kleinreparatur handelt, die vertraglich vereinbart wurde (was bei einem Herd selten zutrifft). 

Wer zahlt, wenn in der Mietwohnung etwas kaputt geht?

Für Reparaturen aufgrund von Verschleiß und Abnutzung zahlt der Vermieter – rechtlich gesehen hat er die Pflicht, sich um Instandhaltungsmaßnahmen zu kümmern und die Kosten dafür zu tragen. Die Mietzahlungen decken solche Ausgaben ab.

Wer haftet für Glasschäden in Mietwohnungen?

Wer zahlt, wenn eine Fensterscheibe in der Mietwohnung kaputtgeht, hängt vom Verursacher ab: Bei normaler Abnutzung oder äußeren Einflüssen zahlt der Vermieter (Gebäudeversicherung), bei selbstverschuldetem Schaden zahlt der Mieter (Privathaftpflicht/Hausrat mit Zusatz, eventuell Kleinreparaturklausel) und bei Schäden durch Dritte zahlt deren Haftpflichtversicherung, informiert Fensterblick und JuraForum.de. Der Mieter muss den Schaden umgehend dem Vermieter melden. 

Welche Reparaturen muss ein Mieter selbst bezahlen?

Mieter müssen grundsätzlich nur selbst verursachte Schäden und Kleinreparaturen zahlen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist (Kleinreparaturklausel), die oft genutzte Teile wie Wasserhähne, Lichtschalter oder Rollladengurte betrifft und eine jährliche Obergrenze (ca. 8 % der Jahresmiete) sowie einen Höchstbetrag pro Einzelreparatur (z. B. 100-150 €) einhält. Der Vermieter trägt alle anderen Instandhaltungen und Reparaturen, wie z. B. an Heizung, Rohren oder größeren Installationen.
 

Was ist "übermässige Abnutzung" einer Mietwohnung?

übermässige Abnutzung

Der Mieter haftet nicht für die normale Abnutzung der Mietwohnung. Er haftet damit nicht für die Instandstellung von Sachen, welche in üblichem Mass und sachgemäss gebraucht wurden. Andererseits haftet der Mieter für über- mässige Abnutzung.

Welche Schäden muss ich als Mieter bezahlen?

Der Mieter zahlt für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, also durch unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden (z.B. Brandlöcher, tiefe Kratzer, zerbrochene Fenster, Wasserschäden durch Leckagen), und für vertraglich vereinbarte Kleinreparaturen (z.B. Lichtschalter, tropfende Wasserhähne), solange bestimmte Grenzen eingehalten werden. Für normale Abnutzung und Verschleiß haftet der Vermieter, da diese durch den Mietzins abgegolten sind. Mieter sollten eine Privathaftpflichtversicherung (PHV) haben, die viele Mietsachschäden abdeckt, aber oft Glasbruch und grobe Fahrlässigkeit ausschließt.
 

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