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Wer zahlt bei Krankschreibung nach Kündigung?

Gefragt von: Sylke Unger MBA.  |  Letzte Aktualisierung: 7. Oktober 2026
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Wenn Sie selbst gekündigt haben und danach krank werden, zahlt in den ersten 6 Wochen der Arbeitgeber Lohnfortzahlung (bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses), danach übernimmt die Krankenkasse das Krankengeld, sofern Sie arbeitslos gemeldet sind und die Voraussetzungen erfüllen, wobei auch bei einer Sperrzeit die Krankenversicherung über die Agentur für Arbeit abgesichert ist, auch wenn Sie kein Arbeitslosengeld bekommen.

Wer zahlt bei Krankheit nach Kündigung?

Lohnfortzahlung auch nach einer Kündigung

Innerhalb dieser Kündigungsfrist muss der Arbeitgeber seinem erkrankten Arbeitnehmer den Lohn weiterzahlen, sofern eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) vorliegt (§ 3 und § 8 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes – EFZG).

Wie lange zahlt die Krankenkasse nach Kündigung?

Nach einer Kündigung bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für maximal einen Monat (ca. 30 Tage) über den sogenannten "nachgehenden Leistungsanspruch<<" weiterversichert, um eine lückenlose Absicherung zu gewährleisten, wenn Sie nahtlos in die Arbeitslosigkeit gehen oder einen neuen Job antreten. Dieser Anspruch gilt für Pflichtversicherte, nicht aber bei Aufhebungsverträgen (oft Sperrzeit beachten) oder wenn Sie freiwillig versichert sind oder Familienversicherung nutzen können, die dann Vorrang hat. 

Wer zahlt nach Kündigung im Krankenstand?

Nach einer Kündigung zahlt bei Krankheit erst der Arbeitgeber für die ersten sechs Wochen (Lohnfortzahlung), danach übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld, wenn weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht; danach springt oft die Arbeitsagentur ein und zahlt die Krankenversicherungsbeiträge, wenn Sie arbeitslos sind, bis Arbeitslosengeld fließt. Der Anspruch auf Krankengeld kann bis zu 78 Wochen dauern. 

Was passiert, wenn man sich nach einer Kündigung krankschreiben lässt?

Auch nach einer Kündigung können Sie sich noch krankschreiben lassen. Bestätigt ein Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit, muss der Arbeitgeber dies in aller Regel akzeptieren und Sie weiterbezahlen. Im Einzelfall kann der Arbeitgeber aber Umstände vortragen, die den Beweiswert der AU-Bescheinigung entkräften.

Krankschreibung nach Kündigung

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Was passiert bei Krankheit nach Kündigung?

Eine während einer laufenden Sperrfrist ausgesprochene Kündigung ist nichtig. Wenn ein Arbeitnehmer nach der Arbeitgeberkündigung krank wird, kann er z.B. über die kollektive Taggeldversicherung zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung aufgeboten werden. Kommt er diesem Aufgebot nicht nach, wird kein Lohn geschuldet.

Ist es möglich, sich nach einer Kündigung krankschreiben zu lassen?

Ja, eine Krankschreibung über die Kündigung hinaus ist möglich und gültig, solange das Arbeitsverhältnis besteht, aber der Anspruch auf Entgeltfortzahlung endet mit dem Vertragsende (max. 6 Wochen pro Krankheit), danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein, sofern die Frist für die Krankenkasse eingehalten wird und der Beweiswert des Attests nicht erschüttert ist, etwa bei Verdacht auf Missbrauch nach Kündigung. Sie müssen sich wie gewohnt krankmelden und ein Attest vorlegen, auch wenn der Arbeitgeber gekündigt hat.
 

Wer zahlt, wenn man während der Krankschreibung gekündigt wird?

Wenn Sie das Arbeitsverhältnis während einer Krankschreibung selbst kündigen, haben Sie dieselben Ansprüche auf Lohnfortzahlung. Das gilt für fristgerechte Kündigungen sowie für fristlose Kündigungen, wenn der Arbeitgeber den Grund für die Kündigung zu vertreten hat.

Wird Krankengeld weiter gezahlt trotz Kündigung?

Ja, Krankengeld wird weitergezahlt trotz Kündigung, wenn Sie während der Kündigungsfrist erkranken: Der Arbeitgeber zahlt zunächst sechs Wochen Lohnfortzahlung, danach springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld, bis die maximale Bezugsdauer von 78 Wochen (inkl. Lohnfortzahlung) erreicht ist, sofern Sie lückenlos arbeitsunfähig bleiben und die Voraussetzungen erfüllen. Wichtig ist, die Krankheit lückenlos durch ärztliche Krankschreibungen zu belegen und die Kündigungsschutzklage (falls Sie eine erheben) nicht zu verzögern, da dies den Anspruch beeinflussen kann.
 

Wie lange dauert die Entgeltfortzahlung bei krank und Kündigung?

1 S. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), nämlich sechs Wochen. Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitgeber gerade wegen der Krankheit kündigt. Das Gesetz spricht deshalb auch von einer Kündigung aus Anlass der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit.

Wie beantrage ich Krankengeld nach Kündigung?

Nach einer Kündigung beantragen Sie Krankengeld, indem Sie sich durchgängig beim Arzt krankschreiben lassen und die AU-Bescheinigungen unverzüglich an Ihre Krankenkasse senden. Nach den ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (oder bis zum Ende des Jobs) zahlt die Krankenkasse weiter, auch wenn Sie arbeitslos sind (dann nach dem letzten Gehalt, bei ALG I nach dem ALG I). Wichtig: Bei Arbeitslosigkeit müssen Sie sich zusätzlich bei der Agentur für Arbeit melden und krankmelden.
 

Wie lange ist man krankenversichert nach einem Ende des Arbeitsverhältnisses?

Nach dem Ende Deines Jobs bleibst Du meist einen Monat weiter krankenversichert. Diesen nachgehenden Leistungsanspruch musst Du nicht extra beantragen. Während dieser Zeit zahlst Du keine Beiträge und bekommst trotzdem alle Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse.

Was ist besser, Krankengeld oder Arbeitslosengeld?

Krankengeld ist in der Regel besser als Arbeitslosengeld (ALG I), weil es oft höher ist (bis zu 90 % des Nettogehalts, verglichen mit 60–67 % beim ALG I) und länger gezahlt werden kann (bis zu 78 Wochen), wobei es die Bezugsdauer des ALG I nicht schmälert; nach Auslaufen des Krankengeldes kann man ALG I beantragen, was eine nahtlose Absicherung ermöglicht, besonders wichtig bei langer Krankheit oder wenn eine Erwerbsminderungsrente beantragt wird, da es einen nahtlosen Übergang schafft und Rentenansprüche sichert. 

Wer zahlt die Krankenkasse nach meiner Kündigung?

Nach eigener Kündigung zahlt in der Regel die Agentur für Arbeit die Beiträge zur Krankenversicherung, wenn Sie sich arbeitslos melden und Arbeitslosengeld (ALG I) beziehen – auch während einer verhängten Sperrzeit (Beiträge ab dem zweiten Monat der Sperrzeit). Wenn Sie sich nicht arbeitslos melden, müssen Sie die Beiträge selbst zahlen oder bei Ihrer Krankenkasse nach einer freiwilligen Weiterversicherung fragen, da die Pflicht zur Krankenversicherung besteht. 

Was kann ich nach einer Kündigung wegen Krankheit tun?

Was tun bei einer krankheitsbedingten Kündigung? Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten haben, müssen Sie sich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung entscheiden, ob Sie dagegen vorgehen wollen, d.h. ob Sie Kündigungsschutzklage erheben wollen oder nicht.

Wie lange dauert die Krankschreibung nach einer Kündigung?

Eine Krankschreibung nach einer Kündigung hat die gleichen Folgen wie sonst auch. Sie werden also grundsätzlich sechs Wochen lang weiterbezahlt (sofern Ihr Arbeitsverhältnis noch so lange läuft). Zudem müssen Sie auch keine Auskunft über die Hintergründe Ihrer Arbeitsunfähigkeit geben.

Kann ich mich krankschreiben lassen, wenn ich gekündigt habe?

Ja, Sie können sich auch nach Ihrer eigenen Kündigung krankschreiben lassen, solange ein echter medizinischer Grund vorliegt, da der Anspruch auf Lohnfortzahlung und die Pflicht, arbeiten zu gehen, bis zum Ende der Kündigungsfrist bestehen. Wichtig ist, dass Sie die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) pünktlich einreichen, oft schon ab dem ersten Krankheitstag, wenn der Arbeitsvertrag dies vorsieht, und die Krankschreibung tatsächlich Ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, da eine vorgetäuschte Krankheit eine fristlose Kündigung rechtfertigen könnte.
 

Wer zahlt Lohn bei Krankheit nach Kündigung?

Wenn Sie selbst gekündigt haben und danach krank werden, zahlt in den ersten 6 Wochen der Arbeitgeber Lohnfortzahlung (bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses), danach übernimmt die Krankenkasse das Krankengeld, sofern Sie arbeitslos gemeldet sind und die Voraussetzungen erfüllen, wobei auch bei einer Sperrzeit die Krankenversicherung über die Agentur für Arbeit abgesichert ist, auch wenn Sie kein Arbeitslosengeld bekommen. 

Wie hoch ist das Krankengeld bei Kündigung?

Nach einer Kündigung wird Krankengeld wie gewohnt weitergezahlt, wenn Sie arbeitsunfähig sind, basierend auf 70 % Ihres Bruttoentgelts (max. 90 % Ihres Nettoentgelts und gedeckelt), wobei der Anspruch bis zu 78 Wochen pro Krankheit besteht, solange die Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet, sondern nur die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ersetzt. Der Anspruch besteht, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert, auch nach dem Arbeitsende, bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. 

Wer bezahlt Krankenstand nach Kündigung?

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen müssen Arbeitgeber:innen bei einer Arbeitgeber:innen-Kündigung im Krankenstand das Entgelt im Krankenstand auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses weiterbezahlen, sofern die Arbeitnehmer:innen noch einen Anspruch darauf haben.

Wird Krankengeld nach Kündigung weiter bezahlt?

Ja, Krankengeld wird nach einer Kündigung weitergezahlt, solange die Arbeitsunfähigkeit besteht und die Voraussetzungen erfüllt sind. Nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber springt die Krankenkasse ein, und der Anspruch auf Krankengeld bleibt bestehen, auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses, bis zu einer maximalen Bezugsdauer von 78 Wochen für dieselbe Krankheit. 

Kann ich meine Kündigung einreichen, während ich krankgeschrieben bin?

Ein Mitarbeiter kann auch während einer Krankschreibung kündigen . Er sollte dabei das korrekte Kündigungsverfahren einhalten.

Wer zahlt Krankengeld nach Beschäftigungsende?

Nach einer Kündigung zahlt zunächst der Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung, wenn die Krankheit während des bestehenden Arbeitsverhältnisses begann. Danach springt die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert, bis zu einer maximalen Dauer von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. 

Bin ich verpflichtet, nach Kündigung zu arbeiten?

Ja, grundsätzlich müssen Sie nach einer Kündigung weiterarbeiten, bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist, da das Arbeitsverhältnis fortbesteht; der Arbeitgeber kann Sie jedoch freistellen (bezahlt), und Sie haben Anspruch auf Lohn und Zeugnis, bis der Vertrag endet. Sie dürfen nicht einfach eigenmächtig die Arbeit einstellen, außer es handelt sich um eine fristlose Kündigung oder der Arbeitgeber hat Sie unwiderruflich freigestellt. 

Was passiert mit Resturlaub bei Krankheit und Kündigung?

Bei Kündigung bleiben Resturlaub und Krankmeldungen bestehen: Krankheit verhindert die Urlaubsnutzung nicht, und nicht genommener Resturlaub muss ausgezahlt (abgegolten) werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Bleiben Sie während der Kündigungsfrist krank, zählen die Tage nicht als Urlaub, und der Arbeitgeber muss die nicht verbrauchten Tage am Ende des Arbeitsverhältnisses vergüten; umgekehrt werden Krankheitstage während des Urlaubs nicht auf den Resturlaub angerechnet, sondern müssen nachgeholt oder ausgezahlt werden. Wichtig: Krankmeldung (sofort!) und ärztliche AU-Bescheinigung sind Pflicht.
 

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