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Wer muss ins Verpackungsregister?

Gefragt von: Juergen Günther-Hammer  |  Letzte Aktualisierung: 21. September 2022
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Jedes Unternehmen, das in Deutschland eine mit Ware befüllte Verpackung in Verkehr bringt bzw. importiert, ist dazu verpflichtet, sich im Verpackungsregister LUCID unter Angabe der Verpackungsarten zu registrieren.

Wann muss man sich im Verpackungsregister registrieren?

Ab dem 1. Juli 2022 gilt eine erweiterte Registrierungspflicht. Alle Hersteller/Erstinverkehrbringer, die mit Ware befüllte Verpackungen in Verkehr bringen, müssen sich mit Angaben zu den einzelnen Verpackungsarten und den jeweiligen Markennamen im Verpackungsregister LUCID registrieren.

Für wen gilt das Verpackungsgesetz nicht?

Ab 01.01.2022 wird die Pfandpflicht auf Einwegkunststoffgetränkeflaschen und Getränkedosen ausgeweitet. Eine Ausnahme gilt für Produkte, die vor dem 01. Januar 2022 in Umlauf gelangt sind. Diese Produkte dürfen bis zum 01. Juli 2022 an Endverbraucher abgegeben werden ohne dass für diese Pfand erhoben wird.

Wer muss Verpackungen lizenzieren?

Wer muss Verpackungen lizenzieren? Jeder Hersteller bzw. Vertreiber von mit Ware befüllten Verpackungen muss seine Verpackungen lizenzieren, wenn die Verpackungen typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen.

Wer muss sich nicht bei Lucid registrieren?

Keine Ausnahmen mehr: Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes gilt seit dem 1. Juli 2022 eine erweiterte Registrierungspflicht für alle Verpackungsarten. Verpackte Ware darf in Deutschland nur noch vertrieben werden, wenn der Hersteller im Verpackungsregister LUCID registriert ist.

Neuregistrierung im Verpackungsregister LUCID

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Was passiert wenn man sich nicht bei Lucid registriert?

Was passiert, wenn Sie als Hersteller die LUCID Anmeldung nicht ordnungsgemäß vornehmen? In dem Fall dürfen Sie Ihre Verpackungen nicht in Umlauf bringen und werden mit Bußgeldern bedacht. Zudem kann es sein, dass der Hersteller und das Produkt öffentlich gemacht werden.

Wann brauche ich eine Lucid Nummer?

Seit dem 01. Juli 2022 müssen sich alle Inverkehrbringer von Verpackungen im öffentlichen Melderegister LUCID registrieren. Diese Pflicht gilt auch für Erstinverkehrbringer nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen (wie z.B. Transporverpackungen) und Letztinverkehrbringer von Serviceverpackungen.

Für wen gilt das neue Verpackungsgesetz?

VerpackG gilt für alle, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen (inkl. Füllmaterial) in Verkehr bringen. Auch Online-Händler sind damit betroffen. Es gilt das Prinzip der erweiterten Produktverantwortung.

Wer entscheidet ob eine Verpackung unter das Verpackungsgesetz fällt?

Sofern sich durch Vergleich mit den beispielhaft genannten Gegenständen in der Anlage 1 VerpackG nicht verbindlich entscheiden lässt, ob für eine Verpackung bzw. Komponente eine Ausnahme gilt, kann man sich an die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister wenden, welche auf Antrag diese Frage klären kann.

Was kostet Verpackungsregister?

Die Registrierung, die Datenmeldungen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten der Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) sind für die Hersteller/Erstinverkehrbringer kostenfrei.

Wer ist erstinverkehrbringer?

Erstinverkehrbringer ist derjenige, der erstmals in Deutschland eine mit Ware befüllte b2c- Verpackung gewerbsmäßig (ggf. auch unentgeltlich) an einen Dritten mit dem Ziel des Ver- triebs, des Verbrauchs oder der Verwendung abgibt.

Was gilt als Verpackung?

Als Verpackung gilt gemäß Verpackungsgesetz jedes „aus beliebigen Materialien hergestellte Erzeugnis zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren ...“, das typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfällt.

Ist ein Händler dazu verpflichtet das Verpackungsmaterial mitzunehmen?

Rücknahmepflichten gemäß § 15 Abs.

1 Satz 1 Nr. 1 VerpackG. Demnach sind Hersteller bzw. Händler grundsätzlich verpflichtet, Transportverpackungen nach Gebrauch unentgeltlich zurückzunehmen.

Was kostet die Registrierung bei Lucid?

Kosten der Registrierung in LUCID:

Die Registrierung, die Datenmeldungen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten der Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) sind für die Hersteller/Erstinverkehrbringer kostenfrei.

Warum Verpackungsregister?

Zwei Beweggründe führten zur Einrichtung der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Zum einen das Bestreben, in der Zukunft Verpackungen mit günstigeren Preisen zu belegen, wenn diese den Mindeststandard zum recyclingegrechten Design erfüllen, aus nachwachsenden Rohstoffen und/oder Rezyklaten hergestellt wurden.

Wen betrifft Lucid?

LUCID Verpackungsregister – wer ist betroffen? Das Verpackungsgesetz betrifft alle Produzenten und Händler, die Verpackungen in den Umlauf bringen; sie werden auch als „Erstinverkehrbringer“ bezeichnet werden.

Welche Verpackungen sind nicht Systembeteiligungspflichtig?

Nicht systembeteiligungspflichtig sind demgegenüber Exportverpackungen, die nachweislich nicht in Deutschland anfallen, großgewerbliche Verpackungen (diejenigen, die in der Industrie anfallen – also bei nicht vergleichbaren Anfallstellen), Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, pfandpflichtige ...

Was kostet Verpackungsgesetz?

Aktuell werden von Herstellern, Importeuren und Prüfern vom Verpackungsregister keine Gebühren für Registrierungs-, Verwaltungs- oder Prüfvorgänge erhoben. Auch Anfragen, beispielsweise hinsichtlich der Einstufung von Verpackungen, werden von der Stiftung ZSVR bisher kostenfrei beantwortet.

Für welche Verpackung besteht Rücknahmepflicht des Herstellers?

Transportverpackungen. Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise nicht bei Endverbraucher*innen anfallen. Verkaufs- und Umverpackungen, die sich aus Umweltunverträglichkeit nicht über die Systembeteiligung entsorgen lassen. Verkaufsverpackungen mit Inhalten, die Schadstoffe enthalten.

Wer kontrolliert das Verpackungsgesetz?

Die Rechts- und Fachaufsicht. Der Gesetzgeber hat im Verpackungsgesetz eine Reihe von hoheitlichen Aufgaben auf die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) übertragen. Sie führt das Verpackungsregister LUCID und entscheidet zum Beispiel darüber, welche Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind.

Wie viel kostet die Verpackung?

Der mittlere Anteil der Kosten der Verkaufspackung am Verkaufspreis von verpackten Lebensmitteln wurde für die BRD mit 5,9% ermittelt [1]. Einschließlich Transportpackungen ergibt sich ein Gesamtaufwand von etwa 7% [2]. In USA beträgt der Verpackungsaufwand für Lebensmittel mehr als 8% [3].

Welche Verpackungen müssen zurückgenommen werden?

Transportverpackungen. Um- und Verkaufsverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, Verkaufs- und Umverpackungen, für die eine umweltverträgliche Abfallverwertung nach einer entsprechenden Entscheidung durch die Zentrale Stelle nicht möglich ist.

Was kostet die Lucid Nummer?

39,00 € zzgl. MwSt.

Wo bekomme ich eine Verpackungslizenz?

Lizenzierung bei einem dualen System:

In der Regel können Sie sich bei den Anbietern direkt online anmelden und einen Vertrag abschließen. In ihrem Online-Kalkulator können Sie die Menge der von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen angeben (z.B. Produktverpackungen, Klebeband, Umverpackung und Füllmaterial).

Wo muss die Lucid Nummer stehen?

Die LUCID-Nummer muss nicht im Impressum angegeben werden. Davon zu trennen ist die spätestens ab dem 01.07.2022 vermutlich von allen elektronischen Marktplätzen geforderte Angabe bzw. Hinterlegung der LUCID-Nummer gegenüber dem jeweiligen Marktplatzbetreiber.